Aktualisiert am 26.05.2025
Ihre Frage: Wir sind als Familie mit E-2 Visa in die USA eingereist. Unsere Tochter war zum Zeitpunkt der Antragstellung 12 Jahre alt und musste nicht persönlich zum Interview erscheinen. Müssen wir für unsere Tochter, die 14 Jahre alt wird, aufgrund der neuen Registrierungspflicht etwas veranlassen?
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Wir sind als Familie mit E-2 Visa in die USA eingereist. Unsere Tochter war zum Zeitpunkt der Antragstellung 12 Jahre alt und musste nicht persönlich zum Interview im US-Konsulat erscheinen. Sie wird allerdings im Juni 2025 14 Jahre alt und wir planen in naher Zukunft nicht die USA zu verlassen. Müssen wir für unsere Tochter aufgrund der neuen Registrierungspflicht etwas veranlassen?
Ja, in dieser Konstellation müssen Sie tatsächlich Ihre Tochter in den USA registrieren lassen. Die US-Regierung hat eine neue Vorschrift zur Alien Registration Requirement (ARR) eingeführt. Diese verpflichtet grundsätzlich alle ausländischen Personen ab 14 Jahren, die nicht bereits im Rahmen eines US-Visumantrags oder eines anderen Verfahrens offiziell registriert bzw. fingerprinted wurden und sich 30 Tage oder länger in den USA aufhalten, sich nachträglich bei der USCIS zu registrieren. Dies betrifft auch Kinder von Visuminhabenden (wie E-2 oder L-2 etc.), die vor ihrem 14. Geburtstag ohne Abgabe von Fingerabdrücken eingereist sind und während ihres Aufenthalts 14 Jahre alt werden.
Da Ihre Tochter ihren 14. Geburtstag im Juni 2025 in den USA erreichen wird und Sie planen, danach länger als 30 Tage im Land zu bleiben, fällt sie unter diese Registrierungspflicht. Sie oder der andere Elternteil / Erziehungsberechtigte müssen die Registrierung für sie veranlassen. Die Registrierung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem 14. Geburtstag Ihrer Tochter erfolgen.
Eine Registrierung wäre beispielsweise nicht erforderlich, wenn Ihre Tochter bereits auf andere Weise offiziell registriert wurde, z. B. durch Abgabe von Fingerabdrücken im Rahmen einer Einreise nach Erreichen des 14. Lebensjahres. Sollte Ihre Tochter also vor Ablauf der 30-Tagesfrist nach ihrem 14. Geburtstag aus den USA ausreisen und nach ihrem 14. Geburtstag wieder einreisen, würden ihr bei der Wiedereinreise an der Grenze die Fingerabdrücke abgenommen, was als offizielle Registrierung gilt (in Kombination mit dem dann neuen I-94 Formular). In diesem Fall wäre die separate Online-Registrierung nicht mehr erforderlich. Da Sie aber planen, nicht zu reisen, greift die Registrierungspflicht innerhalb der USA.
Die Registrierung erfolgt online über die Webseite der USCIS: https://www.uscis.gov/alienregistration
Bitte beachten Sie, dass eine Nichtbeachtung der Registrierungspflicht zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Übrigens, auch die versäumte Aktualisierung einer US-Adresse innerhalb von 10 Tagen nach Umzug kann Strafen nach sich ziehen.
Sie selbst als Eltern sind nicht vom Alien Registration Requirement (ARR) betroffen.
Hintergrund: Personen, die bei der Beantragung eines US-Visums (wie Ihres E-2 Visums) über 14 Jahre alt waren, wurden im Rahmen des konsularischen Prozesses bereits die Fingerabdrücke genommen. Zudem gelten ausländische Personen, denen bei der Einreise in die USA ein Formular I-94 oder I-94W ausgestellt wurde (egal ob in Papierform oder elektronisch) inklusive Fingerabdruckabgabe, als bereits registriert im Sinne der US-Einwanderungsgesetze.
Die neue Registrierungspflicht und der Fokus auf die nachträgliche Abgabe von Fingerabdrücken zielen primär auf diejenigen ab, die nicht bereits auf eine dieser Weisen offiziell registriert wurden (z. B. illegal eingereiste Personen) – dazu gehören folglich aber Kinder, die vor ihrem 14. Geburtstag eingereist sind und in den USA 14 werden, ohne das Land innerhalb der 30-Tages-Frist zu verlassen.
Auf der USCIS Alien Registration Webseite finden Sie einen hilfreichen "Self-Check" (Button "Do I need to register?"). Dieses Tool hilft Personen festzustellen, ob sie sich nach den neuen Vorschriften in den USA zusätzlich registrieren müssen.
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