F-1 Visa werden für sämtliche Besuche an privat finanzierten Highschools, US-amerikanischen Universitäten oder Colleges sowie vielen Sprachkursen in den USA benötigt. Mit dem Studentenvisum ist somit eine Aus- und Weiterbildung in den Vereinigten Staaten möglich. Wenn Sie Hilfe bei der F-1 Beantragung benötigen, wenden Sie sich gern an unsere Visa-Expertinnen!
F-1 Visa ermöglichen den Besuch einer akademischen / wissenschaftlichen Bildungseinrichtung in den USA (z. B. Universität, College etc.). F-1 Visa müssen allerdings auch dann beantragt werden, wenn ein Sprachkurs von längerer Dauer absolviert werden soll und je nach Sprachkurs ab einer bestimmten Anzahl von Unterrichtsstunden pro Woche.
Für deutsch-amerikanische Austauschprogramme (Trainings oder Praktika), die in den USA stattfinden, muss das J-1 Visum beantragt werden.
Für die Genehmigung von F-1 Visa müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein und zwar sowohl von Seiten der Antragsteller*innen, also der Studierenden, als auch von Seiten der anvisierten Bildungseinrichtung.
Die Bildungseinrichtung in den USA muss eine SEVIS-Registrierung besitzen. SEVIS steht für Student and Exchange Visitor Information System und ist eine webbasierte Datenbank der US-Regierung, die es dem Department of Homeland Security und dem U.S. Department of State ermöglicht, die Daten aller Austauschstudierende, die sich in den USA befinden, einzusehen. Die SEVIS-Registrierung der Bildungseinrichtung ist erforderlich, damit das I-20 Formular ausgestellt werden kann, welches bei der Beantragung des F-1 Visums im US-Konsulat vorgelegt werden muss.
Nicht alle Schulen sind dazu berechtigt, das I-20 Formular auszustellen. Es muss sich also bereits im Vorfeld erkundigt werden, ob die anvisierte Bildungseinrichtung auch eine SEVIS-Registrierung vorliegen hat. Nachlesen kann man dies im webbasierten School Search Tool des U.S. Department of Homeland Security.
F-1 Antragstellende müssen ebenfalls bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Alle oben genannten Voraussetzungen für Studierende und alle damit einhergehenden benötigten Unterlagen müssen im Vorfeld einer Beantragung von F-1 Visa erfüllt bzw. vorhanden sein. Oft sind Antragstellende von F-1 Visa auch dazu verpflichtet eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Antragstellende müssen in der Regel persönlich im Rahmen eines Interviewtermins bei einem der zuständigen US-Konsulate des Landes, in dem die Antragstellende ihren Lebensmittelpunkt haben, vorstellig werden. Dort sollten neben den allgemeinen Antragsdokumenten
vorgelegt werden.
Anträge für F-1 Visa können maximal 365 Tage vor Studienbeginn gestellt werden. Der Antrag sollte jedoch spätestens einen Monat vor Studienbeginn erfolgen, um die rechtzeitige Ausstellung des Visums nicht zu gefährden.
Grundsätzlich variiert die Wartezeit auf einen Interviewtermin in einem US-Konsulat je nach Ort und Jahreszeit. Bei der Beantragung von F-1 Visa kann es unter Umständen zu Wartezeiten von bis zu zwei bis drei Wochen kommen.
Bei einem erfolgreichen Termin wird das Visum in der Regel sofort genehmigt und in den folgenden drei bis zehn Tagen per Post zugestellt. Der Reisepass wird hierfür im Konsulat einbehalten.
Die Konsulatsgebühren für den Antrag von F-1 Visa werden online über den offiziellen Visa-Dienstleister entrichtet, wo sich die Antragstellende im Vorfeld registrieren müssen. Mögliche Zahlungsmethoden sind Online-Zahlung via Debit Card oder Banküberweisung. Die Referenznummer des Zahlungstransfers sollte notiert werden, da sie als Zahlungsnachweis der Visumgebühr gilt und im US-Konsulat vorzulegen ist.
Art der Gebühr | Betrag | Zahlungsort | Hinweis |
Konsulatsgebühr | $ 160 | Visa-Dienstleister (z. B. CGI Federal Inc.) | Notieren Sie sich die Referenznummer zur Vorlage im US-Konsulat |
SEVIS Fee | $ 350 | SEVIS | Die zur Zahlung notwendige SEVIS-Nummer finden Sie auf dem I-20 Formular |
Ggf. Reciprocity Fee | variiert | im US-Konsulat | Diese Gebühr variiert je nach Staatsangehörigkeit |
Das F-1 Visum wird für bis zu 5 Jahre erteilt. Der Aufenthaltsstatus in den USA vor Ort gilt für die gesamte Dauer des Studiums und ist im I-20 Formular vermerkt. Sollte eine Verzögerung der Studiendauer eintreten, weil z. B. das Hauptfach gewechselt wurde oder eine Krankheit eintritt, kann der Studierende eine Verlängerung bei der jeweiligen Bildungseinrichtung beantragen.
Außerdem ist es möglich, mit F-1 Visa bereits 30 Tage vor Studienbeginn in die USA einzureisen und bis zu maximal 60 Tage nach Studienabschluss noch in den Vereinigten Staaten zu bleiben. In dieser sogenannten Grace Period ist das Reisen in den USA erlaubt, Arbeiten ist jedoch untersagt. Bei einem Auslandsaufenthalt von länger als 5 Monaten und ohne Zusammenhang mit dem Studium, kann der Studierendenstatus und somit auch das F-1 Visum verloren gehen.
Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie die jeweiligen Hauptantragsteller:innen ein abgeleitetes F-2 Visum. Erreichen die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze, müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder das Land verlassen.
Eine Arbeitsaufnahme ist den Familienangehörigen nicht gestattet. Die Beantragung einer allgemeinen Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) ist unter dem F-2 Status somit nicht möglich. F-2 Visa-Inhabende können jedoch eine öffentliche oder private Bildungseinrichtung besuchen (Kindergarten bis Highschool).
Soll eine höhere Bildungseinrichtung (z. B. Universität) besucht werden, muss ein eigenständiges F-1 Visum beantragt werden.
F-1 Visa ermöglichen lediglich den Besuch einer akademischen / wissenschaftlichen Bildungseinrichtung in den USA. Ein Arbeitsverhältnis darf nicht aufgenommen werden.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Visa-Verlängerung möglich.
Wenn eine Verzögerung der Studiendauer eintritt, durch beispielsweise eine Krankheit oder wenn das Hauptfach gewechselt wurde, kann der / die Studierende eine Verlängerung bei der jeweiligen Bildungseinrichtung beantragen.
SEVIS steht für Student and Exchange Visitor Information System. Damit ist eine Online-Datenbank der US-Regierung gemeint mithilfe derer das U.S. Department of Homeland Security und das U.S. Department of State Daten von sämtlichen Austauschstudenten, die sich in den USA aufhalten, abrufen können. Die SEVIS-Registrierung der Bildungseinrichtung ist erforderlich, damit das für die Visumbeantragung notwendige I-20 Formular ausgestellt werden kann. Zur Zahlung der SEVIS-Gebühr wird eine SEVIS-Nummer benötigt, die auf dem I-20 Dokument ersichtlich ist.