In vielen Ausbildungen und Studiengängen sind Praktika in den USA mittlerweile ein fester Bestandteil. J-1 Visa erlauben Ihnen u.a. ein Praktikum oder Training in den Vereinigten Staaten zu absolvieren. Unter die Kategorie der J-1 Visa fallen diverse Austauschprogramme, deren Abwicklung im Vergleich zu anderen Visakategorien sehr umfangreich ist.
Ein J-1 Visum ("J-1 Exchange Visitor Visa") wird benötigt um an bestimmten Austauschprogrammen teilzunehmen. Dazu zählen z. B.
Die US-Regierung hat diese Programme initiiert, um das gegenseitige Verständnis zwischen den USA und anderen Ländern im Rahmen dieser kulturellen und schulischen Programme zu fördern.
TIPP: Ein abgeschlossenes Studium oder der Studierendenstatus ist nicht immer zwingend erforderlich.
Für Unternehmen und deren Mitarbeitenden sind die beiden J-1 Kategorien Intern (Praktikum) und Trainee (Training) relevant. Während sich der Begriff "Intern" auf ein studienbezogenes Auslandspraktikum bezieht, fällt unter den Begriff "Trainee" ein berufsbezogenes Training.
Praktika und Trainings gelten dabei nicht als reine Arbeitsaufnahme, sondern dienen vielmehr dem Austausch von gesellschaftlichen und kulturellen Besonderheiten im Unternehmenskontext sowie dem Kennenlernen von US-Unternehmensabläufen.
Keinesfalls dürfen Praktikant:innen oder Trainees mit J-1 Visa einer gewöhnlichen Beschäftigung nachgehen, Hilfsarbeiten ausüben oder gar die Position von US-Mitarbeitenden auf Teil- oder Vollzeitbasis ersetzen. Selbstverständlich darf das Praktikum oder Training dennoch vergütet werden. Grundsätzlich müssen "Intern" Programme ab 6 Monaten vergütet werden; "Trainee" Programme müssen immer vergütet werden.
Die J-1 Intern Kategorie richtet sich an Studierende, die mindestens das zweite Fachsemester abgeschlossen haben. Auch Absolvent:innen, die das Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach dem Studienabschluss beginnen, fallen in die J-1 Intern Kategorie. Das J-1 Intern Visum kann für maximal 12 Monate beantragt werden. Wichtig ist, dass das Praktikum einen inhaltlichen Bezug zum Studium aufweisen muss.
Unter die J-1 Trainee Kategorie fallen Absolvent:innen oder junge Berufstätige mit abgeschlossenem Studium, die mindestens ein Jahr Berufserfahrung nachweisen können. Alternativ können ohne Abschluss auch fünf Jahre relevante Arbeitserfahrung nachgewiesen werden, sofern diese inhaltlich zum Training passt. Der Aufenthalt mit einem J-1 Trainee Visum ist auf maximal 18 Monate beschränkt. In der Trainee Kategorie muss das zukünftige Training einen klaren Bezugspunkt zur bisherigen Ausbildung bzw. Berufserfahrung vorweisen.
Insgesamt werden 15 unterschiedliche J-1 Kategorien unterschieden:
Wer sich für ein J-1 Visum bewirbt, muss mehrere Bedingungen erfüllen. Dabei unterscheiden sich die Voraussetzungen je nach beantragter J-1 Kategorie:
Alter: 18-26 Jahre
Bildungsanforderungen: Schulabschluss, abgeschlossene Ausbildung oder abgeschlossenes Studium
Zweck: Kinderbetreuung in einer US-Familie
Alter: ab 18 Jahren
Bildungsanforderungen: Studierende, Jugendbetreuende, Lehrer:innen, gute Englischkenntnisse sind Voraussetzung
Zweck: Mitarbeit in einem US-Feriencamp
Alter: ab 17 Jahren
Bildungsanforderungen: Studierende einer deutschen Hochschule
Zweck: Auslandsstudium in den USA
Alter: -
Bildungsanforderungen: Regierungsgäste, die in ihrem Spezialfeld einflussreiche Persönlichkeiten sind
Zweck: Stärkung der professionellen und persönlichen Beziehungen mit Bundes-, Landes- und lokalen US-Einrichtungen
Alter: ab 18 Jahren
Bildungsanforderungen: Studierende ab dem 3. Fachsemester bis maximal 12 Monate nach Studienabschluss; ein Praktikumsplatz mit Bezug zum Studium
Zweck: Praktikum
Alter: -
Bildungsanforderungen: Vom U.S. Department of State ausgewählte Führungskräfte
Zweck: Vom U.S. Department of State ausgewählte Schlüsselfiguren, die den Amerikaner:innen ausländische Kulturen näher bringen sollen
Alter: -
Bildungsanforderungen: Mediziner:innen mit genügend Erfahrung und Training für das geplante Programm (umfangreiche Voraussetzungen)
Zweck: Ärzt:innen nehmen an einer Aus- oder Weiterbildung an einer medizinischen Einrichtung in den USA teil
Alter: -
Bildungsanforderungen: Professor:innen und Forschungsstipendiate
Zweck: Förderung von Ideen und Forschungsprojekten sowie die Verbindung zwischen Forschungseinrichtungen der USA mit anderen Ländern
Alter: Vom 15. bis 18. Lebensjahr
Bildungsanforderungen: Antragsteller:innen müssen zum Zeitpunkt der Ausreise noch Schüler:innen sein und gute Englischkenntnisse vorweisen können
Zweck: Schüleraustausch an einer US-amerikanischen Highschool
Alter: -
Bildungsanforderungen: Professor:innen, Forschungsstipendiate und Personen mit ähnlicher Ausbildung / Fähigkeiten
Zweck: z. B. in Forschungseinrichtungen die speziellen Kenntnisse lehren
Alter: -
Bildungsanforderungen: Expert:innen, die über besonderes Wissen verfügen
Zweck: Wissensaustausch zwischen ausländischen und US-Expert:innen
Alter: ab 18 Jahren
Bildungsanforderungen: Studierende einer anerkannten Hochschule
Zweck: Jobben in den USA während der Semesterferien
Alter: -
Bildungsanforderungen: Lehrer:innen mit einem dem U.S. Bachelor gleichwertigen Abschluss und einer Anstellung an einer deutschen Schule; 2 Jahre Vollzeit Arbeitserfahrung
Zweck: Lehrer:innen unterrichten an einer amerikanischen Grund- oder Oberschule
Alter: ab 18 Jahren
Bildungsanforderungen: Abgeschlossenes Studium und mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung
oder
mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung, wenn kein Abschluss vorliegt
Zweck: Berufsbezogenes Training
Für Unternehmen und deren Mitarbeitende kommen insbesondere die beiden J-1 Kategorien Intern und Trainee infrage, weshalb nachfolgend noch einmal ausführlicher auf die Zugangsvoraussetzungen bei Internships bzw. Traineeships in den Vereinigten Staaten eingegangen wird.
Interns bzw. Trainees müssen:
ACHTUNG: Abschlüsse, die an amerikanischen Bildungseinrichtungen erworben wurden, werden von den US-Behörden nicht anerkannt; diese Vorschrift trifft ebenfalls auf die relevante Berufserfahrung zu.
Zudem muss das zukünftige Praktikum oder Training einen klaren Bezugspunkt zur bisherigen Hochschulausbildung bzw. Berufserfahrung haben. Antragstellende von J-1 Visa müssen des Weiteren über ausreichende englische Sprachkenntnisse verfügen, welche im Laufe des Beantragungsprozesses im Rahmen eines Sprachtests oder eines telefonischen Interviews nachgewiesen werden müssen.
Das Gastunternehmen in den USA muss ebenfalls bestimmte Anforderungen erfüllen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Dazu gehören u. a. das Erstellen eines detaillierten Training / Internship Placement Plans (DS-7002). Das Formular DS-7002 ist je nach der Dauer des Praktikums in verschiedene Phasen unterteilt und muss die unterschiedlichen Tätigkeiten und Aufgabenbereiche der Praktikant:innen/Trainees widerspiegeln. Wichtig ist außerdem, dass das Gastunternehmen über eine gültige Worker’s Compensation Insurance Policy, eine Art Arbeitsunfallversicherung, verfügt und die Praktikant:innen auch über diese Versicherung abgedeckt sind.
Weitere Zugangsvoraussetzungen den US-Standort sowie Antragstellende betreffend sollten immer bei der entsprechenden Austauschorganisation (J-1 Visa Sponsor) erfragt werden.
J-1 Visa können für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten (Intern) bzw. 18 Monaten (Trainee) beantragt werden. Der genaue Gültigkeitszeitraum des Visums richtet sich aber letztendlich nach der Dauer des Programms, die auf dem DS-2019 vermerkt ist.
Es besteht die Möglichkeit, sich 30 Tage vor Praktikums- bzw. Trainingsbeginn sowie 30 Tage nach Ende des Programms in den USA aufzuhalten (Grace Period).
Wichtig ist zudem, dass das Praktikum / Training die Dauer von mindestens vier Wochen nicht unterschreiten darf.
Eine Verlängerung des Praktikums oder Trainings ist nur möglich, sofern die gesamte Dauer von 12 bzw. 18 Monaten nicht überschritten wird. Solange Antragstellende an einer Universität eingeschrieben sind bzw. sich in der Ausbildung befinden, kann das J-1 Visum beliebig oft beantragt werden.
Die Antragsgebühren für US-Arbeitsvisa sind sehr verschieden. Je mehr Antragsschritte erforderlich und je mehr US-Behörden involviert sind, desto teurer wird die Visumsbeantragung.
Eine Auflistung für die unterschiedlichen Visagebühren und sonstige mögliche anfallende Kosten finden Sie unter Visa Antrag.
Zur KostenübersichtFür jede der oben genannten Kategorien gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, welche die Antragstellenden erfüllen müssen. Die für Unternehmen relevanten Kategorien Intern und Trainee werden im Absatz J-1 Voraussetzungen für Interns / Trainees detailliert aufgeführt, u. a. sind jedoch folgende Dinge notwendig:
Weitere spezifische Anforderungen sollten bei der jeweiligen Austauschorganisation erfragt werden.
Antragsunterlagen für J-1 Visa umfassen eine Vielzahl an Dokumenten zu Antragstellenden sowie US-Unternehmen. Die Abwicklung ist ein sehr komplexer und zeitintensiver Prozess. Insgesamt ist bis zur Ausstellung von J-1 Visa mit mindestens 10 bis 12 Wochen zu rechnen, daher sollte die Beantragung so früh wie möglich in die Wege geleitet werden.
J-1 Visa können ausschließlich mit einem sogenannten J-1 Visa Sponsor beantragt werden; diese Austauschorganisationen stellen den verlängerten Arm des U.S. Department of State dar und sind für die Durchführung der Programme gemäß den US-Richtlinien zuständig. Der J-1 Visa Sponsor muss zunächst das Formular DS-2019 (Certificate of Eligibility for Exchange Visitor (J-1) Status) ausstellen, welches zur Beantragung eines J-1 Visums wiederum zwingend erforderlich ist. Bei dem Formular DS-2019 handelt es sich um einen nummerierten und limitierten Vordruck, der nicht im Internet heruntergeladen werden kann, daher lässt sich das Einbeziehen einer Austauschorganisation keinesfalls umgehen.
Wir kooperieren seit vielen Jahren sehr erfolgreich mit den Visa Sponsoren InterExchange und TravelWorks und nehmen während der Beantragung den Platz als Schnittstelle zwischen Hauptantragstellende, US-Unternehmen, US-Behörden sowie Austauschorganisationen (J-1 Visa Sponsor) ein. Die US-Behörden stellen eine Liste weiterer designierter Austauschorganisationen zur Verfügung.
Antragstellenden müssen in der Regel persönlich im Rahmen eines Interviewtermins bei einem der zuständigen US-Konsulate vorstellig werden. Neben den allgemeinen Antragsdokumenten müssen Nachweise über ausreichend finanzielle Eigenmittel, z. B. in Form von einer Praktikumsvergütung, Kontoauszügen oder einer Bürgschaft der Eltern, zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten sowie Belege über die Rückkehrintention ins Heimatland vorgelegt werden.
ACHTUNG: Das U.S. Department of State hat die Interviewterminpflicht für bestimmte J-1 Antragstellende bis zum 31.12.2023 ausgesetzt.
Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie Hauptantragstellende ein abgeleitetes J-2 Visum. Erreichen die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze, müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder das Land verlassen.
Sowohl Ehepartner:innen als auch Kinder können auf Antrag eine eigene Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD), die nicht an eine bestimmte Stelle oder das Gastunternehmen der Hauptantragstellenden gebunden ist, erhalten. Die Arbeitsaufnahme der Ehepartner:innen bzw. Kinder darf nachweislich nicht dazu dienen, die Lebenshaltungskosten der Hauptantragstellende zu decken.
Antragstellende eines J-2 Visums benötigen immer ein eigenes DS-2019 Formular, welches auch vom J-1 Visa Sponsor ausgestellt wird.
Inhabende eines J-2 Visums dürfen darüber hinaus öffentliche / private Bildungseinrichtungen besuchen.
Seit Jahren unterstützen unsere Mitarbeitenden der J-Visa-Abteilung Firmen und deren junge Absolvent:innen weltweit bei der sehr zeitintensiven und komplexen Beantragung eines Austauschvisums für die USA. Wir sind insbesondere spezialisiert auf die J-1 Kategorien Intern / Trainee. Neben der regulären Beratung und Betreuung während des gesamten Beantragungsprozesses bieten wir beim J-Antragsverfahren unter anderem folgende Leistungen:
Wir kooperieren mit den Austauschorganisationen InterExchange und TravelWorks und bilden hierbei die Schnittstelle zwischen Hauptantragstellenden, der Firma im Heimatland, dem US-Gastunternehmen, den US-Behörden sowie der Austauschorganisation (= J-1 Visa Sponsor).
Die Gebühren für die Beantragung eines Visums sind je nach Kategorie ganz unterschiedlich und sie können u. a. aufgrund von Wechselkursschwankungen regelmäßig steigen oder sinken. Jeder Antragsteller sollte sich daher im Vorfeld der Beantragung über die aktuell geltenden Gebühren informieren. Wir erklären an anderer Stelle ausführlich alles Wissenswerte über die Kosten eines US-Visums.
Die Beantragung eines US-Visums muss über die offiziellen US-Behörden, z. B. die US-Konsulate und US-Botschaften, erfolgen. Dabei wird der eigentliche Visumantrag zwar online gestellt, allerdings muss fast ausnahmslos jeder Antragsteller persönlich in das Konsulat zum Visa-Interview. Bei einigen Arbeitsvisa ist es mitunter notwendig im Vorfeld des konsularischen Antragsverfahrens umfangreiche Akten postalisch an die US-Behörden in die USA zu senden.
Wir beraten und unterstützen Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen zur Visumbeantragung. Lesen Sie an anderer Stelle mehr über die Beantragung eines US-Visums.
Einige Universitäten oder Hochschulen in den USA verlangen von ihren Studenten die Vorlage der Social Security Number. Allerdings erfolgt im Normalfall keine Ausstellung der Nummer für Personen, die sich mit einem F-1, M-1 oder J-1 Visum temporär in den USA aufhalten. Die Hochschulen sollten in diesem Fall in der Lage sein, den betroffenen ausländischen Studenten eine andere Identifikationsnummer zuzuordnen.
Falls Sie eine Arbeitsstelle aufnehmen wollen, die im Rahmen des jeweiligen Studentenvisums gestattet ist, können Sie eine Social Security Number beantragen.
SEVIS steht für Student and Exchange Visitor Information System. Damit ist eine Online-Datenbank der US-Regierung gemeint mithilfe derer das U.S. Department of Homeland Security und das U.S. Department of State Daten von sämtlichen Austauschstudenten, die sich in den USA aufhalten, abrufen können. Die SEVIS-Registrierung der Bildungseinrichtung ist erforderlich, damit das für die Visumbeantragung notwendige I-20 Formular ausgestellt werden kann. Zur Zahlung der SEVIS-Gebühr wird eine SEVIS-Nummer benötigt, die auf dem I-20 Dokument ersichtlich ist.
Das I-20 Formular wird von der jeweiligen Bildungseinrichtung ausgestellt. Vroaussetzung: Die US-Bildungseinrichtung muss SEVIS-registriert sein. Ob diese vorliegt, können Sie über das School Search Tool der US-Behörden herausfinden.
Achtung: Bei dem I-20 handelt es sich nicht um ein Antragsformular, das Sie im Internet herunterladen können.
Wir kooperieren mit den Visa Sponsoren InterExchange und TravelWorks und fungieren Schnittstelle zwischen Hauptantragsteller:in (Absolvent:in), dem Arbeitgeber im Heimatland, dem Gastunternehmen in den USA, den US-Behörden sowie der jeweiligen Austauschorganisation. Für weitere Fragen hierzu, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Weitere Visa Sponsoren lassen sich auf der offiziellen Webseite der US-Behörden recherchieren.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn die gesamte Dauer 12 Monate bei Praktika bzw. 18 Monate bei Trainings nicht überschreitet. Sind die Antragsteller:innen noch an einer Universität eingeschrieben bzw. befinden sie sich noch in der Ausbildung, kann beliebig oft ein Antrag auf ein J-1 Visum gestellt werden.
Ausnahme: Trainees müssen einen Zeitraum von zwei Jahren verstreichen lassen, um erneut einen Antrag stellen zu können. Dies gilt ebenso für alle Antragsteller:innen, die die Kategorie "Intern" bereits beantragt hatten und sich nun für "Trainee" bewerben möchten.
Das J-Visum berechtigt seine Inhaber:innen einem Praktikum (Internship) oder Training (Traineeship) nachzugehen oder an einem Austauschprogramm teilzunehmen. Diese Tätigkeiten dürfen vergütet werden, jedoch ist eine gewöhnliche Beschäftigung oder Hilfsarbeit strengstens untersagt.
Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie die jeweiligen Hauptantragsteller:innen ein abgeleitetes J-2 Visum und dürfen damit in die Vereinigten Staaten reisen.
In aller Regel erfahren Antragsteller bereits am Tag ihres Interviews, ob das Visum erteilt wird oder nicht.
In bestimmten Fällen erhält der Visumantragsteller nach einer gewissen Bearbeitungszeit ein Ablehnungsschreiben des Konsulats. Eine Ablehnung muss im Übrigen nicht begründet werden. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und reichen – je nach Visumkategorie – von der Unterstellung einer Einwanderungsintention, über die Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme bis hin zu mangelhafter Antragsdokumentation.
Ist dies erst einmal geschehen, kann meist erst nach mehreren Monaten oder sogar Jahren ein neues Visum (erfolgreich) beantragt werden. Theoretisch besteht für den Antragsteller zwar keine Wartezeit bis zur nächsten Einreichung. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass ohne eklatante Verbesserung der Voraussetzungen der jeweiligen Visumkategorie (z. B. Nachweis der Rückkehrintention ins Heimatland, finanzielle Mittel, Nachweis von beruflichem Spezialwissen etc.) eine erneute Antragstellung wenig sinnvoll erscheint.
Es gibt eine Vielzahl an J-1 Austauschprogrammen:
Jede Kategorie hat natürlich seine eigenen Zugangsvoraussetzungen und Programmbestimmungen.
Antragsunterlagen für ein J-1 Visum umfassen eine Vielzahl an Dokumenten zum Antragsteller sowie den US-Institutionen (z. B. Bildungseinrichtung oder US-Unternehmen). Die Abwicklung ist ein sehr komplexer und zeitintensiver Prozess. Generell sollte für die Ausstellung eines J-1 Visums ein großzügiges Zeitfenster eingeplant werden. Für die Ausstellung eines J-1 Visums in der Kategorie "Intern" oder "Trainee" sollte z. B. mit mindestens zehn bis zwölf Wochen gerechnet werden, daher sollte die Beantragung so früh wie möglich in die Wege geleitet werden.
Hintergrund dieses langen Prozesses ist, dass das J-1 Visum nicht ausschließlich am US-Konsulat, sondern zusätzlich mithilfe einer Austauschorganisation (J-1 Visa Sponsor) beantragt werden muss. Diese Organisationen wurden vom U.S. Department of State (US-Außenministerium) dazu befähigt, die Durchführung der Programme gemäß den US-Richtlinien zu überprüfen. Nach einer Überprüfung des Antragstellers sowie ggf. der US-Institution wird schließlich das Formular DS-2019 ("Certificate of Eligibility for Exchange Visitor (J-1) Status") ausgestellt, welches zur Beantragung eines J-1 Visums wiederum zwingend erforderlich ist.
Austauschorganisationen erheben in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren (ausgenommen davon ist Kategorie "Secondary School Student", wo ein Mindestalter von 15 Jahre genügt).
Abgesehen von der "Au Pair" Kategorie, die einer Altershöchstgrenze von 26 Jahren unterliegt, gibt es keine vom U.S. Department of State (DOS) festgelegten Altersobergrenzen. Jedoch liegt es im Ermessen der entsprechenden Visumsponsoren für die Teilnehmer einer bestimmten Kategorie eine solche Grenze festzusetzen. Daher sollte diesbezüglich stets mit dem J-1 Visa Sponsor, der letztendlich das Formular DS-2019 ausstellen wird, Rücksprache gehalten werden. Das U.S. Department of State gibt zwar bestimmte und sehr strikte Richtlinien bezüglich des J-1 Visums vor, dennoch variieren die Zugangsvoraussetzungen der Austauschorganisationen mitunter deutlich.
Gegebenenfalls ist der geplante USA-Aufenthalt auch im Rahmen eines firmeninternen Trainings mit einem B-1 Visum (Business Visitor) möglich. Allerdings muss immer der Einzelfall betrachtet und somit individuell überprüft werden, ob das B-1 Visum tatsächlich eine Alternative zum J-1 Visum darstellt.
Ob ein Abitur eine Voraussetzung für den Erhalt eines J-1 Visums ist, hängt von der jeweiligen Kategorie ab.
Um sich in der Kategorie "Intern" zu qualifizieren muss der Antragsteller z. B. eingeschriebener Vollzeitstudent einer Hochschule (außerhalb der USA) sein oder innerhalb der letzten zwölf Monate das Studium an einer solchen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben.
Für die Kategorie "Trainee" wird eine der folgenden Qualifikationen verlangt:
oder
Das Formular DS-2019 ("Certificate of Eligibility for Exchange Visitor (J-1) Status") ist zwingend erforderlich, um ein J-1 Visum zu beantragen und kann ausschließlich über eine Austauschorganisation (J-1 Visa Sponsor) ausgestellt werden. Diese Organisationen wurden vom U.S. Department of State (US-Außenministerium) dazu befähigt, die Durchführung der Austauschprogramme gemäß den US-Richtlinien zu überprüfen und tragen somit eine sehr hohe Verantwortung für die Programmteilnehmer.
Das DS-2019 Formular muss während des Interviewtermins im US-Konsulat im Original vorgelegt werden und sollte während des gesamten Programms mit sich geführt werden, da es bei jeder programmbezogenen Einreise in die USA oder bei einer Verlängerung benötigt wird. Bitte beachten Sie, dass keinesfalls die Möglichkeit besteht, das Einbeziehen einer Austauschorganisation zu umgehen. Eine Liste designierter Organisationen finden Sie unter folgendem Link: www.j1visa.state.gov/participants/how-to-apply/sponsor-search
Bei dem Formular DS-2019 handelt es sich um einen nummerierten und limitierten Vordruck, der nicht im Internet ausgefüllt und heruntergeladen werden kann, sondern erst nach einer detaillierten Evaluierung des Teilnehmers sowie des US-Institution ausgestellt wird. Die Ausstellung des Formulars DS-2019 erfolgt mithilfe des Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS). Diese webbasierte Datenbank ermöglicht sowohl dem U.S. Department of Homeland Security (US-Heimatschutzministerium) als auch dem U.S. Department of State (US-Außenministerium) die Daten aller J-1 Visuminhaber, die sich in den USA befinden, direkt einzusehen. SEVIS beinhaltet u. a. Angaben zum Aufenthaltsort, US-Gastunternehmen und legalen Status des Teilnehmers. Sobald die Daten in SEVIS eingegeben wurden, ist die Austauschorganisation während der gesamten Aufenthaltsdauer dafür verantwortlich, diese Daten aktuell zu halten und ggf. anzupassen, z. B. im Fall einer Verlängerung des Aufenthalts oder eines Wechsels des US-Gastunternehmens.
Je nachdem welche J-1 Kategorie beantragt wird, können zusätzliche Unterlagen verlangt werden (z. B. Abschlusszeugnisse, Nachweise der berufsbezogenen Arbeitserfahrung, usw.).
Im Prinzip ist es möglich einen Praktikanten der Kategorie "Intern" oder "Trainee" an mehreren US-Standorten einzusetzen, sofern jeder der einzelnen US-Standorte die spezifischen Anforderungen der Austauschorganisation erfüllt. Unter anderem muss die Anzahl der Interns und Trainees zu regulären Angestellten in einem angemessenen Verhältnis stehen, um eine professionelle Betreuung durch ausreichend Mitarbeiter zu gewährleisten.
Wichtig ist, dass dieser sogenannte "Company Transfer" vorab im Training/Internship Placement Plan (DS-7002) mit den entsprechenden US-Niederlassungen und Adressen vermerkt wird. Beachten Sie bitte auch, dass dieser firmeninterne Wechsel nur innerhalb der Unternehmensgruppe möglich ist; ein längerfristiger Wechsel zum Standort eines Kunden ist auf keinen Fall erlaubt. An Business Meetings beim Kunden bzw. Kundenbesuchen außerhalb des angegebenen US-Standorts dürfen Interns und Trainees in Begleitung des Supervisors des US-Gastunternehmens selbstverständlich teilnehmen.
Das J-1 Visum kann nur dann für mehrere Einreisen verwendet werden, wenn auf dem Formular DS-2019 von der Austauschorganisation eine Reisegenehmigung ("Travel Validation") vermerkt wurde. Die Reisegenehmigung ist deswegen notwendig, weil das Visum ausschließlich im Zusammenhang mit dem Formular DS-2019 (auf dem der konkrete Zeitraum des Austauschprogramms notiert ist) gültig ist.
Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die entsprechende Austauschorganisation bei einem anstehenden Reisevorhaben rechtzeitig kontaktiert wird. Zunächst muss das Formular DS-2019 im Original postalisch an die Organisation geschickt werden. Anschließend unterzeichnet ein Zeichnungsberechtigter das DS-2019 noch einmal und bestätigt somit, dass sich der Inhaber des J-Visums "in good standing" befindet. Diese Unterschrift ist sechs Monate gültig und ermöglicht dem US-Einwanderungsbeamten an der Grenze direkt einzusehen, dass alle Programmrichtlinien erfüllt werden und der Visuminhaber problemlos wieder einreisen darf.
Wenn das Austauschprogramm offiziell beendet ist, besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich 30 Tage in den USA aufzuhalten ("Grace Period"), um beispielsweise die USA zu bereisen. Bitte beachten Sie, dass die Vereinigten Staaten in dieser Zeit keinesfalls verlassen werden sollten, um anschließend wieder einzureisen. Das Formular DS-2019 und das J-1 Visum sind dann bereits abgelaufen, d. h. eine erneute Einreise in die USA müsste theoretisch visumfrei mit der elektronischen Reisegenehmigung (ESTA) erfolgen. Die Gefahr einer Abweisung von Seiten des US-Grenzbeamten wäre jedoch zu hoch.
Begleitende Ehepartner und unverheiratete Kinder bis 21 Jahre erhalten auf Antrag einen abgeleiteten Status und damit ein J-2 Visum. Sowohl Ehepartner als auch Kinder können nach erfolgter Einreise mit diesem Visum eine Allgemeine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) in den USA bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) beantragen. J-2 Inhaber können darüber hinaus öffentliche oder private Bildungseinrichtungen (Schulen/Universitäten) besuchen.
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