Seiten
News

Aktualisiert am 04.04.2021

Begleitende Partner

Nicht verheiratete Lebenspartner von Personen, die für längere Zeit in die USA zwecks Arbeitsaufnahme oder Studium gehen, stellen sich oft die Frage, mit welchem Visum sie ihren Partner in die USA begleiten können. Nachfolgend wird geschildert, welche Visa-Möglichkeiten begleitende Partner haben.
Themen auf dieser Seite:
Zum Thema springen

Artikel teilen:

Nicht verheiratete Lebenspartner von Personen, die für längere Zeit in die USA zwecks Arbeitsaufnahme oder Studium gehen, stellen sich oft die Frage, mit welchem Visum sie ihren Partner in die USA begleiten können. Nachfolgend wird geschildert, welche Visa-Möglichkeiten begleitende Partner haben.

Verheiratet...

In der Tat unterscheiden die US-Konsulate, ob Lebenspartner verheiratet sind oder nicht. Verheiratete Partner können immer ein auf den Hauptantragsteller abgeleitetes Visum beantragen. Dies gilt beispielsweise für Ehepartner von Personen mit einem Arbeitsvisum (E-, L-, H-1B, O-Visum) oder einem Visum für Praktikum/Studium (F-, M-, J-Visum). Für das Erlangen eines abgeleiteten Visums reicht neben dem regulären Antragstellungsverfahren bei den US-Konsulaten die Vorlage der Kopie der Heiratsurkunde. Mit einem abgeleiteten Visum können Ehepartner für den gesamten Aufenthalt des Hauptantragstellers in den USA bleiben. Darüber hinaus haben sie die Berechtigung Bildungseinrichtungen (z. B. Universität, College) zu besuchen. Inhaber eines abgeleiteten E- und L-Visums dürfen sogar eine Allgemeine Arbeitserlaubnis für die USA (= EAD) beantragen.

... oder NICHT VERHEIRATET

Bei Paaren, die nicht verheiratet sind, besteht ausschließlich die Möglichkeit ein sogenanntes B-2 Visum für begleitende Partner ("Accompanying Partners") zu erhalten. Falls Sie das B-2 Visum beantragen, sollten Sie sich im Klaren sein, dass Sie damit lediglich ermächtigt sind ihren Partner temporär in die USA zu begleiten. Des Weiteren dürfen Personen mit einem B-2 Visum in den USA weder arbeiten noch Bildungseinrichtungen besuchen.

Beim B-2 Visum "Begleitende Partner" gelten die gleichen Bedingungen wie bei jedem regulären B-Visumantrag. Dazu gehört der Nachweis von finanziellen Mitteln für den US-Aufenthalt sowie belegbare Rückkehrintentionen ins Heimatland bzw. Land des gewöhnlichen Aufenthaltes.

Im Kommentarfeld des Visums ("Annotation") ist bei begleitenden Partnern im Übrigen

  • "Accompany Domestic Partner",
  • "Accompanying Domestic Partner" oder
  • "Cohabitating Partner of"

sowie der Name des Hauptantragstellers vermerkt.

Tipp für Begleitende Partner

Für gewöhnlich erhalten B-2 Visuminhaber einen I-94 Einreisestempel für einen Aufenthalt von 180 Tagen. Wenn Sie im Besitz eines B-2 Visums "Accompanying Partner" sind, können Sie bei Einreise an der Grenze den CBP-Beamten fragen, ob Sie einen I-94 Einreisestempel für ein Jahr erhalten können. Wird dieser Bitte stattgegeben, dürfen Sie sich ein Jahr lang am Stück in den USA aufhalten.

Gerne beraten wir Sie, wenn Sie weitere Fragen zum B-2 Antrag für begleitende Partner haben.

Jetzt Kontakt aufnehmen

 

Datum:

Aktualisiert am 04.04.2021