Aktualisiert am 08.04.2019
Ihre Frage: Da das US-Konsulat in Berlin geschlossen war, habe ich einen Termin im US-Generalkonsulat Frankfurt/Main vereinbart. Jetzt habe ich gesehen, dass das US-Konsulat in Berlin wieder geöffnet hat. Ist es möglich, meinen Termin jetzt doch in Berlin wahrzunehmen und was muss ich dafür beachten?
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Auf Grund meiner polnischen Staatsangehörigkeit benötige ich für eine dreitägige Geschäftsbesprechung an unserem US-Standort (Aufenthalt vom 6. bis 8. Mai) ein B-1 Visum. Ich lebe und arbeite in Potsdam. Da das US-Konsulat in Berlin geschlossen war, habe ich einen Termin im US-Generalkonsulat Frankfurt/Main vereinbart für den 12. April und bereits alle Unterlagen vorbereitet. Jetzt habe ich gesehen, dass das US-Konsulat in Berlin wieder geöffnet hat. Ist es möglich, meinen Termin jetzt doch in Berlin wahrzunehmen und was muss ich dafür beachten?
Es ist richtig, dass das US-Konsulat in Berlin seit dem 8. April 2019 seine operative Tätigkeit nach Umbaumaßnahmen aufgenommen hat. Antragsteller, die zwischenzeitlich einen Termin in einem anderen Konsulat (Frankfurt/Main oder München) vereinbart hatten, können selbstverständlich, je nach Verfügbarkeit, ihren Termin auf Berlin umbuchen.
Die Vorgehensweise ist Folgende:
Wichtig: Da Ihre Einreise in die USA bereits für den 6. Mai geplant ist, sollte das Interview in Berlin sicherheitshalber spätestens am Mitte KW 17 stattfinden. Der Reisepass wird am Tag des Termins einbehalten und Ihnen nach einer Bearbeitung von rund ein bis zwei Werktagen per UPS zugestellt. Auf Grund der Feiertage planen Sie lieber ein paar Tage länger für die Bearbeitung und den Versand ein. Sollten in Berlin nur noch recht "späte" Termine zur Verfügung stehen, empfehlen wir Ihnen, den bereits bestehenden Termin in Frankfurt/Main sicherheitshalber wahrzunehmen. Eine persönliche Abholung des Reisepasses an einem Mail Boxes Standort in Berlin oder Frankfurt/Main ist übrigens auch möglich, beschleunigt aber nicht die Abwicklung.
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