Aktualisiert am 03.07.2026
Der US Supreme Court hat am 30. Juni 2026 das Geburtsortsprinzip bestätigt und Trumps Executive Order gekippt. Für Unternehmen mit US-Entsendungen bedeutet das: Wer in den USA geboren wird, bleibt US-Staatsbürger. Zurück zur Planungssicherheit.
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Am 30. Juni 2026 hat der US Supreme Court in "Trump v. Barbara" entschieden, dass das Geburtsortsprinzip bestehen bleibt: Wer auf US-Boden geboren wird, ist und bleibt US-Staatsbürger:in. Die Executive Order, mit der Präsident Trump zu Amtsbeginn im Januar 2025 dieses Prinzip einschränken wollte, ist damit hinfällig. Für Unternehmen mit Mitarbeitenden in den USA bedeutet das vor allem eines: zurück zur Planungssicherheit.
Das Geburtsortsprinzip (Birthright Citizenship) ist im 14. Verfassungszusatz verankert, also in der Verfassung selbst und nicht in einem einfachen Gesetz, das eine Regierung im Alleingang ändern könnte. Genau daran scheiterte die Executive Order. Der Supreme Court bestätigte den Grundsatz mit klarer Mehrheit.
Praktisch heißt das: Ein Kind, das während einer US-Entsendung auf amerikanischem Boden geboren wird, erhält automatisch die US-Staatsbürgerschaft, unabhängig vom Visastatus der Eltern. Dieser über 150 Jahre alte Grundsatz gilt unverändert weiter.
Mit der Executive Order von Januar 2025 wollte die Regierung das Geburtsortsprinzip neu auslegen: Die US-Staatsbürgerschaft sollte ein in den USA geborenes Kind nur noch dann automatisch bekommen, wenn mindestens ein Elternteil selbst US-Staatsbürger:in ist oder eine Green Card besitzt. Kinder von Eltern mit befristetem Visum (etwa Touristen-, Arbeits- oder Studierendenvisum) oder ohne geregelten Aufenthalt wären ausgenommen gewesen. Erklärtes Ziel war, den sogenannten Geburtstourismus einzudämmen und die Staatsbürgerschaft an einen dauerhaften Aufenthalt der Eltern zu knüpfen.
Für entsendende Unternehmen war genau das der heikle Punkt: Ein Kind, das während einer Entsendung auf einem befristeten Arbeitsvisum zur Welt kommt, wäre von der Neuregelung unmittelbar betroffen gewesen. Der Supreme Court hat dieser Auslegung nun eine klare Absage erteilt.
Seit Januar 2025 herrschte in diesem Punkt Unsicherheit. Familien, die eine Entsendung in die USA planten oder bereits dort lebten, konnten sich nicht darauf verlassen, welchen Status ein in den USA geborenes Kind bekommt. Das wirkte sich auf Umzugsentscheidungen, langfristige Standortplanung und die Beratung entsandter Mitarbeitender aus, oft an einer Stelle, an der Verlässlichkeit besonders zählt.
Mit dem Urteil ist diese Unsicherheit ausgeräumt. Es gibt keinen Handlungsbedarf und keine Übergangsregelung, die Sie beachten müssten: Der Status quo, wie er vor Januar 2025 galt, ist vollständig wiederhergestellt.
Das Urteil ist weniger eine Überraschung als eine Bestätigung: Ein tief verankerter Verfassungsgrundsatz wurde erwartungsgemäß bekräftigt. Für Unternehmen mit US-Bezug ist das eine gute Nachricht, weil es eine offene Frage schließt. Wer eine Entsendung plant, kann das wieder auf derselben verlässlichen Grundlage tun wie in den Jahren zuvor. Bei konkreten Konstellationen, etwa zur Steuerfrage oder zum Ablauf rund um eine Geburt in den USA, lohnt sich ein kurzer Blick auf den Einzelfall.
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