Im Vorfeld der visumfreien Einreise in die USA müssen alle Reisenden einen elektronischen ESTA-Antrag ausfüllen oder aber ein noch gültiges ESTA vorweisen können. Nachfolgend erläutern wir, welche Voraussetzungen es bei der ESTA-Beantragung gibt und erklären, wie Sie einen ESTA-Antrag stellen.
BEin ESTA-Antrag ist eine elektronische Reisegenehmigung, die im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) erforderlich ist, um visumfrei in die USA einzureisen.
Eine ESTA-Genehmigung ist zwingende Voraussetzung, wenn man ohne Visum in die USA einreisen möchte.
Der ESTA-Antrag wird online gestellt auf der Antrags-Webseite des U.S. Department of Homeland Security (DHS) oder auf der Webseite unserer Schwesterfirma, unter www.esta-online.org.
Der ESTA-Antrag kann problemlos ohne konkrete Reisedaten eingereicht werden. Allerdings ist es entscheidend, die ESTA-Genehmigung vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff einzuholen. Hier erfahren Sie, warum eine rechtzeitige Beantragung unerlässlich ist.
Laut unserer Erfahrung wird größtenteils weiterhin bereits innerhalb von 24 Stunden über Ihren ESTA-Antrag entschieden. Da es hierfür jedoch keine Garantie gibt, empfehlen wird allen Reisenden, ihr ESTA am besten schon vor der Flugbuchung in die USA zu beantragen, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden und genug Zeit für eine Visumbeatragung zu haben, falls Ihr ESTA abgelehnt wird.
Wenn Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer geplanten USA-Reise beisammen haben, können Sie Ihren ESTA-Antrag relativ schnell ausfüllen. Die Beantragung der ESTA-Genehmigung sollte dann nicht länger als 30 Minuten in Anspruch nehmen und kann.
Mit neueren Reisepässen geht es sogar noch schneller, per App.
Seit Dezember 2022 ist es verpflichtend, bei der ESTA-Antragstellung auf der offiziellen Webseite der U.S. Customs and Border Protection den Reisepass mittels eines Fotos hochzuladen, um so die Informationen des maschinenlesbaren Teils des Reisepasses direkt in den ESTA-Antrag zu übernehmen.
Am PC, Laptop oder auch per App kann ganz einfach ein Foto im gif, png, jpg oder jpeg Format hochgeladen werden. Hier werden dann die Daten ausgelesen, die Sie anschließend nochmals überprüfen sollten.
Aufgrund der Sensibilität des Systems empfehlen wir Ihnen die Eingabe der Antragsinformationen über einen Desktop oder Laptop.
Wichtig ist in beiden Fällen, dass der maschinenlesbare Teil Ihres Reisepasses, also die beiden unteren Zeilen, die volle Breite des Fotos einnehmen, damit sie korrekt ausgelesen werden können.
Sollten Sie einen neueren Reisepass haben (erkennbar an der dünneren Außenhülle) ist dieser auch nutzbar für die Antragstellung per App. Hierbei liest das Smartphone dann über die ESTA-App direkt die Daten aus dem RFID-Chips des Reisepasses.
Es können dabei die folgenden Daten Ihres Reisepasses übernommen werden:
Je nach Qualität des Fotos kann es durchaus vorkommen, dass Daten fehlerhaft übernommen werden und Ihr ESTA-Antrag damit ungültig wird. Prüfen Sie daher Ihre Daten, die durch den Upload des Reisepasses übernommen wurden.
Wir haben in folgenden Artikeln noch weitere Informationen zur schrittweisen ESTA-Antragstellung:
Für Besitzer:innen von neueren Reisepässen (ausgestellt nach 2017) besteht seit 2023 nun auch die Möglichkeit den ESTA-Antrag per App zu stellen. Über die ESTA-App werden Antragsteller:innen ganz einfach durch den Prozess geleitet.
Bei bestimmten Abfragen im ESTA-Antrag handelt es sich um Pflichtfelder. Das bedeutet, dass manche im ESTA-Antrag abgefragten Informationen zwingend angegeben werden müssen.
Innerhalb des ESTA-Formulars werden folgende Dinge als Pflichtangaben abgefragt:
Innerhalb der vergangenen Jahre gab es immer mal die Verpflichtung im ESTA-Formular Angaben zu seinem Social-Media-Verhalten zu machen. Aktuell ist dies eine optionale Frage und gehört nicht mehr zu den Pflichtangaben im ESTA-Antrag.
Zusätzlich zu Facebook, LinkedIn, Twitter und Instagram konnten Antragsteller:innen – falls vorhanden – auch noch weitere Social Media Accounts angeben. Die Angabe von Passwörtern wurde nicht verlangt.
Die Informationen über die Online-Präsenzen von ESTA-Antragsteller:innen sollen den US-Behörden helfen, mögliche terroristische Bedrohungen zu erkennen.
Die am häufigsten gestellten Fragen zum ESTA-Formular und den Eingabefeldern beantworten wir in unseren Ausfüllhinweisen für den ESTA-Antrag.
Für die ESTA-Beantragung erheben die US-Behörden eine Gebühr in Höhe von 21 US-Dollar pro Person. Die ESTA-Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:
Die ESTA-Gebühr kann auf der offiziellen Antragsseite des U.S. Department of Homeland Security ausschließlich per Kreditkarte, Debitkarte (MasterCard, Visa, American Express und Discover (JCB, Diners Club) oder per PayPal entrichtet werden kann.
Bei einer ESTA-Ablehnung werden 4 US-Dollar für die erfolgte Bearbeitung einbehalten und lediglich 17 US-Dollar erstattet.
Achtung: Der ESTA-Antrag wird von den US-Behörden erst nach Zahlungseingang bearbeitet.
Ihren ESTA-Status bzw. den Bearbeitungsstand eines bestehenden ESTA-Antrags können Sie auf der offiziellen ESTA-Webseite überprüfen.
In der Regel sollten Sie folgende Informationen griffbereit haben:
Beim ESTA Status Check bzw. nach Ausfüllen des ESTA-Antrag erscheint eine der drei folgenden Antwortmöglichkeiten:
Authorization Pending / Genehmigung ausstehend:
Ihr ESTA-Antrag wird von den US-Behörden bearbeitet
Authorization Approved / Genehmigung erteilt:
Ihr ESTA-Antrag wurde bewilligt
Travel Not Authorized / Reise nicht genehmigt:
Sie dürfen nicht visumfrei mit ESTA einreisen. Alternativ können Sie sich um ein US-Visum bewerben.
Im Normalfall ist die ESTA-Genehmigung zunächst ausstehend. Die US-Behörden entscheiden gewöhnlich innerhalb von 72 Stunden über Ihren ESTA-Antrag.
Sobald Ihr ESTA-Antrag genehmigt ist, können Sie Ihre Angaben überprüfen und die folgenden Daten updaten:
Alle anderen Angaben können im Nachhinein nicht mehr geändert werden. Wenn Sie auf der offiziellen ESTA-Webseite unter "ESTA Status überprüfen" (Check ESTA Status) Ihre aktuelle ESTA-Genehmigung aufrufen und auf "Aktualisierung" klicken, gelangen Sie auf eine übersichtliche Seite, auf der Sie diese beiden Angaben prüfen und bei Bedarf bequem ändern können.
Falls Ihnen ein Tippfehler bei den Angaben zum Reisepass oder den biografischen Daten unterlaufen ist und Sie den Fehler erst bemerken, wenn der Antrag bereits bezahlt und genehmigt wurde, müssen Sie einen neuen ESTA-Antrag stellen. Der frühere ESTA-Antrag wird zurückgesetzt und kann somit "überschrieben" werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei Ausstellung eines neuen Reisepasses oder Passänderungen eine neue ESTA-Genehmigung beantragen müssen.
Die entsprechende Bearbeitungsgebühr in Höhe von 21 US-Dollar wird jedes Mal beim Einreichen eines neuen ESTA-Antrags erhoben.
Des Weiteren besteht der ESTA-Antrag aus neun Sicherheitsfragen, die Antragsteller:innen jedoch manchmal falsch verstehen und versehentlich mit "Ja" beantworten. Wenn eine Sicherheitsfrage mit "Ja" beantwortet wird, führt das in der Regel automatisch zur Ablehnung der elektronischen Reisegenehmigung.
Antragstellende können sich an das Hilfe-Center der zuständigen US-Zoll- und Grenzschutzbehörde – U.S. Customs and Border Protection (CBP) – wenden, um zu klären, wie das Missverständnis der falsch beantworteten Frage zustande kam.
Um die Bearbeitung von Seiten der US-Behörde zu vereinfachen, sollten Sie bei der Kontaktaufnahme möglichst genaue Angaben machen, z. B. bei "Topic" das Schlagwort "ESTA" und bei "Issue" die Antwortmöglichkeit "I have been denied ESTA or cannot board" auswählen. Nennen Sie im Idealfall im Zuge der englischsprachigen Erläuterung Ihres Sachverhalts ("Description") auch die folgenden Punkte:
Zudem haben Sie auch die Möglichkeit Dokumentenanhänge beizufügen.
Aufgrund des hohen Antragsvolumens kann es teilweise bis zu einigen Wochen dauern, bis die U.S. Customs and Border Protection antwortet. Im besten Falle wird der Antrag zurückgesetzt, sodass dieser neu gestellt werden kann.
Falls die US-Behörde nicht antwortet oder der Antrag nicht zurückgesetzt wird, muss beachtet werden, dass die Ablehnung der elektronischen Reisegenehmigung automatisch eine Sperre für die visumfreie Einreise in die USA bedeutet. Die betroffene Person muss in diesem Fall zwingend ein Visum für die USA beantragen (B-1 für Geschäftsreisen oder B-2 für Urlaub).
Das spezialisierte Team unseres Partners HD Solutions unterstützt Sie beim ESTA-Antrag mit zusätzlichen Services und Sicherheiten.
Die Serviceleistungen beinhalten:
Im Rahmen der Überprüfung des ESTA-Antrags lassen sich zwei Ablehnungsgründe unterscheiden:
1. Ablehnung durch falsche Angabe im ESTA-Formular
Es kann vorkommen, dass im ESTA-Formular aus Versehen eine falsche Angabe gemacht wird. Leider können die meisten Informationen nicht mehr aktualisiert werden, nachdem die Zahlung über das ESTA-System getätigt wurde.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihr ESTA-Antrag aufgrund einer Falschangabe abgelehnt wurde, dann ist es empfehlenswert, sich an die CBP zu wenden. Sie haben dort die Möglichkeit Ihr Anliegen in englischer Sprache zu schildern. In Einzelfällen kann der ESTA-Antrag dann durch die zuständige US-Behörde zurückgesetzt werden, sodass Sie anschließend einfach einen neuen ESTA-Antrag stellen können. Leider gibt es keine Garantie, dass der ESTA-Antrag zurückgesetzt wird.
2. Ablehnung ohne fehlerhafte Angabe im ESTA-Formular
Darüber hinaus ist es immer möglich, dass der ESTA-Antrag abgelehnt wird, ohne dass man eine falsche Angabe getätigt hat oder sich eines Grundes bewusst ist. Hierfür kann es verschiedene Ursachen geben, wie z. B.
Da es keine Garantie für die Genehmigung des ESTA-Antrags gibt, empfehlen wir die elektronische Reisegenehmigung bereits während der Reiseplanung zu stellen – mindestens aber 72 Stunden vor Reiseantritt.
Falls Ihr ESTA-Antrag abgelehnt wurde und nicht zurückgesetzt werden kann, muss ein entsprechendes Visum für die USA in einem zuständigen US-Konsulat beantragt werden.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung eines Touristenvisums, kontaktieren Sie uns für eine Beratung.
USA-Reisende müssen im Falle einer ESTA-Ablehnung zwingend ein sogenanntes Besuchervisum (B-Visum) beantragen: Geschäftsreisende benötigen ein B-1 Visum, Tourist:innen ein B-2 Visum.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visumbeantragung bei den von den ESTA-Verschärfungen betroffenen Personen zusätzlich verzögern könnte. Grund dafür sind Security Checks.
Falls Ihre USA-Reise unmittelbar bevorsteht, sollten Sie schnellstmöglich Ihren Visumsantrag stellen.
Wenn Sie dringend reisen müssen (unaufschiebbare Geschäftsreise, medizinische Gründe etc.), können Sie unter Umständen einen Notfalltermin beantragen.
Bei der Visumantragstellung empfiehlt es sich, als "Nachweis" die ESTA-Ablehnung beizufügen: Bei der Terminvereinbarung über das webbasierte Visa-Profil haben Sie die Möglichkeit den ESTA-Ablehnung hochzuladen.
Darüber hinaus ist es ratsam auch am Tag des Visainterviewtermins die ESTA-Ablehnung mit sich zu führen.
Ob Sie einen Notfalltermin erhalten entscheidet allein das US-Konsulat.
Entscheidend bei der ESTA-Gültigkeit ist nicht die Dauer des Aufenthaltes, sondern vielmehr der Zeitpunkt der Einreise. Wenn der USA-Aufenthalt beispielsweise vom 10. bis 20. September geplant ist und der ESTA-Antrag am 15. September abläuft, kann die aktuelle ESTA-Genehmigung noch für diese USA-Reise genutzt werden (auch wenn die Genehmigung während des Aufenthaltes abläuft).
Wie lange sich ESTA-Reisende in den Vereinigten Staaten aufhalten dürfen, ergibt sich aus dem Aufenthaltsstatus, den die CBP-Beamt:innen bei der Einreise bestimmen. Einreise- und Ausreisedatum sind im online I-94 Einreiseformular im Bereich "View Compliance" ersichtlich.
Die Gültigkeit der persönlichen ESTA-Genehmigung kann im Übrigen jederzeit online überprüft werden. Über die offizielle ESTA-Website kann der ESTA-Antrag jederzeit wieder aufgerufen werden. Wir empfehlen allen Visa Waiver Program Reisenden vor Reiseantritt bestehende ESTA-Anträge online auf ihre Gültigkeit zu prüfen.
Das Visa Waiver Program gestattet Reisenden einen maximalen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Einreise. Es handelt sich hierbei um keinen Rechtsanspruch: Die Grenzbeamt:innen entscheiden, ob und für wie lange die Person einreisen darf und vermerken dies im Reisepass. Zusätzlich wird der jeweilige Aufenthaltsstatus für Visa Waiver Program Reisende online über das elektronische I-94 Formular im System der US-Behörden erfasst.
Eine Verlängerung des Aufenthaltes über diese 90 Tage hinaus ist nicht möglich. Eine Verlängerung des VWP-Aufenthaltsstatus in den USA vor Ort ist grundsätzlich nicht gestattet, auch nicht durch kurze Ein- und Wiederausreise z. B. nach Mexiko oder Kanada. USA-Reisenden ist daher dringend zu empfehlen, die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen einzuhalten, um Problemen bei der nächsten Einreise in die Vereinigten Staaten vorzubeugen.
Das Global Entry Verfahren dient ausschließlich der Beschleunigung der Einreiseprozedur und ersetzt keine Einreise- und Aufenthaltserlaubnis.
Somit benötigen Teilnehmer:innen des Global Entry Program zur Einreise in die USA trotzdem in jedem Fall ein gültiges US-Visum oder eine gültige ESTA-Genehmigung (sofern sie visumfrei reisen). Dabei ist eine Global Entry Anmeldung mit den gängigsten US-Visa möglich (z. B. B-1 Business Visum oder E-Arbeitsvisum).
Achtung: Die Nutzung von Global Entry ist nicht mit allen Visumkategorien möglich.
Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn.
Wichtig! Staatsangehörige der oben genannten Länder nicht visumfrei einreisen wenn sie:
(Stand: 15.08.2023)
ESTA-Anträge können zu jedem Zeitpunkt vor einer Reise in die USA eingereicht werden (auch ohne konkrete Reisedaten). Wir empfehlen Ihnen dringend, sobald Sie mit der Reiseplanung beginnen, rechtzeitig einen Genehmigungsantrag, spätestens aber 72 Stunden vor Abflug, zu beantragen.
Bitte bewahren Sie unbedingt Ihre erhaltene Antragsnummer auf. Sie benötigen diese Nummer, um etwaige Daten im Nachhinein ändern zu können. Sollten sich z. B. Zieladresse oder Reisedaten eines Antragstellers nach Erteilung der Genehmigung ändern, können die Informationen einfach auf der ESTA-Website aktualisiert werden.
Selbstverständlich können ESTA-Anträge auch sehr kurzfristig gestellt werden, da in der Regel eine Genehmigung innerhalb weniger Sekunden erfolgt. Zur Sicherheit unserer Kunden empfehlen wir dennoch, sich so früh wie möglich um eine Genehmigung zu bemühen!
In den meisten Fällen stellt das ESTA-System online nahezu sofort (innerhalb weniger Sekunden) fest, ob dem Antragstellenden die Einreise im Rahmen des VWP ermöglicht wird. Die Genehmigungsphase kann allerdings auch bis zu 72 Stunden in Anspruch nehmen.
Folgende drei Antworten auf die Online-Anfrage sind denkbar:
Falls Sie die Antwort "Genehmigung wird bearbeitet" erhalten, müssen Sie sich erneut zu einem späteren Zeitpunkt auf der ESTA-Website in Ihren Antrag einloggen und nachprüfen, ob eine endgültige Antwort erteilt wurde.
Die Flug- bzw. Schifffahrtsgesellschaften haben die Möglichkeit beim Check-in anhand der Passdaten des Reisenden zu überprüfen, ob eine ESTA-Genehmigung vorliegt. Ein Ausdruck der erteilten ESTA-Genehmigung ist deshalb in aller Regel nicht zwingend erforderlich.
Einige wenige Airlines fordern einen Ausdruck der ESTA-Genehmigung von den Reisenden im Vorfeld an. Wenn Sie sicher gehen möchten, können Sie einen Ausdruck des positiven ESTA-Bescheids am Tag Ihrer Reise bereithalten.
Wenn Sie den ESTA-Antrag erfolgreich ausgefüllt und online eingereicht haben, wird dieser mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen, d. h. einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Das US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security, DHS) speichert die Informationen für ein weiteres Jahr und bewahrt diese zwölf Jahre im Archiv auf; somit können Ihre Daten für weitere strafverfolgungs- und ermittlungstechnische Zwecke jederzeit abgefragt werden.
Das US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security, DHS) verschickt eine Erinnerung an Personen, die im Antrag ihre E-Mail-Adresse angegeben haben und deren ESTA-Reisegenehmigung abläuft.
In der E-Mail steht aktuell Folgendes:
ATTENTION! Your travel authorization submitted on (date) via ESTA will expire within the next 30 days. It is not possible to extend or renew a current ESTA. You will need to reapply at https://esta.cbp.dhs.gov if travel to the United States in intended in the near future. If there are 30 or more days left on the old authorization you will receive a warning message during the application process and be asked if you wish to proceed.
Alle Reisenden sind selbst verpflichtet vor Reiseantritt zu überprüfen, ob eine noch gültige ESTA-Genehmigung vorliegt.
Nein, ESTA ist kein Visum. Es handelt sich hierbei um einen Antrag auf Reisegenehmigung, den ausschließlich Reisende, die visumfrei in die USA reisen dürfen(siehe FAQ Welche Länder nehmen am Programm für visumfreies Reisen teil?), stellen.
Anhand des elektronischen Reisegenehmigungssystems (ESTA) kann das US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security, DHS) vor Reiseantritt feststellen, ob Reisende im Rahmen des VWP zur Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika berechtigt sind.
Visuminhabende
In der Regel müssen Visuminhabende keine ESTA-Genehmigung beantragen. Der Grund Ihrer Einreise muss allerdings der Visumkategorie entsprechen. Falls nicht, empfiehlt es sich eine ESTA-Genehmigung zu beantragen. Als Beispiel: Ein Reisender besitzt ein US-Arbeitsvisum, fliegt aber zu rein touristischen Aufenthaltszwecken in die USA. Hier empfehlen wir, sicherheitshalber eine ESTA-Genehmigung im Vorfeld auszufüllen.
Das VWP kann auch für Geschäftsaktivitäten genutzt werden ("Business Visa Waiver"), wenn auch in einem sehr eingeschränkten Rahmen. So z. B. für Messen oder Meetings mit Businesspartnern oder Kunden.
Alle weitergehenden geschäftlichen Einreisezwecke die "Arbeit" entsprechen (wie Consultingleistungen, etc.) fallen nicht mehr unter dieses Programm, auch wenn sich der Aufenthalt auf 90 Tage beschränken sollte. Hier muss ein US-Arbeitsvisum im Vorfeld beantragt werden.
Nicht selten sind die Grenzen zwischen der Nutzung des VWP und der Beantragungspflicht eines Visums fließend - weil nicht immer deutlich ist, ob die US-Einwanderungsbehörden eine Aktivität als "Arbeit" betrachten werden oder nicht. Es gilt hier im Einzelfall, durch die Einbeziehung aller Rahmenbedingungen (wie Einreisefrequenz, Aufenthaltszweck und -dauer) abzuwägen, ob ein Visumfreies einreisen genügt oder ein Visum benötigt wird. Zudem soll man nicht vergessen, dass der Grenzbeamte, der Fragen zu Ihrem Aufenthaltszweck stellen wird, ggf. alles was nicht ein Meeting oder die Teilnahme an Messen ist, als Arbeitsaufnahme versteht und Ihnen daraufhin die Einreise verweigert.
Wir beraten Sie aber gern zu diesem Thema!
Ein Aufenthalt bis zu maximal 90 Tagen am Stück pro Einreise ist möglich. Eine Verlängerung des Aufenthaltsstatus in den USA ist grundsätzlich nicht erlaubt, auch nicht durch kurze Ein- und Wiederausreise z. B. nach Mexiko oder Kanada.
Ein sogenannter Statuswechsel auf ein US-Visum ist im Rahmen des Visa Waiver Program generell nicht möglich. Bei höheren Einreisefrequenzen und längeren Aufenthaltszeiten sollte stattdessen z. B. ein B-1 Business Visitor Visum im Vorfeld der Einreise beantragt werden oder ggf. ein US-Arbeitsvisum.
1. Angaben zum Reisepass (Reisepassnummer oder Ablaufdatum) oder zu personenbezogenen Daten (Name, Geburtsort oder -datum) sind nicht korrekt oder haben sich geändert:
Die einzige Möglichkeit diese Angaben zu korrigieren besteht darin, einen neuen ESTA-Antrag auszufüllen. Falls Ihre vorherige ESTA-Genehmigung erteilt wurde, sollten Sie problemlos einen neuen Antrag stellen können. Schließen Sie bitte sicherheitshalber alle Browserfenster bzw. die ESTA-Website bevor Sie den erneuten ESTA-Antrag stellen.
Ignorieren Sie mögliche Hinweise, dass bereits eine ESTA-Reisegenehmigung im System vorliegt und bestätigen Sie, dass Sie tatsächlich einen neuen Antrag ausfüllen möchten. Sobald der neue ESTA-Antrag übermittelt wurde, wird die alte ESTA-Registrierung gelöscht.
Für den neuen ESTA-Antrag fällt erneut die Gebühr in Höhe von 21 US-Dollar an.
Bitte drucken Sie sich den neuen, korrekten ESTA-Antrag zu Ihrer eigenen Sicherheit aus.
2. Ihre Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse oder Anschrift) sind nicht korrekt oder haben sich geändert:
Sollten sich diese Angaben nach Erteilung der Genehmigung ändern oder bemerken Sie einen Fehler, so kann dies einfach auf der ESTA-Website aktualisiert werden, indem Sie den Button “Aktualisieren oder Status überprüfen” wählen.
Die Gültigkeitsdauer der ESTA-Registrierung ist von der Aktualisierung Ihrer Daten nicht betroffen. Bei der Aktualisierung des ESTA-Antrags fallen keine weiteren Gebühren an.
Bitte bewahren Sie unbedingt Ihre Antragsnummer auf. Sie benötigen diese Nummer, um etwaige Daten im Nachhinein ändern zu können. (Eine Aktualisierung dieser Daten ist im Notfall auch ohne die Antragsnummer unter Angabe von persönlichen Daten möglich.)
3. Sie haben eine Sicherheitsfrage, die für die Berechtigung unter dem VWP in die USA einzureisen ausschlaggebend war, falsch beantwortet und daraufhin wurde Ihnen die ESTA-Reisegenehmigung nicht erteilt:
Falls Sie die Frage falsch verstanden haben oder ursprünglich dachten, dass ein Vorfall aus Ihrer Vergangenheit ein Grund für eine Ablehnung darstellt und nun herausgefunden haben, dass es nicht so ist, sollten Sie sich in jedem Fall per E-Mail mit der Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten (U.S. Customs and Border Protection, CBP) in Verbindung setzen.
Es muss darüber hinaus eine neue ESTA-Genehmigung angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass es trotz einer neuen, bewilligten ESTA-Genehmigung zu Schwierigkeiten an der Grenze kommen kann. Sollten Sie z. B. bei der Frage nach möglichen Vorstrafen eingangs mit "Ja" geantwortet und nunmehr "Nein" angekreuzt haben, könnte Ihnen der Grenzbeamte unterstellen, dass Sie eine mögliche (doch vorliegende) Straftat verheimlichen wollen. Selbiges gilt für Angaben zu möglichen ansteckenden Erkrankungen, Visaverweigerungen etc. Im Zweifelsfall sollte bei Falschangaben der "Ja/Nein"-Fragen im ESTA-Erstantrag eine Visumbeantragung im US-Konsulat erwogen werden, um Problemen bei der Einreise vorzubeugen.
VWP-Reisende, die keine ESTA-Genehmigung vorweisen können, wird der Zutritt zum kommerziellen Flugzeug/Schiff mit Sicherheit verwehrt werden. Die Flug- bzw. Schifffahrtsgesellschaften haben die Möglichkeit beim Check-in anhand der Passdaten des Reisenden zu überprüfen, ob eine ESTA-Genehmigung vorliegt.
Die aktuelle Gebühr zum ESTA-Antrag beläuft sich auf 21 US-Dollar.
Die Gebühr wird bei der Beantragung der ESTA-Genehmigung im Internet fällig. Der ESTA-Antrag wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet, wobei die Zahlung ausschließlich per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) oder Debitkarte erfolgen kann. Die Zahlung der Antragsgebühr kann jedoch auch durch Dritte, z. B. Verwandte oder Reisebüro, vorgenommen werden, falls Sie keine eigene Kreditkarte besitzen.
Die Gebühr wird nicht pro Einreise, sondern pro ESTA-Genehmigung erhoben. Und die ESTA-Genehmigung ist normalerweise zwei Jahre gültig, es sei denn, der Reisepass läuft früher ab.
Die ESTA-Gebühr von 21 US-Dollar setzt sich aus zwei Gebührenarten zusammen:
Sollte der ESTA-Antrag abgelehnt werden, wird nur die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags erhoben und von der Kreditkarte eingezogen, also 4 US-Dollar.
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