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Aktualisiert am 07.08.2013

US-Visa für gleichgeschlechtliche Ehepaare

Ab sofort werden Nichteinwanderungsvisaanträge von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren genauso behandelt wie Visaanträge von heterosexuellen Ehepaaren. Das bedeutet, dass begleitende gleichgeschlechtliche Ehepartner und ggf. deren Kinder ab sofort auf Antrag ein abgeleitetes Visum vom Nichteinwanderungsvisum des Hauptantragstellers erhalten können. Diese Möglichkeit bestand zuvor nicht und war ausschließlich bei traditionellen Ehen vorgesehen.
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Ab sofort werden Nichteinwanderungsvisaanträge von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren genauso behandelt wie Visaanträge von heterosexuellen Ehepaaren. Das bedeutet, dass begleitende gleichgeschlechtliche Ehepartner und ggf. deren Kinder ab sofort auf Antrag ein abgeleitetes Visum vom Nichteinwanderungsvisum des Hauptantragstellers erhalten können. Diese Möglichkeit bestand zuvor nicht und war ausschließlich bei traditionellen Ehen vorgesehen.

Hintergrund der Änderungen
Am 26. Juni 2013 erklärte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (US Supreme Court) Section 3 des Defense of Marriage Act (DOMA) für verfassungswidrig. Dieser definiert die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau. Dank des Urteils werden gleichgeschlechtlichen Ehepaaren fortan auf Bundesgesetzebene (federal law) die gleichen Rechte gewährt wie Partnern in traditionellen Ehen. Dies betrifft u. a. das Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsrecht.

Die US-Einwanderungsbehörde akzeptiert bereits seit Anfang Juli Einwanderungsvisaanträge von gleichgeschlechtlichen Ehepartnern und deren Kindern beispielsweise im Rahmen der Familienzusammenführung (family-based categories) oder durch die Arbeitsstelle/Investitionen (employment-based categories). Die Beantragung eines K-1 Verlobtenvisums ist gleichgeschlechtlichen Partnern von US-Staatsangehörigen ebenfalls erlaubt.

Am 5. August 2013 äußerte sich das US-Außenministerium erstmals zu Nichteinwanderungsvisafällen von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren und gab bekannt, dass von nun an gleichgeschlechtliche Ehepartner und deren unverheiratete Kinder unter 21 Jahren für denselben Zeitraum wie der Hauptantragsteller ein abgeleitetes Nichteinwanderungsvisum erhalten können. Je nach Visumkategorie des Hauptantragstellers können die Familienangehörigen in den USA z. B. arbeiten sowie öffentliche oder private Bildungseinrichtungen besuchen.

Bitte beachten Sie, dass für die Gültigkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe im Sinne des US-Einwanderungsrechts ausschlaggebend ist, ob die Ehe legal geschlossen wurde – unabhängig davon ob gleichgeschlechtliche Ehen am Wohnsitz des Paares anerkannt werden.

Datum:

Aktualisiert am 07.08.2013