US-Einwanderungsbehörde plant Gebührenerhöhung

Bild von US-Dollar für USCIS-Gebühren

 

Die U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) hat im Januar 2023 einen Vorschlag (Notice of Proposed Rulemaking, NPRM) zur Anpassung bestimmter Gebühren für Einwanderungs- und Einbürgerungsanträge veröffentlicht. Steigende Betriebskosten und die dringenden Notwendigkeit von Personaleinstellungen, um den zum Teil noch bestehenden Rückstau an USCIS Antragsverfahren zu bewältigen sowie neuen Verzögerungen vorzubeugen, sind die Hauptargumente.

Die US-Einwanderungsbehörde USCIS finanziert sich zu rund 96 Prozent aus Antragsgebühren und nicht aus Steuergeldern des Kongresses – im Gegensatz zu vielen anderen Bundesbehörden.
Eine umfassende Überprüfung, die das Bundesgesetz alle zwei Jahre vorschreibt, hat nun ergeben, dass die seit 2016 unveränderten Gebühren, die laufenden Kosten der Behörde nicht decken. Bereits im Jahr 2020 schlug die USCIS unter der damaligen Trump-Administration eine Gebührenanpassung vor, die jedoch von den Bundesgerichten blockiert und nie umgesetzt wurde.

Starke Einnahmeverluste während Pandemie

Die COVID-19-Pandemie hatte zwischen 2020 und 2022 erhebliche Auswirkungen auf die USCIS. Nicht zuletzt der 19-monatige Travel Ban, den die Vereinigten Staaten zwischen März 2020 und November 2022 verhängten, führte zu einem dramatischen Rückgang der Neuanträge und damit zu einem Verlust von rund 40 % der Einnahmen. Dies brachte die Behörde nicht nur in erheblich finanzielle Bedrängnis, sondern führte zu einem massiven Stellenabbau – was letztlich zu wesentlich längeren Bearbeitungszeiten und einem enormen Rückstau hinsichtlich der Antragsverfahren führte.

Neuer Vorschlag zur Gebührenverordnung

Aus diesem Grund hat das Department of Homeland Security (DHS) einen Vorschlag zur Anpassung der Gebührenordnung des USCIS veröffentlicht, um die laufenden Kosten vollständig zu decken, ein zeitgemäßes Serviceniveau des USCIS wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten und die Kundenzufriedenheit zu verbessern.

Kernelemente der vorgeschlagenen Gebührenordnung:

  • Beibehaltung der bestehenden Gebührenbefreiungen für einkommensschwache und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen
  • Einführung neuer Gebührenbefreiungen für bestimmte humanitäre Programme
  • Begrenzung der Gebührenerhöhung für Einbürgerungsbewerber
  • Staffelung der Gebühren entsprechend der Zahlungsfähigkeit der Antragsteller*innen

Der Verordnungsentwurf wird von einer 60-tägigen öffentlichen Kommentierungsfrist begleitet, die allen Interessierten die Möglichkeit gibt, sich zu dem Entwurf zu äußern, Gegenargumente vorzubringen oder Alternativvorschläge zu unterbreiten.

Geplante Auswirkungen der Neu-Regelung

Nach einem Vorschlag des U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) sollen einige Gebühren für Einwanderungs- und Einbürgerungsanträge erhöht werden, während bestehende Befreiungen für einkommensschwache und sozial benachteiligte Gruppen beibehalten und neue Befreiungen für bestimmte humanitäre Programme eingeführt werden. Es wird erwartet, dass die vorgeschlagene Neuregelung für mehr als eine Million einkommensschwacher Antragsteller pro Jahr entweder senken oder nur geringfügig erhöhen wird.

Der Direktor der USCIS, Ur M. Jaddou, bekräftigte, dass die neue Gebührenverordnung es ermöglichen werde, die Betriebskosten des USCIS vollständig zu decken, den Kundenservice und die humanitäre Mission des USCIS zu verbessern und gleichzeitig Fairness, Integrität und Respekt gegenüber allen Antragstellenden aufrechtzuerhalten.

Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise:

  • die Zusammenlegung bis dato getrennter Gebühren oder deren Abschaffung
  • die Einführung von separaten Gebühren für spezifische Nichteinwanderungskategorien, insbesondere I-129 Antragsverfahren (H-1B, L-1, O-1 etc.)
  • Veränderung der Premium Processing Laufzeiten
  • Niedrigere Gebühren und Ausweitung der Online-Filing Option (papierlose Einreichungsformen) für bestimmte Antragsverfahren

Um ihre Dienstleistung weiter zu verbessern, plant die US-Einwanderungsbehörde mit den erhöhten Einnahmen, 1,2 Mrd. US-Dollar für die Einstellung von fast 8.000 Mitarbeitenden und 149 Mio. US-Dollar für jährliche Gehaltserhöhungen bereitzustellen.

Geplante Veränderungen im Überblick

Wir haben hier alle Veränderungen im Überblick, auf die sich Antragstellende von Nichteinwanderungs- und Einwanderungsvisa zukünftig einstellen müssten:

1. Gebührenanpassungen von durchschnittlich 40%

  • Neue Gebühren
    Die Gebühren für das Formular I-129, Petition für Nichteinwanderer, werden nun je nach Kategorie unterschiedlich festgelegt, wobei die Standardgebühr bisher bei $460 lag. Für L-Visa (Individual) würde die Gebühr auf $1.385 angehoben, während H-1B bei $780 und O-Visa bei $1.055 liegen würden. Dies bedeutet eine Erhöhung von etwa 200% für die Standardgebühr von I-129 L-Individual und ist gleichzeitig mit die höchste Erhöhung aller Kategorien.

  • Einführung einer „Asylum Program Fee“
    Bisher waren Asylverfahren kostenlos. Um dies auch in Zukunft sicherzustellen, schlägt USCIS vor, eine zusätzliche Asylum Program Fee in Höhe von $600 einzuführen. Diese Gebühr soll zukünftig für alle Employment-Based I-129 und I-140 (Green Card) Verfahren erhoben werden, unabhängig davon, ob es sich um Erst- oder Verlängerungsanträge handelt.

  • I-539 (Statuswechsel/-verlängerung):
    • Online-Filing:        von $370 auf $525
      Papier:                 von $370 auf $620
  • I-765 (EAD)
    • Online-Filing:        von $410 auf $555
    • Papier:                 von $410 auf $650
  • H-1B Registration Fee
    Die Vorab-Online-Registrierung im März für das H-1B-Verfahren beinhaltet eine Lotterie aus dem Pool der registrierten Bewerber:innen. Die Registrierung ist sehr unaufwendig und kostete bisher 10 US-Dollar. Diese Gebühr soll nach den aktuellen Plänen auf $205 angehoben werden.

2. Verlängerung der Premium Processing Bearbeitungsfrist

Es ist keine Erhöhung der Gebühr für diesen optionalen Service geplant, da eine separate Regelung für das beschleunigte Antragsverfahren (z. B. für I-129, I-140) bereits existiert, siehe auch "Premium Processing Expansion". Der Premium Processing Service ermöglicht bis dato die beschleunigte Bearbeitung innerhalb von 15-45 Kalendertagen (je nach Antragsverfahren), einschließlich Wochenenden und Feiertagen. Allerdings soll der Zeitrahmen für die Premium-Bearbeitung von Kalender- auf Werktage geändert werden.

  1. Biometrics Fee (z.B. bei I-539 Anträgen)
    Die Biometrics Fee wird in die Standardgebühr für bestimmte Verfahren einbezogen und die separate Gebühr für biometrische Dienste wird in den meisten Fällen abgeschafft. Bisher betrug die Biometrics Fee $85

  2. Preisnachlass bei Onlineantrag
    Aktuell sind die Gebühren der USCIS für Online- und Papier-Verfahren identisch. Dies soll sich mit der neuen Verordnung ändern. Niedrigere Gebühren bei Nutzung der Online-Services sollen deren Attraktivität fördern und die Bearbeitung effizienter gestalten.

Prozentuale Steigung

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Einwanderungs-antrag

Aktuelle Gebühr

Vorgeschl. Gebühr

Erhöhung in %

H-1B Registrierung

     10 USD

      215 USD

    2050 %

I-129 (H-1B)

   460 USD

      780 USD

        70 %

I-129 (L-1)

   460 USD

   1.385 USD

      201 %

I-129 (O)

   460 USD

   1.055 USD

      129 %

I-129 (TN)

   460 USD

   1.015 USD

      121 %

I-140 Einwanderungsvisa

   700 USD

      715 USD

          2 %

I-485 Statusänderung

1.140 USD

   1.540 USD

        35 %

 

Wie geht es weiter?

Der Gebührenanpassungsvorschlag wurde am 4. Januar 2023 im Federal Register veröffentlicht. Derzeit hat das DHS eine 60-tägige Frist für öffentliche Stellungnahmen eingerichtet und nimmt bis zum 6. März 2023 öffentliche Kommentare zu den Vorschlägen entgegen.

Ob und wann konkret die tatsächliche Umsetzung der neuen Regelungen erfolgen wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Beispielsweise von der Kommentierungsphase sowie möglichen Klagen gegen die Umsetzung dieser Regelung. Sollte sich die Verordnung durchsetzen, könnten die neuen Gebühren bzw. Anpassungen Anfang 2024 in Kraft treten. Wir halten Sie selbstverständlich weiter auf dem Laufenden.

Quellen:

aktualisiert am 17.2.2023


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