Wer ein Visum für die USA beantragt, muss Antragsgebühren an die US-Behörden entrichten. Die Kosten für ein USA Visum variieren dabei je nach beantragter Visumkategorie. Nun wurden die Zahlungsmethoden für die US-Konsulate in Deutschland geändert.
Alle Antragstellenden eines US-Visums sind dazu verpflichtet eine Visa-Gebühr an die US-amerikanischen Behörden zu zahlen. Doch wie viel kostet ein Visum für die USA? Die Antwort lautet: Es kommt ganz darauf an! Wie hoch die Antragsgebühren sind und wann sie gezahlt werden müssen, hängt nämlich immer davon ab, welche Visumkategorie beantragt wird.
Je nachdem, ob Sie ein Nichteinwanderungsvisum oder ein Einwanderungsvisum beantragen, kommen andere Kosten auf Sie zu. Im Vorfeld der Visumbeantragung sollten Sie sich daher genau darüber informieren, welche US-Behörde welche Bearbeitungsgebühren verlangt.
Die Visa-Gebühr wird auch Konsulatsgebühr oder Antragsgebühr genannt und im Fachjargon als "MRV (Machine Readable Visa) Fee" bezeichnet. Die konsularische Bearbeitungsgebühr ist bei jedem Visumantrag verpflichtend. Erst nach Bezahlung der Visa-Gebühr ist es möglich, einen konsularischen Interviewtermin im US-Konsulat zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass Visa-Gebühren nicht erstattet werden und nicht übertragbar sind. Wenn die Visum-Beantragung abgebrochen oder das US-Visum abgelehnt wird, bekommt der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die Gebühr nicht zurück. Darüber hinaus kann die Visa-Gebühr nicht auf andere Personen, z. B. Familienangehörige oder Kolleg:innen, übertragen werden.
Unterschiedlich hohe Kosten je nach Visum
Die Höhe der Visa-Gebühr richtet sich nach der beantragten Visum-Kategorie. D. h. je nach Visum-Kategorie gibt es zum Teil unterschiedlich hohe Visa-Gebühren.
Die vormals einheitlichen Antragsgebühren für Nichteinwanderungsvisa sind gemäß der jeweiligen Visumkategorie gestaffelt, um dem unterschiedlich hohen Aufwand und den damit verbunden Kosten Rechnung zu tragen. Diese Gebührenstruktur findet seitdem weltweit in allen US-Konsulaten Anwendung.
Obgleich die Visa-Gebühren offiziell in US-Dollar angegeben werden, erfolgt die Zahlung in der jeweiligen nationalen Währung. Die Visa-Gebühren sind daher regelmäßig Wechselkursschwankungen unterworfen. Es kommt somit des Öfteren zu Gebührensenkungen bzw. -erhöhungen.
Der aktuelle Euro-Dollar-Wechselkurs der US-Konsulate (= konsularischer Wechselkurs) liegt bei 1 Euro zu 1,05 US-Dollar (Stand Februar 2023).
Die aktuellen konsularischen Antragsgebühren für US-Nichteinwanderungsvisa lauten wie folgt:
Nonimmigrant Visa-Kategorien |
US-Visa-Gebühr in US-Dollar |
US-Visa-Gebühr in Euro |
B-Visum (Geschäftsreisende / Tourist:innen) | 185 $ | 176 € |
C-1/D Visum (Crewmitglieder / Transit) | 185 $ | 176 € |
E-Visum (Handel / Investition) | 315 $ | 300 € |
F-Visum (Studierende) | 185 $ | 176 € |
H-Visum (spezialisierte Fachkräfte) | 205 $ | 195 € |
I-Visum (Journalist:innen / Medienvertreter:innen) | 185 $ | 176 € |
J-Visum (Austauschbesucher:innen) | 185 $ | 176 € |
K-Visum (Verlobte) | 265 $ | 252 € |
L-Visum (firmeninterner Mitarbeitendentransfer) | 205 $ | 195 € |
M-Visum (Berufsbildung) | 185 $ | 176 € |
O-Visum (Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten) | 205 $ | 195 € |
P-Visum (Sportler:innen) | 205 $ | 195 € |
TN / TD Visum (NAFTA-Fachleute) | 185 $ | 176 € |
(Stand 30. Mai 2023)
Die aktuellen konsularischen Antragsgebühren für US-Einwanderungsvisa lauten wie folgt:
Immigrant Visa-Kategorien |
Gebühr in US-Dollar |
EB-1, EB-2, EB-3, EB-4 und EB-5 Visa (Employment-based Categories) | 345 $ |
Family Preference Visa (First Preference (F1), Second Preference (F2), Third Preference (F3), Fourth Preference (F4)) | 325 $ |
Diversity Visa (DV) | 330 $ |
(Stand Oktober 2021)
Die Visa-Gebühr kann in den US-Konsulaten weltweit über verschiedene Optionen bezahlt werden. Zur Verfügung stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Bei der Zahlung sollten alle Instruktionen genau befolgt werden, damit die Zahlung schnell registriert wird. Insbesondere sollte im Betreff immer die Referenznummer vermerkt sein, ansonsten kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Im schlimmsten Fall muss die Visa-Gebühr erneut gezahlt werden.
Wir kümmern uns um die rechtzeitige und korrekte Bezahlung der Visa-Gebühr.
Sprechen Sie uns gerne an!
Nach der Bezahlung der Visumgebühr erhalten Sie einen Zahlungsbeleg, der eine einjährige Gültigkeit hat. Die Visa-Gebühr ist ab der Zahlung folglich ein Jahr gültig. In diesem Zeitraum sollten Sie einen Interviewtermin in einem US-Konsulat bzw. einer US-Botschaft vereinbaren, da nach Ablauf der zwölf Monate die Visa-Gebühr erneut fällig wäre. Der Termin muss innerhalb von 365 Tagen vereinbart werden, nicht aber auch innerhalb dieser Zeit stattfinden.
Zusätzlich zur oben beschriebenen konsularischen Antragsgebühr gibt es noch andere Visa-Gebühren, die im Konsularverfahren anfallen.
Die Fraud Prevention and Detection Fee heißt übersetzt Gebühr für Betrugsbekämpfung und -aufdeckung. Sie ist im Rahmen von L-Blanket Visum-Anträgen zahlbar. Diese Gebühr kann ausschließlich
vor Ort im Rahmen des Interviewtermins im US-Konsulat entrichtet werden. Aktuell liegt diese Gebühr bei 500 US-Dollar.
Die Reciprocity Fee wird auch als Gegenseitigkeitsgebühr bezeichnet, da diese zusätzliche Gebühr für die Visa-Ausstellung auf dem Prinzip der staatlichen Gegenseitigkeit beruht. Sobald eine ausländische Regierung von US-Bürgern für bestimmte Visa-Arten Gebühren erhebt, erheben die Vereinigten Staaten von den Bürgern dieses Landes ebenfalls eine Gegenseitigkeitsgebühr für ähnliche Visa-Kategorien.
Müssen amerikanische Staatsbürger:innen beispielsweise für ein Besuchervisum in China eine Zusatzgebühr entrichten, so findet dies auch Anwendung für chinesische Staatsangehörige bei der Beantragung eines B-1 / B-2 Besuchervisums.
Der Grundsatz der "Reziprozität" beinhaltet entweder zusätzliche Gebühren oder eine kürzere Gültigkeitsdauer (oder beides) für Visumantragstellende aus bestimmten Ländern und für bestimmte Visumkategorien. Somit kann das U.S. Department of State auf Basis der Nationalität von Antragstellenden und der Art des beantragten Visums
Dabei variiert die Höhe der Reciprocity-Gebühr je nach Nationalität der Antragstellenden und beantragter und Visum-Kategorie. Ob Sie ebenfalls eine Reciprocity-Gebühr zahlen müssen, können Sie auf der Webseite des U.S. State Departments herausfinden.
Auch diese Gebühr muss zwingend per Kreditkarte oder in bar persönlich vor Ort im US-Konsulat bezahlt werden.
Das Außenministerium der Vereinigten Staaten (DOS) hat Ende 2019 eine Reihe wichtiger Änderungen bei den Reciprocity Fees vorgenommen und aktualisierte infolgedessen seine sogenannten Visa-Reziprozitätslisten (= Visa Reciprocity Schedule), wobei neue Visagebühren und neue Visagültigkeitszeiten für Visumantragstellende bestimmter Nationalitäten berücksichtigt wurden.
Änderungen in Europa
Von dem weltweiten Visa Reciprocity Review der US-Behörden sind mehrere europäische Länder betroffen. Im Folgenden werden auszugsweise Änderungen bei Nichteinwanderungsvisa-Kategorien aufgeführt:
Land | Visa-Kategorie | Anpassungen |
Frankreich | E-1 und E-2 Arbeitsvisa |
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H-1B / H-4 Fachkräftevisa |
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L-1 / L-2 Arbeitsvisa |
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Niederlande | E-1 und E-2 Arbeitsvisa |
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F-1 / F-2 Studentenvisa |
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L-1 Arbeitsvisa |
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R Visa für religiöse Arbeitnehmer*innen |
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Österreich | E-1 und E-2 Arbeitsvisa |
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L-1 / L-2 Arbeitsvisa |
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Schweiz | E-1 und E-2 Arbeitsvisa |
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F-1 / F-2 Studentenvisa |
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I Journalistenvisa |
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H-1B / H-4 Fachkräftevisa |
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L-1 / L-2 Arbeitsvisa |
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R-Visa für religiöse Arbeitnehmer*innen |
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(Stand Oktober 2021)
Änderungen außerhalb Europas
Auch in Drittländern gibt es immer wieder Bewegung bezüglich der Visa Reciprocity. Während sich australische Staatsangehörige und deren Familien zum Teil auf drastische Gebührenerhöhungen gefasst machen mussten, wurde zuletzt der Visa Reciprocity Schedule für Mexikaner:innen im Bereich E, L und H-1B (und Dependents) verändert.
Land | Visa-Kategorie | Anpassungen |
Australien | B-1 / B-2 Besuchervisa |
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E-1 und E-2 Arbeitsvisa |
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F-1 / F-2 Studentenvisa |
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H-1B / H-4 Fachkräftevisa |
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L-1 / L-2 Arbeitsvisa |
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R-Visa für religiöse Arbeitnehmer*innen |
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Mexiko | E-1 und E-2 Arbeitsvisa |
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H-1B / H-4 Fachkräftevisa |
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L-1 / L-2 Arbeitsvisa |
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(Stand Oktober 2021)
Darüber hinaus waren und sind weitere Länder von Visa Reciprocity Änderungen betroffen:
Vermutlich sind die Anpassungen bei den Visa-Reziprozitätslisten das Ergebnis der Executive Order 13780 Protecting The Nation From Foreign Terrorist Entry Into The United States von dem ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump aus dem Jahr 2017. In Section 10 des präsidialen Dekrets ist die Rede von einer weltweiten Überprüfung der geltenden Nonimmigrant Visa Reciprocity Abkommen und Vereinbarungen mit dem Ziel eventuelle Diskrepanzen einzudämmen.
Die SEVIS-Gebühr fällt bei der Beantragung von F-, J- oder M-Visa an und variiert je nach Visa-Kategorie. Antragstellende müssen die SEVIS-Gebühr bezahlen, bevor sie ihren konsularischen Interviewtermin wahrnehmen. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte.
Der Zahlungsbeleg muss zwingend dem konsularischen Antrag beigelegt werden, ansonsten erfolgt keine Bearbeitung. Lesen Sie mehr über die sogenannte I-901 Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) Fee.
Zahlreiche US-Visa setzen zum Erhalt ein vorheriges Antragsverfahren bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) voraus. Das bedeutet, dass dort je nach Kategorie ggf. vorab eine Petition eingereicht werden muss. Davon betroffen sind beispielsweise nahezu alle Anträge auf US-Arbeitsvisa (L, H, O etc.).
Die US-Einwanderungsbehörde erhebt je nach Petition unterschiedlich hohe Antragsgebühren. Dabei sind einige Gebühren verpflichtend für alle Antragsteller*innen (z. B. USCIS Standard Fee), während wiederum andere Gebühren optional sind (z. B. Premium Processing Fee).
Nachfolgend sind die wichtigsten USCIS-Gebühren aufgeführt:
Kategorie | USCIS-Gebühr in US-Dollar (bis auf Weiteres gültig) |
I-129 (Petition for a Nonimmigrant Worker) | 460 $ |
I-140 Immigrant Petition for Alien Worker | 700 $ |
I-539 Application to Extend / Change Nonimmigrant Status | 370 $ |
I-765 Application for Employment Authorization | 410 $ |
USCIS Immigrant Fee | 220 $ |
(Stand Oktober 2021)
Infolge einer landesweiten einstweiligen Verfügung vom 29.09.2020 durch den U.S. District Court for the Northern District of California ist die von den US-Behörden angekündigte Gebührenreform nicht wie geplant am 2. Oktober 2020 in Kraft getreten. Dass die neuen Gebührenregelungen umgesetzt werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt eher unwahrscheinlich. Die US-Einwanderungsbehörde akzeptiert somit bis auf Weiteres die bisherigen Formulare und Gebührensätze und entscheidet nach den geltenden Vorschriften und Richtlinien über Anträge und Petitionen.
Nichtsdestotrotz sind die geplanten (zum Teil doch deutlichen) Gebührenerhöhungen aufgrund der bereits grundsätzlich sehr teuren Antragsverfahren für viele Antragstellende eine negative Nachricht. Es bleibt zu hoffen, dass die damit angestrebte Verringerung der Bearbeitungszeiten und Effektivierung der Antragsprozesse zu einer Verbesserung der Antragssituation beiträgt.
Die Aufsplittung der I-129 Formulare nach Kategorien (I-129L, I-129O etc.) ist beispielsweise sinnvoll, da dies für Antragstellende übersichtlicher ist und letztlich Fehlerquellen minimiert werden können. Anstelle der aktuell allgemeinen I-129 Bearbeitungshinweise, würde es zudem kategorienspezifische Instructions geben. Die USCIS erhofft sich dadurch insgesamt weniger Ablehnungen beim sogenannten Intaking Process, d. h. bei der Annahme von Anträgen.
Eine explizitere Abfrage beim I-129L für L-1A Manager, L-1A Executives und L-1B Specialized Knowledge halten wir ebenfalls für sinnvoll, um diese klare Trennung beim L-1A zu unterstreichen.
Ob die Berechnung nach 15 Werktagen (anstelle von Kalendertagen) beim Premium Processing zu weniger Rückfragen seitens der US-Behörden geführt hat, kann nicht gesagt werden. Das deutliche Ansteigen der RFE-Quote (Request for Evidence) bei USCIS-Antragsverfahren in den letzten Jahren ist nicht nur auf eine strengere Auslegung des Gesetzes zurückzuführen, sondern wird auch im Zusammenhang mit der hohen Auslastung der USCIS-Beamt:innen gesehen.
Schließlich kann die Tatsache, dass die Biometrics Fee, die es z. B. bei Statusverlängerungsanträgen I-539 gibt, standardmäßig in den Antragsgebühren inkludiert werden soll, zur Minimierung von Fehlerquellen beitragen.
Die letzte generelle Gebührenanhebung der USCIS fand im Jahr 2016 statt. Da sich die US-Einwanderungsbehörde im Schwerpunkt durch Antragsgebühren (Fees) finanziert, drohen ihr herbe Verluste, wenn sie weiter in der aktuellen Form operiert. Hinzu kommen zusätzlich die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, die zu weniger Antrags- und Petitionsanträgen führten. Weniger Einreichungen bedeuten automatisch geringere Einnahmen.
Die US-Einwanderungsbehörde hat die Gebühr für die Inanspruchnahme des Premium Processing Verfahrens, d. h. eine beschleunigte Bearbeitung, erneut erhöht. Am 19. Oktober 2020 wurde die Premium Processing Gebühr für bestimmte Verfahren auf 2.500 US-Dollar angehoben. Betroffen sind ausschließlich I-129 Anträge (z. B. L-, H-1B und O-Visa) sowie I-140 Anträge (Employment-Based Green Card).
Zuvor mussten Antragsteller*innen lediglich 1.440 US-Dollar für den Premium Processing Service zahlen. Es handelt sich demnach um einen Kostenanstieg von 73%.
Kategorie | USCIS-Gebühr in US-Dollar |
I-907 Request for Premium Processing Service |
2.500 $ |
(Stand Oktober 2021)
Der Premium Processing Service sichert eine Bearbeitung der Petition innerhalb von 15 Kalendertagen zu. Das bedeutet allerdings leider nicht automatisch, dass die USCIS binnen 15 Tagen grundsätzlich die Entscheidung über den Antrag trifft. Die US-Einwanderungsbehörde hat jederzeit die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist Nachfragen zum Antrag (Request for Evidence) zu stellen, welche die Bearbeitungszeiten nicht unerheblich verlängern können.
Hintergrund der Gebührenerhöhung ist die Unterzeichnung des Continuing Appropriations Act, 2021 and Other Extensions Act, Pub. L. No. 116-159. Durch die höhere Premium Processing Fee kann die US-Einwanderungsbehörde Mehreinnahmen erzielen. Darüber hinaus hat die USCIS die Erlaubnis, den Premium Processing Service auf weitere Kategorien sowie Antragsverfahren auszuweiten, so z. B. für Statusverlängerungs- oder Statuswechselanträge oder EAD-Verfahren (Allgemeine Arbeitserlaubnis). Allerdings hat die Behörde bis dato noch nicht mitgeteilt, auf welche Petitionen die beschleunigte Bearbeitung letzten Endes ausgedehnt wird. Dies bleibt noch abzuwarten.
Die US-Einwanderungsbehörde USCIS hatte diese Zusatzgebühr bei H-1B und L-1 Anträgen am 1. Oktober 2015 außer Kraft gesetzt, jedoch am 18. Dezember 2015 im Zuge des Consolidated Appropriations Act 2016 wieder gesetzlich eingeführt. Diese zusätzliche H-1B und L-1 Antragsgebühr für US-Unternehmen mit außerordentlich vielen ausländischen Arbeitnehmern mit einem H-1B oder L-1 Visum ist bis 30. September 2025 gültig.
Die zusätzliche Antragsgebühr fällt nicht bei jedem H-1B oder L-1 Antrag an, sondern muss ausschließlich von sogenannten "50/50" Arbeitgebenden gezahlt werden. Die Kriterien lauten wie folgt:
Kategorie | USCIS-Gebühr in US-Dollar |
H-1B Border Security Fee | 4.000 $ |
L-1 Border Security Fee | 4.500 $ |
(Stand Oktober 2021)
Im Zuge der Wiedereinführung wurden die Zusatzgebühren verdoppelt: Für betroffene US-Arbeitgebende ergeben sich seitdem aufgrund der Combined Filing Fee And Fraud Prevention And Detection Fee massive Mehrkosten – auch bei Verlängerungsanträgen. Vor der drei Monate währenden Abschaffung lagen die Gebühren lediglich bei 2.000 US-Dollar (H-1B) bzw. 2.250 (L-1) pro Antrag.
Auf der Webseite der amerikanischen Einwanderungsbehörde finden Sie eine vollständige Liste aller USCIS-Antragsgebühren.
Bei einer Beauftragung unseres US Visa Service kümmern sich unsere Visa-Berater:innen um die Zahlung der Antragsgebühren und die anschließende Terminvereinbarung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Die Zahlung der USCIS-Gebühren erfolgt in der Regel in Form eines Schecks oder einer Money Order, die dann dem jeweiligen Antrag beigelegt werden müssen. Nur sehr wenige Gebühren (die oben genannten zählen nicht dazu) können bereits im Online-Verfahren per Kreditkarte entrichtet werden. Wir stellen Ihnen auf unserer Webseite nähere Informationen zu den Zahlungsmöglichkeiten bei den USCIS-Gebühren bereit.
US-Arbeitsvisa sind mit zum Teil sehr hohen Kosten verbunden
Neben den Antragsgebühren der US-Behörden, Übersetzungskosten etc. fällt bei einer Beauftragung unserer US Visa-Agentur eine Beratungs- und Abwicklungspauschale an.
Je nach Visumkategorie veranschlagen wir eine feste Servicegebühr. Dabei tragen wir dem unterschiedlichen Bearbeitungsaufwand Rechnung. Je einfacher die Abwicklung einer Visumkategorie, desto günstiger ist die Betreuung durch unsere US-Visaberater:innen – egal ob es sich um eine internationale Beauftragung oder aus Deutschland handelt.
Auf Anfrage bieten wir Ihnen die Beratung und Abwicklung auf Stundenbasis an. Bei besonders eiligen Visa-Fällen können wir auf Wunsch eine Expressabwicklung gegen eine zusätzliche Gebühr für Sie vornehmen.