Aktualisiert am 04.12.2025
Die USCIS hat die Bearbeitung bestimmter Einwanderungsanträge aus 19 Ländern vorübergehend ausgesetzt. Lesen Sie in unserem Überblick, welche Anträge betroffen sind und welche Auswirkungen dies für Antragstellende und Unternehmen hat.
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Am 2. Dezember 2025 hat die U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) mit dem Policy Memorandum PM-602-0192 einen umfassenden Bearbeitungsstopp eingeführt. Betroffen sind sowohl bestimmte einwanderungsrechtliche Anträge als auch sämtliche Asylverfahren. Die Maßnahmen gelten sofort und betreffen neue, laufende und teilweise bereits genehmigte Fälle.
Alle Asylanträge (I-589) werden mit sofortiger Wirkung pausiert und nicht weiterbearbeitet. Anhängige Verfahren bleiben bis auf Weiteres ausgesetzt – unabhängig von Herkunftsland oder Staatsangehörigkeit.
Neben Asylverfahren sind vor allem Personen betroffen, die aus einem der aktuell 19 als „High-Risk“ eingestuften bzw. im Juni 2025 in den Travel Ban aufgenommenen Länder stammen oder dort geboren wurden. Ihre Einwanderungs- und Aufenthaltsanträge werden entweder gestoppt oder einer erneuten sicherheitsrechtlichen Prüfung unterzogen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Antragstellenden bereits in den USA befinden oder erstmals einen Antrag stellen.
Afghanistan, Äquatorialguinea, Burundi, Eritrea, Haiti, Iran, Jemen, Kuba, Laos, Libyen, Myanmar (Burma), Republik Kongo, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Tschad, Togo, Turkmenistan und Venezuela.
Das USCIS-Memorandum nennt einige Immigrant- und Benefit-Anträge ausdrücklich, darunter Anträge auf Statusanpassung (I-485), Green-Card Verlängerungen (I-90) oder Reisedokumente wie Advance Parole (I-131).
Gleichzeitig bleibt offen, ob der Processing Hold auch sämtliche weitere USCIS-Antragsverfahren umfasst, so beispielsweise Arbeitsgenehmigungsanträge (I-129) oder Statusverlängerungen (I-539). Aktuell gehen viele Expert:innen davon aus, dass potenziell alle USCIS-Benefit Requests betroffen sein könnten, da die Behörde bislang keine vollständige Liste veröffentlicht hat.
Besonders brisant: Auch bereits bewilligte Fälle, darunter Green Cards, können erneut überprüft werden, wenn die betroffene Person aus einem der „High-Risk“-Länder stammt und seit dem 20. Januar 2021 eingereist ist. USCIS behält sich zusätzliche Hintergrundchecks, neue Interviews und sogar mögliche Widerrufe von bereits erteilten Entscheidungen vor.
Die Maßnahmen führen zu längeren Bearbeitungszeiten, Verzögerungen und vorübergehenden Verfahrensstopps. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen müssen mit Unsicherheiten in laufenden Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsprozessen rechnen.
Als spezialisierte Visa-Agentur bieten wir umfassende Unterstützung bei allen Schritten Ihrer US-Visaangelegenheiten – von der ersten Analyse über die Antragstellung bis zur erfolgreichen Einreise. Unser Anspruch ist es, den gesamten Prozess für Antragstellende transparent, zeiteffizient und nachvollziehbar zu gestalten.
Unser Service verschafft Ihnen entscheidende Vorteile:
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