Seiten
News

Aktualisiert am 27.06.2017

Streit um Einreiseverbot

Seit Beginn des Jahres schwelt in den USA ein offener Konflikt um ein von Präsident Trump erlassenes Einreiseverbot für Staatsangehörige bestimmter Länder. Nun gab es erstmals eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA.
Themen auf dieser Seite:
Zum Thema springen

Artikel teilen:

Seit Beginn des Jahres schwelt in den USA ein offener Konflikt um ein von Präsident Trump erlassenes Einreiseverbot für Staatsangehörige bestimmter Länder. Nun gab es erstmals eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA. 

Nur eine Woche nach Amtsantritt überraschte Donald Trump damals mit einer Executive Order, die unter anderem eine 90-tägige Einreise- und Visavergabesperre für Staatsangehörige aus sieben vorrangig muslimischen Ländern beinhaltete.
Verbunden mit einem großen Chaos an den Flughäfen und Protesten aus dem In- und Ausland, wurde diese Executive Order sehr schnell per Gerichtsentscheid in den USA außer Kraft gesetzt.

Mit einer neuen Executive Order vom 6. März 2017 – eine Art Einreisesperre "light" – nahm die Regierung Trump einen zweiten Anlauf und einige Veränderungen des ursprünglichen Dekrets vor.
Insbesondere wurde der Irak von der Liste der gesperrten Länder gestrichen, betroffen sollten also nur noch Staatsangehörige der folgenden Länder sein: Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien. In diesem Erlass wurde auch noch einmal bekräftigt, welche Ausnahmen Anwendung finden sollten.

Auch diese Executive Order wurde allerdings durch mehrere Gerichtsentscheidungen blockiert und trat nicht in Kraft. Die Trump-Regierung wendete sich deshalb Anfang Juni an den U.S. Supreme Court, um die Blockade des Dekrets durch die Vorinstanzen aufheben zu lassen bzw. zu überprüfen.

Entscheidung des Obersten Gerichts

Der U.S. Supreme Court meldete sich am gestrigen Montag, den 26. Juni 2017 erstmals offiziell zu Wort.

Zunächst bestätigt das Oberste Gericht in seiner Mitteilung die offizielle Annahme des von der Regierung Trump eingereichten Berufungsverfahren und einer Verhandlung ab voraussichtlich Oktober 2017.

Darüber hinaus bestätigte der Supreme Court, dass das im März erlassene Dekret zwischenzeitlich in Kraft treten darf – zumindest in Teilen und mit bestimmten Abstrichen – und zwar innerhalb von 72 Stunden.

Konsequenzen für Reisende, Visumantragsteller und Visuminhaber

Voraussichtlich ab Donnerstag, den 29.06.2017 werden die folgenden Regelungen in Kraft treten:

Staatsangehörige folgender sechs Staaten dürfen dann für einen Zeitraum von 90 Tagen (bis voraussichtlich 27.09.2017) nicht mehr in die USA einreisen oder ein Visum erhalten: Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien

Nicht betroffene USA-Reisende

Nicht betroffen sind Personen der oben genannten Staatsangehörigkeiten, wie

  • Lawful Permanent Residents (GreenCard-Inhaber)
  • Personen, die bis zum 29.06.2017 legal in die USA eingereist sind oder sich bereits aktuell in den USA aufhalten
  • Personen, die zwar kein US-Visum besitzen, aber beispielsweise im Besitz einer Advance Parole sind
  • Doppelstaatsangehörige der betroffenen Länder, die mit dem zweiten Pass (nicht dem Pass eines "gesperrten" Landes) reisen bzw. ein US-Visum für den Zweitpass haben oder beantragen
  • Diplomaten, Nato-Vertreter, C-2 oder G-1, G-2, G-3 oder G-4 Visuminhaber bzw. Antragsteller
  • Personen, die bereits Flüchtlingsstatus besitzen

Ebenfalls nicht betroffen sind Personen anderer Staatsangehörigkeiten, die lediglich die oben genannten Länder bereist haben. Diese können weiterhin in die USA einreisen.

Laut Entscheidung des U.S. Supreme Courts sind darüber hinaus folgende Personenkreise vom Einreise-/Visumausstellungsverbot zusätzlich ausgenommen:

  • Bürger der sechs Länder, die aktuell eine Klage gegen die Executive Order in den USA anhängig haben
  • Staatsangehörige der betroffenen Länder, die über nachweisbare, enge familiäre Beziehungen in den USA verfügen
  • Staatsangehörige der betroffenen Länder, die eine echte und nachweisbare Beziehung zu einer amerikanischen Organisation pflegen

Die letztgenannten Punkte bieten großen Interpretationsspielraum. Das Oberste Gericht äußerte sich bis dato nur soweit dazu, dass beispielsweise nachweisliche Verwandtenbesuche, das Studium oder die Arbeitsaufnahme bei einem US-Arbeitgeber auch weiterhin gestattet sein müssen. Das würde bedeuten, dass Personen mit Studentenvisa (F-1), Arbeitsvisa (z. B. E, L, H, O) oder Bürger der betroffenen Länder auf Verwandtschaftsbesuch weiterhin einreisen dürften bzw. diese Visa auch weiterhin beantragen können.

Derzeit gibt es von der Regierung Trump oder den zuständigen US-Behörden (U.S. Department of State, U.S. Customs and Border Protection, Department of Homeland Security) noch keine offiziellen Verlautbarungen oder Konkretisierungen.

Unsere Empfehlungen

1. Wir raten betroffenen Staatsangehörigen, die sich derzeit in den USA auf einem Nichteinwanderungs- oder Einwanderungsstatus aufhalten, aktuell vorsorglich nicht auszureisen, insofern der Status noch Gültigkeit besitzt. Auch Personen, die aufgrund der oben genannten Ausnahmeregelungen offensichtlich nicht von den Einreisereglementierungen betroffen sein sollten, empfehlen wir zumindest bis zu einer offiziellen Stellungnahme der US-Behörden sicherheitshalber das Land nicht zu verlassen.

2. Personen der betroffenen Länder, die sich derzeit außerhalb der USA aufhalten und beispielsweise im Besitz eines gültigen Arbeits- oder Studentenvisums sind (F, E, L, H, O etc.) sollten in Erwägung ziehen, bereits vor dem 29.06.2017 wieder in die Vereinigten Staaten einzureisen.

3. Betroffene Personen, die nach dem 29.06.2017 mit einem Arbeits-, Studenten- oder Geschäftsreisendenvisum einreisen, empfehlen wir dringend, weitere Belege an der Grenze bereitzuhalten (Studenten: Immatrikulationsbescheinigung, ggf. Schreiben der Universität; Arbeitnehmer: aktueller Arbeitsvertrag, Schreiben des Arbeitgebers; Geschäftsreisende: z. B. Einladungsschreiben).

4. Alle Reisenden sollten sich ab dem 29.06. – zumindest in den darauffolgenden Tagen – auf längere Wartezeiten bei der Einreise in die USA an den Grenzen einstellen.

Wir vermuten, dass es in den nächsten Tagen weitere Verlautbarungen von Seiten der US-Behörden zur genauen Umsetzung des Einreiseverbots geben wird und werden Sie immer aktuell auf dem Laufenden halten. Sämtliche Änderungen können Sie übrigens in unserem "Visa & Einreise Alert" nachverfolgen.

Da mit einer abschließenden Entscheidung des U.S. Supreme Court über die mögliche Verfassungswidrigkeit des Dekrets frühestens im Herbst 2017 zu rechnen ist, dürfte bis dahin die 90-Tage-Frist verstrichen sein. Somit gehen wir aktuell von einem Inkrafttreten über einen Zeitraum von 90 Tagen aus.

Datum:

Aktualisiert am 27.06.2017