Ihr US-Unternehmen ist nun E-1 registriert. Was dies für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Unternehmensgruppe bedeutet und was Sie für zukünftige E-1 Visa Anträge beachten müssen, erfahren Sie auf diesem Fact-Sheet.
Ihre US-Niederlassung(en) bzw. das obengenannte US-Unternehmen hat im US-Konsulat in Frankfurt eine E-1 Registrierung für den obengenannten Zeitraum erwirkt. Das Visum des Hauptantragstellenden gilt als Nachweis für die erteilte E-1 Registrierung. Die E-Mail vom Konsulat über die Verlängerung gilt als Nachweis. Eine Benachrichtigung oder Urkunde erhalten Sie nicht. Die E-1 Registrierung ist lediglich in der Datenbank des US-Konsulates vermerkt.
Auf Basis der existierenden E-1 Registrierung können nun weiterhin für bestimmte Mitarbeitende E-1 Folge Visumanträge gestellt werden und an den oben genannten US-Standorten eingesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass E-1 Visa ausschließlich für die oben genannte Firma und deren registrierte US-Adresse beantragt werden können. Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, neue Standorte der E-Registrierung hinzuzufügen.
Inhaber von bewilligten E-1 Visa sind zur vollen Arbeitsaufnahme für das E-1 registrierte Unternehmen berechtigt, unabhängig davon, ob der oder die Mitarbeitende mehrere Dienstreisen oder ein längerfristiges Assignment in den USA antreten wird.
Eine Social Security Number und ein Führerschein können bei Vorlage des Visums bzw. eines gültigen E-1 Status in der Regel in den USA beantragt werden.
Die E-1 Registrierung wurde für 5 Jahre bewilligt. Verlängerungen um weitere 5 Jahre sind theo-retisch unendlich möglich solange das Unternehmen bzw. die Unternehmensgruppe in den USA weiterhin:
Sobald das E-1 registrierte US-Unternehmen neu firmiert wurde und/oder die Eigentumsverhältnisse nicht mehr mehrheitlich deutsch sind, müssen diese Änderungen dem US-Konsulat mitgeteilt werden, auch wenn die E-1 Registrierung noch gültig ist. Auch mögliche Adressänderungen müssen kommuniziert werden.
Wird das deutsche Mutterunternehmen beispielsweise an einen chinesischen Konzern verkauft, ist damit der E-Registrierungsstatus verwirkt. Es können keine E-1 Visa mehr für deutsche Staatsangehörige beantragt werden. Noch gültige E-1 Visa verlieren ihre Gültigkeit. Es ist deshalb wichtig, mögliche Veränderungen in der Unternehmenskonstellation frühzeitig zu thematisieren.
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