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Eine der drei großen Einwanderungsgruppen in die USA bildet die Zuwanderung auf Grundlage eines Arbeitsplatzes oder auf der Basis von Investitionen. Im Fokus stehen insbesondere die individuellen Qualifikationen der Green Card Bewerbende.

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Grundlegendes zur Employment-based Green Card

Unter einer Einwanderung über die US-Arbeitsstelle werden ganz unterschiedliche Green Card Kategorien zusammengefasst. Die US-Behörden stellen jährlich etwa 140.000 arbeitsplatzbasierte Einwanderungsvisa aus. Im Fokus stehen die beruflichen Qualifikationen der Antragstellenden sowie ggf. ein konkretes Arbeitsplatzangebot in den Vereinigten Staaten.

Thematisch erfolgt eine Unterteilung in fünf Green Card Kategorien. Das liegt daran, dass Green Card Bewerber:innen ganz unterschiedliche berufliche Qualifikationen mitbringen können. Für den Fall, dass ein konkretes Arbeitsangebot gefordert wird, unterliegt dieses einem speziellen Verfahren der nationalen Arbeitsmarktprüfung, der sogenannten Labor Certification.

EB-1 Visum: Personen von hohem nationalem Interesse für die USA (Priority Workers)

EB-2 Visum: Personen mit besonderen Qualifikationen oder Fähigkeiten

EB-3 Visum: Akademiker:innen, qualifizierte Fachkräfte und sonstige Arbeitnehmende

EB-4 Visum: Spezielle Einwander:innen und Mitarbeitende von Kirchen / Glaubensgemeinschaften

EB-5 Visum: Investor:innen

EB-1 Visum

Unter die EB-1 Kategorie fallen Personen von hohem nationalen Interesse für die USA. Die Vereinigten Staaten sind bemüht hochqualifizierte Personen aus dem Ausland für den US-Arbeitsmarkt zu gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Kategorie "Priority Workers" ins Leben gerufen: den besten und begabtesten Fachkräften auf dem internationalen Markt wird folglich die Möglichkeit eröffnet, eine Green Card zu erhalten.

Es existieren drei Personengruppen die sich für die EB-1 Kategorie qualifizieren können:

Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten (EB-1A)

Innerhalb dieser Gruppe können sich Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten auf dem Gebiet der Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft, Kunst oder des Sports für eine Green Card qualifizieren.
"Außergewöhnliche Fähigkeit" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Antragstellenden über ein Fachwissen verfügen müssen, welches es ihnen ermöglicht, in den oben genannten Bereichen überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen – also weltweit der Spitzengruppe im jeweiligen Arbeitsgebiet angehören.

Hervorragende Hochschullehrkräfte und Forschende (EB-1B)

Diese zweite Untergruppe der Priority Workers bezieht sich auf Hochschullehrer:innen und Forscher:innen, die innerhalb der akademischen Gemeinschaft über besondere und vor allen Dingen belegbare Qualifikationen (Fähigkeiten) verfügen.

Leitende Angestellte und Manager multinationaler Unternehmen (EB-1C)

Das EB-1C Green Card Verfahren steht leitenden Angestellten und Manager international agierender Unternehmen offen, denen die Einwanderung im Rahmen einer firmeninternen Entsendung bzw. eines firmeninternen Transfers in den US-Standort erleichtert werden soll.
Diese Kategorie stellt hohe Anforderungen, sowohl an die Qualifikationen der Arbeitnehmenden, als auch an das Unternehmen bzw. das Arbeitsplatzangebot.
Die Zugangsvoraussetzungen ähneln stark der L-1A Kategorie im Bereich der Nichteinwanderungsvisa.

EB-2 Visum

Für EB-2 Visa "Advanced Degrees / Exceptional Ability" können sich Personen mit besonderen Qualifikationen bzw. Fähigkeiten bewerben. In der "Second Preference" Kategorie EB-2 können sich zwei Personengruppen für eine Green Card qualifizieren:

  1. Personen mit höheren akademischen Abschlüssen (advanced degrees)

    hierunter fallen beispielsweise Masterabschlüsse oder Doktortitel

  2. Personen mit besonderen Fähigkeiten in Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst (exceptional ability)

EB-3 Visum

Die EB-3 Visumkategorie richtet sich an "Skilled Workers, Professionals, and other Workers". Sie stellt wohl eine der populärsten Green Card Verfahren im US-Einwanderungsrecht dar. Der Grund dafür ist, dass diese Kategorie Personen, die weder über außergewöhnliche bzw. besondere Fähigkeiten im Arbeitsgebiet, noch höhere akademische Abschlüsse oder leitende Positionen in multinationalen Unternehmen verfügen, die Möglichkeit zum Erhalt eines Einwanderungsvisums bietet. Die EB-3 Green Card spricht somit den größten potentiellen Bewerberkreis an und wird in drei Untergruppen unterteilt:

  1. Akademiker:innen
  2. Qualifizierte Fachkräfte
  3. Sonstige Arbeitnehmende

Das hat allerdings auch leider zur Folge, dass die bürokratischen Hürden bis zum Erhalt der EB-3 Green Card höher sind und gleichzeitig mehrjährige Bearbeitungszeiten bestehen.

EB-4 Visum

Unter die EB-4 Kategorie fallen spezielle Einwander:innen sowie Mitarbeitende von Kirchen und Glaubensgemeinschaften. Zur Kategorie "Special Immigrants including Religious Workers" fällt lediglich eine kleine heterogene Gruppe von Personen, denen die US-Regierung aus politischen oder moralischen Gründen die Gelegenheit zur Einwanderung gibt. Zu dieser Gruppe gehören:

  1. Im Ausland angestellte Mitarbeitende der amerikanischen Regierung
  2. Ehemalige Arbeitnehmende der Panama Canal Company
  3. Mitarbeitende von Kirchen und Glaubensgemeinschaften
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EB-5 Visum

Unter das EB-5 "Immigration Investor Program" fallen, wie der Name schon sagt, Investor:innen. Im Rahmen des Immigration Acts aus dem Jahre 1990 wurde diese fünfte Einwanderungskategorie über die Arbeitsstelle ins Leben gerufen.

Zum ersten Mal wurde es Investor:innen damit ermöglicht, sich für eine Green Card direkt zu bewerben. Für die EB-5 Kategorie qualifizieren sich Personen, die 1,8 Millionen US-Dollar (oder in wirtschaftlich schwächeren Regionen der USA 900.000 US-Dollar) in ein US-Unternehmen investieren und zusätzlich mindestens zehn Vollzeitarbeitskräfte (für qualifizierte Mitarbeitende) geschaffen haben.

Achtung: Häufig wird die EB-5 Kategorie mit dem E-2 Treaty Investor Visum, einem Nichteinwanderungsvisum, verwechselt. Beachten Sie bitte, dass es sich beim EB-5 Verfahren um einen Einwanderungsstatus (Green Card) handelt. Die E-2 Kategorie berechtigt hingegen lediglich zu einem begrenzten Aufenthalt in den USA. Da das EB-5 Verfahren deutlich höhere Anforderungen gestellt werden, können Antragstellende durchaus als Alternative die E-2 Kategorie für sich prüfen.

Was kostet ein Visum für die USA?

Wie hoch die Kosten für US-Visa sind, hängt davon ab, welches Visum beantragt wird. Grundsätzlich gilt: Je mehr Antragsschritte erforderlich werden und je mehr US-Behörden involviert sind, desto teurer ist die Visumbeantragung. Die Antragsgebühren für US-Visa können somit sehr verschieden sein.

Wer ein Visum für die USA in einem US-Konsulat bzw. einer US-Botschaft beantragt, muss folgende Gebühren zahlen:

  • Konsularische Antragsgebühr
    Allgemeine Antragsgebühr, die von allen Antragstellenden bezahlt werden muss. Fällt je nach Visumkategorie unterschiedlich hoch aus.
  • ggf. zusätzliche Konsulatsgebühren
    Es gibt Zusatzgebühren, die nur bei manchen Visumkategorien anfallen oder nur für bestimmte Antragstellende relevant sind.
  • ggf. Kosten für die Reisepasszustellung
    Die postalische Zustellung von Reisepässen ist gebührenpflichtig, eine Abholung ist kostenfrei.
Bild von einer USA Kreditkarte für Visa-Gebühren

Bei Antragsverfahren über die US-Einwanderungsbehörde (USCIS), z. B. Anträgen auf US-Arbeitsvisa, fallen weitere Kosten an.

  • USCIS Standardgebühr
    Allgemeine Antragsgebühr, die von allen Antragstellenden bezahlt werden muss. Fällt je nach Visumkategorie unterschiedlich hoch aus.
  • ggf. zusätzliche USCIS Gebühren
    Beispielsweise die beschleunigte Antragsbearbeitung ist gebührenpflichtig.

Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.

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