Eine der drei großen Einwanderungsgruppen in die USA bildet die Zuwanderung auf Grundlage eines Arbeitsplatzes oder auf der Basis von Investitionen. Im Fokus stehen insbesondere die individuellen Qualifikationen der GreenCard-Bewerber.
Unter einer Einwanderung über die US-Arbeitsstelle bzw. den US-Arbeitgeber werden ganz unterschiedliche GreenCard-Kategorien zusammengefasst. Die US-Behörden stellen jährlich etwa 140.000 arbeitsplatzbasierte Einwanderungsvisa aus. Im Fokus stehen die beruflichen Qualifikationen des Antragstellers sowie ggf. ein konkretes Arbeitsplatzangebot in den Vereinigten Staaten.
Thematisch erfolgt eine Unterteilung in fünf GreenCard-Kategorien. Das liegt daran, dass GreenCard-Bewerber ganz unterschiedliche berufliche Qualifikationen mitbringen können. Für den Fall, dass ein konkretes Arbeitsangebot gefordert wird, unterliegt dieses einem speziellen Verfahren der nationalen Arbeitsmarktprüfung, der sogenannten Labor Certification.
Employment-based Categories | Beschreibung |
EB-1 Visum |
Personen von hohem nationalem Interesse für die USA (Priority Workers) |
EB-2 Visum | Personen mit besonderen Qualifikationen oder Fähigkeiten |
EB-3 Visum | Akademiker, qualifizierte Fachkräfte und sonstige Arbeitnehmer |
EB-4 Visum | Spezielle Einwanderer und Mitarbeiter von Kirchen / Glaubensgemeinschaften |
EB-5 Visum | Investoren |
Unter die EB-1 Kategorie fallen Personen von hohem nationalen Interesse für die USA. Die Vereinigten Staaten sind bemüht hochqualifizierte Personen aus dem Ausland für den US-Arbeitsmarkt zu gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Kategorie "Priority Workers" ins Leben gerufen: den besten und begabtesten Fachkräften auf dem internationalen Markt wird folglich die Möglichkeit eröffnet, eine GreenCard zu erhalten.
Es existieren drei Personengruppen die sich für die EB-1 Kategorie qualifizieren können:
Für EB-2 Visa "Advanced Degrees / Exceptional Ability" können sich Personen mit besonderen Qualifikationen bzw. Fähigkeiten bewerben. In der "Second Preference" Kategorie EB-2 können sich zwei Personengruppen für eine GreenCard qualifzieren:
Unter die EB-3 Kategorie fallen Akademiker, qualifizierte Fachkräfte und sonstige Arbeitnehmer. Die EB-3 Visumkategorie richtet sich an "Skilled Workers, Professionals, and other Workers". Sie stellt wohl eine der populärsten GreenCard-Verfahren im US-Einwanderungsrecht dar. Der Grund dafür ist, dass diese Kategorie Personen, die weder über außergewöhnliche bzw. besondere Fähigkeiten im Arbeitsgebiet, noch höhere akademische Abschlüsse oder leitende Positionen in multinationalen Unternehmen verfügen, die Möglichkeit zum Erhalt eines Einwanderungsvisums bietet. Die EB-3 GreenCard spricht somit den größten potentiellen Bewerberkreis an und wird in drei Untergruppen unterteilt:
Das hat allerdings auch leider zur Folge, dass die bürokratischen Hürden bis zum Erhalt der EB-3 GreenCard höher sind und gleichzeitig langjährige Bearbeitungszeiten bestehen.
Unter die EB-4 Kategorie fallen Spezielle Einwanderer sowie Mitarbeiter von Kirchen und Glaubensgemeinschaften. Zur Kategorie "Special Immigrants including Religious Workers" fällt lediglich eine kleine heterogene Gruppe von Personen, denen die US-Regierung aus politischen oder moralischen Gründen die Gelegenheit zur Einwanderung gibt. Zu dieser Gruppe gehören:
Unter das EB-5 "Immigration Investor Program" fallen, wie der Name schon sagt, Investoren. Im Rahmen des "Immigration Acts" aus dem Jahre 1990 wurde die fünfte Einwanderungskategorie über die Arbeitsstelle ins Leben gerufen.
Zum ersten Mal wurde es Investoren damit ermöglicht, sich für eine GreenCard direkt zu bewerben. Für die EB-5 Kategorie qualifizieren sich Personen, die eine Million US-Dollar (oder in wirtschaftlich schwächeren Regionen der USA 500.000 US-Dollar) in ein US-Unternehmen investiert und zusätzlich mindestens zehn Vollzeitarbeitskräfte (für qualifizierte Mitarbeiter) geschaffen haben.
Achtung: Häufig wird die EB-5 Kategorie mit dem E-2 Treaty Investor Visum, dem Nichteinwanderungsvisum, verwechselt. Beachten Sie bitte, dass es sich beim EB-5 Verfahren um einen Einwanderungsstatus (GreenCard) handelt. Die E-2 Kategorie berechtigt hingegen lediglich zum begrenzten Aufenthalt in den USA. An das EB-5 Verfahren werden folglich deutlich höhere Anforderungen gestellt, weshalb Antragsteller gegebenenfalls die E-2 Kategorie für sich prüfen sollten.