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Aktualisiert am 01.03.2021

Ausfüllhinweise für den ESTA-Antrag - Wo finde ich die nationale Identitätsnummer?

Für die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) müssen Reisende vorab online eine elektronische ESTA-Reisegenehmigung beantragen. Nachfolgend klären wir die wichtigsten Fragen zum ESTA-Antrag.
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Bildquelle: https://esta.cbp.dhs.gov/esta

ESTA im Überblick

Mit der bewilligten ESTA-Genehmigung können sich Reisende in der Regel bis zu 90 Tage zu eingeschränkt geschäftlichen oder touristischen Zwecken in den USA aufhalten. Die Beantragung erfolgt über die offizielle ESTA-Seite oder auch über die App, falls Sie bereits einen neueren Reisepass besitzen.

Alternativ bieten Agenturen, wie auch unsere Schwesterfirma, einen Service zur ESTA-Beantragung an. Hier werden sowohl Ihre Angaben nochmal geprüft und Sie haben einen Kundenservice, der Ihnen hierbei persönlich zur Verfügung steht.

Wer länger in den USA bleiben oder z. B. in Amerika studieren oder arbeiten möchte, benötigt ein Visum für die USA.

Da uns häufig Fragen zu ESTA erreichen, haben wir nachfolgend hilfreiche Tipps zum korrekten Ausfüllen des ESTA-Antrags zusammengestellt:

1. Upload Foto Reisepass

Seit Dezember 2022 wird bereits am Anfang des ESTA-Antrags der Upload eines Fotos des Reisepasses verlangt, aus dem dann die persönlichen Daten ausgelesen werden.

Sie können dafür entweder selbst ein Foto machen und dieses hochladen oder über den Laptop/Bildschirmkamera ein Bild erstellen. Sie werden hierbei vom System durch den Prozess geleitet.

Leider werden die Daten teilweise falsch ausgelesen. Überprüfen Sie daher unbedingt die übernommenen Angaben und beachten Sie hierbei auch das vorgegebene Datumsformat.

Weitere Infos zum Upload finden Sie hier.

2. National Identification Number

Was ist die nationale Identitätsnummer (National Identification Number)?

Die "National ID Number" oder auch nationale Identitätsnummer bezieht sich auf die (= Nummer des vom Land ausgestellten Identitätsdokuments) und unterscheidet sich damit von der Reisepassnummer. Die nationale Identitätsnummer taucht ausschließlich im Personalausweis auf, daher finden Sie diese nicht in internationalen Reisedokumenten wie dem Reisepass.

Achtung: Der ESTA-Antrag beruht immer auf den Angaben im Reisepass. Nach der nationalen Identitätsnummer wird lediglich an einer einzigen Stelle im ESTA-Formular gefragt.

Wo finde ich die Nationale Identitätsnummer?

Die nationale Identitätsnummer ist in der rechten oberen Ecke des deutschen Personalausweises zu finden. Sie entspricht damit der Seriennummer Ihres Personalausweises.

Muss die National Identification Number im ESTA-Antrag angegeben werden?

Die nationale Identifikationsnummer ist für deutsche Staatsangehörige ein Pflichtfeld und sollte bei einem vorhandenen Personalausweis immer angegeben werden.

Was tun, wenn keine Nationale Identifikationsnummer bzw. kein Personalausweis vorhanden ist?

Wenn kein gültiger Personalausweis und damit keine nationale Identitätsnummer vorhanden ist, muss an dieser Stelle am besten "UNKNOWN" oder "DOESNOTAPPLY" (ohne Leerzeichen) angegeben werden.

Sie brauchen Hilfe beim ESTA-Antrag?

Das spezialisierte Team unseres Partners HD Solutions unterstützt Sie beim ESTA-Antrag mit zusätzlichen Services und Sicherheiten.

Die Serviceleistungen beinhalten:

  • Echtzeit Beratung per Live Chat
  • Überprüfung Ihres Antrages durch ESTA-Expert:innen
  • ESTA Termin- und Erinnerungsservice
  • Geld-zurück-Garantie im Falle einer Ablehnung
  • Antragstellung über ein vereinfachtes Formular
  • und vieles mehr!

3. Vornamen

Im Eingabefeld des ESTA-Antrags sollten sämtliche Vornamen, die im Reisepass stehen, eingetragen werden. Hintergrund ist, dass der bzw. die Vornamen, die im Pass erscheinen, identisch zu den ESTA-Angaben sein müssen. Sofern in Ihrem Reisepass ein weiterer Vorname (second name oder middle name) angegeben ist, muss dieser auch im ESTA-Formular eingetragen werden.

4. Umlaute im Namen

In der Regel gilt, dass Sie Ihren Namen beim Ausfüllen des ESTA-Antrags immer so angeben sollten, wie er im Pass lautet. Personen mit Umlauten, "ß" oder Sonderzeichen im Vor- und / oder Nachnamen – d. h. Buchstaben, die nicht im englischen Alphabet existieren – müssen beim Ausfüllen des ESTA-Antrags jedoch besonders achtgeben und Umlaute und Co. in ihrer ESTA-Reisegenehmigung wie folgt angeben:

  • "ae", "oe" oder "ue" statt "ä", "ö", "ü"
  • "ss" statt "ß"

Grund hierfür ist, dass im Englischen bzw. in internationalen Formularen wie dem ESTA-Antrag weder Umlaute noch Sonderzeichen dargestellt werden können. Falls Sie dennoch einen Umlaut oder ein Sonderzeichen im ESTA-Formular eintragen, erscheint im ESTA-System eine Fehlermeldung ("contains invalid characters"). ESTA-Antragsteller*innen müssen Umlaute folglich zwingend als "ae", "oe" sowie "ue" und "ß" als "ss" vermerken.

Achtung: In deutschen Reisepässen werden Umlaute wie "ä", "ö", "ü" sowie das als Eszett bzw. scharfe S bezeichnete "ß" regulär angegeben. Allerdings wird Ihr Name im unteren maschinenlesbaren Teil Ihres Passes immer maschinenlesbar, d. h. in der international gültigen Schreibweise, dargestellt. Darauf können Sie bei Nachfragen seitens der Grenzbeamt:innen oder Unstimmigkeiten verweisen.

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5. Doppelte Staatsbürgerschaft

Sollten Sie eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen, muss diese immer angegeben werden. Wenn kein gültiger zweiter Reisepass vorhanden ist, muss jeder Antragsteller bzw. jede Antragstellerin zumindest das Land der zweiten Staatsangehörigkeit eintragen. In dem Feld der Reisepassnummer kann bei Nichtvorhandensein eines zweiten Reisepasses "DOESNOTAPPLY", "DOESNOTEXIST" (ohne Leerzeichen) oder "UNKNOWN" ausgewählt werden.

6. Nachträgliche Änderungen

Aktuell kann nach der Online-Übermittlung des ESTA-Antrags lediglich die Adresse in den USA geändert werden. Die ESTA-Genehmigung behält selbstverständlich trotz der unterschiedlichen USA-Reisen, wechselnden Abflughäfen und Aufenthaltsadressen seine Gültigkeit.

Nachträgliche Änderungen der Stammdaten oder Sicherheitsfragen sind nicht möglich. Sollen weitere Informationen abgeändert werden (z. B. bei Namensänderung, Sicherheitsfragen etc.), muss ein neuer ESTA-Antrag gestellt werden.

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Datum:

Aktualisiert am 01.03.2021