Aktualisiert am 30.07.2013
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Überarbeitetes Formular I-129S für L-Blanket-Anträge
Die US-Einwanderungsbehörde (US Citizenship and Immigration Services, USCIS) hat das Antragsformular I-129 S (“Nonimmigrant Petition Based on L Blanket L Petition”)überarbeitet. Das Antragsformular steht zum Download bereit und kann somit ab sofort für L Blanket-Anträge genutzt werden.
Die USCIS hat dabei im Wesentlichen einige Formulierungen überarbeitet, die nun für Antragsteller klarer und deutlicher sein sollen, sowie an einigen Stellen Formulierungen ergänzt in Übereinstimmung mit dem Anhang des I-129 Formulars “L Classification Supplement to Form I-129″.
Mithilfe der sogenannten L-Blanket Petition können international agierende Unternehmen mit einer hohen Entsendungsquote in die USA unter bestimmten Voraussetzungen ein vereinfachtes Beantragungsverfahren nutzen.
Im Gegensatz zum regulären L-Visaantrag, bei dem die Antragseinreichung vorab über die US-Einwanderungsbehörde erfolgen muss, kann der L-Blanket Antrag vom Mitarbeiter direkt im heimischen US-Konsulat, z. B. in Deutschland, im Rahmen eines konsularischen Interviewtermins gestellt werden. Somit entfallen zum einen die hohen Antragsgebühren der USCIS, die Übersetzungskosten und die zeitintensive Zusammenstellung der Firmenunterlagen. Zum anderen können durch das Vereinfachungsverfahren Mitarbeitereinsätze kurzfristiger realisiert werden, da die aufwendige Vorabbeantragungsphase über die US-Einwanderungsbehörde entfällt.
Basierend auf einer durch die USCIS erteilten L-Blanket Registrierung der Unternehmensgruppe können alle in der Registrierung aufgelisteten Unternehmenseinheiten (Standorte weltweit) das vereinfachte Beantragungsverfahren für Mitarbeiter nutzen.
Obgleich ältere Versionen des Formulars noch bis zum 9. September 2013 verwendet werden können, empfiehlt es sich das aktuelle Antragsformular auf der offiziellen Website der USCIS herunterzuladen und zu verwenden.
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