E-2 Visum

Arbeitsvisum für Investor*innen in den USA

Das E-2 Visum, auch als Treaty Investor Visa oder Investorenvisum bezeichnet, ist ein klassisches Arbeitsvisum für die USA. Jedes Unternehmen, das beträchtliches Kapital in die US-Wirtschaft investieren will oder investiert hat, kann – unabhängig von einer bisherigen Geschäftstätigkeit im Heimatland – Mitarbeitende über ein E-2 Visum in die USA entsenden. Gerne beraten wir Sie umfangreich und individuell über dieses Arbeitsvisum und helfen Ihnen bei der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns noch heute!

 

Was ist das E-2 Visum?

Das E-2 Visum ist eine Unterkategorie der E-Visa und gewährt Inhaber*innen zu einer Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die USA. Sobald ein Unternehmen für den ersten Mitarbeitenden erfolgreich ein E-2 Visum beantragt hat, gilt es als "E-registriert". In diesem Fall können weitere Angestellte in diesem Unternehmen über einen vereinfachten Beantragungsprozess ebenfalls ein E-2 Visum erhalten.

Mitarbeitende sind dann zur vollen Arbeitsaufnahme berechtigt, sowohl im Rahmen eines längerfristigen Arbeitseinsatzes, als auch für mehrere einzelne Dienstreisen.

Dieses Arbeitsvisum beruht auf bilateralen Verträgen im Rahmen von Investitionsvorhaben in den USA. Gegenwärtig existieren ca. 80 Nationen, die solche Beziehungen mit den Vereinigten Staaten unterhalten. Ausschließlich Staatsangehörige der jeweiligen Vertragsländer, auch eingebürgerte Personen, können diesen Status erhalten.
Zu den Treaty Countries zählen viele europäische Länder, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz.

USA Flagge

Welche Vorteile hat das E-2 Visum?

Unternehmen, sowie Angestellte mit E-2 Visum genießen eine Reihe von Vorteilen:

  • Nach erfolgreicher E-Registrierung eines Unternehmens ist die Beantragung weiterer E-2 Visa für folgende Mitarbeitenden in einem vereinfachten Prozess möglich.
  • Eine erneute Überprüfung des Unternehmens durch das US-Konsulat ist bei zusätzlichen E-2 Visa-Anträgen hinfällig.
  • Dadurch können sowohl Zeit, als auch Kosten gespart werden.
  • Die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit spielt keine Rolle, was bedeutet, dass auch neu angestellte Mitarbeitende ein E-2 Visum erhalten können.
  • Die Erteilung des E-2 Status ist nicht auf eine bestimmte Anzahl limitiert und kann damit unbegrenzt erneuert werden.

Aufgrund dieser erheblichen Vorteile sollten Unternehmen immer vorab prüfen, ob sie für eine E-Registrierung in Frage kommen und damit zukünftig viel Zeit und Kosten, im Vergleich zu beispielsweise einem L-Visum, sparen können.

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Welche Nachteile hat das E-2 Visum?

Die Zugangsbeschränkung kann dazu führen, dass nicht alle Mitarbeitenden von der E-Registrierung eines Unternehmens profitieren können:

  • Der / die Angestellte, der / die ein E-Visum erhalten soll, muss zwingend die gleiche Staatsangehörigkeit wie das Unternehmen haben. So können beispielsweise deutsche Unternehmen, die bereits E-registriert sind, nur für deutsche Mitarbeitende ein E-2 Visum erhalten.

Reisepass Vereinigte Staaten Karte

Was sind die Voraussetzungen für das E-2 Visum?

Um das Investorenvisum erhalten zu können, muss zum einen das Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum anderen aber auch die Mitarbeitenden selbst.

Welche Voraussetzungen für das E-2 Visum müssen Unternehmen erfüllen?

Bevor Mitarbeitende ein E-2 Visum erhalten können, muss das Unternehmen im Rahmen einer E-Registrierung folgende Nachweise vorlegen können:

  • Der Investor bzw. die Investorin (eine Person oder ein Unternehmen) muss Staatsbürger:in eines Vertragslandes sein.
  • Wenn das Unternehmen im Besitz mehrerer Personen ist, müssen mindestens 50% davon einem Staatsangehörigen des Vertragslandes gehören.
  • Bei Aktiengesellschaften zählt die Nationalität des Landes, in welchem das Börsengeschäft hauptsächlich tätig ist.
  • Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss entweder bereits substantiell in den USA investiert haben oder gerade dabei sein, diese Investition zu tätigen. Das Kapital zur Investition muss unwiderruflich festgelegt sein!
  • Die Investition muss eine "beträchtliche" Kapitalsumme umfassen. Erfahrungsgemäß sollte die Investitionsgröße aktuell bei ca. 100.000 US-Dollar liegen.
  • Das operative Geschäft des US-Unternehmens muss bereits begonnen haben. Zudem sollte es nach Möglichkeit bereits US-Personal beschäftigen.
  • Der Unternehmer muss einen Mehrwert für die US-Wirtschaft erbringen und darf das US-Unternehmen nicht nur aus reinem Eigeninteresse, beispielsweise zur Finanzierung seines Lebensunterhalts, betreiben. Dabei ist insbesondere die Schaffung von US-amerikanischen Arbeitsplätzen immer bedeutsamer.

  Deal Business Meeting

Welche Voraussetzungen für das E-2 Visum müssen Angestellte erfüllen?

Mitarbeitende müssen ebenfalls bestimmte Bedingungen erfüllen, um ein E-2 Visum erhalten zu können.

  • Die Staatsangehörigkeit der Mitarbeitenden muss der Staatsangehörigkeit des Unternehmens entsprechen.
  • Die Mitarbeitenden müssen über entsprechende Qualifikationen für die zukünftige Beschäftigung in den Vereinigten Staaten verfügen. Dies trifft beispielsweise auf Executives, Manager oder Spezialist:innen zu.
  • Es muss eine vertragliche Bindung der Mitarbeitenden zur Unternehmensgruppe bestehen. Dies kann unter anderem ein Entsendungsvertrag oder ein regulärer Arbeitsvertrag mit dem Mutterhaus, einem Tochterunternehmen oder dem US-Standort sein. Mitarbeitende mit Honorarverträgen oder Freiberufler:innen erfüllen die Zugangsvoraussetzungen nicht.
  • Die Mitarbeitenden dürfen keine Immigrationsabsicht besitzen, sondern müssen gewillt sein, nach Ablauf des Visums die USA wieder zu verlassen.

Im Gegensatz zum L-Visum muss bei der E-Visumkategorie keine Mindestbeschäftigungszeit im Unternehmen nachgewiesen werden. Solange ein Neuangestellter bzw. eine Neuangestellte nachweisen kann, dass er / sie über die notwendigen Spezialkenntnisse verfügt, kann er / sie ebenfalls ein E-2 Visum erhalten.

Visum Boarding Pass

E-2 Visum beantragen

E-2 Antragsverfahren

Im Gegensatz zu vielen anderen Visa-Anträgen für die USA, kann der E-2 Antrag direkt bei dem zuständigen US-Konsulat eingereicht werden. In Deutschland ist dies das Generalkonsulat in Frankfurt am Main.

Die Beantragung eines E-2 Visums führt über folgende Schritte:

  1. Bei einer Erstregistrierung der Firma müssen die Formulare DS-160 sowie DS-156E, zusammen mit zahlreichen Nachweisen, wie beispielsweise Firmenbrief, Geschäftsplan, Nachweis der Eigentümerschaft und Lebenslauf des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin eingereicht werden. Mitarbeitende von bereits registrierten Firmen müssen diese Nachweise beim Interviewtermin vorlegen.
  2. Als nächstes ist die Visaantragsgebühr zu entrichten.
  3. Sobald die Unterlagen geprüft wurden, wird das US-Konsulat den Antragsteller bzw. die Antragstellerin bezüglich einer Terminvereinbarung für ein persönliches Interview kontaktieren.
  4. Bei dem Interview im Konsulat stellen die Konsulatsmitarbeitenden weitergehende Fragen zur Akte des Antragstellers bzw. der Antragstellerin, um sämtliche Voraussetzungen und Intentionen zu überprüfen.
  5. Der Konsulatsmitarbeiter bzw. die Konsulatsmitarbeiterin entscheidet, ob der E-2 Visumsantrag bewilligt wird. Damit ist das Unternehmen "E-2 registriert" und der Mitarbeitende erhält das E-2 Visum.

Ist ein Unternehmen "E-2 registriert", können weitere Mitarbeitende, die ebenfalls ein E-2 Visum erhalten sollen, den ersten Schritt überspringen und die benötigten Unterlagen direkt mit zum Interviewtermin bringen.

Seit dem 1. August 2015 dürfen E-Visumanträge nicht mehr als 90 Seiten umfassen. Ansonsten werden sie nicht vom Konsulat bearbeitet.

USA Flagge Visum

 

Wie lange dauert die Beantragung eines E-2 Visums?

Da bei einer Erstregistrierung, also dem ersten E-2 Visumsantrag, den ein Unternehmen stellt, zuerst noch das Unternehmen selbst geprüft werden muss, dauert diese erheblich länger. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. zwei bis sechs Wochen zu rechnen. Hinzu kommt die Wartezeit bis zum Interviewtermin. Die Verfügbarkeit dieser Termine ist sowohl von der Saison, als auch vom jeweiligen Konsulat selbst abhängig. Aktuell ergeben sich aufgrund der COVID-19-Pandemie längere Wartezeiten auf einen Termin. Generell sollte man aber ungefähr drei Monate Zeit für die gesamte Beantragung einplanen.

Nach erfolgreicher E-Registrierung erübrigt sich die ausführliche Überprüfung des Unternehmens. In diesem Fall müssen Mitarbeiter*innen nur die Wartezeit bis zum Interviewtermin einkalkulieren.

Sowohl bei der Erstregistrierung, als auch bei der Folgeregistrierung, wird dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin ca. eine Woche nach Konsulatstermin der Reisepass mit dem E-2 Visum zugeschickt.

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Was kostet das E-2 Visum?

Mit diesen Kosten ist bei der Beantragung eines E-2 Visums zu rechnen:

Gebührenart

Betrag

Antragsgebühr

205 US-Dollar

Ggf. Reciprocity Fee

Variiert (für Deutschland entfällt diese Gebühr)

 

Wie lange ist das E-2 Visum gültig?

Zunächst muss zwischen der Gültigkeitsdauer des Visums und der an der US-Grenze erteilten Aufenthaltsdauer unterschieden werden.

Gültigkeitsdauer des E-2 Visums

Je nach Nationalität der Antragstellenden variiert auch die Gültigkeit des E-2 Visums. Die genaue Laufzeit wird dabei mit Hilfe des sogenannten Reciprocity Schedule festgelegt. Deutsche Staatsangehörige erhalten so beispielsweise ein E-2 Visum mit einer maximalen Gültigkeit von fünf Jahren.

Für die Konsularbeamt*innen besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Visum zeitlich zu beschränken. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Unternehmen recht klein ist oder über verhältnismäßig geringes Investitionskapital verfügt.

Aufenthaltsdauer bei Einreise in die USA

Der Aufenthaltsstatus wird von dem Einwanderungsbeamten an der Grenze für jeweils maximal 2 Jahre gewährt, bis das Visum abgelaufen ist und im Konsulatsverfahren neu beantragt werden muss. Dabei wird die genaue Aufenthaltsdauer auf dem I-94 Formular der E-2 Visuminhaber*innen vermerkt. Eine Verlängerung dieses Aufenthaltsrechts ist in der Regel so lange möglich, wie die Registrierung des US-Unternehmens gilt, ein Arbeitsvertrag besteht und das Visum gültig ist.

E-2 Visa-Verlängerung

Anders als bei vielen anderen Arbeitsvisa für die USA, ist bei dem E-2 Visum eine Verlängerung theoretisch unbegrenzt möglich. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen nach wie vor Bestand hat und auch alle weiteren Bedingungen für die E-Registrierung nach wie vor bestehen.

Wenn das Unternehmen mehr als 25 Festangestellte hat, kann die E-2 Registrierung vereinfacht erfolgen. Ansonsten muss erneut der Prozess der Erstregistrierung durchlaufen werden.
  Antrag Visa Unterlagen Business

Unser Service

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung bei der E-Registrierung Ihres Unternehmens oder bei der Beantragung von E-2 Visa für Ihre Mitarbeiter*innen? Wir sind gerne für Sie da und unterstützen Sie unter anderem mit folgenden Dienstleistungen:

  • weltweite Beratung und Betreuung zur E-2 Visakategorie
  • Prüfung Ihrer Voraussetzungen und ggf. Beratung zu alternativen Visakategorien
  • Information über die benötigten Unterlagen und Nachweise
  • Übersetzung der Antragsformulare und Unterstützung beim Ausfüllen
  • Vollständigkeitsprüfung sowie fristgerechte Einreichung der Unterlagen
  • Interviewvereinbarung sowie strukturierte Vorbereitung des Termins
  • Einreisevorbereitung mit dem E-2 Visum

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Häufig gestellte Fragen zum E-2 Visum für die USA

Können E-2 Visuminhaber ihre Familienmitglieder mit in die USA nehmen?

Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie der Hauptantragsteller ebenfalls ein abgeleitetes E-2 Visum. Ehepartner können auf Antrag außerdem eine eigene Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD), die nicht an eine bestimmte Stelle oder das Unternehmen des Hauptantragstellers gebunden ist, erhalten. Diese gilt in der Regel zwei Jahre, kann aber um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Familienangehörige unter E-2 Status können darüber hinaus öffentliche oder private Bildungseinrichtungen besuchen. Sobald die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze erreichen, müssen sie entweder ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder das Land verlassen.

Kann die Social Security Number direkt vor Ort im US-Konsulat beantragt werden?

Die Beantragung einer Social Security Number (SSN) ist zunächst ausschließlich bestimmten Visuminhabern vorbehalten. Die E-2 Kategorie als Arbeitsvisum gestattet zwar die Beantragung einer Sozialversicherungsnummer bzw. Social Security Card (SSC), dies ist allerdings erst nach erfolgter Einreise mit dem E-2 Visum innerhalb der USA in einem zuständigen Office der Social Security Administration (SSA) möglich. 

Es ist richtig, dass die Social Security Administration zwar ein Büro am US-Generalkonsulat in Frankfurt/Main unterhält. Die Serviceleistungen der sogenannten Federal Benefits Unit (FBU)sind im Schwerpunkt jedoch amerikanischen Staatsangehörigen vorbehalten. Es werden dort keine Anträge auf SSN von "Nonimmigrant"-Visuminhabern betreut. Das kann, wie erwähnt, ausschließlich in den USA veranlasst werden. Die Beantragung der SSN in den Vereinigten Staaten ist allerdings sehr einfach und schnell zu realisieren.


Die wichtigsten Informationen zu dieser Visakategorie finden Sie auch hier, kurz zusammengefasst und kostenlos im PDF-Format zum herunterladen.

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