Aktualisiert am 18.08.2017
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Was ändert sich für Visumantragsteller?
Präsident Trumps "Buy American and Hire American" Agenda hält Einzug in das Foreign Affairs Manual, kurz FAM, und somit in die offiziellen Handlungsanweisungen des US-Außenministeriums (DOS).
Anfang August hat das Department of State Aktualisierungen am Foreign Affairs Manual vorgenommen. Die Änderungen sind das Resultat von Präsident Trumps Dekret ("Executive Order") vom 18. April 2017. Die neuen Handlungsanweisungen folgen dem darin enthaltenen Motto: "Buy American and Hire American".
Das Foreign Affairs Manual, kurz FAM, ist ein ausführliches Handbuch des US-Außenministeriums, welches sich mit der Entscheidung über die Erteilung von Einwanderungs- und Nichteinwanderungsvisa beschäftigt. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen und Handlungsanweisungen basieren auf dem US-Immigrationsrecht, Regulierungen und derzeitigen politischen Zielen und liefern den USCIS- bzw. Konsulatsbeamten einen grundlegenden Leitfaden, der dabei hilft über Visumbewilligung bzw. -ablehnung zu entscheiden.
1. Änderungen bei H-, L-, O- und P-Visum
Die FAMs der Visakategorien H, L, O und P wurden um folgende Passage erweitert:
"On April 18, 2017, the President signed the Executive Order on Buy American Hire American (E.O. 13788), intended to “create higher wages and employment rates for workers in the United States, and to protect their economic interests.” The goal of E.O. 13788 is to protect the interests of United States workers in the administration of our immigration system, including through the prevention of fraud or abuse, and it is with this spirit in mind that cases under INA 101(a)(15)(L) must be adjudicated."
Darin spiegeln sich die im Dekret enthaltenen politischen Ziele, den amerikanischen Arbeitsmarkt mithilfe höherer Löhne und Gehälter für die arbeitende Bevölkerung in den USA sowie höherer Beschäftigungsquoten zu stärken und die lokalen wirtschaftlichen Interessen zu schützen.
Konkret könnte dies bedeuten, dass die oben genannten Visakategorien restriktiver bewilligt werden aufgrund der Tatsache, dass jede Bewilligung eines ausländischen Antragstellers einen negativen Effekt auf den US-Arbeitsmarkt haben könnte.
Auch die Visakategorie E ist von der Aktualisierung der FAMs betroffen. Die Beamten der USCIS und der Konsulate sind heute mehr denn je angewiesen, Arbeitsvisaanträge vor dem Hintergrund der Executive Order zu beurteilen. So könnte z. B. in Zukunft von Firmen, die über eine E-Registrierung (Investoren- bzw. Handelsvisum) verfügen, gefordert werden, verstärkt US-Kräfte einzustellen und diesen ein gewisses Lohnniveau zu garantieren.
Gleichermaßen beziehen sich die Änderungen in den FAMs auf die Nichteinwanderungsabsicht von F-1 Visumantragstellern. Die US-Beamten werden direkt angewiesen, die Rückkehrintention der Bewerber genaustens zu prüfen. In den Fokus der Befragungen rücken damit die Zukunftspläne der Antragsteller. Es ist der Versuch, potenzielle F-1 Kandidaten daran zu hindern, nach ihrem Studium oder einem freiwilligen beruflichen Training eine Arbeit in den USA aufnehmen oder ihren F-1 Status zu verlängern, um das limitierte H-1B Quotensystem zu überbrücken.
Mit dem Einzug der "Buy American and Hire American" Agenda des US-Präsidenten sollten sich Firmen und Antragsteller auf striktere Auslegungen der Handlungsanweisungen, längere Bearbeitungszeiten und eine höhere Ablehnungsquote einstellen. Insofern sollte darauf geachtet werden, dass alle Anträge den Bestimmungen entsprechen und sorgfältig vorbereitet werden. Gerne helfen wir Ihnen dabei.
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