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Aktualisiert am 17.03.2014

Visumfrage des Monats - Erstattung der Visa-Gebühr möglich?

IHRE FRAGE: Für unseren Mitarbeiter, der in wenigen Wochen zu unserem Standort in die USA fliegen sollte, habe ich einen Termin im US-Konsulat vereinbart und die Visagebühr überwiesen. Nun soll der Mitarbeiter doch erst später in den USA eingesetzt werden. Wird die Visagebühr in diesem Fall erstattet?
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IHRE FRAGE:

Für unseren Mitarbeiter, der in wenigen Wochen zu unserem Standort in die USA fliegen sollte, habe ich einen Termin im US-Konsulat vereinbart und die Visagebühr überwiesen. Nun soll der Mitarbeiter doch erst später in den USA eingesetzt werden. Wird die Visagebühr in diesem Fall erstattet?

UNSERE ANTWORT:

Die konsularische Visagebühr ist weder rückerstattungsfähig noch übertragbar (z. B. auf einen anderen Visumantragsteller). Sollten sich die Pläne bezüglich Ihres Mitarbeiters geändert haben, ist die Visagebühr 12 Monate ab dem Tag der Zahlung gültig. Sie können die Visagebühr für eine spätere Visabeantragung Ihres Mitarbeiters nutzen, vorausgesetzt diese erfolgt vor Ablauf der 12 Monate.

Datum:

Aktualisiert am 17.03.2014