E-1 Visum

Arbeitsvisum für Handeltreibende in den USA

Das E-1 Visum, auch als Treaty Trader Visa oder Handelsvisum bezeichnet, ist eine Unterkategorie der E-Visa und zählt damit zu den Arbeitsvisa der USA. Es erlaubt Schlüsselpersonen in Unternehmen, wie beispielsweise Manager, den Aufenthalt in den Vereinigten Staaten, um dort mit Waren, Technologien oder Dienstleistungen Handel zu betreiben. Da die Beantragung zeit- und kostensparender ist, als beispielsweise ein L-Visum, stellt das E-1 Visum eine prüfenswerte Alternative dar. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns noch heute!

 

Was ist das E-1 Visum?

Das Treaty Trader Visum ist ein Arbeitsvisum und steht Unternehmen zur Verfügung, die substantiellen Handel zwischen dem Vertragsland und den USA betreiben. Es ist unternehmensgebunden und ermöglicht ausländischen Mitarbeitenden die Arbeitsaufnahme in einem US-Unternehmen.

Sobald ein Unternehmen erfolgreich ein E-1 Visum für einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin beantragt hat, gilt es als E-registriert und kann von nun an weitere Angestellte vereinfacht über diese Visakategorie in die USA versenden bzw. sie dort einsetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Mitarbeitende eine langjährige Entsendung antreten sollen oder ob sie für mehrfache Dienstreisen in die USA reisen müssen.  

Dieses Nichteinwanderungsvisum beruht auf bilateralen Verträgen zwischen den Vereinigten Staaten und den mit ihnen Handel treibenden Ländern (Treaty Country – Vertragsland). Gegenwärtig gibt es ca. 50 Nationen, die solche Beziehungen mit den USA unterhalten. Deutschland, Österreich und die Schweiz zählen ebenfalls dazu.
  Vertrag Work USA Europa

Welche Vorteile hat das E-1 Visum?

Das Treaty Trader Visum bietet eine Vielzahl an Vorteilen für sowohl Unternehmen, als auch Mitarbeitende, welche das Visum erhalten sollen.

  • Sobald ein Unternehmen "E-registriert" ist, können Mitarbeitende in einem stark vereinfachten Verfahren in das US-Unternehmen entsandt bzw. dort eingesetzt werden.
  • Es muss kein aufwendiger Antrag mehr vorab eingereicht werden. Die Mitarbeiter*innen können direkt bei einem persönlichen Interviewtermin im zuständigen US-Konsulat ihre Unterlagen vorlegen.
  • Dies bedeutet eine erhebliche Kosten- und Zeitersparnis.
  • Auch neu eingestellte Mitarbeitende profitieren von der E-Registrierung des Unternehmens.
  • Der Antrag kann theoretisch unbegrenzt erneuert werden. 

Gerade auch im Vergleich zum teuren L-Visaverfahren stellen E-Visa deshalb immer eine prüfenswerte Alternative dar!

E-1 Visa-Prüfung

Wir übernehmen die E-1 Visa-Prüfung gerne für Sie. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

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Welche Nachteile hat das E-1 Visum?

Die Einschränkung bezüglich der Staatsangehörigkeit kann für bestimmte Antragstellende einen Nachteil darstellen: 

Die Staatsangehörigkeit der Mitarbeitenden muss der Staatsangehörigkeit des Unternehmens entsprechen. Das heißt, beispielsweise deutsche Unternehmen können ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit E-1 Visa ausstatten.

USA Landkarte Reisepass

Welche Voraussetzungen müssen für das E-1 Visum erfüllt werden?

Sowohl das antragstellende Unternehmen, als auch die Mitarbeitenden müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um für dieses US-Arbeitsvisum in Betracht zu kommen.

Welche Voraussetzungen für das E-1 Visum müssen Unternehmen erfüllen?

Damit Mitarbeitende das US-Handelsvisum erhalten können, muss die Firma folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

  • Ein Investoren- bzw. Außenhandelsvertrag zwischen den USA und dem Land, dessen Nationalität das Unternehmen besitzt, muss bereits bestehen. Die Länder, die einen E-1-fähigen Vertrag mit den Vereinigten Staaten abgeschlossen haben, finden Sie auf der Webseite der U.S. State Department.
  • Ein Unternehmen hat die erforderliche Nationalität, wenn mindestens 50% des Unternehmens im Besitz von Staatsangehörigen des Vertragslandes sind.
  • Unternehmen, die als Aktiengesellschaften operieren, besitzen nach der E-1 Definition die Nationalität des Landes, in welchem sie vorrangig ihr Börsengeschäft tätigen.
  • Es muss ein regelmäßiger Handel mit den USA substantieller Natur mit Technologien, Waren oder Dienstleistungen zwischen den Vertragsstaaten nachgewiesen werden. Dieser Austausch muss dokumentierbar und bereits vor Antragstellung erfolgt sein.
  • Der Handel muss "beträchtlich" sein, d. h. es muss regelmäßige und häufige Transaktionen mit den Vereinigten Staaten geben. Realistische Handelsvolumina starten für einen E-1 Antrag bei mindestens 100.000 US-Dollar.
  • Das US-Unternehmen muss sein operatives Geschäft bereits aufgenommen haben und sollte im günstigen Fall bereits US-Personal beschäftigen.
  • In jedem Antrag muss der Nachweis erbracht werden, dass der Unternehmer bzw. die Unternehmerin den US-Betrieb nicht aus bloßem Eigeninteresse zur Finanzierung seines / ihres Lebensunterhalts betreiben und einen Mehrwert für die regionale US-Wirtschaft, also US-amerikanische Arbeitsplätze, schaffen wird.

Bild von zwei E-1 Visuminhabern

Welche voraussetzungen für das E-1 Visum müssen Angestellte erfüllen?

Auch Mitarbeitende, die das US-Handelsvisum erhalten sollen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Mitarbeitenden müssen Staatsbürger*innen eines Vertragslandes sein und die gleiche Staatsbürgerschaft wie das Unternehmen innehaben.
  • Die Mitarbeitende müssen für die zukünftige Beschäftigung in den USA durch geschäftsführende oder leitende Funktionen qualifiziert sein, wie beispielsweise Executives, Manager oder Spezialist:innen. 
  • Es muss eine reguläre vertragliche Anbindung der Mitarbeitenden an die Unternehmensgruppe bestehen, beispielsweise im Rahmen eines regulären Arbeitsvertrags oder Entsendungsvertrags mit dem Mutterhaus, einer Tochtergesellschaft oder dem US-Standort. Freiberufler:innen oder Berater:innen auf Honorarverträgen sind nicht qualifiziert. 
  • Die Mitarbeitenden müssen die Absicht haben, die Vereinigten Staaten vor dem Ende der Gültigkeitsdauer des E-1 Visums wieder zu verlassen.

Es besteht keine Voraussetzung bezüglich der Mindestbeschäftigungszeit für Mitarbeitenden innerhalb der Unternehmensgruppe, wie bei einem L-Visum. Demzufolge kann auch neues Personal über den E-1 Status entsandt bzw. in den USA eingesetzt werden. Allerdings muss man auch nachweisen, dass Neuangestellte, die keine Manager oder Geschäftsführer:innen sind, die notwendigen Spezialkenntnisse besitzen.

US Visa

 

E-1 Visum beantragen

E-1 Antragsverfahren

E-1 Erstregistrierungsanträge des Unternehmens werden beim zuständigen US-Generalkonsulat des Vertragslandes eingereicht. Für deutsche Unternehmen ist ausschließlich das US-Generalkonsulat in Frankfurt am Main zuständig.

Bei der Beantragung des Handelsvisums müssen folgende Schritte eingehalten werden:

  1. Als erstes muss der Antrag auf ein E-1 Visum im Konsulat eingereicht werden. Dieser sollte unter anderem die Formulare DS-160 und DS-156E sowie zahlreiche Nachweise, wie beispielsweise Steuererklärungen, Beteiligungsverhältnisse, Nachweise des beträchtlichen Handels und den Lebenslauf des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin enthalten.
  2. Im Anschluss muss die aktuell gültige Antragsgebühr gezahlt werden.
  3. Nach Prüfung der Unterlagen durch das zuständige US-Konsulat, muss der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin einen Termin für ein persönliches Interview vereinbaren.
  4. Während des Interviewtermins in der Botschaft stellt der Konsulatsbeamte Fragen zur Akte.
  5. Zum Abschluss entscheidet der Konsulatsbeamte bzw. die Konsulatsbeamtin, ob der E-1 Antrag bewilligt wird oder nicht. Wird der Antrag positiv beschieden, ist damit das US-Unternehmen automatisch "E-1 registriert".

Auf Grundlage dieser Registrierung können Unternehmen dann – in einem sehr vereinfachten Verfahren – weitere Staatsangehörige des Vertragslandes an den US-Standort entsenden bzw. dort einsetzen. Weitere Mitarbeitende können den ersten Teil des Beantragungsprozesses überspringen und sämtliche Nachweise und Formulare direkt zum persönlichen Interviewgespräch im US-Konsulat mitbringen.

Zu beachten ist, dass E-Visumanträge seit dem 1. August 2015 nicht mehr als 90 Seiten umfassen dürfen, da sie sonst vom US-Konsulat nicht bearbeitet werden.

Im Vergleich zu anderen Arbeitsvisakategorien, wie beispielsweise L-1 oder H-1B, ist das E-1 Visum relativ zeit- und kostengünstig. Darüber hinaus ist bis mindestens 31. März 2021 ein Nonimmigrant Visa Ban in Kraft, welcher die Beantragung von z. B. L- oder H-Visa verbietet. Im Gegensatz dazu, werden E-Registrierungsanträge weiterhin bearbeitet.

Business Meeting Notizen

Wie lange dauert die Beantragung?

Für Erstregistrierungen kann das Konsulat ca. zwei bis sechs Wochen benötigen. Dazu kommt die Wartezeit bis zum Interviewtermin, welche unter anderem von dem jeweiligen Konsulat oder der Saison abhängig ist. Daher sollte in diesem Fall die Antragstellung mindestens drei Monate vor dem geplanten Arbeitseinsatz erfolgen.

Sobald das Unternehmen bereits "E-registriert" ist, also schon mindestens ein E-1 Visum erfolgreich für einen Mitarbeitenden beantragt hat, kann die vorherige Prüfung übersprungen werden. Hier wird das Visum direkt im persönlichen Interviewtermin beantragt.

Ungefähr eine Woche nach dem erfolgreichen Interview im Konsulat wird den Mitarbeitenden der Reisepass inklusive Visum per Post zugeschickt.

Schnelle E-1 Visabeantragung

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung Ihres Visums und sorgen mit unserem Service für eine schnellstmögliche Bearbeitung. 

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Was kostet ein E-1 Visum?

Die aktuellen Kosten für ein E-1 Visum setzen sich wie folgt zusammen:

Gebührenart

Betrag

Antragsgebühr

205 US-Dollar 

Ggf. Reciprocity Fee

Variiert (für Deutschland entfällt diese Gebühr)

 

Wie lange ist das E-1 Visum gültig?

Erstmal muss man unterscheiden zwischen der Gültigkeitsdauer des Visums und der an der US-Grenze erteilten Aufenthaltsdauer.

Gültigkeitsdauer des E-1 Visums

Die Gültigkeitsdauer eines E-Visums hängt von der Nationalität ab. Je nach Staatsangehörigkeit wird anhand der sogenannten Reciprocity Schedule entschieden, wie lange das Visum gültig sein wird. Zum Beispiel erhalten deutsche Staatsangehörige normalerweise ein fünfjähriges E-1 Visum.

Aber die Ausstellung eines ein- oder zweijähriges E-Visums ist auch möglich, besonders wenn es sich um ein kleineres Unternehmen handelt, das nur ein geringes Handelsvolumen nachweisen kann. Zudem kann die Erteilung der E-1 Visa bei kleineren Unternehmen nach der noch vorliegenden Registrierungszeit richten. Bei mittelständischen bis großen Unternehmen mit einer hohen Anzahl an US-amerikanischem Personal werden die E-Visa aber zumeist auf fünf Jahre ausgestellt, egal wie lange die E-Registrierung noch gültig ist.

Aufenthaltsdauer bei Einreise in die USA

Bei Einreise in die USA entscheiden die Grenzbeamt:innen, wie lange E-Visuminhabende sich in den Vereinigten Staaten aufhalten dürfen. Die erlaubte Aufenthaltsdauer der E-Visuminhabende wird auf dem Formular I-94 vermerkt. In der Regel erhält er bzw. sie eine zweijährige Aufenthaltsberechtigung bei der ersten und allen weiteren Einreisen. Die Verlängerung des Aufenthalts in den USA ist unbegrenzt möglich, so lange die Registrierung des US-Unternehmens vorliegt, der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin ein gültiges Visum besitzt und er bzw. sie einen (deutschen oder amerikanischen) Arbeitsvertrag oder Entsendungsvertrag innerhalb der Unternehmensgruppe nachweisen kann.

E-1 Visa-Verlängerung

Im Gegensatz zu vielen anderen US-Visakategorien sind Verlängerungen des E-1 Visums um weitere fünf Jahre theoretisch unendlich möglich, solange das Unternehmen in den USA erfolgreich existiert und noch alle weiteren Zugangsvoraussetzungen für die E-Registrierung bestehen.

Übrigens: Wenn das Unternehmen mehr als 25 Festangestellte hat, kann die Registrierungsverlängerung in einem vereinfachten Verfahren erfolgen. Ansonsten gilt für weitere Mitarbeitende erneut der Prozess der Erstregistrierung.
  Dokument Antrag stellen

Unsere Serviceleistungen für E-1 Visa

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der E-Registrierung Ihres Unternehmens oder der Beantragung einzelner E-1 Visa für Mitarbeitende. Dabei umfasst unser Service unter anderem:

  • Beratung und Information über das E-1 Visum
  • Betreuung aller Standorte weltweit mit Geschäftsbeziehungen zu den USA 
  • Analyse Ihrer Situation und Prüfung der Voraussetzungen
    Bei Bedarf Vorschlag von alternativen Visakategorien
  • Unterstützung beim Ausfüllen und Übersetzen der Antragsformulare
  • Übertragung Ihrer Daten in das System der US-Behörden
  • Prüfung auf Vollständigkeit sowie fristgerechte Einreichung der Unterlagen
  • Vereinbarung und Vorbereitung des Interviewtermins im Konsulat
  • Vorbereitung der ersten Einreise in die USA mit dem E-1 Visum

Gerne beraten wir Sie zu unseren umfangreichen und individuellen Leistungen. Kontaktieren Sie uns noch heute! 

E-1 Visum USA Beratung

 

Häufig gestellte Fragen zum E-1 Visum für die USA

Welches Visum erhalten begleitende Familienangehörige beim E-1 Visum?

Begleitende Ehepartner und unverheiratete Kinder bis 21 Jahren erhalten auf Antrag einen abgeleiteten Status und somit auch ein E-1 Visum. Ehepartner mit einem E-1 Visum dürfen nach erfolgter Einreise in die USA eine Allgemeine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) beantragen, die nicht an eine bestimmte Stelle oder das Unternehmen des Hauptantragstellers gebunden ist, und damit unabhängig von ihrem Ehepartner einer Arbeit in den USA nachgehen.

Diese Arbeitserlaubnis wird auf zwei Jahre erteilt, eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist möglich, bis hin zur maximalen Aufenthaltsdauer des E-1 Visuminhabers.

Kinder von E-1 Inhabern können Bildungseinrichtungen (Schulen / Universitäten) besuchen, jedoch darf keiner bezahlten Arbeit nachgegangen werden. Erreichen die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze, müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder das Land verlassen.

Unter welchen Umständen wird ein E-1 Visumantrag abgelehnt?

Die folgenden Gründe erschweren die erfolgreiche E-1 Beantragung bzw. führen zur sofortigen Ablehnung:

  • Mitarbeiter mit wenig Berufserfahrung oder „geringen“ Qualifikationen
  • Vergangene Straftaten
  • Die Verwicklung in Drogendelikte
  • Eine ansteckende Krankheit des Mitarbeiters
  • Die Unterstellung einer Einwanderungsintention
  • Eine Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme
  • Mangelnde Antragsdokumentation
Was passiert, wenn der E-1 Visumantrag abgelehnt wird?

In aller Regel erfahren Antragsteller bereits am Tag ihres Interviews, ob das Visum erteilt wird oder nicht. In bestimmten Fällen erhält der Visumantragsteller nach einer gewissen Bearbeitungszeit ein Ablehnungsschreiben des Konsulats. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.

Ist dies erst einmal geschehen, kann meist erst nach mehreren Monaten oder sogar Jahren ein neues Visum (erfolgreich) beantragt werden. Theoretisch besteht für den Antragsteller zwar keine Wartezeit bis zur nächsten Einreichung. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass ohne eklatante Verbesserung der Voraussetzungen der jeweiligen Visumkategorie (z. B. Nachweis der Rückkehrintention ins Heimatland, finanzielle Mittel, Nachweis von beruflichem Spezialwissen etc.) eine erneute Antragstellung wenig sinnvoll erscheint.

Wo muss ein E-1 Visum beantragt werden?

Im Gegensatz zu den meisten Arbeitsvisa muss der Antrag auf ein E-1 Visum nicht beim U.S. Citizenship and Immigration Services gestellt werden, sondern kann direkt bei einem US-Konsulat beantragt werden.

Kann ich mit dem E-1 Visum garantiert in die USA einreisen?

Auch ein E-1 Visum kann Ihnen die Einreise in die USA nicht garantieren. Hier haben die US-Grenzbeamten das letzte Wort und entscheiden darüber, ob Sie einreisen dürfen und für welchen Zeitraum Sie einen Aufenthaltsstatus erhalten.


Die wichtigsten Informationen zu dieser Visakategorie finden Sie auch hier, kurz zusammengefasst und kostenlos im PDF-Format zum Herunterladen.

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