C-1/D Visum

Crewmitglieder – Flugzeug / Schiff

Crewmitglieder von internationalen Fluggesellschaften oder Personal auf Schiffen und Kreuzfahrtschiffen aufgepasst: Wenn Sie als Crewmember, das heißt im Rahmen Ihrer Tätigkeit an Bord, für einen begrenzten Zeitraum in die USA reisen, benötigen Sie ein sogenanntes C-1/D Visum. Wir schildern nachfolgend die Besonderheiten dieses Arbeitsvisums.

 

Was ist das C-1D Visum?

Das C-1/D Visum ermöglicht Besatzungsmitgliedern bzw. Personal von internationalen Fluggesellschaften oder (Kreuzfahrt-) Schiffen im Rahmen ihrer Tätigkeit an Bord für einen temporären Aufenthalt in die USA einzureisen.

Das C-1/D Visum ist das meistausgestellte Visum für:

  • Flugbegleitende
  • Kapitäne
  • Kosmetiker:innen
  • Musiker:innen
  • Pilot:innen
  • Schiffs- und Servicepersonal
  • Techniker:innen
  • Unterhaltungskünstler:innen sowie
  • alle anderen Arbeitnehmenden an Bord eines Schiffes oder Flugzeugs

Tipp: Für andere Personengruppen, die nicht als Crewmitglieder angestellt sind, können unter bestimmten Bedingungen B-1 Visa beantragt werden. Darunter fallen Besatzungsmitglieder, die für die Wartung am Trockendock zuständig sind und für diese Tätigkeit eine Arbeitsvereinbarung vorzeigen können. Wer auf einer privaten Yacht arbeitet und länger als 29 Tage auf amerikanischen Gewässern segelt bzw. kreuzt, benötigt ebenfalls ein B-1 Visum.

Welche Voraussetzungen gelten beim C-1/D Visum?

Für die Beantragung des C-1/D Visums müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Temporärer Aufenthalt in den USA als Besatzungsmitglied an Bord
    Für die Genehmigung dieser Visumkategorie ist es notwendig nachzuweisen, dass die Tätigkeit an Bord des Schiffes zum normalen Betrieb gehört. Besatzungsmitglieder, die sich mit ihrem C-1/D Visum in US-Gewässern befinden, müssen die USA auf ihrem Schiff nach spätestens 29 Tagen verlassen. Als Ausreise definieren die US-Behörden, wenn das Schiff aus einem US-Hafen einen Hafen außerhalb der USA ansteuert (zu den USA zählt nicht nur das Festland sondern auch Alaska, Hawaii, Puerto Rico, Guam und die amerikanischen Virgin Islands).
  2. Belege zur Tätigkeit als Crewmitglied
    Um ein C-1/D Visum erhalten zu können, sollte der Reisende idealerweise als Crewmitglied auf der Besatzungsliste der Fluggesellschaft oder des Schiffes stehen. Darüber hinaus muss ein Schreiben des Arbeitgebers, der das Arbeitsverhältnis bei der Airline bzw. beim (Kreuzfahrt-)Schiff bestätigt, vorliegen. Der Antragstellende darf keine Entgelte von der US-Seite bzw. einem US-Unternehmen erhalten.
    Tipp: Bei der Antragstellung selbst muss die Person noch nicht angestellt sein, jedoch sollte ein Vertrag vorliegen, der den zukünftigen Einsatz an Bord bestätigt.
  3. Belege zur Rückkehrintention (= feste Bindungen an das Heimat- bzw. Ursprungsland)
    Das bedeutet konkret, dass der C-1/D Antragsteller seinen festen Wohnsitz außerhalb der USA behält und beabsichtigt nur für einen temporären Aufenthalt in die Vereinigten Staaten zu reisen.

Die Nationalität des Schiffes auf dem die Crewmitglieder arbeiten, spielt bei der Visumausstellung keine Rolle.

Achtung: Mit diesem Visum ist es Ihnen nicht erlaubt, einer Beschäftigung für einen US-amerikanischen Arbeitgeber nachzugehen. Das C-1/D Visum gestattet lediglich temporäre Aufenthalte in die USA im Rahmen Ihrer Tätigkeit an Bord.

Bild von einem C-1D Antragsteller 

C-1D Visum beantragen

C-1/D Antragsverfahren

Antragstellende müssen in der Regel persönlich im Rahmen eines Interviewtermins bei einem der zuständigen US-Konsulate vorstellig werden. In Deutschland können Sie das C-1/D-Visum beispielsweise im US-Konsulat in Berlin, Frankfurt/Main oder München beantragen.

Dort sollten neben den allgemeinen Antragsdokumenten Unterlagen zum Arbeitsverhältnis, Einreisezweck und sonstige Belege über die Rückkehrintention vorgelegt werden. Die Beantragung erfolgt üblicherweise im US-Konsulat des Landes, in dem der Antragstellende seinen Lebensmittelpunkt hat.

 

Wie lange dauert die Beantragung?

Die Bearbeitungszeit hängt sehr stark von der Wartezeit bis zum Interviewtermin ab. Die Verfügbarkeit der Visa-Interviewtermine ist wiederum unter anderem von dem jeweiligen Konsulat oder der Saison abhängig. Daher sollten Sie für einen C-1/D Antrag rund eins bis zwei Wochen einplanen.

Ungefähr eine Woche nach dem erfolgreichen Interview im US-Konsulat wird dem Mitarbeitenden der Reisepass inklusive C-1/D Visum per Post zugeschickt.

Was kostet ein C-1/D Visum?

Jeder, der ein C-1D Visumantrag stellt, muss Antragsgebühren an das US-Konsulat bezahlen.

Gebührenart Betrag
Konsulatsgebühr 185 US-Dollar
ggf. Reciprocity Gebühr variiert je nach Staatsangehörigkeit
(für Deutschland, Österreich und die Schweiz entfällt die Reciprocity Fee)

 

Die Zahlung ist per Banküberweisung oder Online-Zahlung via Debit-Card möglich.

Wie lange ist das C-1/D Visum gültig?

Gültigkeit des C-1/D Visums

Die Gültigkeitsdauer eines C-1/D Visums hängt von der Nationalität des Antragstellers ab. Anhand des sogenannten Reciprocity Schedule wird je nach Staatsangehörigkeit entschieden, für welchen Gültigkeitszeitraum das Visum ausgestellt wird.

Zum Beispiel wird für deutsche Staatsangehörige das C-1/D Visum normalerweise für 10 Jahre erteilt. Das bedeutet, dass hier erst wieder nach Ablauf der zehn Jahre ein neues Visum beantragt werden müsste.

Aufenthaltsdauer in den USA

Mit einem C-1/D Visum ist ein maximaler Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von bis zu 180 Tagen pro Einreise erlaubt; entweder mehrfach hintereinander oder am Stück.

Achtung: Die Ausnahme hiervon bilden Besatzungsmitglieder von Schiffen. Sie müssen bereits nach spätestens 29 Tagen mit ihrem Schiff die USA verlassen bzw. aus den USA ausreisen.

Unsere Serviceleistungen für C-1/D Visa

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der C-1D Beantragung für Ihre Mitarbeiter. Dabei umfasst unser Service für Sie unter anderem:

  • Beratung und Information über das C-1/D Visum
  • Analyse Ihrer Situation und Prüfung der Voraussetzungen
    (bei Bedarf Vorschlag von alternativen Visakategorien, z. B. B-1)
  • Unterstützung beim Ausfüllen und Übersetzen der Antragsformulare
  • Übertragung Ihrer Daten in das System der US-Behörden
  • Prüfung auf Vollständigkeit sowie fristgerechte Einreichung der Unterlagen
  • Vereinbarung und Vorbereitung des Interviewtermins im US-Konsulat
  • Vorbereitung der ersten Einreise in die USA mit dem C-1/D Visum

Gerne beraten wir Sie zu unseren umfangreichen individuellen Leistungen. Kontaktieren Sie uns noch heute!