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Aktualisiert am 05.11.2020

Visumfrage des Monats - Heimatbesuche über Weihnachten

Ihre Frage: Von unserem US-Standort bzw. den dort tätigen Expats mit Arbeitsvisa erhalten wir vermehrt Anfragen zu den anstehenden Heimatbesuchen über Weihnachten. Zahlreiche unserer Mitarbeiter*innen und deren Familien reisen üblicherweise Mitte Dezember nach Deutschland bzw. in ihre entsprechenden Heimatländer zum Familienbesuch und planen Anfang Januar wieder in die USA einzureisen. Was gibt es hier zu beachten bzw. können unsere Mitarbeiter*innen so einfach reisen?
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Ihre Frage:

Von unserem US-Standort bzw. den dort tätigen Expats mit Arbeitsvisa erhalten wir vermehrt Anfragen zu den anstehenden Heimatbesuchen über Weihnachten. Zahlreiche unserer Mitarbeiter*innen und deren Familien reisen üblicherweise Mitte Dezember nach Deutschland bzw. in ihre entsprechenden Heimatländer zum Familienbesuch und planen Anfang Januar wieder in die USA einzureisen. Die Personen verfügen über entsprechende US-Arbeitsvisa (im Regelfall E oder L). Was gibt es hier zu beachten bzw. können unsere Mitarbeiter*innen so einfach reisen?

Unsere Antwort:

Die Schwierigkeit der Beantwortung Ihrer Frage liegt in der Unwägbarkeit der Reisereglementierungssituation, welche natürlich untrennbar mit dem zukünftigen COVID-19 Geschehen weltweit in Zusammenhang steht. Wir können Ihnen folglich nur eine Einschätzung geben auf Basis der aktuellen Bestimmungen und einen möglichen Ausblick wagen. In jedem Fall gibt es zahlreiche Aspekte zu beachten, ob eine Ausreise Ihrer Mitarbeiter*innen über Weihnachten generell sinnvoll erscheint und falls doch, ob und wie eine Wiedereinreise in die USA erfolgen könnte.

  1. Prüfung der Visagültigkeit:
    Zunächst sollte für jeden einzelnen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin die Laufzeit der aktuellen Arbeitsvisa überprüft werden. Bestehende E- oder L-Visa (im Reisepass) müssen zur geplanten Wiedereinreise im Januar 2021 noch Gültigkeit besitzen. Da L-Visuminhaber bei der Einreise zusätzlich entweder eine noch gültige I-797 Approval Notice oder ein entsprechendes I-129S Formular an der Grenze vorzeigen müssen, sollte auch dies zwingend kontrolliert werden.
    Ist ein E- oder L-Visum zwischenzeitlich abgelaufen oder droht dies zeitnah auszulaufen, besteht ggf. Handlungsbedarf einer neuerlichen Beantragung während des Heimaturlaubs im US-Konsulat, damit überhaupt eine Einreise erfolgen kann.
    Gleiches gilt übrigens auch für begleitende Familienangehörige und deren E oder L-2 Visa.
  2. Prüfung der bestehenden Reisereglementierungen für bestimmte Länder:
    Derzeit und bis auf Weiteres ist der so genannte Corona Travel Ban in Kraft. D. h., Personen, die sich 14 Tage vor geplanter Einreise in die USA in bestimmten Regionen aufgehalten haben, dürfen nicht in die Vereinigten Staaten (zurück)reisen. Für Ihre Mitarbeiter*innen muss also geprüft werden, in welches Heimatland die Weihnachtsreise geplant ist und ob diese besuchten Regionen entsprechend von Reisereglementierungen betroffen sind. Derzeit gilt der Travel Ban für den Schengenraum, China, Iran, UK / Nordirland, Irland und Brasilien.
    Zu diesem Travel Ban bestehen aktuell generelle Ausnahmen (z. B. für US-Staatsbürger / Green Card Inhaber und deren enge Familienangehörige) und erweiterte Ausnahmen für Reisende auf Basis einer National Interest Exception (NIE).
    Reist also beispielsweise ein E-2 Visuminhaber nach Deutschland mit der Familie, so wären diese (Stand heute) in jedem Fall vom Ban betroffen. Es gilt dann zu prüfen, ob sich die Reisenden für eine generelle Ausnahme qualifizieren (z. B. minderjähriges Kind, welches US-Staatsbürger ist), dann könnte die Familie direkt reisen (unter Nachweis dieser Voraussetzungen bei der Airline bzw. an der Grenze).
    Gilt keine generelle Ausnahme, muss für den Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin versucht werden eine Reiseausnahmegenehmigung auf Basis einer NIE zu erhalten. Die Antragstellung erfolgt per E-Mail mit entsprechender Antragsdokumentation an das US-Konsulat Frankfurt / Main, Berlin oder München. Die Anfrage kann streng genommen erst dann erfolgen, wenn sich die Personen bereits physisch außerhalb der USA aufhalten – also nach erfolgter Ausreise. Wird der Ausnahme zur Einreise stattgegeben, erhalten die Antragsteller*innen per E-Mail eine Bestätigung. Die Einreise muss dann innerhalb von 30 Tagen erfolgen, sonst erlischt die NIE. Die aktuellen Bearbeitungszeiten liegen bei rund 10 Tagen von Seiten der Konsulate.
    Bereits jetzt sind die US-Konsulate aufgrund der Antragsflut stark überlastet. Da eine NIE-Antragstellung ein entsprechendes Timing erfordert (nach Ausreise, nur 30 Tage gültig, Bearbeitungszeit) wird eine sorgfältige Planung erforderlich sein und ein hohes Maß an Reiseflexibilität erwartet werden müssen.
    Darüber hinaus muss bei hohen COVID-19 Fallzahlen jederzeit mit einer kurzfristigen Schließung der US-Konsulate in bestimmten Regionen gerechnet werden, was die Bearbeitung von NIE-Anträgen schlimmstenfalls temporär unmöglich machen könnte.
  3. Prüfung der bestehenden Reisereglementierungen für bestimmte Visumkategorien:
    Neben dem genannten Corona Travel Ban gilt weiterhin der Nonimmigrant Visa (NIV) Ban für H-, L- und bestimmte J-Visa – derzeit bis einschließlich 31.12.2020. Es besteht die Möglichkeit, insbesondere bei einer Wiederwahl der Trump-Administration, dass dieser Ban in die Verlängerung geht.
    Reisen also L-Visuminhaber aus, können diese nicht nur vom oben genannten Corona Travel Ban bei Wiedereinreise betroffen sein, sondern auch vom NIV Ban. Auch zu diesem bestehen diverse Ausnahmen, die aber im Vorfeld sorgfältig geprüft werden müssen. Nähere Informationen finden Sie hier.
  4. Tätigkeit der US-Behörden:
    Insbesondere Mitarbeiter*innen, die zur Wiedereinreise ein neues Visum benötigen, stehen vor weiteren Hürden: Im Regelfall sieht eine Visumbeantragung einen persönlichen Interviewtermin im US-Konsulat vor. Zahlreiche US-Konsulate weltweit haben zwar ihre Tätigkeit wieder aufgenommen, wenn aber nur mit halber Kraft. D. h., in vielen Konsulaten stehen nur sehr wenige Termine für bestimmte Kategorien überhaupt zur Verfügung, zum Teil mit langen Wartezeiten. In manchen Regionen (z. B. Brasilien oder Mexiko) sind die US-Behörden weiterhin geschlossen. D. h., eine Visumerneuerung muss rechtzeitig und sorgfältig geplant werden.
    Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung nicht verbindlich sein muss. Termine können aufgrund von Personalmangel oder einer Schließung des entsprechenden US-Konsulates auch kurzfristig abgesagt werden.
    Letztlich ist das Timing eines Interviewtermins in den US-Konsulaten eine zusätzliche Herausforderung, da die Vereinigten Staaten in vielen Ländern weiterhin als Risikogebiet eingestuft sind. D. h., für Reiserückkehrer*innen aus den USA ins jeweilige Heimatland resultieren unterschiedliche Auflagen. Bei der Einreise nach Deutschland – aus den USA kommend – gilt beispielsweise aktuell eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test. Diese Informationen finden Sie immer aktualisiert auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
    Auch diese Thematik muss bei der Interviewterminvereinbarung beachtet werden. Selbstredend können auch hier kurzfristige Veränderungen eintreten.
    Es bleibt also ein Restrisiko, dass Mitarbeiter*innen mit abgelaufenen Visa und deren Familienangehörige quasi im Heimatland stranden und auf eine Wiederöffnung der Konsulate oder auf eine Neuterminierung des Interviews zunächst warten müssten.
    Aber auch bestimmte Reisende, die eine Ausnahmegenehmigung zur Wiedereinreise (NIE) benötigen, wie unter Punkt 2 und 3 beschrieben, könnten von einer Schließung der US-Konsulate betroffen sein.
  5. Weitere Probleme und Auflagen vor Ort:
    Fallen Ihre Mitarbeiter*innen und deren Familienangehörige nicht unter die genannten Reiserestriktionen oder besitzen sie eine Ausnahme bzw. NIE, können gleichwohl Unwägbarkeiten beim Rückflug entstehen. Wir hören immer häufiger von Problemen mit überforderten Fluggesellschaften (insbesondere beim Check-in). So wird beispielsweise reiseberechtigten Personen das Boarding verwehrt oder es kommt zu intensiven Rückfragen etc.
    Letztlich müssen Sie die aktuellen COVID-19 Auflagen der USA bzw. der jeweiligen US-Bundesstaaten für Ihre Expats im Auge behalten. D. h., mögliche Quarantäneauflagen vor Ort nach erfolgter Einreise. Bis dato bestehen die US-Behörden noch nicht auf Vorlage eines negativen Corona-Tests bei Einreise. Aber auch dies ist ein mögliches Szenario.

Wie Sie sehen, gibt es gleich mehrere (Risiko-)Faktoren, die bei dieser Thematik zu beachten sind. Möchten Ihre Expats nicht auf den Weihnachtsurlaub verzichten, müssen Sie all diese Aspekte berücksichtigen und weiterhin im Auge behalten. Eine Planungssicherheit ist leider nur schwer zu realisieren.

Datum:

Aktualisiert am 05.11.2020