Die Einwanderungsbehörde der USA spielt bei den meisten Kategorien für zeitlich befristete Arbeitseinsätze eine tragende Rolle. Daher stellen wir die wichtigsten Aufgabenbereiche sowie die Besonderheiten bei der Antragstellung über die amerikanische Einwanderungsbehörde vor. Wenn Sie eine Petition bei der US-Einwanderungsbehörde einreichen möchten, helfen wir Ihnen gern weiter.
Die Einwanderungsbehörde der USA heißt offiziell U.S. Citizenship and Immigration Services und wird meistens abgekürzt als USCIS bezeichnet.
Bei der US-Einwanderungsbehörde handelt es sich um die zentrale Einwanderungs- und Ausländerbehörde der USA. Die amerikanische Einwanderungsbehörde mit Sitz in Washington D.C. ist aus der Behörde Immigration and Naturalization Service (INS) hervorgegangen und übernimmt seit 2003 Verwaltungsaufgaben im Bereich Einwanderungs- und Ausländerrecht.
Die amerikanische Einwanderungsbehörde untersteht der Aufsicht des U.S. Department of Homeland Security (DHS).
Seit dem 3. August 2021 hat die USCIS eine neue Direktorin: Ur Mendoza Jaddou
Die U.S. Citizenship and Immigration Services ist für die Anwendung und Einhaltung des US-Einwanderungsrechts zuständig. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Anträgen, die einen längerfristigen USA-Aufenthalt vorsehen.
Im Einzelnen fallen u. a. folgende Aufgabenbereiche darunter:
Die US-Einwanderungsbehörde unterhält innerhalb und außerhalb der USA zahlreiche Büros. In den USA sind im Schwerpunkt fünf USCIS Service-Center für die Bearbeitung der Anträge zuständig:
Anfang 2023 hat das USCIS noch ein weiteres Service Center eröffnet, das sich auf humanitäre Fälle spezialisieren soll und ausschließlich virtuell besteht. Das "Humanitarian, Adjustment, Removing, Removing Conditions and Travel Documents Service Center (HART)" ist das sechste Service Center und wird von Mitarbeitenden weltweit in verschiedenen Zeitzonen betreut, um digitale als auch papiergestützte Anträge und Petitionen zu bearbeiten. Das virtuelle Center soll mit anderen Servicezentren zusammenarbeiten, um den physischen Bedarf vor Ort zu decken, wie z. B. den Austausch von Akten und administrative Unterstützung.
Darüber hinaus existieren lokale Field Offices in den Vereinigten Staaten, aber auch außerhalb der USA – in der Regel angeschlossen an die US-Konsulate bzw. US-Botschaften. Die USCIS hat jedoch die Mehrheit ihrer Büros im Ausland geschlossen.
Die Einreichung der Anträge erfolgt üblicherweise über die oben genannten USCIS Service-Center oder über die lokalen Field Offices in den USA. Herauszufinden, welche Einrichtung für das jeweilige Antragsverfahren zuständig ist, kann eine Herausforderung sein. Üblicherweise ergibt sich die Zuständigkeit aus einer Kombination aus
Wird der Antrag bei einem nicht zuständigen Service-Center bzw. Field Office eingereicht, wird der Antrag unbearbeitet zurückgeschickt.
Unser Praxistipp
Wir empfehlen dringend, sich vor der Einreichung einer I-129 Petition immer aktuell über die entsprechende Zuständigkeit bei den USCIS Service-Centern auf der offiziellen USCIS-Webseite zu informieren. Beachten Sie darüber hinaus, dass je nach gewählter Versandart (z. B. FedEx, USPS etc.) unterschiedliche Adressen bei den Service-Centern genutzt werden müssen.
L-1 Petitionen, die im Rahmen des Premium Processing-Verfahrens eingereicht werden, verfügen zudem immer über eine eigene Adresse. Prüfen Sie darüber hinaus die exakte Verwendung aller Adressdetails, da selbst kleine Fehler zur Nichtannahme des Antrags führen können.
Wenn Sie eine Antragseinreichung über unsere Agentur veranlassen, tragen unsere Visa-Spezialist*innen dafür Sorge, dass Ihre Antragsakten immer bei dem zuständigen USCIS-Standort eingereicht werden. Wir informieren Sie gerne über unsere Leistungen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Bei den meisten US-Arbeitsvisa muss der US-Arbeitgeber vorab eine Petition beim zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) in den USA mit umfangreichen Unterlagen zum US-Unternehmen, der Unternehmensgruppe sowie zu dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin einreichen. Bevor ein Arbeitsvisum beim US-Konsulat beantragt werden kann, ist dieser Antragsschritt zwingend erforderlich.
Beim I-129 Petition for a Nonimmigrant Worker handelt es sich um das Standardantragsformular für alle gängigen Arbeitsvisa, die über die US-Einwanderungsbehörde in den Vereinigten Staaten beantragt werden – beispielsweise L-, H- oder O-Visa.
Wichtig ist, dass Ihre Petition von der Einwanderungsbehörde der USA mittels Formular I-797 (Notice of Action) genehmigt wurde, bevor Sie den eigentlich Visumantrag beim zuständigen US-Konsulat stellen.
Wesentliche Änderungen ("Material Changes") nach bewilligter Petition
Wesentliche Änderungen, die nach der Bewilligung des Antrags eintreten, müssen der US-Einwanderungsbehörde in einem Amendment (= Ergänzungsantrag) mitgeteilt werden. Dies sind z. B. Änderungen in der qualifizierenden Verbindung zwischen den Unternehmenseinheiten oder Veränderungen, die die Position der Antragstellenden im Unternehmen betreffen, wie den Transfer von einer Unternehmenseinheit zur anderen innerhalb des Unternehmens.
Während die US-Einwanderungsbehörde früher feste Vorgaben gemacht hat, in welchem Zeitfenster ein bestimmtes Antragsverfahren abgeschlossen sein musste, so ist die US-Behörde inzwischen dazu übergegangen durchschnittliche Bearbeitungszeiten je nach USCIS Service-Center zu kommunizieren. Auf der USCIS-Webseite werden die aktuell geltenden Case Processing Times zur Verfügung gestellt.
Alle Antragstellenden sollten die sogenannten Processing Times, also Bearbeitungszeiten der US-Einwanderungsbehörde, genau im Blick haben und bei der Einreichung ihrer Petition berücksichtigen. Die USCIS Bearbeitungszeiten können je nach Antrag stark variieren. Grundsätzlich gilt jedoch: Je genauer die Prüfung seitens der US-Einwanderungsbehörde, desto länger die Bearbeitungsdauer.
Nachfolgend sehen Sie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ausgewählter Antragsverfahren nach Monaten im Jahresvergleich:
Formular | Details | US-Steuerjahr 2014 | US-Steuerjahr 2015 | US-Steuerjahr 2016 | US-Steuerjahr 2017 | US-Steuerjahr 2018 | US-Steuerjahr 2019 | US-Steuerjahr 2020 | US-Steuerjahr 2021 |
I-129 Petition for a Nonimmigrant Worker | reguläre Einreichung | 1,4 | 2,3 | 5,5 | 3,4 | 3,7 | 4,7 | 2,3 | 1,7 |
I-129 Petition for a Nonimmigrant Worker | Premium-Processing Verfahren | keine Angabe | 0,6 | 0,6 | 0,4 | 0,4 | 0,4 | 0,4 | 0,3 |
I-765 Allgemeine Arbeitserlaubnis EAD |
reguläre EAD-Anträge | 2,1 | 2,4 | 2,6 | 2,6 | 3 | 3,4 | 3,2 | 3,3 |
Quelle: https://egov.uscis.gov/processing-times/historic-pt
Bei nahezu allen Antragsverfahren ist ein Anstieg der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten erkennbar. Für bestimmte Antragsverfahren bietet die USCIS die Möglichkeit einer beschleunigten Bearbeitung, Premium Processing genannt. Gegen Zahlung einer USCIS-Gebühr in Höhe von aktuell 2.500 US-Dollar und mittels des Antragsformulars I-907 garantiert die USCIS die Bearbeitung des Antrags innerhalb von 15 Kalendertagen ab Erhalt des Antrags. Leider können damit nicht alle Verfahren beschleunigt werden. Für die gängigen Arbeitsvisa-Anträge (I-129 Formular für z. B. L- oder H-Visa) kann das Premium Processing-Verfahren allerdings gewählt werden.
Gleichzeitig bedeutet die Nutzung der beschleunigten Bearbeitung nicht, dass die USCIS auch binnen 15 Tagen final über den Antrag entscheiden muss. Die zuständigen Beamt*innen haben auch die Möglichkeit innerhalb dieser Frist Nachfragen zum Antrag zu stellen (= Request for Evidence).
Ein sogenannter Request for Evidence, kurz RFE, ergeht, wenn es den USCIS Officern anhand der eingereichten Unterlagen bzw. Informationen nicht möglich ist, abschließend über den eingereichten Antrag zu entscheiden.
Die Gründe für Nachfragen seitens der US-Einwanderungsbehörde sind unterschiedlich. In den RFEs werden in der Regel zusätzliche detaillierte Belege zur Unterstützung des Antrags verlangt. Beim L-1A bzw. L-1B etwa:
Darüber hinaus können Antragstellende als Rückmeldung ebenfalls eine Notice of Intent to Deny, kurz NOID, erhalten. In diesem Fall beabsichtigt die USCIS Ihre Petition abzulehnen.
In den letzten Jahren wurden insbesondere Anträge auf z. B. L-1A, L-1B oder H-1B immer stärker erweiterten Prüfungen durch die US-Einwanderungsbehörde USCIS unterzogen. Vor dem Hintergrund des "Buy American Hire American"-Dekrets ist nicht nur eine Zunahme der RFEs deutlich spürbar, sondern auch die Zahl der Ablehnungen gestiegen.
Sämtliche Anträge, die bei der Einwanderungsbehörde der USA eingereicht werden, müssen so sorgfältig wie möglich vorbereitet werden. Hierunter fällt insbesondere auch, die genaue Prüfung, ob die Mitarbeiter*innen und das Unternehmen die jeweiligen Anforderungen an die zu beantragende Kategorie erfüllen. Alle Unterlagen müssen vollständig und schlüssig sein, um keine unmittelbare Ablehnung zu riskieren.
Übrigens: Der jeweilige Bearbeitungsstatus Ihre eingereichten Petition ist online abrufbar.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Zusammenstellung der Antragsdokumentation unterstützend zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Die US-Einwanderungsbehörde informiert Antragsteller*innen über den Bearbeitungsstatus der Petition. Antragsteller*innen können sich jederzeit online über den Stand der Bearbeitung ihrer USCIS-Anträge informieren.
Haben Sie einen Antrag bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS eingereicht, können Sie sich online unter https://egov.uscis.gov über den Stand der Bearbeitung informieren. Hierzu müssen Sie die Receipt Number (= Vorgangsnummer) eingeben, die Sie mit einem Schreiben der USCIS (= Receipt Notice I-797) nach Eingang Ihres Antrags erhalten haben.
Eine Receipt Number wird einmalig für jeden Antrag vergeben, der bei der US-Einwanderungsbehörde eingeht. Diese Vorgangsnummer besteht aus drei Buchstaben (z. B. EAC, WAC, LIN, SRC, NBC, MSC und IOE) sowie zehn nachfolgenden Ziffern. Anhand der Receipt Number können die Anträge zugeordnet und der Bearbeitungsstand abgerufen werden.
Hierbei werden in Abhängigkeit davon, welcher Antrag bei der USCIS eingereicht wurde, einzelne Bearbeitungsschritte angezeigt, wie z. B.:
Bearbeitungsstatus | |
Acceptance (Eingangsbestätigung) |
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Initial Review (Erste Durchsicht) |
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Request for Evidence (RFE) (Nachfragen zum Antrag) |
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Decision (Entscheidung) | Genehmigung oder Ablehnung des Antrags per schriftlicher Mitteilung |
Sollte es nicht möglich sein, über die Online-Abfrage Informationen zum Bearbeitungsstand des Antrags zu bekommen, steht Ihnen alternativ der Kundenservice der USCIS unter +1-800-375-5283 zur Verfügung.
Bei Fragen oder Notfällen prüfen Sie bitte ebenfalls die Möglichkeit, ein persönliches USCIS Appointment in einem Field Office zu vereinbaren.
Die US-Einwanderungsbehörde bietet ein hilfreiches Tool an: den Online Fee Calculator. Mithilfe dieses webbasierten Gebührenrechners haben Antragsteller*innen die Möglichkeit die korrekte Höhe der Gebühr zu erfragen. Der USCIS Gebührenrechner berechnet die exakte Gebühr für das jeweilige Antragsformular. Der Fee Calculator beruht dabei immer auf den aktuellsten Informationen. Der Gebührenrechner kann online in allen gängigen Browsern sowie auf Mobiltelefonen genutzt werden.
Mit der Einführung dieses Hilfewerkzeugs möchte die USCIS die Zahl der Anträge, die aufgrund falscher Gebührenzahlungen nicht bearbeitet werden können, reduzieren.