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Aktualisiert am 21.02.2020

Visumfrage des Monats - H-1B Visum für US-Steuerjahr 2021 beantragen

Ihre Frage: Unser US-Standort ist aktuell daran interessiert einen mexikanischen Staatsangehörigen als Senior Engineer einzustellen. Es handelt sich um eine Neueinstellung und der potenzielle Kandidat hat noch nicht für unser Unternehmen gearbeitet. Er verfügt über einen Masterabschluss in Ingenieurswesen von einer mexikanischen Universität. Würde er sich für ein H-1B Visum qualifizieren? Falls ja, würden wir den Antrag entsprechend am 1. April 2020 einreichen.
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Ihre Frage:

Unser US-Standort ist aktuell daran interessiert einen mexikanischen Staatsangehörigen als Senior Engineer einzustellen. Es handelt sich um eine Neueinstellung und der potenzielle Kandidat hat noch nicht für unser Unternehmen gearbeitet. Er verfügt über einen Masterabschluss in Ingenieurswesen von einer mexikanischen Universität. Würde er sich für ein H-1B Visum qualifizieren? Falls ja, würden wir den Antrag entsprechend am 1. April 2020 einreichen.

Unsere Antwort:

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass der Kandidat sich für ein H-1B Visum qualifizieren könnte. Grundvoraussetzung wäre, dass der Antrag von Ihrem US-Unternehmen (als Petitioner) für ihn (als Beneficiary) gestellt wird. Die angebotene Stelle muss mindestens einen Bachelor voraussetzen und er muss mindestens über die Qualifikation verfügen; d. h., sowohl die Stelle als auch er selbst muss "H-1B fähig" sein. Beim H-1B Visum muss kein Nachweis erbracht werden, dass kein Amerikaner für die Stelle gefunden werden konnte. Gleichzeitig muss allerdings im Rahmen der Labor Condition Application bestätigt werden, dass der ausländische Mitarbeiter adäquat bezahlt wird und keine Benachteiligung für US-Personal mit dem Antrag verbunden ist.

Wichtig für Sie ist allerdings Folgendes zu wissen:
Im Regelfall unterliegen H-1B Erstanträge dem sogenannten "H-1B Cap". Das heißt, dass pro US-Steuerjahr nur 65.000 H-1B Visa zur Verfügung stehen mit dem frühesten Einsatzstart ab dem 1. Oktober 2020. Es ist richtig, dass die Anträge sechs Monate im Voraus eingereicht werden können, also frühestens ab dem 1. April 2020. Leider werden seit Jahren weitaus mehr H-1B Anträge eingereicht als Visa zur Verfügung stehen, was dazu führt, dass im Rahmen eines Losverfahrens ermittelt wird, über welche Anträge entschieden wird.

Achtung: In diesem Jahr gibt es hinsichtlich der Einreichungsmodalitäten einige Veränderungen. US-Unternehmen, die für ausländische Mitarbeiter H-1B Anträge einreichen möchten, müssen sich zwingend in einem Zeitfenster vom 1. März 2020 bis 20. März 2020 (jeweils Mitternacht) online vorab registrieren lassen. Dies kann online über die USCIS erfolgen.

Die Online-Registrierung kostet 10 US-Dollar und es müssen nur sehr wenige Angaben getätigt werden, z. B.

  • Name / Adresse des Unternehmens
  • Name / Passdaten des Mitarbeiters etc.

Aus diesen Registrierungen, die bis zum 20. März 2020 eingegangen sind, werden dann die US-Unternehmen ausgelost, die für den entsprechenden Mitarbeiter auch tatsächlich eine H-1B Petition bei der US-Einwanderungsbehörde einreichen dürfen. Die Benachrichtigung erfolgt über den Online-Account, auch die Absagen. Falls man ausgelost wurde, kann dann die H-1B Petition ab dem 1. April 2020 eingereicht werden. Alle anderen können sich erst wieder im kommenden März 2021 für ein H-1B bewerben.

Übrigens: Da es sich um einen mexikanischen Staatsangehörigen handelt, sollten Sie unbedingt auch die TN Visumoption prüfen. Diese Kategorie unterliegt keiner Limitierung und ist deutlich kostengünstiger, unkomplizierter und schneller zu organisieren.

Datum:

Aktualisiert am 21.02.2020