Aktualisiert am 04.10.2018
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USCIS stellt Regelung für L-1 Beschäftigungszeit klar
Unser deutsches Unternehmen möchte auf Basis eines L-1 Visums einen Mitarbeiter an unseren US-Standort entsenden. Wir haben soweit alle Voraussetzungen geprüft. Schwierigkeiten bereitet uns die einjährige Beschäftigung und ab wann wir den Antrag einreichen können.
Der Mitarbeiter ist seit 1. Februar 2018 in unserem Unternehmen tätig und soll eigentlich schnellstmöglich vor Ort sein. Wir würden gerne den Antrag bereits jetzt stellen, so dass der Mitarbeiter direkt zum 1. Februar 2019 starten kann. Darüber hinaus würde es uns interessieren, ob die bisherigen Einreisen des Herrn in die USA ein Problem darstellen können im Antragsverfahren. Er war zu Abstimmungsgesprächen im Juli und September 2018 jeweils fünf Tage am US-Standort. Hilft es uns, dass der Mitarbeiter schon einmal vom 1. Mai 2016 bis 31. Dezember 2016 für uns tätig war?
Es ist richtig, dass bei der Beantragung eines L-1 (Intracompany Transferee) Arbeitsvisums eine der Voraussetzungen besagt, dass der Mitarbeiter innerhalb der letzten drei Jahre mindestens zwölf Monate bei Ihnen beschäftigt sein muss – innerhalb der Unternehmensgruppe, aber außerhalb der USA. Erst kürzlich hat die USCIS ein Policy Memorandum ("Satisfying the L-1 1-Year Foreign Employment Requirement; Revisions to Chapter 32.3 of the Adjudicator’s Field Manual (AFM)") erlassen, um diese spezifische Antragsvoraussetzung noch einmal zu konkretisieren:
Datum:
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