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Aktualisiert am 14.04.2017

Doppelte Staatsbürgerschaft – Deutschland und USA vereint!

Immer mehr Deutsche machen Gebrauch von ihrem Recht auf "Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit" in den USA, denn früher musste jeder Deutsche, der die US-Staatsangehörigkeit erwerben möchte, vorher seine deutsche aufgeben.
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Immer mehr Deutsche machen Gebrauch von ihrem Recht auf "Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit" in den USA, denn früher musste jeder Deutsche, der die US-Staatsangehörigkeit erwerben möchte, vorher seine deutsche aufgeben. Grundsätzlich ist es im deutschen Gesetz so verankert, dass, wenn man als Deutscher eine ausländische Staatsbürgerschaft erwirbt, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren geht. Seit dem Jahr 2000 ist diese Regelung in den USA anders. Seitdem möchten immer mehr Deutsche in den USA beide Pässe.

Ganz wichtig für die doppelte Staatsbürgerschaft ist allerdings die Reihenfolge: Erst wird der Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt und anschließend bewirbt man sich für einen US-Pass. Vor der Einbürgerung in die USA muss man jedoch zunächst einen Sprach- und Geschichtstest bestehen. Es wird verlangt, die englische Sprache zu beherrschen und natürlich auch die amerikanische Politik und Geschichte des Landes muss gepaukt werden. Bei der eigentlichen Einbürgerung, die wie eine Art Zeremonie stattfindet, geht es recht feierlich zu. Mit vielen Fahnen und Flaggen sowie der amerikanischen Hymne wird die Einbürgerung zelebriert. Der Eid auf die amerikanische Verfassung wird den Bürgern auch abgenommen, bevor sie sich dann offiziell als amerikanische Staatsbürger bezeichnen dürfen.

Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung in den USA sind u. a. der Besitz einer GreenCard, d. h. es muss eine dauerhafte Aufenhaltsgenehmigung für die Vereinigten Staaten vorliegen. Natürlich heißt eine GreenCard zu besitzen nicht automatisch, dass man so einfach amerikanischer Staatsbürger werden kann. Im Allgemeinen kann man sagen, dass sich der GreenCard-Inhaber dafür mindestens fünf Jahre mit der GreenCard in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben muss. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Beantragung einer US-Staatsbürgerschaft finden Sie auf der Website des US-Heimatschutzministeriums (U.S. Department of Homeland Security, DHS).

Datum:

Aktualisiert am 14.04.2017