Aktualisiert am 14.04.2017
Artikel teilen:
Doppelte Staatsbürgerschaft – Deutschland und USA vereint!
Immer mehr Deutsche machen Gebrauch von ihrem Recht auf "Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit" in den USA, denn früher musste jeder Deutsche, der die US-Staatsangehörigkeit erwerben möchte, vorher seine deutsche aufgeben. Grundsätzlich ist es im deutschen Gesetz so verankert, dass, wenn man als Deutscher eine ausländische Staatsbürgerschaft erwirbt, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren geht. Seit dem Jahr 2000 ist diese Regelung in den USA anders. Seitdem möchten immer mehr Deutsche in den USA beide Pässe.
Ganz wichtig für die doppelte Staatsbürgerschaft ist allerdings die Reihenfolge: Erst wird der Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt und anschließend bewirbt man sich für einen US-Pass. Vor der Einbürgerung in die USA muss man jedoch zunächst einen Sprach- und Geschichtstest bestehen. Es wird verlangt, die englische Sprache zu beherrschen und natürlich auch die amerikanische Politik und Geschichte des Landes muss gepaukt werden. Bei der eigentlichen Einbürgerung, die wie eine Art Zeremonie stattfindet, geht es recht feierlich zu. Mit vielen Fahnen und Flaggen sowie der amerikanischen Hymne wird die Einbürgerung zelebriert. Der Eid auf die amerikanische Verfassung wird den Bürgern auch abgenommen, bevor sie sich dann offiziell als amerikanische Staatsbürger bezeichnen dürfen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung in den USA sind u. a. der Besitz einer GreenCard, d. h. es muss eine dauerhafte Aufenhaltsgenehmigung für die Vereinigten Staaten vorliegen. Natürlich heißt eine GreenCard zu besitzen nicht automatisch, dass man so einfach amerikanischer Staatsbürger werden kann. Im Allgemeinen kann man sagen, dass sich der GreenCard-Inhaber dafür mindestens fünf Jahre mit der GreenCard in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben muss. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Beantragung einer US-Staatsbürgerschaft finden Sie auf der Website des US-Heimatschutzministeriums (U.S. Department of Homeland Security, DHS).
Datum:
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.