Visumfrage des Monats - Welches Visum für Adoptivkinder

Praxisbeispiel: Kundenfragen zum US-Visum

IHRE FRAGE:
Wir beantragen für unseren Mitarbeiter ein L-1 Visum. Er wird von seiner Ehefrau und drei Kindern in die USA begleitet. Ein Kind des Mitarbeiters ist das gemeinsame Kind (8 Jahre), ein weiteres Kind hat seine Frau mit in die Ehe gebracht (Stiefkind, 16 Jahre). Ein Kind (jetzt 11 Jahre) wurde im Alter von 4 Jahren von beiden Eheleuten adoptiert. Können alle drei Kinder problemlos ein Visum erhalten?

UNSERE ANTWORT:
Begleitende Familienangehörige (Ehepartner:innen und Kinder bis zum Alter von 21 Jahren) von L-1 Visuminhaber:innen können auf Antrag ein L-2 Visum erhalten. Die Sachlage für die Ehefrau ist folglich unproblematisch, sie erhält ein L-2 Visum. Für das gemeinsame leibliche Kind (8 Jahre) kann ebenfalls ein L-2 Visum beantragt werden. Beim konsularischen Interviewtermin muss (neben den regulären Antragsunterlagen) nur das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde vorgelegt werden. Das Kind muss beim Interviewtermin im Übrigen nicht persönlich vorstellig werden. Erst ab dem 14. Lebensjahr besteht eine persönliche Erscheinungspflicht.

Auch das Stiefkind im Alter von 16 Jahren kann ein L-2 Visum erhalten (über den Status des Stiefvaters), da das Kind zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht älter als 18 Jahre alt war. Beim Visainterview müssen neben der Geburtsurkunde (Original plus Kopie) allerdings noch weitere Unterlagen zur Sorgerechtsregelung beigefügt werden. Sollte die Ehefrau über das alleinige Sorgerecht verfügen, dann muss beim Visainterview ein Nachweis des Jugendamts darüber mitgeführt werden. Sofern eine geteilte Sorgerechtsregelung mit dem leiblichen Vater besteht, muss dieser zum einen (notariell beglaubigt) in einem Schreiben sein Einverständnis über den USA-Aufenthalt erklären. Zum anderen sollten Nachweise zur Sorgerechtsregelung von Seiten des Jugendamts beigefügt werden.

Auch adoptierte Kinder können einen abgeleiteten L-2 Status erhalten, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:

  1. Die Adoption muss vor dem 16. Lebensjahr erfolgt sein.
  2. Die Adoption muss bereits mindestens zwei Jahre vor Antragstellung des Visums erfolgt sein. 
  3. Das Kind muss bereits seit mindestens zwei Jahren mit den Adoptiveltern zusammen in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Da Punkt 1 und Punkt 2 erfüllt sind und wir davon ausgehen, dass auch ein gemeinsamer Haushalt seit zwei Jahren besteht, kann auch für das adoptierte Kind ein L-2 Visum beantragt werden. Im Idealfall sollte bei der Beantragung im US-Konsulat neben den allgemeinen Adoptionsunterlagen ein Schreiben vom Jugendamt beigefügt werden, welches das gemeinsame Zusammenleben seit mehr als zwei Jahren bestätigt.

Noch als abschließende Information: Pflegekinder erhalten leider kein abgeleitetes Visum von Hauptantragsteller:innen. Hier muss geprüft werden, ob andere "Ausweich"-Visumkategorien (z. B. B-2 Besuchervisum oder F-1 Studentenvisum) in Frage kommen.

 

aktualisiert am 31.1.2023


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