Für die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) müssen Reisende vorab online eine elektronische ESTA-Reisegenehmigung beantragen. Nachfolgend klären wir die wichtigsten Fragen zum ESTA-Antrag.
Mit der bewilligten ESTA-Reisegenehmigung können sich Antragsteller*innen in der Regel bis zu 90 Tage zu eingeschränkt geschäftlichen oder touristischen Zwecken in den USA aufhalten.
Die ESTA-Beantragung muss online erfolgen. Wir empfehlen Ihnen eine Antragstellung über die Webseite der ESTA-Expert*innen von The American Dream: www.esta-online.org
Wer länger in den USA bleiben oder z. B. in Amerika studieren oder arbeiten möchte, benötigt ein Visum für die USA.
Da uns häufig Fragen zur umfangreichen ESTA-Reisegenehmigung erreichen, haben wir nachfolgend hilfreiche Tipps zum korrekten Ausfüllen des ESTA-Antrags zusammengestellt.
Wenn Sie weitere Fragen zur visumfreien Einreise mit ESTA haben, können Sie unsere kompetenten Berater*innen wie folgt erreichen:
Die "National ID Number" oder auch nationale Identitätsnummer bezieht sich auf die Personalausweisnummer (= Nummer des vom Land ausgestellten Identitätsdokuments) und unterscheidet sich damit von der Reisepassnummer. Die nationale Identitätsnummer taucht ausschließlich im Personalausweis auf, daher finden Sie diese nicht in internationalen Reisedokumenten wie dem Reisepass.
Die nationale Identitätsnummer ist in der rechten oberen Ecke des deutschen Personalausweises zu finden. Sie entspricht damit der Seriennummer Ihres Personalausweises.
Die nationale Identifikationsnummer ist für deutsche Staatsangehörige ein Pflichtfeld und sollte bei einem vorhandenen Personalausweis immer angegeben werden.
Wenn kein gültiger Personalausweis und damit keine nationale Identitätsnummer vorhanden ist, muss an dieser Stelle am besten "UNKNOWN" oder "DOESNOTAPPLY" (ohne Leerzeichen) angegeben werden.
Im Eingabefeld des ESTA-Antrags sollten sämtliche Vornamen, die im Reisepass stehen, eingetragen werden. Hintergrund ist, dass der bzw. die Vornamen, die im Pass erscheinen, identisch zu den ESTA-Angaben sein müssen. Sofern in Ihrem Reisepass ein weiterer Vorname (second name oder middle name) angegeben ist, muss dieser auch im ESTA-Formular eingetragen werden.
In der Regel gilt, dass Sie Ihren Namen beim Ausfüllen des ESTA-Antrags immer so angeben sollten, wie er im Pass lautet. Personen mit Umlauten, "ß" oder Sonderzeichen im Vor- und / oder Nachnamen – d. h. Buchstaben, die nicht im englischen Alphabet existieren – müssen beim Ausfüllen des ESTA-Antrags jedoch besonders achtgeben und Umlaute und Co. in ihrer ESTA-Reisegenehmigung wie folgt angeben:
Grund hierfür ist, dass im Englischen bzw. in internationalen Formularen wie dem ESTA-Antrag weder Umlaute noch Sonderzeichen dargestellt werden können. Falls Sie dennoch einen Umlaut oder ein Sonderzeichen im ESTA-Formular eintragen, erscheint im ESTA-System eine Fehlermeldung ("contains invalid characters"). ESTA-Antragsteller*innen müssen Umlaute folglich zwingend als "ae", "oe" sowie "ue" und "ß" als "ss" vermerken.
Sollten Sie eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen, muss diese immer angegeben werden. Wenn kein gültiger zweiter Reisepass vorhanden ist, muss jeder Antragsteller bzw. jede Antragstellerin zumindest das Land der zweiten Staatsangehörigkeit eintragen. In dem Feld der Reisepassnummer kann bei Nichtvorhandensein eines zweiten Reisepasses "DOESNOTAPPLY", "DOESNOTEXIST" (ohne Leerzeichen) oder "UNKNOWN" ausgewählt werden.
Seit November 2014 ist die Angabe der Flugdaten im ESTA-Formular nicht mehr nötig. Die entsprechenden Formularfelder wurden entfernt.
Aktuell kann nach der Online-Übermittlung des ESTA-Antrags lediglich die Adresse in den USA geändert werden. Die ESTA-Reisegenehmigung behält selbstverständlich trotz der unterschiedlichen USA-Reisen, wechselnden Abflughäfen und Aufenthaltsadressen seine Gültigkeit.
Nachträgliche Änderungen der Stammdaten oder Sicherheitsfragen sind nicht möglich. Sollen weitere Informationen abgeändert werden (z. B. bei Namensänderung, Sicherheitsfragen etc.), muss ein neuer ESTA-Antrag gestellt werden.
Seit Dezember 2022 wird bereits am Anfang des ESTA Dokumentes der Upload eines Fotos des Reisepasses verlangt, aus dem dann die persönlichen Daten ausgelesen werden.
Sie können dafür entweder selbst ein Foto machen und dieses Hochladen oder live ein Bild über den Browser machen.
Leider werden die Daten oftmals falsch ausgelesen. Überprüfen Sie daher unbedingt die übernommenen Angaben und beachten Sie hierbei auch die vorgegebene Reihefolge von zeitlichen Daten.
Weitere Infos zum Upload finden Sie hier.
Hilfe beim ESTA-Antrag?
Mit den ESTA-Expert*innen von The American Dream geht die ESTA-Beantragung schnell und einfach!
aktualisiert am 1.3.2021
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Kommentare
Guten Tag,
wir haben zu diesem Thema einen Artikel, der weiterhelfen könnte: https://www.usvisaservice.de/news/article/eingeschraenkte-esta-einreise-kuba-aufenthalt/
Ihr US Visa Service Team
Guten Tag, gibt es eine offizielle Festlegung, wie lange ein Aufenthalt in Kuba (in unserem Fall einLandgang auf Kreuzfahrt) zurückliegen muss, damit eine Einreise mit ESTA möglich ist, bzw. kein Risiko besteht, bei Einreise zurückgewiesen zu werden?
Vielen Dank!
Guten Tag,
Sie sehen das völlig richtig, es geht primär um die Reisepassdaten, der Personalausweis ist lediglich ein Backup, wird aber nicht geprüft. Wichtig ist also nur, dass der Reisepass gültig ist und dort alle Angaben korrekt gemacht wurden.
Ihr US Visa Service Team
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage: ich habe im Esta Antrag die Nationale Identifikationsnummer abgegeben und jetzt gesehen, das mein Personalausweis aber vor der Einreise abläuft. Muss ich jetzt einen neuen Esta Antrag stellen oder ist das nicht schlimm da ja die Reisepassdaten die relevanten sind. Herzlichen Dank für ihre Hilfe!
Guten Tag,
leider funktoniert die Antragstellung nur online. Die Problematik mit dem Upload besteht schon seit längerem, wir haben daher auch einen Artikel zu dem Thema geschrieben, der Ihnen vielleicht hilft: https://www.usvisaservice.de/news/article/visumfrage-reisepass-upload-esta/
Alternativ besteht die Möglichkeit über unsere Schwesterfirma das ESTA zu buchen. Die Kolleginnen dort haben ein anderes System und zusätzlich werden die Eingaben Ihrer Daten dort nochmal überprüft: https://www.esta-online.org/
Ihr US Visa Service Team
Ich habe Problem beim Uploaden meines Reisepassbildes. Trotz mehrmaligen Versuchen gelingt mir nicht ein korrekter Upload.
Gibt es andere Moglichkeit z.B. Sendung des originalen Reisepasses ?
Guten Tag,
leider wird beim ESTA nicht abgefragt, wie lange eine Straftat verjährt ist, auch nicht, um was es dabei ging.
Sie müssen wahrheitsgemäß antworten und sobald sie bei der Frage zur Straftat "Ja" anklicken, wird das ESTA automatisch abgelehnt.
Ihnen bleibt also nichts anderes übrig, als ein Arbeits- oder Touristenvisum zu beantragen, je nach Reisegrund. Melden Sie sich gerne bei uns für eine genaue Beratung, was Sie beim Antrag beachten sollten und wie Sie im Konsulatsinterview mit der vergangenen Straftat umgehen sollten.
Ihr US Visa Service Team
Hallo, können Sie mir bitte weiterhelfen?
Ich wurde vor 25 Jahren wegen Drogen verurteilt. Kann ich deshalb kein ESTA bekommen?
Es ist doch 25 Jahre her!
Vielen Dank!
Guten Tag,
bei Emailadressen wird grundsätzlich nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden. Es spielt also keine Rolle, dass Sie beim Antrag alles groß geschrieben haben.
Ihr US Visa Service Team
Kann man die e-mail Adresse im esta Antrag nur mit Großbuchstaben ausfüllen? In meiner Ansicht im Handy geht das nur mit Großbuchstaben. mfg
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