Aktualisiert am 18.05.2021
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Wer kann seinen Status in den USA verlängern oder wechseln?
Nun ist es offiziell: Die US-Einwanderungsbehörde USCIS setzt die verpflichtenden Biometrics Termine für bestimmte I-539 Antragsteller:innen vorübergehend aus.
Bei dem sogenannten Biometrics Appointment handelt es sich um einen persönlichen Termin in einem Application Support Center (ASC) der USCIS in den USA, bei welchem ein Foto gemacht wird sowie die Fingerabdrücke der Antragstellenden genommen werden. Seit März 2019 war das kostenpflichtige Biometrics Appointment (85 $ Biometrics Service Fee) im Laufe des Prozesses Pflicht.
Seit dem 17. Mai 2021 zunächst befristet auf zwei Jahre bis 17. Mai 2023 gilt eine neue Regelung bei I-539 Statuswechsel- und Statusverlängerungsanträgen der Kategorien
Betroffen sind also die Familienangehörigen von H-, L- und E-Visuminhaber:innen (Dependents), wenn sie
Für diese I-539 Anträge entfällt die Biometrics Gebühr in Höhe von 85 US-Dollar, die ansonsten pro Person zusätzlich zur Grundgebühr fällig wurde.
Personen, welche die Biometrics Fee bereits entrichtet haben und keinen Termin mehr wahrnehmen müssen, erhalten die Gebühr zurück; vorausgesetzt, dass diese separat (also z. B. mit einem separaten Scheck) von der Grundgebühr eingereicht wurde.
Achtung: Alle laufenden I-539 Fälle, die bis zum 17. Mai 2021 eine Einladung für einen Biometrics Termin erhalten haben, müssen zum Termin erscheinen. Auch, wenn dieser nach dem 17. Mai 2021 liegen sollte.
In der Praxis ändert sich für Familienmitglieder von H-, L- und E-Visuminhaber:innen im I-539 Statuswechsel- und Statusverlängerungsverfahren Folgendes:
H-4, L-2 sowie E-1, E-2, und E-3 Inhaber:innen müssen ab dem 17. Mai 2021 ihre I-539 Anträge ohne Biometrics Fee einreichen. Bis zum 27. Mai 2021 gilt eine Übergangsfrist, ab diesem Tag jedoch werden dann diejenigen Anträge auf Statusverlängerung oder -wechsel, die trotzdem mit Biometrics Fee eingehen, nicht mehr von der US-Einwanderungsbehörde angenommen. Der Antrag muss in dem Fall erneut eingereicht werden.
Hintergrund der Neuregelung sind die immens langen Bearbeitungszeiten bei den USCIS Service-Centern und die damit einhergehenden Verzögerungen für mögliche Anträge auf eine Allgemeine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD). Viele der L-2 / E und einige H-4 Dependents stellen gleichzeitig einen I-539 und einen I-765 Antrag (concurrent filing). Zunächst muss allerdings der I-539 Antrag bewilligt werden, damit dann auf Basis dessen eine EAD ausgestellt werden kann.
Den Aufenthaltsstatus erhält ein ausländischer USA-Reisender bei jeder Einreise unter Vorlage eines gültigen US-Visums oder einer ESTA-Genehmigung im Rahmen des Visa Waiver Programs. Der Status wird an der Grenze mittels I-94 Einreisestempel im Pass dokumentiert und gleichzeitig elektronisch unter der I-94 Webseite erfasst.
Manchmal ist auch von der fachlich nicht korrekten Bezeichnung US Visa Status die Rede. Gemeint ist damit der Status bzw. Aufenthaltsstatus.
Der Status bildet also die rechtliche Grundlage für den USA-Aufenthalt einer ausländischen Person und legt die Details des Aufenthalts fest. Auf dem Einreisestempel bzw. im I-94 sind folgende Informationen ersichtlich:
Die US-Behörden unterscheiden demnach zwischen dem genehmigten US-Visum (als Reisedokument), mit welchem Sie an der Grenze "um Einlass bitten" und dem (Aufenthalts-)Status. Der US-Grenzbeamte bzw. die US-Grenzbeamtin legt diesen bei der Einreise fest. Der Status beschreibt den Zeitraum, in dem Sie sich tatsächlich physisch in den Vereinigten Staaten aufhalten dürfen. Dieser Status differiert häufig zum US-Visum im Reisepass – kann also je nach Visumkategorie und Aufenthaltszweck kürzer oder länger erteilt werden.
Das bedeutet, dass der Grenzbeamte bzw. die Grenzbeamtin anhand des entsprechenden US-Visums (Reisedokuments) entscheidet,
Der Aufenthaltsstatus bezeichnet somit eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu einem bestimmten Zweck.
Achtung: Verwechseln Sie die Gültigkeit Ihres Status nicht mit der Gültigkeit Ihres Visums. Nichteinwanderungsvisa ermöglichen die Einreise in die USA für eine begrenzte Zeit und zu einen bestimmten Zweck, z. B. Arbeitsaufnahme oder Studium, und sind für einen eingeschränkten Zeitraum gültig (siehe Expiration Date auf dem Visum). Innerhalb dieses Zeitraums können Inhaber:innen mit dem Visum in die USA einreisen. Der genehmigte Aufenthaltsstatus unterscheidet sich allerdings häufig von der Laufzeit des US-Visums im Reisepass – er kann kürzer oder länger erteilt werden.
Im Zuge der Corona-Pandemie hat die US-Regierung umfassende Reisebeschränkungen erlassen. Seitdem können viele ausländische Personen nicht mehr in die Vereinigten Staaten einreisen. Obgleich keine Beschränkungen für die Ausreise aus den USA bestehen, sind anschließende Wiedereinreisen in die USA reglementiert und zum Teil erheblich erschwert.
Aus diesem Grund halten sich – insbesondere viele Expats – zum Teil länger als geplant in den Vereinigten Staaten am Stück auf, ohne auszureisen. Üblicherweise verlängert sich sonst der Aufenthaltsstatus von Visuminhaber:innen über Aus- und Wiedereinreise in die USA.
Wenn die erteilte Aufenthaltsdauer droht zeitnah auszulaufen, sollten Inhaber:innen eines Nonimmigrant Visums die Möglichkeit einer Verlängerung des Aufenthaltsstatus prüfen oder – sofern eine Statusverlängerung nicht möglich ist – in einen anderen Status wechseln, damit sie nicht unrechtmäßig bzw. illegal in den USA verweilen (= Overstay).
Bei einer Statusverlängerung (Extension of Status) oder bei einem Statuswechsel (Change of Status) in den USA kann so unter Umständen der Aufenthalt in den Vereinigten Staaten verlängert werden, ohne dass Sie das Land verlassen müssen.
Die zwei häufigsten Gründe für einen Antrag auf Statusverlängerung in den USA sind:
Bei einem Statuswechsel ist es häufig üblich von einem abgeleiteten L-2 Visum auf ein F-1 Studentenvisum oder B-2 Touristenvisum zu wechseln.
In den letzten Wochen und Monaten konnten unsere kompetenten Visa-Berater:innen sehr erfolgreich Statusverlängerungsanträge für unsere Kund:innen in den Vereinigten Staaten stellen. Sehr gerne stehen wir auch Ihnen zur Seite – jetzt unverbindlich kontaktieren!
Tipp: Es lohnt sich genau zu prüfen, ob bei Ablauf eines Aufenthaltsstatus die Option einer Statusverlängerung vor Ort in den USA sinnvoll ist. Denn: Sobald Sie die USA verlassen, wird der Status hinfällig und Sie benötigen für die Wiedereinreise ein gültiges Visum, das Sie ggf. im US-Konsulat im Heimatland mit entsprechender Antragsdokumentation beantragen müssen (falls ihr Visum abgelaufen ist). Zudem könnten Sie von dem US-Einreiseverbot betroffen sein und eine Sondergenehmigung für die Einreise benötigen (= National Interest Exception).
Ob eine Statusverlängerung (= Extension of Status) oder ein Statuswechsel (= Change of Status) bei der US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services, USCIS) innerhalb der Vereinigten Staaten vorgenommen werden kann, hängt in erster Linie von der Visumkategorie ab, mit der Sie sich bisher in den USA aufhalten.
Inhaber:innen fast aller Nichteinwanderungsvisa sind berechtigt, eine Verlängerung ihrer genehmigten Aufenthaltsdauer zu beantragen oder einen Antrag auf Änderung ihres Nichteinwanderungsstatus stellen.
Allerdings müssen zunächst ein paar grundsätzliche Voraussetzungen vorliegen:
Darüber hinaus müssen ja nach Kategorie noch weitere Auflagen erfüllt bzw. Nachweise erbracht werden. Bitte beachten Sie zudem, dass es Nichteinwanderungsvisakategorien gibt, die zu einer Verlängerung des USA-Aufenthalts berechtigen, allerdings keinen Wechsel in eine andere Nichteinwanderungskategorie erlauben. Folgende Nichteinwanderungskategorien berechtigen grundsätzlich zu einer Statusverlängerung und / oder einem Statuswechsel:
Informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig vor Ablauf Ihres Status, welche Möglichkeiten für Sie bestehen. Gerne unterstützen Sie unsere Visa-Expert:innen bei der Ersteinschätzung und dem anschließenden Antragsverfahren. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Es gibt bestimmte USA-Reisende, die keinen Antrag auf Statusverlängerung und / oder -wechsel stellen können. Diese Personen sind dazu verpflichtet, die USA rechtzeitig vor Ablauf des auf dem I-94 vermerkten Datums, also der maximal erlaubten Aufenthaltsdauer, zu verlassen. Dies betrifft folgende Personenkreise:
Darüber hinaus gibt es noch weitere Fälle, in denen der Aufenthalt in den Vereinigten Staaten nicht verlängert werden kann.
Besonderheiten bei einer Statusverlängerung: Personen, die den maximalen Aufenthaltsstatus einer Visumkategorie ausgeschöpft haben, können keine weitere Statusverlängerung erwirken (z. B. L-1 oder H-1B).
Besonderheiten bei einem Statuswechsel:
Der Antrag auf Statusverlängerung bzw. Statuswechsel muss bei der US-amerikanischen Einwanderungsbehörde USCIS vor Ablauf des I-94 gestellt werden – d. h. vor Ablauf des legalen Aufenthaltsstatus und somit innerhalb der Vereinigten Staaten.
Im Antragsverfahren sind im Wesentlichen zwei Formulare von Bedeutung:
Welches Formular relevant ist, hängt von der jeweiligen Nichteinwanderungskategorie ab.
Formular I-129 für Verlängerung / Wechsel bei Nonimmigrant Workers:
Formular I-129 + I-539 für Verlängerung / Wechsel für Familienangehörige (Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren) in den abgeleiteten Kategorien der oben genannten Visa:
Formular I-539 für Verlängerung / Wechsel bei
Familienangehörige, wie Ehepartner:innen und Kinder, müssen zusätzlich das I-539A Formular abgeben und unterzeichnen.
Welche zusätzlichen Antragsdokumente eingereicht werden müssen, ist individuell bei der USCIS zu erfragen. Die Antragstellung erfolgt entweder in Papierform per postalischer Einreichung oder in bestimmten Fällen online.
Bestimmte I-539 Antragsteller:innen sind seit März 2019 dazu verpflichtet ein Biometrics Appointment persönlich in einem Application Support Center (ASC) der USCIS in den USA wahrzunehmen. Im Hintergrund erfolgen weitere Sicherheitsüberprüfungen der Antragsteller:innen.
Allerdings wurden seit 17. Mai 2021 zunächst vorübergehend für die Dauer von zwei Jahren Anträge in den Kategorien H-4, L-2 sowie E-1, E-2 und E-3 von den Biometrics Terminen befreit.
Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Statusverlängerung von der USCIS genau geprüft werden, d. h. nicht jeder Antrag wird automatisch genehmigt.
Wichtig: Solange Ihr Verfahren auf Statusverlängerung oder Statuswechsel in den USA jedoch noch läuft und nicht endgültig entschieden wurde, dürfen Sie die USA nicht verlassen. Darunter fallen auch kurze Ausreisen nach Kanada oder Mexiko. Sollten Sie dennoch aus den Vereinigten Staaten ausreisen, geben Sie Ihren Status offiziell auf. Ihr laufendes Antragsverfahren wird in dem Moment hinfällig bzw. Sie ziehen mit der Ausreise aus den USA Ihren Antrag automatisch zurück. Im Zuge dessen erhalten Sie von den US-Behörden eine offizielle Ablehnung. Ebenfalls wichtig zu beachten ist, dass, solange die USCIS keine Entscheidung bezüglich des Statuswechsels getroffen hat, Sie keine Tätigkeit aufnehmen dürfen, die bereits unter die neu beantragte Visumkategorie fällt.
Die USCIS empfiehlt, den Antrag spätestens 45 Tage vor Ablauf des I-94 einzureichen. Theoretisch kann der Antrag aber auch noch am letzten Tag der I-94 Gültigkeit eingereicht werden. Entscheidend ist das Receipt Date der USCIS, nicht der postalische Eingangsstempel.
I-539 Verfahren sind generell relativ langwierig und die Bearbeitung nicht mittels Premium Processing (= Bearbeitung innerhalb von 15 Kalendertagen) beschleunigt werden. Im Durchschnitt liegen die Bearbeitungszeiten bei rund drei bis sechs Monaten (je nach Kategorie und USCIS Service-Center); zum Teil auch noch deutlich länger. Ein beschleunigtes Verfahren ist lediglich für Statusverlängerungen mittels I-129 Formular möglich (im Rahmen von z. B. L-1 oder H-1B Anträgen). Gegen eine Zusatzgebühr von aktuell 2.500 US-Dollar erklärt sich die USCIS bereit, innerhalb von 15 Tagen über den Antrag zu entscheiden, sofern keine Rückfragen bestehen.
Achtung: Normalerweise verlieren Visuminhaber:innen ihren rechtlichen Aufenthaltsstatus, wenn sie sich nach Ablauf des I-94 weiterhin in den USA aufhalten. Wenn das I-94 abläuft, während das Antragsverfahren auf Statusverlängerung bzw. Statuswechsel läuft und die USCIS folglich noch keine Entscheidung getroffen hat, können Sie sich allerdings (bis zur abschließenden Entscheidung) weiterhin legal in den USA aufhalten – quasi in einer Art "geduldetem Status". Sollte der Antrag auf Statusverlängerung bzw. Statuswechsel jedoch abgelehnt werden, müssen Sie die Vereinigten Staaten umgehend verlassen. Häufig geht damit einher, dass das US-Visum (auf deren Basis die Einreise erfolgte) für ungültig erklärt wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das I-539 Formular auf elektronischem Wege bei der USCIS eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass es sich um einzelne Antragsteller:innen (ohne Mitantragsteller:innen, Rechtsbeistand oder zugelassene Vertretung) in den Vereinigten Staaten mit folgendem Status handelt:
Besonderheit: F-2 bzw. M-2 Inhaber:innen müssen das Ablaufdatum des Aufenthaltsstatus mit dem ihrer Ehepartner:innen bzw. Elternteile, welches den F-1 bzw. M-1 Status innehat, vergleichen. Wenn die Ablaufdaten:
Tipp: Mehrere Antragsteller:innen (z. B. Familie) können ihre jeweiligen Anträge auf Statusverlängerung selbstverständlich einzeln online einreichen, allerdings fallen dann höhere Gebühren an als bei der Nutzung der "gesammelten Antragseinreichung" auf postalischen Weg (370$ pro Person statt 370$ pro Familie).
Um das webbasierte Verfahren nutzen zu können, muss zunächst ein Online-Account angelegt werden. Anschließend wird das Online-Formular ausgefüllt, eine Kopie des I-94 Dokuments hochgeladen. Darüber hinaus ist der Upload einer schriftlichen Erklärung sowie weiterer Unterlagen möglich. Die Gebühr kann ebenfalls online bezahlt werden.
Ob Sie sich für die Online-Antragstellung qualifizieren, können Sie auf der USCIS-Webseite prüfen.
Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.
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