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Aktualisiert am 18.07.2016

Visumfrage des Monats

IHRE FRAGE: Wir haben für unseren Mitarbeiter ein B-1/B-2 Visum beantragt. Nach Zustellung des Reisepasses mit dem Visum ist uns leider ein Fehler im Visum aufgefallen. Das Geburtsdatum des Herren ist falsch. Er muss in zwei Wochen reisen. Kann er das Visum trotzdem nutzen oder müssen wir irgendetwas unternehmen?
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IHRE FRAGE:

Wir haben für unseren Mitarbeiter ein B-1/B-2 Visum beantragt. Nach Zustellung des Reisepasses mit dem Visum ist uns leider ein Fehler im Visum aufgefallen. Das Geburtsdatum des Herren ist falsch. Er muss in zwei Wochen reisen. Kann er das Visum trotzdem nutzen oder müssen wir irgendetwas unternehmen?

UNSERE ANTWORT:

Vermutlich hat Ihr Mitarbeiter im DS-160 Online-Antragsformular das Geburtsdatum versehentlich falsch angegeben. Die dort gemachten und übermittelten Angaben werden direkt ins Visum übernommen. Zum Teil fällt es dem US-Konsulat auf und es wird daraufhin selbstständig von den Beamten korrigiert. Aufgrund der hohen Antragszahlen kann es aber durchaus passieren, dass die fehlerhafte Angabe nicht bemerkt und es so im Visum übernommen wird.
Ihr Mitarbeiter hat allerdings die Verpflichtung solche Fehler im Visum dem Konsulat mitzuteilen, damit das Visum korrigiert werden kann.

Bitte veranlassen Sie bzw. Ihr Mitarbeiter Folgendes:

  1. Teilen Sie über das webbasierte Visa-Profil zunächst mit, dass im Visum etwas korrigiert werden müsste.
    In der linken Statusleiste wählen Sie bitte "Kontakt" aus und stellen dort die Anfrage.
  2. Im Regelfall wird man Sie bzw. den Mitarbeiter am nächsten Tag per E-Mail kontaktieren und Ihnen mitteilen, wie weiter verfahren werden muss. Üblicherweise erhält der USA-Reisende ein Adressetikett per E-Mail zugesandt, mit der Aufforderung, den Reisepass mittels des Etiketts per Post an das Konsulat zu schicken. Mitunter werden die Antragsteller auch aufgefordert, den Pass eigenständig einzusenden.
  3. In jedem Fall empfehlen wir – insbesondere bei dringenden Reiseterminen – für die erneute Rücksendung des Reisepasses einen vorfrankierten Rücksendeumschlag (z. B. DHL Express) beizufügen.

Nach erfolgter Einsendung des Passes müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2-4 Tagen rechnen. Anschließend erfolgt die erneute Zustellung des Reisepasses mit dem korrigierten Visum. Gerne können Sie mit einem "netten" Anschreiben an das Konsulat auf mögliche Reisetermine hinweisen.

Achtung: Falls Ihr Mitarbeiter das fehlerhafte B-1/B-2 Visum zur Einreise in die USA nutzen sollte, kann es zunächst zu Problemen an der Grenze kommen. Darüber hinaus ist nach der "Aktivierung" des Visums (also nach erstmaliger Nutzung) eine einfache Korrektur nicht mehr möglich. Der Mitarbeiter müsste dann einen komplett neuen Visumantrag stellen, inklusive eines erneuten persönlichen Interviewtermins und der erneuten Zahlung der Gebühr.
Insofern raten wir dringend davon ab, fehlerhaft ausgestellte Visa für die Einreise zu nutzen.

Datum:

Aktualisiert am 18.07.2016