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Aktualisiert am 22.10.2013

Visumfrage des Monats - Geschäftliche Einreise in die USA als tunesischer Staatsangehöriger

IHRE FRAGE: Wir sind ein mittelständisches deutsches Familienunternehmen und stellen Werkzeugmaschinen her. Unser Mitarbeiter Herr F. ist tunesischer Staatsbürger mit deutscher Aufenthaltsgenehmigung und seit 10 Jahren wohnhaft in Deutschland. Welche Unterlagen benötigen wir, wenn er geschäftlich in die USA reist? Herr F. soll unseren neuen Kunden vor Ort in Detroit besuchen und eine weitere Zusammenarbeit besprechen. Der Aufenthalt ist mit ca. einer Woche geplant.
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Bild von einem Geschäftsreisenden in den USA

IHRE FRAGE:

Wir sind ein mittelständisches deutsches Familienunternehmen und stellen Werkzeugmaschinen her. Unser Mitarbeiter Herr F. ist tunesischer Staatsbürger mit deutscher Aufenthaltsgenehmigung und seit 10 Jahren wohnhaft in Deutschland. Welche Unterlagen benötigen wir, wenn er geschäftlich in die USA reist? Herr F. soll unseren neuen Kunden vor Ort in Detroit besuchen und eine weitere Zusammenarbeit besprechen. Der Aufenthalt ist mit ca. einer Woche geplant.

UNSERE ANTWORT:

Grundsätzlich benötigen alle Personen für Reisen in die USA ein Visum. Die Ausnahme bildet lediglich das Visa Waiver Programm (VWP), welches bestimmten Staatsangehörigen den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne die vorherige Beantragung eines Visums ermöglicht. Achtung: nicht alle Aufenthaltszwecke sind im Rahmen der visumfreien Einreise bzw. des Visa Waiver Programms gestattet. Beispielsweise eine Arbeitsaufnahme ist grundsätzlich nicht möglich.

Tunesische Staatsangehörige können das Visa Waiver Programm aktuell nicht nutzen. Sie müssen für Ihren Mitarbeiter daher ein B-1 Visum beantragen. Die Beantragung des B-1 Visums erfolgt in dem Land, in dem sich der aktuelle Lebensmittelpunkt befindet. In Deutschland kann im US-Konsulat Frankfurt/Main, Berlin oder München ein Antrag gestellt werden; Ihr Mitarbeiter muss dort persönlich vorsprechen.

Die Anträge sollten sorgfältig vorbereitet werden, da diese durchaus streng geprüft werden. Grundsätzlich müssen Antragsteller neben dem gängigen Antragsformular DS-160 und der Visagebühr ihre festen beruflichen und privaten Bindungen ans Heimatland (in diesem Falle: Land des Lebensmittelpunktes, also Deutschland) und ihre Rückkehrabsichten ins Heimatland belegbar nachweisen. Sie könnten Ihrem Mitarbeiter beispielsweise ein Begleitschreiben und eine Kopie seines Arbeitsvertrages mit dem deutschen Unternehmen mitgeben.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf unserer Website.

Datum:

Aktualisiert am 22.10.2013