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Aktualisiert am 03.07.2026

Birthright Citizenship bleibt: Was das Urteil bedeutet

Der US Supreme Court hat am 30. Juni 2026 das Geburtsortsprinzip bestätigt und Trumps Executive Order gekippt. Für Familien bedeutet das: Wer in den USA geboren wird, bleibt US-Staatsbürger. Zurück zur Planungssicherheit.

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Am 30. Juni 2026 hat der US Supreme Court in "Trump v. Barbara" entschieden, dass das Geburtsortsprinzip bestehen bleibt: Wer auf US-Boden geboren wird, ist und bleibt US-Staatsbürger:in. Die Executive Order, mit der Präsident Trump zu Amtsbeginn im Januar 2025 dieses Prinzip einschränken wollte, ist damit hinfällig. Damit gilt die bisherige Rechtslage unverändert fort.

Was das Gericht entschieden hat

Das Geburtsortsprinzip (Birthright Citizenship) ist im 14. Verfassungszusatz verankert, also in der Verfassung selbst und nicht in einem einfachen Gesetz, das eine Regierung im Alleingang ändern könnte. Genau daran scheiterte die Executive Order der Trump Administration. Der Supreme Court bestätigte den bestehenden Grundsatz mit klarer Mehrheit.

Praktisch heißt das: Ein Kind, das während eines Aufenthaltes der Eltern in den USA auf amerikanischem Boden geboren wird, erhält automatisch die US-Staatsbürgerschaft, unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Eltern. Dieser seit mehr als 150 Jahren geltende Grundsatz bleibt unverändert bestehen.

Was die Executive Order erreichen wollte

Mit der Executive Order von Januar 2025 wollte die US-Regierung das Geburtsortsprinzip neu auslegen: Die US-Staatsbürgerschaft sollte ein in den USA geborenes Kind nur noch dann automatisch erhalten, wenn mindestens ein Elternteil selbst US-Staatsbürger:in ist oder eine Green Card besitzt. Kinder von Eltern mit befristetem Visum (etwa Touristen-, Arbeits- oder Studierendenvisum) oder ohne geregelten Aufenthalt wären ausgenommen gewesen. Erklärtes Ziel war, den sogenannten Geburtstourismus einzudämmen und die Staatsbürgerschaft an einen dauerhaften Aufenthalt der Eltern zu knüpfen.

Die geplante Neuregelung hätte so vor allem vorübergehende Aufenthalte in den USA betroffen, etwa im Rahmen einer beruflichen Entsendung, eines Arbeitsaufenthalts oder eines Studiums. Für in den USA geborene Kinder wäre die US-Staatsbürgerschaft in diesen Fällen nicht mehr automatisch entstanden. Diese Unsicherheit ist mit dem Urteil beendet und der Supreme Court hat der geplanten Neuregelung eine klare Absage erteilt.

Warum das Urteil wichtig ist

Die Entscheidung beendet die Unsicherheit der vergangenen Monate. Für Betroffene war zeitweise unklar, welchen staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtlichen Status in den USA geborene Kinder künftig haben würden und ob zusätzliche aufenthaltsrechtliche Schritte erforderlich wären.

Obwohl das Geburtsortsprinzip während des Verfahrens grundsätzlich weiter angewendet wurde, kam es vereinzelt zu Schwierigkeiten bei der Ausstellung von US-Geburtsurkunden in verschiedenen US-Bundesstaaten. Mit der Entscheidung des Supreme Court ist nun endgültig klargestellt, dass das Geburtsortsprinzip unverändert gilt. Das schafft Rechtssicherheit für werdende Eltern(teile), Familien ebenso wie für Unternehmen, die Mitarbeitende in die USA entsenden.

Gut zu wissen

Keine Änderungen für laufende oder geplante Aufenthalte:
Das Urteil bestätigt die bisherige Rechtslage. Zusätzliche Visa oder besondere Übergangsregelungen für in den USA geborene Kinder sind nicht erforderlich.

Geburtsurkunde und US-Pass beantragen:
Nach der Geburt stellt der zuständige US-Bundesstaat die Geburtsurkunde aus. Sie ist die Grundlage für die Beantragung eines US-Passes. Für Reisen in oder aus den USA müssen US-Staatsbürger:innen (auch bei doppelter Staatsangehörigkeit) grundsätzlich mit ihrem US-Pass reisen.

Schwangere Reisende:
Die Entscheidung ändert nichts an den bestehenden Einreisebestimmungen. US-Grenz- oder Konsularbeamt:innen können schwangere Reisende befragen und/oder Visa bzw. die Einreise verweigern, wenn der Verdacht besteht, dass die Einreise ausschließlich zum Zweck der Geburt in den USA erfolgt („Birth Tourism“). Für Reisen im Rahmen einer beruflichen Entsendung oder mit einem regulären Arbeitsvisum stellt dies in der Praxis jedoch nur selten ein Problem dar.

US-Steuerpflicht beachten: Mit der US-Staatsbürgerschaft geht grundsätzlich auch die lebenslange US-Steuerpflicht einher, unabhängig davon, ob die Person später dauerhaft nach Deutschland oder in ein anderes Land zurückkehrt. Eine frühzeitige steuerliche Beratung kann sinnvoll sein.

 

Einordnung

Das Urteil ist weniger eine Überraschung als eine Bestätigung: Ein tief verankerter Verfassungsgrundsatz wurde erwartungsgemäß bekräftigt. Für Familien, Unternehmen und andere Betroffene schafft das Urteil nun die notwendige Rechtssicherheit.
Aufenthalte und Entsendungen können wieder auf der Grundlage der unverändert geltenden Rechtslage geplant werden. Individuelle Fragen, etwa zu steuerlichen Folgen oder zum Ablauf rund um eine Geburt in den USA, sollten dennoch rechtzeitig im Einzelfall geprüft werden.

Datum:

Aktualisiert am 03.07.2026