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Aktualisiert am 07.02.2017

Einreiseverbot ausgesetzt

Die von Präsident Donald Trump verfügten Einreisebeschränkungen für Personen bestimmter Nationalitäten wurden vorübergehend außer Kraft gesetzt. Staatsbürger aus den Länden Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien können somit wieder zu den vorherigen Bedingungen in die USA einreisen.
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Die von Präsident Donald Trump verfügten Einreisebeschränkungen für Personen bestimmter Nationalitäten wurden vorübergehend außer Kraft gesetzt. Staatsbürger aus den Länden Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien können somit wieder zu den vorherigen Bedingungen in die USA einreisen. 

Am 3. Februar sorgte der Bundesrichter des Staates Washington per einstweiliger Verfügung dafür, dass Trumps Einreise-Dekret vom 27.01.2017 zunächst vorläufig aufgehoben wurde. Kurz darauf ging das Weiße Haus per Eilantrag gegen die Blockade des Einreiseverbots für Staatsangehörige aus den sieben oben genannten Ländern vor.

Das US-Außenministerium (DOS) bestätigte, dass der Visa-Widerruf zurückgenommen wurde. Das bedeutet, dass Bürger der betroffenen Länder, deren Visum nicht ungültig gestempelt wurde, bis auf weiteres wieder regulär in die USA reisen dürfen – vorausgesetzt ihr Visum besitzt ansonsten noch Gültigkeit. Somit haben auch die US-Konsulate die "gewohnte" Bearbeitung wiederaufgenommen. Die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) gab noch am 3. Februar bekannt, dass sie die Bearbeitung von Anträgen und Petitionen (z. B. L-1 Visum), die für Staatsbürger der "gesperrten" Länder gestellt werden, fortführt.

Das Bundesberufungsgericht mit Sitz in San Francisco lehnte den Widerspruch der Trump-Regierung gegen die Aussetzung des Einreiseverbots zunächst ab. Darüber hinaus forderte das Berufungsgericht von beiden Seiten – den klagenden US-Bundesstaaten Washington und Minnesota sowie der US-Regierung – weitere Dokumente an, um über den blockierten Einreisestopp entscheiden zu können. Bis Dienstag, den 6. Februar 00:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit konnten die Argumente schriftlich beim Bundesberufungsgericht in San Francisco eingereicht werden, eine mündliche Anhörung ist für Mittwoch, den 7. Februar 00:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit anberaumt.

Ein Regierungswechsel bringt naturgemäß Veränderungen mit sich. Um einen Überblick über die derzeitigen Entwicklungen und Wendungen zu behalten, haben wir eigens die Sonderseite "US-Regierung unter Trump & US-Einwanderungsrecht" eingerichtet.

Datum:

Aktualisiert am 07.02.2017