Im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus und zum Schutz des US-Arbeitsmarktes hatten die USA starke Maßnahmen ergriffen und vom 13. März 2020 bis 7. November 2021 ein Einreiseverbot für die Vereinigten Staaten verhängt.
Seit dem 8. November 2021 haben die USA die Einreisebestimmungen gelockert und Reisen sind bei Einhaltung einer Vielzahl an COVID-19 und Hygienerichtlinien für viele Nationen wieder möglich.
Lesen Sie nachfolgend, was Reisende, Visumantragstellende und Visuminhabende aktuell bei der Einreise in die USA beachten müssen.
US-Präsident Joe Biden unterzeichnete am 25. Oktober 2021 die Verordnung "A Proclamation on Advancing the Safe Resumption of Global Travel During the COVID-19 Pandemic" und ersetzt mit dieser Präsidialproklamation 10294 den Corona Travel Ban ab dem 8. November 2021 durch neue einheitliche Regeln für alle USA-Reisenden weltweit.
In Übereinstimmung mit der Präsidialproklamation treten drei Verordnungen der US-Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC), welche dem US-Gesundheitsministerium (U.S Department of Health and Human Services) unterstellt ist, in Kraft:
Ab dem 12. Mai 2023 benötigen Seit dem 8. November 2021 ist es (bis auf sehr wenige Ausnahmen) nur noch vollständig gegen COVID-19 geimpften Personen gestattet, in die USA einzureisen.
Von den Reiseerleichterungen profitieren alle internationalen Reisenden, die einen vollständigen COVID-19 Impfnachweis vorlegen können – egal, ob diese mit einem US-Visum oder im Rahmen des Visa Waiver Programs mit einer ESTA-Genehmigung einreisen möchten.
Damit sind touristische Reisen, Familienbesuche, Transitreisen usw. mit Visum oder ESTA aus den ehemaligen Travel Ban Ländern (Brasilien, China, Indien, Iran, Irland, Schengenraum, Vereinigtes Königreich) wieder möglich – Coronaimpfung und vorausgesetzt.
Die US-Botschaften bzw. US-Konsulate der ehemals betroffenen Travel Ban Länder haben je nach Kapazität schrittweise die Visumerteilung für alle US-Visumkategorien wieder aufgenommen.
Seit dem 8. November 2021 ist auch die Einreise auf dem Landweg über Mexiko bzw. Kanada für vollständig gegen COVID-19 geimpfte ausländische Personen wieder möglich – auch für Non-Essential Purposes (z. B. touristische Einreisen). Als Ausnahmen von dieser Regelung werden aktuell lediglich Kinder unter 18 Jahren genannt sowie US-Staatsbürger*innen und Green Card Inhaber*innen.
Es muss an der Grenze der offizielle Impfstatus gemäß den Standards der US-Gesundheitsbehörde CDC nachgewiesen werden sowie eine mündliche Bestätigung über den Reisegrund sowie die Richtigkeit der Angaben.
Das bedeutet, dass eine Einreise in die Vereinigten Staaten – egal aus welchem Einreisegrund – dann einheitlich nur noch für vollständig COVID-19 geimpfte ausländische Personen über Land in Richtung USA möglich sein wird.
Die Einreise in die USA ist für COVID-19 ungeimpfte international Reisende bzw. Personen, die über keine vollständige COVID-19 Impfung verfügen, bis auf sehr wenige Ausnahmen nicht mehr möglich.
Zunächst einmal gelten Personen
als vollständig geimpft. Das heißt, dass eine Einreise ab dem 15. Tag nach der finalen Dosis erfolgen kann.
Laut der US-Gesundheitsbehörde (Centers for Disease Control and Prevention, CDC) werden ausschließlich die von der U.S. Food and Drug Administration, kurz FDA, zugelassenen bzw. genehmigten sowie die in der Notfallliste der World Health Organization, kurz WHO, (= WHO Emergency Use Listing, kurz EUL) aufgeführten Impfstoffe akzeptiert. Dazu zählen aktuell:
Hier geht es zu der Liste der von der CDC zugelassenen Impfstoffe.
Gemäß der US-Gesundheitsbehörde CDC können Personen mit Kreuzimpfungen zwei Wochen nach Erhalt der letzten Dosis als vollständig geimpft angesehen werden, wenn sie einen von den genannten FDA / WHO zugelassenen Impfstoffen erhalten haben und die Zweitimpfung frühestens 17 Tage nach der Erstdosis erfolgt ist (z. B. AstraZeneca / BioNTech).
Der Nachweis über die vollständig erfolgte COVID-19-Impfung muss vor Abflug, z. B. beim Check-in oder via der jeweiligen Airline-App, erfolgen. Damit obliegt die Überprüfung der Impfdokumentation den Fluggesellschaften.
Die US-Gesundheitsbehörde hat genau aufgelistet, welche Unterlagen als Impfnachweis (= Verifiable Vaccination Credential) gelten und welche Nachweise nicht akzeptiert werden.
Der Nachweis sollte bevorzugt und im Regelfall über ein digitales Impfzertifikat mit QR Code (z. B. Europäisches COVID-19 Impfzertifikat) erfolgen. Aber auch andere Dokumente in Papierform, wie ein offizieller Impfausweis bzw. ein offizielles Zertifikat (z. B. gelber Impfpass, CDC Impfnachweis etc.), können als Nachweis verwendet werden.
Dieser Impfnachweis (digital oder Papierform) muss in jedem Fall von einer offiziellen Quelle / Behörde ausgestellt sein und den Namen und das Geburtsdatum des / der Reisenden sowie das Impfstoffprodukt und das Datum der Verabreichung für alle Dosen enthalten, die der / die Reisende erhalten hat.
Da die Prüfung der Impfnachweise in die Zuständigkeit der Fluggesellschaften fallen, müssen laut aktuellem Kenntnisstand keine Impfnachweise im Rahmen der Visumbeantragung erfolgen. An der US-Grenze könnte hingegen zu routinemäßigen Kontrollen seitens der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP kommen. Es ist daher ratsam, die Nachweise auch für die Grenzkontrolle bereitzuhalten.
Die neue Verordnung führt eine sehr begrenzte Anzahl von Personenkreisen auf, die auch ohne vollständigen COVID-19 Impfnachweis, das heißt ungeimpft, in die Vereinigten Staaten reisen können:
Die Überprüfung der für die Ausnahmen notwendigen Nachweise obliegt den Fluggesellschaften beim Check-in.
Personen, die von der Impfpflicht befreit sind, müssen sich bei einem USA-Aufenthalt über 60 Tagen spätestens nach 60 Tagen gegen COVID-19 impfen lassen bzw. sobald dies medizinisch möglich ist. Ausnahmen gelten für US-Staatsangehörige, Green Card Inhaber*innen, US-Militärangehörige, Crewmitglieder von Fluggesellschaften, Personen mit medizinischer Kontraindikation und Kinder unter 18 Jahren.
Die US-Gesundheitsbehörde (Centers for Disease Control and Prevention, CDC) hat am 25. Oktober 2021 die neue Anordnung "Requirement for Airlines and Operators to Collect Contact Information for All Passengers Arriving into the United States" erlassen. Damit sind Fluggesellschaften und andere Flugzeugbetreiber ab sofort dazu verpflichtet, Kontaktinformationen von USA-Reisenden (ab 2 Jahren) vor ihrer Ankunft in den USA aus dem Ausland zu erfassen, 30 Tage lang aufzubewahren und die Informationen auf Anfrage an die CDC zu übermitteln. Das sogenannte Contact-Tracing-System zur Rückverfolgung von Kontakten wurde für alle Reisenden unabhängig vom Impfstatus eingeführt.
Von den USA-Reisenden werden vor Reiseantritt folgende Informationen benötigt:
Welche COVID-19 Auflagen bei der Einreise gelten, können Sie sich auch über ein Online-Tool der CDC im individuellen Fall anzeigen lassen.
Die Quarantäneregelungen und Hygienemaßnahmen vor Ort – also nach erfolgter Einreise in die USA – unterscheiden sich seit dem 8. November 2021 je nach Impfstatus der reisenden Personen:
Geimpft | Genesen | Ungeimpft | |
Verhalten bei Kontakt zu einer COVID-19 positiven Person |
|
|
|
Die Überwachung und Überprüfung der notwendigen Unterlagen bezüglich des Impfstatus, möglicher Ausnahmen etc. erfolgt im Schwerpunkt durch die Fluggesellschaften vor Abflug. Damit ändert sich laut aktuellen Informationen im Zuge der Einführung der neuen Regelungen nichts bei der Visumerteilung. Das heißt, dass im Visumantragsprozess keine entsprechenden Nachweise (z. B. Impfzertifikate etc.) vorgelegt werden müssen. Dies bedeutet, dass auch ungeimpfte Personen nach aktuellem Stand weiterhin US-Visa beantragen und erhalten können, aber ggf. nicht damit einreisen dürfen.
Antragsteller*innen, deren Visumanträge allein aufgrund ihrer Anwesenheit in einem Land, das unter eine regionale COVID-Proklamation fiel, abgelehnt wurden, können sich ab sofort mit der US-Botschaft oder dem US-Konsulat in Verbindung setzen, bei dem der Antrag gestellt wurde und eine erneute Prüfung beantragen.
Wie erwartet wurden mit der Aufhebung des Travel Bans Visa-Termine für fast nunmehr alle Visa-Kategorien freigegeben (auch B-1/B-2 Visa), allerdings mit eingeschränkten Verfügbarkeiten. Je nach US-Botschaft bzw. US-Konsulat ist hier mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen. Anfragen für Notfalltermine sind möglich, werden allerdings vorrangig für medizinische oder humanitäre Notfälle (z. B. familiärer Todesfall) vergeben.
Vom 13. März 2020 bis 7. November 2021 wurde die Einreise in die USA aus bestimmten Regionen infolge der COVID-19-Pandemie zunehmend eingeschränkt (Presidential Proclamations 9984, 9992, 9993, 9996 und 10041). Ausländische USA-Reisende aus zahlreichen Ländern konnten infolgedessen nicht mehr in die Vereinigten Staaten einreisen.
Die US-Regierung hatte allen ausländischen Reisenden, die keine amerikanische Staatsangehörigkeit besitzen und die sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer geplanten USA-Einreise in einem der nachfolgenden Länder aufgehalten haben, die Einreise in die USA verboten:
Von der Einreisesperre waren lediglich wenige ausgewählte USA-Reisende ausgenommen, wie US-Staatsbürger:innen, Green Card Inhabende und deren enge Familienangehörige sowie Personen, deren Einreise von nationalem Interesse war (National Interest Exception (NIE)).
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie arbeiten die US-Behörden mehr oder weniger eingeschränkt und zum Teil waren zahlreiche Außenstellen weltweit über mehrere Monate hinweg geschlossen. Nachfolgend geben wir einen Überblick darüber, welche Beantragungen derzeit möglich oder aber bis auf Weiteres erschwert bzw. ausgesetzt sind.
2023 hat sich die Lage in den meisten US-Botschaften und US-Konsulaten weltweit verbessert. Besonders in Deutschland ist die Terminsituation wieder normal, wenn auch mit etwas längerer Wartezeit als vor der Pandemie, je nach Visakategorie.
Welche US-Konsulate in welcher Form und in welchem Umfang geöffnet sind, welche Visumkategorien bzw. Antragstellenden bearbeitet werden und unter welchen Auflagen, ist von Land zu Land unterschiedlich.
Die verfügbaren Terminkapazitäten sind seit dem Ausbruch der Corona-Krise erheblich reduziert und es gibt einen Rückstau bei bestimmten Visumanträgen. Ob und für welche Visumkategorien Termine in Ihrem Heimatland zur Verfügung stehen, hängt von mehreren Faktoren ab und ist stetigen Änderungen unterworfen (u. a. Pandemiegeschehen vor Ort, lokale Bedingungen und Beschränkungen). Es empfiehlt sich daher, regelmäßig im Visa-Profil nach buchbaren Terminen zu schauen und sich auf der Webseite der nächstgelegenen US-Botschaft oder des US-Konsulats über den aktuellen Bearbeitungsstand zu informieren.
Antragstellende weltweit sollten sich weiterhin darauf einstellen, dass möglicherweise bereits gebuchte Termine im US-Konsulat erneut per E-Mail und / oder SMS abgesagt werden und weitere Verzögerungen eintreten können.
Parallel dazu halten wir unsere Kund:innen selbstverständlich informiert über weitere Terminabsagen.
Im Übrigen sind Terminänderungen gebührenfrei und bereits bezahlte Visumgebühren bzw. der Zahlungsbeleg für Personen, die wegen der Pandemie und der damit einhergehenden Schließung der US-Konsulate seit März 2020 keinen Termin wahrnehmen konnten, ausnahmsweise bis 30. September 2023 (statt einem Jahr lang) gültig in dem Land, in dem die Gebühr gezahlt wurde. In einigen Ländern (z. B. Argentinien, Brasilien, Indien, Kanada, Mexiko etc.) wurde die einjährige Ablauffrist wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Rahmen einer Visa Fee Validity Extension verlängert. Dies muss je nach Land im Einzelnen geprüft bzw. erfragt werden.
Welche Sicherheitsbestimmungen bei den Interviews gelten, sollten Sie ebenfalls im US-Konsulat in Ihrem Heimatland erfragen. In der US-Botschaft und den US-Konsulaten in Deutschland wurden entsprechende Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt. Für Antragstellenden (ausgenommen Kinder unter sechs Jahren und Personen, die keine Bedeckung tragen können) gilt eine medizinische Maskenpflicht. Es besteht jedoch keine Testpflicht.
Die bisher angebotenen Dienste für US-Staatsangehörige sowie Notfalldienste werden weiterhin angeboten, sofern die jeweiligen US-Vertretungen dazu in der Lage sind. Sämtliche Antragstellenden, die dringend in die Vereinigten Staaten reisen müssen, können sich wie gehabt um einen Notfalltermin bemühen.
Selbstverständlich halten wir Sie auch weiterhin über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden. Bleiben Sie gesund.
US Visa-Sprechstunde für FirmenUnsere Visa-Expert:innen informieren über aktuelle Herausforderungen und beantworten Ihre Visa-Fragen.
Quellen:
https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/international-travel/index.html
https://www.cdc.gov/quarantine/cruise/pdf/Vax-Order-10-30-21-p.pdf
https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/testing-international-air-travelers.html
Ein Antrag auf ein B-1 / B-2 Visum besteht immer aus zwei Schritten:
Den B-Visumantrag können Sie jederzeit online über das DS-160 Formular stellen und abschicken. Im US-Konsulat bearbeitet wird ein Visumantrag jedoch immer erst mit dem persönlichen Visa-Interview. Die jeweiligen Terminverfügbarkeiten der einzelnen Konsulate können Sie online nach Zahlung der Visa-Gebühr einsehen. Hier sind die Kapazitäten aufgrund der aktuellen Situation noch sehr eingeschränkt.
Nähere Informationen zur Visumbeantragung in Deutschland finden Sie z. B. auf der Webseite des Visa-Dienstes bzw. auf den Webseiten der US-Konsulate in Deutschland.
Tipp: Prüfen Sie, ob alternativ die visumfreie Einreise mit ESTA infrage kommt, da die Beantragung einer ESTA-Genehmigung uneingeschränkt möglich ist.
Ausländische Staatsangehörige, die Besitz gültiger, nicht abgelaufener Visa sind, dürfen weiterhin international reisen – vorausgesetzt sie erfüllen die seit dem 8. November 2021 in Kraft getretenen neuen Einreiseregeln gemäß der Präsidialproklamation 10294.
Für nachweislich geimpfte Personen wurden ab dem 8. November 2021 Reiseerleichterungen eingeführt.
Bitte beachten Sie, dass geimpfte Personenkreise bei der Einreise in die USA trotzdem einen negativen COVID-19 Test oder eine Bestätigung über die Genesung von einer Corona-Erkrankung vorlegen müssen. Eine Impfung ersetzt also nicht die Testpflicht bei die USA-Einreise.
aktualisiert am 30.9.2022
Kommentieren
Kommentare
Hallo,
für den Fall, dass Sie die Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ am Ende dieses Artikels übersehen haben, hier noch einmal Wort für Wort die kopierte FAQ, die Ihre Frage, ob Ihre Mutter Sie mit vollständigem Impfschutz besuchen darf, vollständig beantwortet:
„Frage: Ich bin vollständig gegen COVID-19 geimpft. Darf ich in die USA einreisen?"
"Antwort: Auch für bereits nachweislich geimpfte Personen gibt es zum aktuellen Zeitpunkt keine Erleichterungen bei der Einreise in die USA. D. h., dass geimpfte Personen, die beabsichtigen aus von Corona Travel Ban betroffenen Ländern in die Vereinigten Staaten einzureisen, auch weiterhin eine National Interest Exception beantragen müssen, falls sie sich nicht für eine generelle Ausnahme qualifizieren. Darüber hinaus müssen geimpfte Personenkreise bei der Einreise in die USA weiterhin einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 3 Tage sein darf, oder eine Bestätigung beibringen, dass man von einer Corona-Erkrankung genesen ist. Eine Impfung ersetzt also nicht die Testpflicht bei die USA-Einreise. Ob und wann geimpfte Personen möglicherweise von Reiseerleichterungen profitieren können, ist derzeit nicht abzusehen.“
Bitte beachten Sie zudem, dass sich das US-Einreiseverbot nicht auf Staatsangehörigkeiten bezieht und somit kein Einreiseverbot für Personen bestimmter Nationalitäten darstellt. Der Corona Travel Ban betrifft bestimmte Aufenthaltsländer. Da Ihre Mutter keine amerikanische Staatsangehörigkeit besitzt, zählt, in welcher Region sie sich 14 Tage vor geplanter Einreise aufgehalten hat.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie jederzeit gerne eine kostenpflichtige telefonische Beratung mit unseren Visa-Expert*innen buchen: https://www.usvisaservice.de/service/beratungsformular/
Ihr US Visa Service Team
Hallo,
I versuche dringendst herauszufinden ob meine Mutter die einen argentinischen Pass und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland hat, mich in den Staaten besuchen kommen kann. Sie wird Anfang Juli komplett gegen COVID geimpft sein!
Hallo,
Sie finden alle Informationen, die Sie benötigen, kostenfrei in dem oben stehenden Artikel. Bis auf Weiteres verbietet die US-Regierung allen ausländischen Reisenden, die keine amerikanische Staatsangehörigkeit besitzen und die sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer geplanten USA-Einreise z. B. in Deutschland aufgehalten haben, die Einreise in die USA. Das Einreiseverbot betrifft u. a. Visuminhaber*innen und bezieht sich nicht auf Staatsangehörigkeiten (z. B. Kroatien), sondern auf das jeweilige Aufenthaltsland (z. B. Deutschland). Von der Einreisesperre sind u. a. US-Staatsbürger*innen und deren enge Familienangehörige ausgenommen oder Personen, deren Einreise von nationalem Interesse ist (diese können ggf. eine National Interest Exception beantragen).
Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung einer NIE-Ausnahmegenehmigung benötigen oder weitere Visa-Fragen haben, kontaktieren Sie unser Visa-Berater*innen schnell und einfach über den Visa Infodienst unter der Rufnummer 0900-1-87 84 72 (Mo-Fr 9-12 Uhr, 1,99€/min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) oder per E-Mail: [email protected]
Ihr US Visa Service Team
Ich wohne in Deutschland und ich habe kroatische Pass darf ich nach USA fliegen und ich hab gültige Visum
Hallo,
ein B-Visumantrag besteht immer aus zwei Schritten: Ausfüllen des Online-Antrags (DS-160) und die darauffolgende Zahlung der Visumgebühr inklusive Terminvereinbarung beim US-Konsulat. Den Antrag können Sie also jederzeit online stellen und abschicken. Im US-Konsulat bearbeitet wird ein Antrag aber immer erst mit dem persönlichen Interview. Die Terminverfügbarkeiten der einzelnen Konsulate hierfür können Sie online nach Zahlung der Gebühr einsehen. Hier sind die Kapazitäten aufgrund der aktuellen Situation wahrscheinlich noch sehr eingeschränkt. Nähere Informationen zur Visumbeantragung finden Sie unter https://www.ustraveldocs.com/de_de/de-niv-visaapply.asp.
Die Voraussetzungen für den Erhalt einer National Interest Exception sind sehr strikt und werden von den US-Behörden festgelegt. In der Regel ist eine Einreise aus nationalem Interesse für die USA nur dann gegeben, wenn Sie z. B. einen wesentlichen Beitrag für kritische Infrastrukturen in den Vereinigten Staaten leisten oder wenn Sie als medizinisches Personal an der Eindämmung des Coronavirus mitwirken. Wenn Ihre USA-Einreise aufgrund Ihres Jobs oder Studiums dringlich ist, stellt dies leider kein NIE-Kriterium im eigentlichen Sinne dar. Weitere Informationen zur NIE-Ausnahmegenehmigung finden Sie hier: https://www.usvisaservice.de/visum-usa/national-interest-exception/
Ihr US Visa Service Team
Hallo,
ich und mein Freund (unsere 5 jährige Tochter würde auch mitkommen) möchten diesen Sommer einen Part-Time Sprachkurs in den USA besuchen. Wir sind gehören nicht zu der VISA WAVER - Gruppe und brauchen ein B-Visum für die Einreise nach USA (weil der Sprachkurs unter 18 Stunden pro Woche hat, brauchen wir kein F1 oder J Visum). Zurzeit heißt es ja, dass die Ausstellung der B1/B2-Visum gestoppt ist. Wenn wir aber begründen würden, dass wir den Teilzeitsprachkurs dringend für unser Studium und den Job brauchen, würde unser Antrag unter NIE-Regelung fallen?
Selbst wenn die Einreise mit B1/B2-Visum zurzeit gestoppt ist, kann man trotzdem den Visumantrag stellen und abwarten, bis die Proklamation aufgehoben wird? Es könnte sich jederzeit etwas ändern. Und wenn die Einreise wieder erlaubt ist, hätte man zumindest das Visum in der Hand und würde man keine Zeit mehr dafür verlieren.
Vielen Dank im voraus
Natia
Hallo,
bei der E-Visumbeantragung und USA-Einreise müssen Sie verschiedene Dinge unterscheiden:
1. Die Verfügbarkeit von Interviewterminen im jeweiligen US-Konsulat ist abhängig vom Pandemiegeschehen in den einzelnen Ländern. Aufgrund des Lockdowns in Deutschland sind z. B. vereinzelte Termine für E-Visa in Frankfurt am Main erst ab Ende März / April buchbar, jedoch auch schnell wieder vergriffen. E-Registrierungen für Firmen und die damit verbundenen Interviews werden in Deutschland auch während des Lockdowns angeboten. Bitte erfragen Sie in Ihrem Heimatland, ob dort eine E-Visumbeantragung möglich ist bzw. informieren Sie sich auf den entsprechenden Webseiten der US-Botschaften und US-Konsulate.
2. Wenn Sie ein E-Visum erhalten haben, müssen Sie die aktuell geltenden Einreisevorschriften erfüllen. Je nach Region, aus der Sie einreisen möchten, gilt aktuell und bis auf Weiteres der Corona Travel Ban (z. B. für Reisende aus Deutschland). Hier ist daher die Beantragung einer Sondereinreisegenehmigung (= National Interest Exception) vonnöten (sofern Sie nicht unter eine generelle Ausnahme fallen). Darüber hinaus benötigen nahezu alle Reisenden (egal, aus welchem Land sie einreisen) einen negativen COVID-19 Test, der vor Abflug nicht älter als 3 Tage ist.
Hier finden Sie ausführliche Antworten auf Ihre Fragen: https://www.usvisaservice.de/news/article/us-visa-faktencheck/
Ihr US Visa Service Team
Hallo,
es ist richtig, dass Sie als E-2 Visuminhaberin aufgrund Ihres Aufenthalts in Deutschland entweder unter eine generelle Ausnahme fallen müssen oder aber eine „National Interest Exception“ Ausnahmegenehmigung für den Corona Travel Ban benötigen, um wieder in die USA einreisen zu können.
Generell vom US-Einreiseverbot ausgenommen wären Sie, wenn Sie z. B. eng verwandt sind mit einem US-Staatsangehörigen oder Green Card Inhaber.
Alternativ sollten Sie prüfen, ob Sie die Kriterien für eine NIE-Ausnahmegenehmigung, d. h. für eine Einreise von nationalem Interesse, erfüllen. Während eine Familienzusammenführung in der Regel nicht als Grund gewertet wird, können Sie hier aber beispielsweise wirtschaftliche Gründe anführen. Mehr Informationen zur NIE und weiterführende Links finden Sie auf unserer Webseite: https://www.usvisaservice.de/visum-usa/national-interest-exception/
Ihr US Visa Service Team
Hallo,
ist es im Moment möglich Interviewtermine für E-Visas zu vereinbaren und damit in die USA einzureisen? Reicht dazu ein negativer Corona Test?
Hallo,
ich habe ein gültiges E2-Visa, bin vor kurzem nach Deutschland geflogen als es hieß "Travel Ban is to be lifted" und halte mich zur Zeit noch in D. Mein Mann (Deutsche, E2 Working Visa) ist zur Zeit noch in den USA. Gehöre ich zu dem Exempt Individuals und kann wieder in die USA einreisen - Family reunion. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Ann
« zurück 1 2 3 4 5 6 7 8 9 weiter »
Noch keine Kommentare auf dieser Seite.