Aktualisiert am 10.01.2014
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Bereits seit 2009 führt die amerikanische Einwanderungsbehörde (U. S. Citizenship and Immigration Services, USCIS) Kontrollen bei US-Arbeitgebern durch. Ziel dieser meist unangemeldeten Besuche ist es, die Legitimität von ausgestellten und beantragten US-Arbeitsvisa zu überprüfen.
Dass ab 2014 nun auch vermehrt Firmen überprüft werden, die L-1 Visa für ihre Mitarbeiter beantragen, hängt mit dem kürzlich veröffentlichten Bericht "Implementation of L-1 Visa Regulations" des US-Heimatschutzministeriums (U.S. Department of Homeland Security, DHS) zusammen. Um L-1 Visabetrug zu unterbinden, sollen dem Bericht zufolge insbesondere Pflichtüberprüfungen in Firmen, die in den USA eine Verlängerung des sogenannten "L-1 New Office" Visums beantragen, durchgeführt werden. Es ist ungewiss, ob die unangekündigten Besuche sich ausschließlich auf "L-1 New Office" Visaverlängerungen oder auch auf andere L-1 Visaanträge beziehen.
Visaüberprüfungen werden routinemäßig und nach bestimmten Richtlinien durchgeführt. So wurden allein im US-Steuerjahr 2011 mehr als 17.300 H-1B Arbeitgeber überprüft, Tendenz steigend. Inspiziert werden sowohl kleine Firmen als auch große Konzerne. In der Regel kommt ein Inspektor unangemeldet in die US-Firma und verlangt die auf dem Antragsformular I-129 vermerkte Kontaktperson zu sprechen, manchmal auch den betreffenden ausländischen Mitarbeiter. Mithilfe einer Checkliste werden Informationen aus dem I-129 Formular überprüft wie z. B. Arbeitsplatz, Arbeitsstunden, Gehalt und Arbeitsaufgaben. Vom ausländischen Arbeitnehmer können ggf. der US-Führerschein und die Visitenkarte verlangt werden.
Sollten die eingeholten Informationen nicht mit den Angaben im Visumantrag übereinstimmen, können zusätzliche Nachweise und Belege angefordert oder das Visum sogar entzogen bzw. abgelehnt werden. Bei Verdacht auf Betrug wird der Fall der US-Immigrations- und Zollbehörde (Immigration and Customs Enforcement, ICE) zwecks strafrechtlicher Ermittlungen übergeben.
Nicht zuletzt aufgrund der Ausweitung solcher Kontrollen, sollte jeder US-Arbeitgeber stets darauf achten, die einzelnen Bestimmungen der jeweiligen Visumkategorie einzuhalten und wesentliche Veränderungen (sogenannte "material changes") den US-Behörden mitzuteilen.
Im Hinblick auf einen unangemeldeten Besuch ist es angeraten, eine firmeninterne Kontaktperson zu benennen, die sich mit der Visumakte auskennt und alle Unterlagen und Belege schnell vorzeigen kann. Bei H-1B Anträgen sollte beispielsweise die "Labor Condition Application" (LCA) für die Kontrolleure vorliegen, bei L-1 Anträgen sollte die Art der Arbeit (z. B. "Executive", "Managerial" oder "Specialized Knowledge") detailliert dokumentiert sein und mit den übertragenen Aufgaben übereinstimmen.
Zusammenfassend bedeutet dies für US-Arbeitgeber, dass sie bei der Beantragung von Arbeitsvisa sorgfältig vorgehen und auch nach Erteilung des Visums immer die Konformität und Gültigkeit der ausgestellten Visa im Blickwinkel haben sollten. Des Weiteren sollten alle Unterlagen zwecks Vorlage schnell greifbar sein.
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