Angesichts der Corona-Krise arbeitet unser US Visa Service Team mit Hochdruck daran, den legalen Aufenthalt von verbliebenen ausländischen Mitarbeitenden in den USA zu sichern. Darüber hinaus sind wir im engen Austausch mit Firmen, um spezielle NIE-Ausnahmegenehmigungen für wichtige und dringende Reisen bis zur Aufhebung des US-Einreiseverbots zu erwirken. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen oder zwingend erforderlich sind.
Seit Ende Januar 2020 sind Einreisen in die Vereinigten Staaten nur sehr eingeschränkt möglich. Bisher geplante Mitarbeiterentsendungen zu US-Standorten sowie Montagen und Projektarbeiten verschoben sich daher auf unbestimmte Zeit.
Nun kündigte das Weiße Haus an, den Travel Ban ab dem 8. November 2021 abzuschaffen und allen vollständig geimpften ausländischen Reisenden die Einreise in die USA wieder zu ermöglichen.
Für etwas Entspannung sorgen bis dahin die von den US-Behörden geschaffenen National Interest Exceptions (NIE). Auf Antrag können damit bestimmte von dem US-Einreiseverbot betroffene Personen, deren Einreise von nationalem Interesse für die USA ist, in die Vereinigen Staaten einreisen. Wir helfen Ihnen dabei eine National Interest Exception zu erwirken. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Aufgrund der Reisereglementierungen und eingeschränkten konsularischen Aktivitäten sehen sich viele Unternehmen mit Expatriates in den Vereinigten Staaten mit zwei zentralen Problemen konfrontiert:
Damit Sie keinen Overstay und / oder keine illegale Beschäftigung Ihrer Mitarbeiter*innen riskieren, ist es wichtig, die legale Basis für die Aufenthaltsgenehmigung in den USA zu sichern. Elementar ist in diesem Zusammenhang der Aufenthaltsstatus.
Je nachdem, welche Aufenthaltsgenehmigung für die USA vorliegt, können sich ausländische Personen für mehrere Monate oder aber Jahre legal in den USA aufhalten und ggf. auch dort arbeiten. Hier gibt es eine Unterscheidung zwischen dem beantragten Visum und dem bei der Einreise erteilten Aufenthaltsstatus (= I-94 Einreiseformular).
Ein US-Nichteinwanderungsvisum ermöglicht die Einreise in die USA
Ein Nichteinwanderungsvisum ist darüber hinaus lediglich für einen eingeschränkten Zeitraum gültig (= Expiration Date auf dem Visum). Das US-Visum selbst gestattet also formal gesehen ausländischen Mitarbeiter*innen nur, in einem bestimmten Zeitraum für einen konkreten Zweck in die USA einzureisen.
Den sogenannten Aufenthaltsstatus erhält der USA-Reisende bei der Einreise. Der Status legt die Details des USA-Aufenthalts fest:
Der Status wird mittels Einreisestempel im Pass an der Grenze und elektronisch im I-94 Einreiseformular dokumentiert. Dabei unterscheidet sich der genehmigte Aufenthaltsstatus häufig von der Gültigkeit des US-Visums im Reisepass – der Status kann kürzer oder länger erteilt werden. Je nach Visumkategorie variiert der maximal zu bewilligende Aufenthaltsstatus.
Als Beispiel: B-Visa werden im Regelfall auf zehn Jahre erteilt und erlauben einen maximalen Aufenthaltsstatus von 180 Tagen. E-Visa hingegen werden üblicherweise auf fünf Jahre erteilt, der maximale Aufenthaltsstatus liegt aber bei zwei Jahren pro Einreise.
Der Status ist also abhängig von der Visumkategorie, zum Teil aber auch von anderen Faktoren, wie z. B. beim F-1 Visum vom I-20, beim L-1 Visum vom I-797 und auch von der Gültigkeitsdauer des Reisepasses der oder vom Status der Hauptantragsteller*innen. Geprüft werden muss also immer im Detail der konkrete Sachverhalt.
Wir empfehlen all unseren Unternehmen dringend Folgendes zu prüfen: Mit welchem Status befinden sich Ihre Mitarbeiter*innen und deren Familienangehörige aktuell in den USA? Und, in diesem Zusammenhang, wie lange ist der konkrete Aufenthaltsstatus bewilligt worden bzw. noch gültig?
Primär sollten sich Personen, deren maximal erlaubte Aufenthaltsdauer sich zeitnah dem Ende zuneigt, um Lösungen bemühen. Insbesondere geht es darum,
Den offiziellen Status können Sie für Ihre Mitarbeiter*innen online auf der I-94 Webseite abrufen ("Get most recent I-94"). Sie benötigen dazu allerdings die aktuellen Reisepassinformationen der Mitarbeiter*innen.
Das aktuelle I-94 weist folgende Angaben auf:
Je nachdem, unter welchem Status sich Ihre Mitarbeiter*innen in den Vereinigten Staaten aufhalten, gibt es unterschiedliche Handlungsansätze:
Bei der visumfreien Einreise mit ESTA im Rahmen des Visa Waiver Programs (VWP) ist normalerweise weder eine Verlängerung des Aufenthalts über die 90 Tage hinaus noch ein Wechsel auf einen anderen Status (z. B. B-2 Touristenvisum) möglich. Nur in Notfällen, wie in Zeiten der Corona-Krise, gestatten die US-Behörden eine Ausnahme. Folgende Voraussetzungen müssen zunächst vorliegen:
In diesen Sonderfällen kann der Aufenthaltsstatus im Rahmen eines Antrags auf "Satisfactory Departure" um maximal 30 Tage innerhalb der USA verlängert werden (ausgenommen hiervon sind schwere Krankheitsfälle, hier sind längere Zeiträume denkbar). Wer nach Ablauf dieser 30 Tage immer noch keinen Rückflug ins Heimatland finden konnte, darf nochmals eine zusätzliche Verlängerung um maximal 30 Tage per "Satisfactory Departure" Verfahren beantragen.
Um Ihren ESTA-Status auf diese Weise zu verlängern, müssen Sie sich entweder kurz vor oder am Ablaufdatum der ESTA-Genehmigung telefonisch an den USCIS-Kundendienst unter +1 800 375 5283 wenden, um einen Termin in der nächstgelegenen USCIS-Außenstelle zu vereinbaren (in der Regel noch für den selben Tag). Bitte halten Sie wichtige Daten wie Ihre I-94 Nummer (siehe Einreisestempel in Ihrem Reisepass) bereit.
Die bis 3. Juni 2020 für den Publikumsverkehr geschlossenen lokalen USCIS Field Offices wurden ab dem 4. Juni 2020 zum Teil wieder geöffnet.
Für die Antragstellung benötigen Sie in jedem Fall eine Kopie des Reisepasses, das aktuelle I-94 und Reiseinformationen.
In dringenden Fällen können sich USA-Reisende darüber hinaus an die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP unter der Rufnummer +1 202 325 5120 wenden.
Ausländische Mitarbeiter*innen und deren Familienangehörige, die mit einem Arbeitsvisum (z. B. E- oder L-Visum) in den Vereinigten Staaten tätig sind und deren Aufenthaltsstatus zeitnah ausläuft, haben die Möglichkeit eine Statusverlängerung oder einen Statuswechsel direkt vor Ort in den USA, zu beantragen.
Aber auch Geschäftsreisende, Monteure und Projektarbeiter*innen, die ein B-1 Visum besitzen, können auf Antrag eine Statusverlängerung erwirken.
Zunächst sollten Sie folgende Informationen einholen:
Prüfen Sie nun, ob eine Statusverlängerung oder ein Statuswechsel in den USA notwendig oder möglich bzw. aussichtsreich ist.
Die Anträge auf Extension / Change of Status werden trotz der COVID-19 bedingten Einschränkungen regulär über die US-Einwanderungsbehörde USCIS bearbeitet. Auch Neueinreichungen von z. B. L-1 Petitionen sind übrigens weiterhin möglich.
Je nach Aufenthaltsstatus bzw. Kategorie gibt es drei Möglichkeiten:
Wer sich aktuell zwecks Praktikum oder Training in den Vereinigten Staaten aufhält, ist dazu angehalten, die aktuellen Reisewarnungen seines jeweiligen Heimatlandes zu verfolgen.
Darüber hinaus empfehlen wir dringend allen J-1 Statusinhaber*innen, sich umgehend und direkt an den Visumsponsor zu wenden, um das weitere Vorgehen – wie ggf. eine frühere Heimreise – zu besprechen.
Unsere Visa Consultants stehen Ihnen zuverlässig zur Seite und beantworten Fragen zur Visa-Abwicklung und / oder Statusverlängerung. Lassen Sie uns gemeinsam Lösungen für Sie und Ihre Mitarbeiter*innen bezüglich der Themen US-Visa und USA-Aufenthalt umsetzen. Wenden Sie sich noch heute an unsere Visa-Berater*innen.
aktualisiert am 15.10.2021
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