Die Zusammenführung von Familien im Rahmen von GreenCard-Verfahren ist eine der traditionellsten Grundlagen für eine Einwanderung in die Vereinigten Staaten. Die jeweiligen Verfahren unterliegen jedoch mehr oder weniger großen Einschränkungen und unterscheiden sich durch stark variierende Wartezeiten bis zum Erhalt der GreenCard.
Eine Einwanderung in die USA im Wege der Familienzusammenführung ist, neben GreenCards zum Zwecke der Beschäftigung, der am zweithäufigsten genutzte Weg, um eine Daueraufenthaltserlaubnis zu erhalten. Neben den Verwandten von amerikanischen Staatsbürgern und GreenCard-Inhabern, besitzen auch Ehepartner durch Heirat die Möglichkeit, sich für eine Einwanderungskategorie zu qualifizieren.
Bei der Family-based Immigration wird demnach unterschieden nach Verwandten bzw. Ehepartnern von
Insgesamt gibt es fünf Kategorien von Einwanderern, die auf der Grundlage von familiären Beziehungen eine GreenCard erhalten können.
US-Staatsbürger können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Einwanderung für ihre engen Verwandten stellen. Ein Einwanderungsvisum durch die Familie können Immediate Relatives and Other Close Family Members erhalten. Generell unterteilt das US-Einwanderungsgesetz die Zuwanderung aufgrund von Familienzusammenführung in zwei Gruppen:
Unmittelbare Verwandte von amerikanischen Staatsangehörigen haben vor allen anderen Vorrang und fallen weder unter eine jährliche Einwanderungsquote noch unter eine zahlenmäßige Begrenzung. Als unmittelbare Verwandte von US-Bürgern zählen:
Die Ehefrau oder der Ehemann eines U.S. Citizen ist zur Einwanderung berechtigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Kinder von US-Staatsbürgern können als unmittelbare Verwandte in die USA einwandern, wenn sie nicht verheiratet sind und noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Auch adoptierte Kinder können sich für diese Kategorie qualifizieren, insofern
Stiefkinder qualifizieren sich unter der Voraussetzung, dass die Hochzeit zwischen den Ehepartnern vor dem 18. Geburtstag des Stiefkindes vollzogen wurde.
Die Mutter oder der Vater eines US-Bürgers kann in die USA einwandern, wenn das Kind, also der US-Staatsbürger, bereits über 21 Jahre alt ist.
Auch Eltern von adoptierten Kindern und Stiefkindern können sich unter bestimmten Voraussetzungen für eine GreenCard qualifizieren (siehe unverheiratete Kinder unter 21 Jahren).
Hinweis: Wird ein Kind in den Vereinigten Staaten zur Welt gebracht, erhält es zwar automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft. Für die Eltern des Kindes ergeben sich aus dieser Situation allerdings keine unmittelbaren Vorteile. Ein Antrag auf Familienzusammenführung kann erst durch das Kind im Alter von 21 Jahren für die Eltern gestellt werden.
Neben einer unmittelbaren Verwandtschaft können auch weitere enge Verwandtschaftsgrade zu amerikanischen Staatsangehörigen zu einem Antrag auf Familienzusammenführung berechtigen.
Im Gegensatz zu den Immediate Relatives besteht für die "weiteren engen Verwandten" eine zahlenmäßige jährliche Begrenzung der US-Einwanderungsvisa. Zusätzlich erfolgt eine Einteilung in Vorzugskategorien (sogenannte "Family-Sponsored Preferences"). Je höher die Vorzugskategorie, desto schneller kann die Ausstellung einer GreenCard erfolgen. In jedem Fall müssen sich Antragsteller in Geduld üben, da für jede der nachfolgenden Kategorien leider lange Wartezeiten bestehen:
Weitere enge Verwandte von US-Bürgern können sich unter bestimmten Voraussetzungen für eine GreenCard qualifizieren:
Kinder von amerikanischen Staatsangehörigen, die über 21 Jahre alt sind, besitzen bezüglich der Einwanderung einen niedrigeren Status als ihre jüngeren Geschwister. Ein unverheiratetes Kind über 21 Jahre wird in die Vorzugskategorie F1 (First Preference) eingeordnet.
Auch unverheiratete adoptierte Kinder und Stiefkinder über 21 Jahre können unter bestimmten Voraussetzungen in die First Preference Kategorie fallen.
Kinder von US-Bürgern, die über 21 Jahre alt und zusätzlich bereits verheiratet sind, werden in der Hierarchie der Vorzugskategorien noch weiter unten eingestuft - F3 "Third Preference". Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen für adoptierte Kinder sowie Stiefkinder. Die Ehepartner der Kinder erhalten aufgrund des "derivativen Status" in diesem Fall ebenfalls eine GreenCard.
Geschwister von amerikanischen Staatsangehörigen können ebenfalls mittels eines GreenCard-Verfahrens in die USA einwandern. Der US-Bürger muss allerdings bereits das 21. Lebensjahr erreicht haben, um einen Antrag auf Familienzusammenführung für Bruder oder Schwester stellen zu können. Leider werden Geschwister in die niedrigste Vorzugskategorie, F4 "Fourth Preference", eingestuft.
Nicht nur US-Staatsbürger sondern auch GreenCard-Inhaber (= Permanent Residents) besitzen nach amerikanischen Einwanderungsrecht die Möglichkeit, einen Antrag auf Familienzusammenführung für bestimmte Verwandte zu stellen – wenn auch in sehr eingeschränkter Form. Verwandte von GreenCard-Inhabern zählen zu der folgenden Gruppe:
Second Preference F2: Ehepartner, ledige Söhne und Töchter unter 21 Jahren sowie ledige Söhne und Töchter über 21 Jahre
Familienangehörige von GreenCard-Inhabern sind somit ebenfalls berechtigt, in die USA einzuwandern. Für folgende Personen ermöglicht der US-Gesetzgeber die Beantragung eines Einwanderungsvisums für die USA:
Personen, die einen GreenCard-Inhaber heiraten, sind zur Einwanderung berechtigt, wenn die Ehe rechtskräftig geschlossen wurde und es sich nicht um eine "Scheinehe" handelt.
Ehepartner werden in die zweite Vorzugskategorie (Second Preference) eingestuft und hier wiederum in die Unterkategorie F2A. Hieraus resultieren eine jährliche Einwanderungsquote und längere Wartezeiten bis zum Erhalt der GreenCard. Die Wartezeiten betragen aktuell rund zwei Jahre.
Im Rahmen der jährlichen Einwanderungsquote wird ein entscheidender Unterschied zwischen unverheirateten Kindern über und unter 21 Jahren gemacht. Minderjährige Kinder können im Allgemeinen schneller einwandern, denn sie fallen unter die Vorzugskategorie F2A (Second Preference). Dennoch belaufen sich die Wartezeiten derzeit auch in dieser Gruppe der Einwanderer auf ca. zwei Jahre bis zum Erhalt der GreenCard. Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen für adoptierte Kinder oder Stiefkinder.
Volljährige, unverheiratete Kinder von GreenCard-Inhabern müssen leider viele Jahre warten, bevor sie eine GreenCard erhalten können. Sie werden zwar auch in die Vorzugskategorie F2 eingestuft, hier aber in eine weitere Unterkategorie: F2B. Aktuell liegen die Wartezeiten bei etwa sechs Jahren. Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen für adoptierte Kinder oder Stiefkinder.
Als Verwandter oder Ehepartner in die USA einwandern
Unabhängig vom Verwandtschaftsgrad muss ein US-Staatsbürger oder ein GreenCard-Inhaber (= Lawful Permanent Resident, kurz LPR) zunächst einen Antrag für seine(n) Angehörige(n) einreichen: das USCIS-Formular I-130 (Petition for Alien Relative). Nach den Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes der Vereinigten Staaten werden zwei Kategorien von familienbasierten GreenCards unterschieden:
Ehepartner, nicht verheiratete Kinder unter 21 Jahren und Eltern zählen zur ersten Einwanderungskategorie und haben keine zahlenmäßige Beschränkung. Diese Anträge auf Einwanderung werden in der Regel recht zügig bearbeitet.
Für die zweite Kategorie der Verwandten gelten detaillierte Regeln, wen man in die USA "sponsern" kann.
US-Staatsbürger haben in dieser Hinsicht wesentlich mehr Möglichkeiten als GreenCard-Inhaber (LPR) für die Familienzusammenführung.
Sofern sich der Status des Antragstellers (etwa von GreenCard-Inhaber zu Staatsangehörigem) oder der Familienstand des "gesponserten" Angehörigen (etwa von ledig zu verheiratet) während des laufenden Antragsverfahrens ändert, führt dies auch automatisch zu einer Änderung der Bearbeitungskategorie.
Beispiel 1: Heiratet das Kind eines US-Staatsbürgers während des Verfahrens, so würde sich die Bearbeitungskategorie F1 in die Kategorie F3 ändern.
Beispiel 2: Ein GreenCard-Inhaber (LPR) nimmt während des Verfahrens die US-Staatsangehörigkeit an. In diesem Fall würde das über 21 Jahre alte und ledige Kind, welches bisher in die Kategorie F2 fiel, dann der Kategorie F1 zugehörig.
Beispiel 3: Die Kategorie würde sich ebenso ändern, wenn der Antragsteller, der bis dato eine GreenCard besaß, eingebürgert würde und ein minderjähriges Kind unter 21 Jahre hätte. Das Kind würde dann automatisch aus der Kategorie der "sonstigen Angehörigen" (F1 bis F4) in die Kategorie der "nahen Angehörigen" fallen, was die Wartezeit erheblich verkürzen würde.
Umgekehrt gibt es auch Fälle, in denen eine Änderung des Familienstands während des Verfahrens die Erteilung einer Daueraufenthaltserlaubnis unmöglich macht. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn ein lediger Sohn oder ledige Tochter eines Antragstellers heiratet, bevor der Antragsteller die US-Staatsangehörigkeit angenommen hat. Da es keine Bearbeitungskategorie für verheiratete Söhne und Töchter von Lawful Permanent Residents gibt, käme die Erteilung einer GreenCard dann nicht mehr in Betracht.
Die genauen Wartezeiten und Einwanderungsquoten können dem monatlich aktualisierten Visa Bulletin entnommen werden.
Die verfügbaren Einwanderungsvisa werden in chronologischer Reihenfolge nach dem Datum ihres Eingangs ausgestellt. Das Eingangsdatum ist daher entscheidend für die Dauer der Bearbeitung.
Die Wartezeiten für das USA Einwanderungsvisum sind zum Teil erheblich und können bis zu 13 Jahre betragen für bestimmte Länder. Anträge aus China, Mexiko, Indien und den Philippinen haben sogar noch längere Bearbeitungszeiten. Der Grund für die langen Wartezeiten ist, dass die Zahl der Bewerber die Anzahl der zu vergebenden Visa bei Weitem übersteigt.
Für weitere Verwandte von US-Staatsbürgern besteht leider keine Möglichkeit auf Familienbürgschaft und damit auf Erhalt einer GreenCard. Das heißt, dass beispielsweise Großeltern, Onkel, Tante, Cousin, Cousine etc. keine familienbasierte GreenCard beantragen können.
Auch für weitere Verwandte von GreenCard-Inhabern – beispielsweise verheiratete Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern etc. – besteht leider keine Möglichkeit eine familienbasierte GreenCard zu erhalten und damit in die USA einzuwandern.