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Aktualisiert am 23.04.2021

Visumfrage des Monats - Aktuelle Terminsituation

Ihre Frage: Unser Unternehmen hat eine hoch spezialisierte Biogasanlage an einen US-Kunden verkauft. Ein Servicetechniker muss nun schnellstmöglich für ca. sechs Wochen zur Inbetriebnahme in die USA reisen. Leider verfügt derzeit nur ein einziger Mitarbeiter über die entsprechenden Kenntnisse. Dieser Mitarbeiter besitzt die indische Staatsangehörigkeit, kann also nicht visumfrei reisen und benötigt nach unserer Kenntnis ein B-1 Visum. Ist eine Beantragung derzeit möglich?
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Ihre Frage:

Unser Unternehmen hat eine hoch spezialisierte Biogasanlage an einen US-Kunden verkauft. Ein Servicetechniker muss nun schnellstmöglich für ca. sechs Wochen zur Inbetriebnahme in die USA reisen. Leider verfügt derzeit nur ein einziger Mitarbeiter über die entsprechenden Kenntnisse. Dieser Mitarbeiter besitzt die indische Staatsangehörigkeit, kann also nicht visumfrei reisen und benötigt nach unserer Kenntnis ein B-1 Visum. Ist eine Beantragung derzeit möglich?

Unsere Antwort:

Zunächst ist es korrekt, dass Ihre Mitarbeiter*innen zu sogenannten After-Sales Serviceleistungen im Rahmen eines Produktverkaufs in die USA entweder mit einem B-1 (Geschäftsreisenden-)Visum oder im Rahmen des Visa Waiver Programs (ESTA) einreisen dürfen. Es ist auch richtig, dass sich leider nur bestimmte Staatsangehörige für die Teilnahme am Programm zur visumfreien Einreise (ESTA) qualifizieren. Leider zählen indische Staatsangehörige nicht dazu.

D. h., sofern tatsächlich kein anderer Mitarbeiter bzw. keine andere Mitarbeiterin verfügbar ist, könnten Sie nur versuchen, ein B-1 Visum für Ihren indischen Mitarbeiter zu beantragen. Hier gilt es gleich mehrere Dinge zu beachten:

  1. Interviewterminsituation in den US-Konsulaten:

    Eine B-1 Visumbeantragung ist zwingend verbunden mit einem persönlichen Interviewtermin im US-Konsulat. Aufgrund der derzeitigen COVID-19 Pandemiesituation und des immer noch bestehenden Travel Bans für Reisende aus dem Schengenraum können derzeit in allen drei US-Konsulaten in Deutschland (Frankfurt / Main, München und Berlin) keine regulären B-1 Interviewtermine vereinbart werden. D. h., Sie können den Antragsprozess zwar starten, eine Buchung über das dafür vorgesehene Online-Profil ist aktuell aber nicht möglich. Die Terminsituation verändert sich, je nach Visumkategorie und zuständigem US-Konsulat derzeit ständig und kann über das Online-Profil und dem dort angezeigten Terminkalender beobachtet werden. Zum aktuellen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass eine reguläre B-1 Terminbuchung erst mit der Beendigung des Travel Bans für den Schengenraum wieder möglich sein wird. Auch dann ist aber sicherlich mit erheblichen Wartezeiten auf einen Termin zu rechnen; aufgrund des immensen Rückstaus an Visumantragsteller*innen.
  2. Notfallterminanfrage:

    Grundsätzlich besteht für bestimmte dringende, unvorhergesehene Einreisegründe die Option einer Notfallterminanfrage in den US-Konsulaten. Folgende Gründe qualifizieren sich unter Umständen für einen beschleunigten Termin:
    - dringende medizinische Gründe
    - Beerdigung / Todesfall eines unmittelbaren Familienmitglieds
    - dringende, unvorhergesehen eingetretene Geschäftsreisen
    - Studium und Teilnahme an Austauschprogrammen, deren Programmstart vor dem regulär gebucht Termin liegt

    Ein Notfallterminanfrage kann üblicherweise erst dann erfolgen, wenn zunächst ein regulärer Termin über das Online-Profil vereinbart wurde. Benötigen Sie einen früheren Termin für eine dringende Einreise, können Sie dann über das Online-Profil über den Button „Notfallterminanfrage / Emergency Request“ eine Online-Anfrage stellen.

    Bitte beachten Sie, dass diese Anfrage nur einmalig gestellt werden kann. Sie müssen im Profil den entsprechenden Grund angeben und mit Dokumenten belegen. Das Konsulat prüft die Anfrage und erteilt (je nach Verfügbarkeit) eine Zu- oder Absage. Bitte beachten Sie auch, dass sofern Ihnen ein Notfalltermin zugeteilt wurde und dieser nicht wahrgenommen wird, kein neuer Notfalltermin mehr beantragt werden kann. Wird die Notfallterminanfrage abgelehnt, gibt es keine weitere Option, Sie müssen dann auf den regulären Termin zurückgreifen.

    Tipp: Sie sollten die Anfrage erst stellen, wenn alle grundsätzlichen Unterlagen für die Visumbeantragung vorliegen, denn ein Notfalltermin kann auch sehr kurzfristig, beispielsweise für den Folgetag, vergeben werden.

    Hinsichtlich Ihres konkreten Falls besteht folgendes Problem: Für B-1 Visa können derzeit generell keine regulären Termine vereinbart werden. D. h., im Online-Profil taucht deshalb auch nicht der entsprechende Button „Notfallterminanfrage“ auf. Die einzige Option für Sie ist deshalb, eine E-Mail Anfrage über das entsprechende US-Konsulat ([email protected], [email protected] oder [email protected]) zu stellen und einen Notfalltermin zu erbitten. Alternativ können Sie über das Online-Profil mit dem Support Kontakt aufnehmen.

    Leider zeigt unsere Erfahrung, dass nahezu alle Notfallterminanfragen für B-1 Visa (für dringende Geschäftsreisen) derzeit abgelehnt werden. Dies gilt übrigens auch für viele andere Visumkategorien, die sich zwar grundsätzlich für einen schnelleren Termin qualifizieren würden, dies aber schlichtweg die derzeitigen Kapazitäten der US-Konsulate sprengt.

    Sollte Ihre Notfallterminanfrage abgelehnt werden, bleibt Ihnen nur, die Terminsituation über das Online-Profil weiter zu beobachten und auf eine Freischaltung von (früheren) Terminen zu hoffen, oder sich doch für einen anderen Mitarbeiter zu entscheiden, der ggf. mit ESTA (visumfrei) die Inbetriebnahme vornehmen kann (dann aber auch eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für den Travel Ban benötigt; NIE). Eine B-1 Visumbeantragung ist leider derzeit einfach kaum realistisch.
  3. Travel Ban – National Interest Exception:

    Ein wichtiger Tipp in diesem Zusammenhang: So lange der Travel Ban für den Schengenraum in Kraft ist, empfehlen wir bei einer Notfallterminanfrage nicht nur Belege über den entsprechenden Notfall beizufügen (in Ihrem Fall z. B. ein Dringlichkeitsschreiben des Kunden, die Kaufverträge etc.), sondern vielmehr auch in einem Schreiben darzulegen, dass der Mitarbeiter sich auch gleichzeitig für eine Ausnahme (National Interest Exception, NIE) vom Travel Ban qualifiziert. Denn, sollte Ihr Mitarbeiter überhaupt in den Genuss eines B-1 Termins kommen, dann muss neben den generellen Zugangsvoraussetzungen derzeit auch die "NIE-Fähigkeit" belegt werden. Das B-1 Visum würde also nur erteilt, wenn die Einreise des Mitarbeiters einen "vital support for U.S. critical infrastructure" darstellt. Beim Aufbau einer Biogasanlage sollte das darstellbar sein. Und, es ist empfehlenswert, diesen Umstand direkt auch bei der Notfallterminanfrage zu betonen bzw. zu belegen.

Datum:

Aktualisiert am 23.04.2021