Aktualisiert am 07.08.2013
Artikel teilen:
US-Visa für gleichgeschlechtliche Ehepaare
Ab sofort werden Nichteinwanderungsvisaanträge von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren genauso behandelt wie Visaanträge von heterosexuellen Ehepaaren. Das bedeutet, dass begleitende gleichgeschlechtliche Ehepartner und ggf. deren Kinder ab sofort auf Antrag ein abgeleitetes Visum vom Nichteinwanderungsvisum des Hauptantragstellers erhalten können. Diese Möglichkeit bestand zuvor nicht und war ausschließlich bei traditionellen Ehen vorgesehen.
Hintergrund der Änderungen
Am 26. Juni 2013 erklärte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (US Supreme Court) Section 3 des Defense of Marriage Act (DOMA) für verfassungswidrig. Dieser definiert die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau. Dank des Urteils werden gleichgeschlechtlichen Ehepaaren fortan auf Bundesgesetzebene (federal law) die gleichen Rechte gewährt wie Partnern in traditionellen Ehen. Dies betrifft u. a. das Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsrecht.
Die US-Einwanderungsbehörde akzeptiert bereits seit Anfang Juli Einwanderungsvisaanträge von gleichgeschlechtlichen Ehepartnern und deren Kindern beispielsweise im Rahmen der Familienzusammenführung (family-based categories) oder durch die Arbeitsstelle/Investitionen (employment-based categories). Die Beantragung eines K-1 Verlobtenvisums ist gleichgeschlechtlichen Partnern von US-Staatsangehörigen ebenfalls erlaubt.
Am 5. August 2013 äußerte sich das US-Außenministerium erstmals zu Nichteinwanderungsvisafällen von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren und gab bekannt, dass von nun an gleichgeschlechtliche Ehepartner und deren unverheiratete Kinder unter 21 Jahren für denselben Zeitraum wie der Hauptantragsteller ein abgeleitetes Nichteinwanderungsvisum erhalten können. Je nach Visumkategorie des Hauptantragstellers können die Familienangehörigen in den USA z. B. arbeiten sowie öffentliche oder private Bildungseinrichtungen besuchen.
Bitte beachten Sie, dass für die Gültigkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe im Sinne des US-Einwanderungsrechts ausschlaggebend ist, ob die Ehe legal geschlossen wurde – unabhängig davon ob gleichgeschlechtliche Ehen am Wohnsitz des Paares anerkannt werden.
Datum:
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.