Aktualisiert am 19.02.2026
Beim ESTA und Einreiseprozess in die USA sind aktuell umfassende Änderungen geplant. Dazu gehören strengere Sicherheitsprüfungen, mögliche neue Pflichtangaben – etwa zu Social Media – sowie ein erweiterter internationaler Strafdatenaustausch. Noch ist nichts beschlossen, doch Reisende sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.
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Die USA planen umfassende Änderungen bei ESTA und im Einreiseprozess. Neben zusätzlichen Pflichtangaben im ESTA-Antrag steht eine technische Modernisierung des Ein- und Ausreisenachweises (I-94) im Raum. Parallel dazu wurde eine Executive Order zur Ausweitung des internationalen Strafdatenaustauschs unterzeichnet.
Die angekündigten Änderungen sorgen derzeit für spürbare Verunsicherung bei vielen Reisenden. Wichtig ist jedoch: Noch ist nichts beschlossen, Details und Zeitplan sind offen – aktuell bleibt im ESTA-Verfahren alles unverändert. Nachfolgend der aktuell Stand.
Am 10. Dezember 2025 veröffentlichte die U.S. Customs and Border Protection (CBP) eine Notice im Federal Register. Die öffentliche Kommentierungsphase endete am 9. Februar 2026. Nach Abschluss der öffentlichen Kommentierung folgt nun die Prüf- und Entscheidungsphase. Ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt werden, ist derzeit noch offen.
Ein realistischer Umsetzungszeitraum wäre Sommer oder Herbst 2026, verbindliche Termine gibt es jedoch nicht.
Ziel ist eine präzisere Identitätsprüfung sowie eine genauere Nachverfolgung von Ein- und Ausreisen.
Im Fokus stehen insbesondere:
Zusätzlich ist eine freiwillige digitale Ausreisebestätigung per Smartphone-App vorgesehen.
Die App könnte:
Ziel ist eine technisch verlässlichere Dokumentation der tatsächlichen Ausreise, gleichzeitig bedeutet dies eine weitergehende digitale Erfassung. Auch wenn die geplante Modernisierung grundsätzlich realistisch wirkt, sprechen der erhebliche technische Implementierungsaufwand und notwendige Abstimmungsprozesse eher für eine schrittweise, langfristige Umsetzung.
Insbesondere die möglichen Änderungen im ESTA-Verfahren schlagen derzeit hohe Wellen und werden intensiv diskutiert. Im Raum stehen weitergehende Datenerhebungen im Zuge einer geplanten Modernisierung; ob, wann und in welchem Umfang diese tatsächlich umgesetzt und als Pflichtfelder ausgestaltet werden, ist jedoch noch völlig offen.
Social-Media-Abfragen existieren beispielsweise im ESTA-Antrag bereits heute, allerdings ausschließlich auf freiwilliger Basis. In regulären US-Visumverfahren gehören entsprechende Angaben hingegen seit mehreren Jahren zum Standard. Diskutiert wird nun, ob diese Informationen künftig auch im ESTA-Verfahren verpflichtend werden.
1. Social Media
2. Erweiterte Kontakt- und Identitätsdaten
3. Familien- und Kontaktumfeld
CBP erwägt zudem:
Dies würde faktisch ein Smartphone zur Antragstellung erforderlich machen.
Wichtig ist: Die genannten Punkte befinden sich derzeit im Planungsstadium. Es ist noch nicht entschieden, welche Abfragen tatsächlich eingeführt werden, ob sie verpflichtend ausgestaltet werden und wann eine mögliche Umsetzung erfolgen könnte.
Am 6. Februar 2026 wurde zusätzlich die Executive Order 14385 von Donald Trump unterzeichnet.
Ziel ist eine Ausweitung des internationalen Strafregisterdatenaustauschs zwischen US-Behörden und Partnerstaaten und hier insbesondere Ländern des Visa Waiver Program (VWP).
Kernaussagen:
Die Executive Order ist bereits in Kraft. Die technische und operative Umsetzung dürfte jedoch schrittweise im Laufe des Jahres 2026 beginnen und sich voraussichtlich bis Ende 2026 oder Anfang 2027 vollständig in den Visa- und ESTA-Prozessen niederschlagen.
Die offiziellen ESTA- und Visa-Formulare ändern sich hierdurch zunächst nicht. Die Hintergrundprüfungen werden jedoch voraussichtlich deutlich umfassender und international stärker vernetzt.
Voraussetzung für eine effektive Umsetzung ist allerdings die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Partnerstaaten. Ein unmittelbarer oder automatisierter Zugriff US-amerikanischer Behörden auf deutsche oder europäische Strafregister ist derzeit ohne spezifische bilaterale oder multilaterale Abkommen rechtlich nicht möglich. Innerhalb der EU gelten strenge Datenschutzvorgaben, sodass ein erweiterter Datenaustausch politisch und rechtlich anspruchsvoll sein dürfte und entsprechender Abstimmungen bedarf.
Sollte es jedoch zu einer vertieften Kooperation und technischen Anbindung kommen, würde die Wahrscheinlichkeit deutlich steigen, dass strafrechtliche Sachverhalte im Rahmen von ESTA- oder Visaprüfungen erkannt werden, selbst wenn sie im Antrag nicht oder unvollständig angegeben wurden.
Sollten die diskutierten Änderungen im ESTA-Verfahren umgesetzt werden, ist vor allem mit einer Ausweitung und Vertiefung der Sicherheitsprüfungen zu rechnen.
Für Antragstellende könnte das bedeuten:
Insbesondere die geplanten zusätzlichen ESTA-Datenabfragen sorgen derzeit international wie auch innerhalb der USA für Diskussionen. Vertreter der US-Tourismusbranche und Wirtschaftsverbände warnen vor möglichen negativen Auswirkungen auf Reise- und Geschäftsverkehr, gerade mit Blick auf anstehende Großereignisse wie die Fußball-Weltmeisterschaft. Entsprechend ist derzeit offen, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich wann umgesetzt werden.
Unabhängig davon gilt: Mit einer stärkeren internationalen Vernetzung von Sicherheitsdaten steigt perspektivisch die Wahrscheinlichkeit, dass Unstimmigkeiten oder nicht offengelegte Sachverhalte erkannt werden.
Derzeit gibt es noch keine Änderungen im ESTA-Verfahren. Anträge können weiterhin wie gewohnt gestellt werden, und die bestehenden Anforderungen bleiben unverändert.
Gleichzeitig zeigen die aktuellen Entwicklungen eine klare Richtung: intensivere Prüfungen, mehr Datentransparenz und stärkere internationale Zusammenarbeit. Welche konkreten Änderungen kommen, ist jedoch noch nicht entschieden.
Für Reisende und Unternehmen empfiehlt sich daher eine sorgfältige und vollständige Antragstellung sowie eine frühzeitige Prüfung möglicher Risiken.
Wir beobachten die Entwicklungen fortlaufend und informieren Sie, sobald verbindliche Regelungen feststehen.
Datum:
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