Aktualisiert am 05.09.2017
IHRE FRAGE: Der Sohn unseres Geschäftsführers hat soeben sein Abitur erfolgreich bestanden. Er würde gerne ein 6-wöchiges unbezahltes Praktikum an einem unserer US-Standorte absolvieren. Welches Visum benötigt er?
Artikel teilen:
IHRE FRAGE:
Der Sohn unseres Geschäftsführers hat soeben sein Abitur erfolgreich bestanden. Er würde gerne ein 6-wöchiges unbezahltes Praktikum an einem unserer US-Standorte absolvieren. Welches Visum benötigt er?
UNSERE ANTWORT:
Personen, die in den USA ein Praktikum machen möchten (egal ob bezahlt oder unbezahlt) benötigen grundsätzlich ein J-1 Visum (Exchange Visitor). Um ein J-1 Visum beantragen zu können, müssen Antragsteller unter anderem im Konsulat das Formular DS-2019 vorweisen können. Dieses wird ausschließlich durch einen J-1 Sponsor (Austauschorganisation) ausgestellt. Das Formular wird nicht voraussetzungsfrei erteilt, sondern als zukünftiger Praktikant muss man in eine der zwei Kategorien fallen: “Intern” oder “Trainee”. “Intern” bezeichnet Antragsteller, die aktuell an einer Universität eingeschrieben sind bzw. deren Universitätsabschluss nicht länger als 12 Monate zurückliegt. “Trainees” hingegen müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung plus ein Jahr Berufserfahrung oder aber fünf Jahre Berufserfahrung vorweisen können.
Der Sohn des Geschäftsführers qualifiziert sich folglich (zumindest aktuell) für keine der beiden oben beschriebenen Varianten und somit leider für kein J-1 Visum. Die US-Behörden haben diese Einschränkung auch bewusst so vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass viele junge Reisende sich dann dazu entschließen, das Praktikum im Rahmen der visumfreien Einreise (Visa Waiver Program) zu absolvieren. Das ist nicht gestattet und illegal. Auch wenn sich der Aufenthalt unter 90 Tagen bewegt, ist der geplante Aufenthaltszweck (nämlich das Praktikum, auch unbezahlt) nicht im Rahmen der visumfreien Einreise gestattet.
Datum:
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.