In vielen Ausbildungen und Studiengängen sind Praktika in den USA mittlerweile ein fester Bestandteil. J-1 Visa erlauben Ihnen ein Praktikum oder Training in den Vereinigten Staaten zu absolvieren. Unter die Kategorie der J-1 Visa fallen diverse Austauschprogramme, deren Abwicklung im Vergleich zu anderen Visakategorien sehr umfangreich ist.
Ein J-1 Austauschvisum ("J-1 Exchange Visitor Visa") wird benötigt, wenn ein Praktikum bzw. Traineeship in den USA geplant ist. Es berechtigt seine Inhaber:innen an Austauschprogrammen in den USA teilzunehmen. Dazu zählen z. B.
Die US-Regierung hat diese Programme initiiert, um das gegenseitige Verständnis zwischen den USA und anderen Ländern im Rahmen dieser kulturellen und schulischen Programme zu fördern. J-1 Visa sollen also immer der Förderung des Austauschs zwischen den Vereinigten Staaten und ausländischen Nationen im Bereich der Bildung und Kultur dienen. Damit hat die J-1 Kategorie einen breiteren Geltungsbereich als F-1 Visa.
Für Unternehmen und deren Mitarbeitenden sind die beiden J-1 Kategorien Intern (Praktikum) und Trainee (Training) am relevantesten. Während sich der Begriff "Intern" auf ein studienbezogenes Auslandspraktikum bezieht, fällt unter den Begriff "Trainee" ein berufsbezogenes Training.
Praktika und Trainings gelten dabei nicht als reine Arbeitsaufnahme, sondern dienen vielmehr dem Austausch von gesellschaftlichen und kulturellen Besonderheiten sowie von Unternehmensabläufen. Keinesfalls dürfen Praktikant:innen oder Trainees mit J-1 Visa einer gewöhnlichen Beschäftigung nachgehen, Hilfsarbeiten ausüben oder gar die Position von US-Mitarbeitenden auf Teil- oder Vollzeitbasis ersetzen. Selbstverständlich darf das Praktikum oder Training dennoch vergütet werden; dies ist allerdings optional und kein Muss.
Die J-1 Intern Kategorie richtet sich an Studierende, die sich seit mindestens einem Semester bzw. seit einem halben Jahr im Studium befinden. Auch Absolvent:innen, die das Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach dem Studienabschluss beginnen, fallen in die J-1 Intern Kategorie. Das J-1 Intern Visum kann für maximal 12 Monate beantragt werden. Wichtig ist, dass das Praktikum einen inhaltlichen Bezug zum Studium bzw. der Ausbildung aufweisen muss.
Unter die J-1 Trainee Kategorie fallen Absolvent:innen oder junge Berufstätige mit abgeschlossenem Studium, die mindestens ein Jahr Berufserfahrung nachweisen können. Alternativ können ohne Abschluss auch fünf Jahre relevante Arbeitserfahrung nachgewiesen werden, sofern diese inhaltlich zum Training passt. Der Aufenthalt mit einem J-1 Trainee Visum ist auf maximal 18 Monate beschränkt. Auch in der Trainee Kategorie muss das zukünftige Training einen klaren Bezugspunkt zur bisherigen Ausbildung bzw. Berufserfahrung vorweisen.
Unsere Mitarbeitenden der J-Visa-Abteilung unterstützen Firmen und deren junge Absolvent:innen seit Jahren zuverlässig bei der sehr zeitintensiven und komplexen Beantragung eines Austauschvisums für die USA. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Insgesamt werden 14 unterschiedliche J-1 Kategorien unterschieden:
Mit dem J-1 Visum jungen Absolvent:innen in die USA verhelfen
Wer sich für ein J-1 Visum bewirbt, muss mehrere Bedingungen erfüllen. Dabei unterscheiden sich die Voraussetzungen je nach beantragter J-1 Kategorie:
J-1 Programm | Alter (bei Antragstellung des J-1) | Bildungsanforderungen / Zielgruppe | Zweck |
Au-pairs |
18 - 26 Jahre |
Schulabschluss, abgeschlossene Ausbildung oder abgeschlossenes Studium | Kinderbetreuung in einer US-Familie |
Camp Counselors |
18 - 29 Jahre |
Es sind keine Bildungsanforderungen festgelegt, gute Englischkenntnisse sind jedoch von Vorteil | Mitarbeit in einem US-Feriencamp |
College and University Students |
ab 17 Jahre |
Studierende einer deutschen Hochschule | Auslandsstudium in den USA |
Government Visitors |
- |
Regierungsgäste, die in ihrem Spezialfeld einflussreiche Persönlichkeiten sind | Stärkung der professionellen und persönlichen Beziehungen mit Bundes-, Landes- und lokalen US-Einrichtungen |
Interns |
ab 18 Jahre |
Studierende ab dem 3. Fachsemester bis maximal 12 Monate nach Studienabschluss; ein Praktikumsplatz mit Bezug zum Studium | Praktikum |
International Visitors |
- |
Vom U.S. Department of State ausgewählte Führungskräfte |
Vom U.S. Department of State ausgewählte Schlüsselfiguren, die den Amerikaner:innen ausländische Kulturen näher bringen sollen |
Physicians |
- |
Mediziner:innen mit genügend Erfahrung und Training für das geplante Programm |
Ärzt:innen nehmen an einer Aus- oder Weiterbildung an einer medizinischen Einrichtung in den USA teil |
Professors and Research Scholars |
- |
Professor:innen und Forschungsstipendiate | Förderung von Ideen und Forschungsprojekten sowie die Verbindung zwischen Forschungseinrichtungen der USA mit anderen Ländern |
Secondary School Students |
Vom 15. bis 18. Lebensjahr |
Antragsteller:innen müssen zum Zeitpunkt der Ausreise noch Schüler:innen sein und gute Englischkenntnisse vorweisen können | Schüleraustausch an einer US-amerikanischen Highschool |
Short-Term Scholars | - | Professor:innen, Forschungsstipendiate und Personen mit ähnlicher Ausbildung / Fähigkeiten | Z. B. in Forschungseinrichtungen die speziellen Kenntnisse lehren |
Specialists | - | Expert:innen, die über besonderes Wissen verfügen | Wissensaustausch zwischen ausländischen und US-Expert:innen |
Summer Work & Travel Program | 18 - 21 Jahre | Studierende einer deutschen Hochschule | Jobben in den USA während der Semesterferien |
Teachers | - | Lehrer:innen mit einem dem U.S. Bachelor gleichwertigen Abschluss und einer Anstellung an einer deutschen Schule; 2 Jahre Vollzeit Arbeitserfahrung | Lehrer:innen unterrichten an einer amerikanischen Grund- oder Oberschule |
Trainees | ab 20 Jahre | Abgeschlossenes Studium und mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung oder mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung, wenn kein Abschluss vorliegt |
Berufsbezogenes Training |
Für Unternehmen und deren Mitarbeitende kommen insbesondere die beiden J-1 Kategorien Intern und Trainee infrage, weshalb nachfolgend noch einmal ausführlicher auf die Zugangsvoraussetzungen bei Internships bzw. Traineeships in den Vereinigten Staaten eingegangen wird.
Interns bzw. Trainees müssen:
Zudem muss das zukünftige Praktikum oder Training einen klaren Bezugspunkt zur bisherigen Hochschulausbildung bzw. Berufserfahrung haben, um zu verhindern, dass einer gewöhnlichen Beschäftigung nachgegangen wird oder Hilfsarbeiten ausgeübt werden. Antragstellende von J-1 Visa müssen des Weiteren über ausreichende englische Sprachkenntnisse verfügen, welche im Laufe des Beantragungsprozesses im Rahmen eines Sprachtests oder eines telefonischen Interviews nachgewiesen werden müssen.
Das Gastunternehmen in den USA muss ebenfalls bestimmte Anforderungen erfüllen sowie Unterlagen zusammenstellen. Dazu gehören u. a. das Erstellen eines detaillierten Training / Internship Placement Plans (DS-7002). Das Formular DS-7002 ist je nach der Dauer des Praktikums in verschiedene Phasen unterteilt und muss die unterschiedlichen Tätigkeiten und Aufgabenbereiche der Praktikant:innen widerspiegeln. Wichtig ist außerdem, dass das Gastunternehmen über eine gültige Worker’s Compensation Insurance Policy, eine Art Arbeitsunfallversicherung, verfügt und die Praktikant:innen auch über diese Versicherung abgedeckt sind.
Weitere Zugangsvoraussetzungen den US-Standort sowie Antragstellende betreffend sollten immer bei der entsprechenden Austauschorganisation (J-1 Visa Sponsor) erfragt werden.
Wenn Sie als Firma oder Antragstellende Fragen zu den Voraussetzungen haben,
nehmen Sie Kontakt auf – gerne beraten wir Sie individuell!
J-1 Visa sind für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten (Kategorie Intern) bzw. 18 Monaten (Kategorie Trainee) gültig, wobei die Möglichkeit besteht, sich 30 Tage vor Praktikums- bzw. Trainingsbeginn sowie 30 Tage nach Ende des Praktikums / Trainings in den USA aufzuhalten. Wichtig ist zudem, dass das Praktikum / Training die Dauer von mindestens vier Wochen nicht unterschreiten darf.
Eine Verlängerung des Praktikums oder Trainings ist nur möglich, sofern die gesamte Dauer von 12 bzw. 18 Monaten nicht überschritten wird. Solange Antragstellende an einer Universität eingeschrieben sind bzw. sich in der Ausbildung befinden, kann das J-1 Visum beliebig oft beantragt werden.
Praktika oder Trainings in den USA sind sehr beliebt
Für das J-1 Visum gibt es viele verschiedene Kategorien, die sich zum Teil auch in den Gebühren unterscheiden.
Art der Gebühr | Betrag |
J-1 Visa Kosten Konsulat | 160 $ |
J-1 SEVIS Gebühr Kategorien Au Pair, Camp Counselor und Summer Work Travel | 35 $ |
SEVIS Gebühr restliche J-1 Kategorien (Intern, Trainee, etc.) | 220 $ |
(Stand 2021)
Persönliche Eignung für J-1 Visa in der jeweiligen Kategorie prüfen
Für jede der oben genannten Kategorien gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, welche die Antragstellenden erfüllen müssen. Die für Unternehmen relevanten Kategorien Intern und Trainee werden im Absatz J-1 Voraussetzungen für Interns / Trainees detailliert aufgeführt, u. a. sind jedoch folgende Dinge notwendig:J-1 Visa Sponsor finden
J-1 Visa können ausschließlich mit einem sogenannten J-1 Visa Sponsor beantragt werden; diese Austauschorganisationen stellen den verlängerten Arm des U.S. Department of State dar und sind für die Durchführung der Programme gemäß den US-Richtlinien zuständig. Der J-1 Visa Sponsor muss zunächst das Formular DS-2019 (Certificate of Eligibility for Exchange Visitor (J-1) Status) ausstellen, welches zur Beantragung eines J-1 Visums wiederum zwingend erforderlich ist. Bei dem Formular DS-2019 handelt es sich um einen nummerierten und limitierten Vordruck, der nicht im Internet heruntergeladen werden kann, daher lässt sich das Einbeziehen einer Austauschorganisation keinesfalls umgehen.Antragsunterlagen prüfen
Antragsunterlagen für J-1 Visa umfassen eine Vielzahl an Dokumenten zu Antragstellenden sowie US-Unternehmen. Die Abwicklung ist ein sehr komplexer und zeitintensiver Prozess. Insgesamt ist bis zur Ausstellung von J-1 Visa mit mindestens 10 bis 12 Wochen zu rechnen, daher sollte die Beantragung so früh wie möglich in die Wege geleitet werden.Interviewtermin im zuständigen US-Konsulat
Antragstellenden müssen in der Regel persönlich im Rahmen eines Interviewtermins bei einem der zuständigen US-Konsulate vorstellig werden. Neben den allgemeinen Antragsdokumenten müssen Nachweise über ausreichend finanzielle Eigenmittel, z. B. in Form von einer Praktikumsvergütung, Kontoauszügen oder einer Bürgschaft der Eltern, zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten sowie Belege über die Rückkehrintention ins Heimatland vorgelegt werden.Sie möchten ein Praktikum oder Training in den USA ermöglichen?Wir besprechen Ihre Firmenkonstellation und Voraussetzungen individuell und standortunabhängig. Stellen Sie jetzt Ihre Visa-Anfrage!
Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie Hauptantragstellende ein abgeleitetes J-2 Visum. Erreichen die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze, müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder das Land verlassen.
Sowohl Ehepartner:innen als auch Kinder können auf Antrag eine eigene Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD), die nicht an eine bestimmte Stelle oder das Gastunternehmen der Hauptantragstellenden gebunden ist, erhalten. Die Arbeitsaufnahme der Ehepartner:innen bzw. Kinder darf nachweislich nicht dazu dienen, die Lebenshaltungskosten der Hauptantragstellende zu decken.
Inhabende eines J-2 Visums dürfen darüber hinaus öffentliche / private Bildungseinrichtungen besuchen.
Seit Jahren unterstützen unsere Mitarbeitenden der J-Visa-Abteilung Firmen und deren junge Absolvent:innen weltweit bei der sehr zeitintensiven und komplexen Beantragung eines Austauschvisums für die USA. Wir sind insbesondere spezialisiert auf die J-1 Kategorien Intern / Trainee. Neben der regulären Beratung und Betreuung während des gesamten Beantragungsprozesses bieten wir beim J-Antragsverfahren unter anderem folgende Leistungen:
Wir kooperieren mit den Austauschorganisationen InterExchange und Travelworks und bilden hierbei die Schnittstelle zwischen Hauptantragstellenden, der Firma im Heimatland, dem US-Gastunternehmen, den US-Behörden sowie der Austauschorganisation (= J-1 Visa Sponsor).
Das J-Visum berechtigt seine Inhaber*innen einem Praktikum (Internship) oder Training (Traineeship) nachzugehen oder an einem Austauschprogramm teilzunehmen. Diese Tätigkeiten dürfen vergütet werden, jedoch ist eine gewöhnliche Beschäftigung oder Hilfsarbeit strengstens untersagt.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn die gesamte Dauer 12 Monate bei Praktika bzw. 18 Monate bei Trainings nicht überschreitet. Sind die Antragsteller*innen noch an einer Universität eingeschrieben bzw. befinden sie sich noch in der Ausbildung, kann beliebig oft ein Antrag auf ein J-1 Visum gestellt werden.
Ausnahme: Trainees müssen einen Zeitraum von zwei Jahren verstreichen lassen, um erneut einen Antrag stellen zu können. Dies gilt ebenso für alle Antragsteller*innen, die die Kategorie "Intern" bereits beantragt hatten und sich nun für "Trainee" bewerben möchten.
Ehepartner*innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie die jeweiligen Hauptantragsteller*innen ein abgeleitetes J-2 Visum und dürfen damit in die Vereinigten Staaten reisen.
Wir kooperieren mit den Visa Sponsoren InterExchange und TravelWorks und fungieren Schnittstelle zwischen Hauptantragsteller*in (Absolvent*in), dem Arbeitgeber im Heimatland, dem Gastunternehmen in den USA, den US-Behörden sowie der jeweiligen Austauschorganisation. Für weitere Fragen hierzu, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Weitere Visa Sponsoren lassen sich auf der offiziellen Webseite der US-Behörden recherchieren.
Die wichtigsten Informationen zu dieser Visakategorie finden Sie auch hier, kurz zusammengefasst und kostenlos im PDF-Format zum herunterladen.