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Aktualisiert am 30.09.2022

Einreisebestimmungen für die USA

Seit dem 12. Mai 2023 sind alle pandemiebedingten Einreisebestimmungen aufgehoben und Reisen in die USA wieder ohne Nachweis von COVID-19-Impfung oder -Test möglich. Lesen Sie unseren Rückblick.

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Bild von einem COVID Test

Im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus und zum Schutz des US-Arbeitsmarktes hatten die USA starke Maßnahmen ergriffen und vom 13. März 2020 bis 7. November 2021 ein Einreiseverbot für die Vereinigten Staaten verhängt. Seit dem 12. Mai 2023 sind alle pandemiebedingten Einreisebestimmungen aufgehoben und Reisen in die USA wieder ohne Nachweis von COVID-19-Impfung oder -Test möglich.

HINWEIS: Dieser Artikel wird nicht aktualisiert. Aktuelle Informationen finden Sie in unserem Newsbereich.

Wer darf wieder in die USA einreisen?

US-Präsident Joe Biden unterzeichnete am 25. Oktober 2021 die Verordnung "A Proclamation on Advancing the Safe Resumption of Global Travel During the COVID-19 Pandemic" und ersetzt mit dieser Präsidialproklamation 10294 den Corona Travel Ban ab dem 8. November 2021 durch neue einheitliche Regeln für alle USA-Reisenden weltweit.

In Übereinstimmung mit der Präsidialproklamation treten drei Verordnungen der US-Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC), welche dem US-Gesundheitsministerium (U.S Department of Health and Human Services) unterstellt ist, in Kraft:

  1. Globale Verordnung zur Ermittlung von Kontaktpersonen
  2. Geänderte globale Testverordnung
  3. Verordnung zur Impfung

Bestimmungen bei Flugreisen in die USA

Seit dem 8. November 2021 ist es (bis auf sehr wenige Ausnahmen) nur noc vollständig gegen COVID-19 geimpften Personen gestattet, in die USA einzureisen.

Von den Reiseerleichterungen profitieren alle internationalen Reisenden, die einen vollständigen COVID-19 Impfnachweis vorlegen können – egal, ob diese mit einem US-Visum oder im Rahmen des Visa Waiver Programs mit einer ESTA-Genehmigung einreisen möchten.

Damit sind touristische Reisen, Familienbesuche, Transitreisen usw. mit Visum oder ESTA aus den ehemaligen Travel Ban Ländern (Brasilien, China, Indien, Iran, Irland, Schengenraum, Vereinigtes Königreich) wieder möglich – Coronaimpfung und vorausgesetzt.

Die US-Botschaften bzw. US-Konsulate der ehemals betroffenen Travel Ban Länder haben je nach Kapazität schrittweise die Visumerteilung für alle US-Visumkategorien wieder aufgenommen.

Tipp: All diejenigen, die visumfrei mit ESTA in die USA reisen möchten, sollten sicherheitshalber vor Abflug prüfen, ob ihre ESTA-Reisegenehmigung noch gültig ist, da durch den Travel Ban einige ESTA-Genehmigungen entzogen wurden.

Bestimmungen bei Einreisen auf dem Landweg

Seit dem 8. November 2021 ist auch die Einreise auf dem Landweg über Mexiko bzw. Kanada für vollständig gegen COVID-19 geimpfte ausländische Personen wieder möglich – auch für Non-Essential Purposes (z. B. touristische Einreisen). Als Ausnahmen von dieser Regelung werden aktuell lediglich Kinder unter 18 Jahren genannt sowie US-Staatsbürger:innen und Green Card Inhaber:innen.

Es muss an der Grenze der offizielle Impfstatus gemäß den Standards der US-Gesundheitsbehörde CDC nachgewiesen werden sowie eine mündliche Bestätigung über den Reisegrund sowie die Richtigkeit der Angaben.

Das bedeutet, dass eine Einreise in die Vereinigten Staaten – egal aus welchem Einreisegrund – dann einheitlich nur noch für vollständig COVID-19 geimpfte ausländische Personen über Land in Richtung USA möglich sein wird.

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Wer darf nicht mehr in die USA einreisen?

Vollständiger COVID-19 Impfschutz

Zunächst einmal gelten Personen

  • zwei Wochen nach der zweiten Dosis einer aus zwei Dosen bestehenden Impfserie
    oder
  • zwei Wochen nach einer Einzeldosis-Impfung

als vollständig geimpft. Das heißt, dass eine Einreise ab dem 15. Tag nach der finalen Dosis erfolgen kann.

Achtung: Gemäß den Bestimmungen der US-Gesundheitsbehörde (Centers for Disease Control and Prevention, CDC) gelten COVID-19 Genesene mit nur einer Impfung eines 2-fach Dosenimpfstoffs als nicht vollständig geimpft. Während von Corona genesene Personen in mehreren europäischen Ländern (u. a. Deutschland) nach einer Infektion lediglich eine einzige Impfdosis erhalten und mit nur einer Impfdosis als vollständig geimpft gelten, wird diese Praxis von der CDC nicht anerkannt. Die betroffenen Personen können folglich nicht reisen, es sei denn, sie qualifizieren sich für eine andere Ausnahme.

Zugelassene Corona-Impfstoffe

Laut der US-Gesundheitsbehörde (Centers for Disease Control and Prevention, CDC) werden ausschließlich die von der U.S. Food and Drug Administration, kurz FDA, zugelassenen bzw. genehmigten sowie die in der Notfallliste der World Health Organization, kurz WHO, (= WHO Emergency Use Listing, kurz EUL) aufgeführten Impfstoffe akzeptiert. Dazu zählen aktuell:

  • Pfizer-BioNTech (Comirnaty)
  • Moderna (Spikevax)
  • Johnson & Johnson (Janssen)
  • AstraZeneca / Oxford (Vaxzevria und SII / Covishield)
  • Sinopharm (BBIBP-CorV)
  • Sinovac (CoronaVac)
  • Covaxin
  • CanSiniBIO (Convidecia)
  • Novavax/Covovax
  • Medicago (klinische Studie)

Hier geht es zu der Liste der von der CDC zugelassenen Impfstoffe.

Gemäß der US-Gesundheitsbehörde CDC können Personen mit Kreuzimpfungen zwei Wochen nach Erhalt der letzten Dosis als vollständig geimpft angesehen werden, wenn sie einen von den genannten FDA / WHO zugelassenen Impfstoffen erhalten haben und die Zweitimpfung frühestens 17 Tage nach der Erstdosis erfolgt ist (z. B. AstraZeneca / BioNTech).

Nachweis über vollständige COVID-19 Impfung

Der Nachweis über die vollständig erfolgte COVID-19-Impfung muss vor Abflug, z. B. beim Check-in oder via der jeweiligen Airline-App, erfolgen. Damit obliegt die Überprüfung der Impfdokumentation den Fluggesellschaften.

Die US-Gesundheitsbehörde hat genau aufgelistet, welche Unterlagen als Impfnachweis (= Verifiable Vaccination Credential) gelten und welche Nachweise nicht akzeptiert werden.

Der Nachweis sollte bevorzugt und im Regelfall über ein digitales Impfzertifikat mit QR Code (z. B. Europäisches COVID-19 Impfzertifikat) erfolgen. Aber auch andere Dokumente in Papierform, wie ein offizieller Impfausweis bzw. ein offizielles Zertifikat (z. B. gelber Impfpass, CDC Impfnachweis etc.), können als Nachweis verwendet werden.

Dieser Impfnachweis (digital oder Papierform) muss in jedem Fall von einer offiziellen Quelle / Behörde ausgestellt sein und den Namen und das Geburtsdatum des / der Reisenden sowie das Impfstoffprodukt und das Datum der Verabreichung für alle Dosen enthalten, die der / die Reisende erhalten hat.

Empfehlung: Wir raten Ihnen dringend, vorab Rücksprache mit der entsprechenden Airline zu halten, welche Nachweise im konkreten Fall akzeptiert werden. Wenn Ihre Impfdokumente in einer anderen Sprache als Englisch verfasst sind, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Reise bei der Fluggesellschaft oder dem Flugzeuganbieter zu erkundigen, ob eine Übersetzung erforderlich ist.

Da die Prüfung der Impfnachweise in die Zuständigkeit der Fluggesellschaften fallen, müssen laut aktuellem Kenntnisstand keine Impfnachweise im Rahmen der Visumbeantragung erfolgen. An der US-Grenze könnte hingegen zu routinemäßigen Kontrollen seitens der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP kommen. Es ist daher ratsam, die Nachweise auch für die Grenzkontrolle bereitzuhalten.

Ausnahmen von der Impfpflicht

Die neue Verordnung führt eine sehr begrenzte Anzahl von Personenkreisen auf, die auch ohne vollständigen COVID-19 Impfnachweis, das heißt ungeimpft, in die Vereinigten Staaten reisen können:

  • US-Staatsbürger:innen
  • Green Card Inhaber:innen (= Lawful Permanent Residents)
  • Diplomat:innen, Regierungsvertreter:innen oder deren Familienangehörige (A-1, A-2, C-2, C-3, E-1 TECRO / TECO, G-1, G-2, G-3, G-4, NATO-Visa) sowie Vertreter:innen der Vereinten Nationen
  • Crewmitglieder von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften (C-1/D Visa)
  • Mitglieder der US-Streitkräfte oder deren Ehepartner:innen und Kinder (unter 18 Jahren)
  • Kinder unter 18 Jahren (also im Alter von 0 bis 17 Jahren zum Zeitpunkt des Reiseantritts)
  • Teilnehmer:innen an bestimmten COVID-19 Impfstoffstudien (mit offiziellem Nachweis)
  • Personen mit einer offiziell bestätigten medizinischen COVID-19 Impfstoffkontraindikation
  • Personen, mit einer offiziellen Ausnahmegenehmigung der US-Behörden auf Basis eines z.B. medizinischen / humanitären Notfalls
    ACHTUNG: Die CDC wird diese Ausnahmeregelung äußerst restriktiv handhaben, z. B. wenn es um Schutz der Gesundheit und Sicherheit geht (z. B. bei medizinischen Notfallevakuierungen), und Reisende nicht in der Lage sind, die erforderlichen Impfungen vor der USA-Reise durchzuführen. Bitte kontaktieren Sie die US-Botschaft / das US-Konsulat in dem Land, von dem aus Sie in die USA reisen; anschließend werden die Informationen von dort an die CDC zur Prüfung weitergeleitet.
  • Personen, deren Einreise im nationalen Interesse der USA liegt (inklusive einer offiziellen Bestätigung diesbezüglich)
    ACHTUNG: Festgelegt wird dies durch das U.S. Department of State, U.S. Department of Homeland Security und U.S. Department of Transportation. Weiterhin ist unklar, auf Basis welcher genauen Ausnahmegründe in welcher Form und bei welchen US-Behörden eine Bestätigung hierüber beantragt werden kann. Derzeit ist nur bekannt, dass bei Einreise ein offizielles US-Behördenschreiben hinsichtlich einer Ausnahme im nationalen Interesse vorgelegt werden muss.
  • Staatsbürger:innen von Ländern mit eingeschränkter Verfügbarkeit von COVID-19 Impfstoffen, die mit einem Nichteinwanderungsvisum (außer B-1, B-2, B-1/B-2 Visa) einreisen (siehe Länderliste der CDC)

Achtung: Explizit sind keine Impfnachweisausnahmen aus moralischen oder religiösen Gründen vorgesehen. Auch COVID-19 Genesene müssen einen vollständigen Impfnachweis erbringen, sind also nicht von den Regelungen ausgenommen. Während COVID-19 Genesene in einigen europäischen Ländern (z. B. Deutschland) nur eine einzige Impfdosis erhalten und damit als vollständig geimpft gelten, wird dies laut CDC-Regularien nicht anerkannt. Gemäß CDC sind zwingend zwei Dosen einer aus zwei Dosen bestehenden Impfserie oder eine Dose einer Einzeldosis-Impfung vorgeschrieben.

Die Überprüfung der für die Ausnahmen notwendigen Nachweise obliegt den Fluggesellschaften beim Check-in.

Personen, die von der Impfpflicht befreit sind, müssen sich bei einem USA-Aufenthalt über 60 Tagen spätestens nach 60 Tagen gegen COVID-19 impfen lassen bzw. sobald dies medizinisch möglich ist. Ausnahmen gelten für US-Staatsangehörige, Green Card Inhaber:innen, US-Militärangehörige, Crewmitglieder von Fluggesellschaften, Personen mit medizinischer Kontraindikation und Kinder unter 18 Jahren.

Note: There are no explicit exceptions to vaccination certificates from moral or religious reasons. Also COVID-19 recovered must provide full proof of vaccination and are therefore not exempt from the regulations. While COVID-19 recovered people in some European countries (e.g. Germany) only receive a single dose of vaccine and are therefore considered fully vaccinated, this is not recognized according to CDC regulations. According to the CDC, two doses of a two-dose vaccination series or one dose of a single-dose vaccination are mandatory.

The airlines are responsible for checking the proof required for the exemptions at check-in.

Persons exempt from the vaccination requirement must be vaccinated against COVID-19 no later than 60 days or as soon as medically feasible if staying in the US for more than 60 days. Exceptions apply to US citizens, Green Card holders, US military personnel, airline crew members, persons with medical contraindications and children under the age of 18.

Weitere Auflagen bei der USA-Einreise

Die US-Gesundheitsbehörde (Centers for Disease Control and Prevention, CDC) hat am 25. Oktober 2021 die neue Anordnung "Requirement for Airlines and Operators to Collect Contact Information for All Passengers Arriving into the United States" erlassen. Damit sind Fluggesellschaften und andere Flugzeugbetreiber ab sofort dazu verpflichtet, Kontaktinformationen von USA-Reisenden (ab 2 Jahren) vor ihrer Ankunft in den USA aus dem Ausland zu erfassen, 30 Tage lang aufzubewahren und die Informationen auf Anfrage an die CDC zu übermitteln. Das sogenannte Contact-Tracing-System zur Rückverfolgung von Kontakten wurde für alle Reisenden unabhängig vom Impfstatus eingeführt.

Bild von einem Corona Test

Von den USA-Reisenden werden vor Reiseantritt folgende Informationen benötigt:

  • Unterzeichnetes Passenger Attestation Statement (über Fluggesellschaften erhältlich)
    D. h. eine schriftliche Bestätigung mittels Unterschrift über die Richtigkeit der vor Abflug gemachten Angaben und die Einhaltung der weiteren Auflagen vor Ort.
  • Spätestens 72 Stunden vor Abflug müssen die Fluggesellschaften folgende Daten aller Reisenden (auch Transit) erfragen und auf Anfrage der CDC zur Kontaktnachverfolgung zur Verfügung stellen (= CDC Data Collection):
    - Vollständiger Name der Reisenden
    - US-Adresse während des Aufenthalts
    - Telefonnummer der Reisenden
    - E-Mail-Adresse der Reisenden
    - Notfallkontakttelefonnummer
    Die Abfrage erfolgt im Regelfall während des Buchungsvorgangs. Die Daten werden 30 Tage gespeichert und dann gelöscht.

Welche COVID-19 Auflagen bei der Einreise gelten, können Sie sich auch über ein Online-Tool der CDC im individuellen Fall anzeigen lassen.

Welche Quarantäneregelungen gelten in den USA?

Die Quarantäneregelungen und Hygienemaßnahmen vor Ort – also nach erfolgter Einreise in die USA – unterscheiden sich seit dem 8. November 2021 je nach Impfstatus der reisenden Personen:

  Geimpft Genesen Ungeimpft

 

Verhalten bei Kontakt zu einer COVID-19 positiven Person

  • Lassen Sie sich testen
  • keine Quarantäne benötigt, außer Sie entwickeln Symptome
  • Achten Sie bis 10 Tage nach Kontakt/Erkrankung auf mögliche Symptome
  • Begeben Sie sich in Quarantäne, wenn Sie Symptome entwickeln
  • Tragen Sie aus Vorsichtsmaßnahme bis zum 10. Tage eine Maske
  • keine Quarantäne benötigt, außer Sie entwickeln Symptome
  • Achten Sie bis 10 Tage nach Kontakt/Erkrankung auf mögliche Symptome
  • Begeben Sie sich in Quarantäne, wenn Sie Symptome entwickeln
  • Tragen Sie aus Vorsichtsmaßnahme bis zum 10. Tage eine Maske
  • Quarantäne für mind. 5 ganze Tage, auch wenn Sie keine Symptome zeigen
  • Lassen Sie sich regelmäßig testen
  • Maskenpflicht für mind. 5 Tage
  • Achten Sie für mind. 10 Tage nach der Erkrankung auf Ihre Symptome
  • Vermeiden Sie es vor dem 10. Tag der Erkrankung zu reisen und Kontakte zu meiden bevor Ihr Corona-Test negativ ist
  • Sollten Sie nach dem 5. Tag das Haus verlassen müssen, treffen Sie Vorsichtsmaßnahmen
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Wie wirkt sich die Neuregelung auf die Visumausstellung und Visa-Termine aus?

Die Überwachung und Überprüfung der notwendigen Unterlagen bezüglich des Impfstatus, möglicher Ausnahmen etc. erfolgt im Schwerpunkt durch die Fluggesellschaften vor Abflug. Damit ändert sich laut aktuellen Informationen im Zuge der Einführung der neuen Regelungen nichts bei der Visumerteilung. Das heißt, dass im Visumantragsprozess keine entsprechenden Nachweise (z. B. Impfzertifikate etc.) vorgelegt werden müssen. Dies bedeutet, dass auch ungeimpfte Personen nach aktuellem Stand weiterhin US-Visa beantragen und erhalten können, aber ggf. nicht damit einreisen dürfen.

Antragsteller:innen, deren Visumanträge allein aufgrund ihrer Anwesenheit in einem Land, das unter eine regionale COVID-Proklamation fiel, abgelehnt wurden, können sich ab sofort mit der US-Botschaft oder dem US-Konsulat in Verbindung setzen, bei dem der Antrag gestellt wurde und eine erneute Prüfung beantragen.

Wie erwartet wurden mit der Aufhebung des Travel Bans Visa-Termine für fast nunmehr alle Visa-Kategorien freigegeben (auch B-1/B-2 Visa), allerdings mit eingeschränkten Verfügbarkeiten. Je nach US-Botschaft bzw. US-Konsulat ist hier mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen. Anfragen für Notfalltermine sind möglich, werden allerdings vorrangig für medizinische oder humanitäre Notfälle (z. B. familiärer Todesfall) vergeben.

Wichtig: Es gelten weiterhin die regulären einwanderungsrechtlichen Bestimmungen, wie die Vorlage einer gültigen ESTA-Genehmigung oder eines gültigen US-Visums bei der Einreise. Darüber hinaus sind die Auflagen des Auswärtigen Amtes bei einer Rückreise aus den USA nach Deutschland zu beachten. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Visumfall, wenden Sie sich gern vertrauensvoll an unsere Visa-Spezialist:innen.

Important: The regular immigration regulations continue to apply, such as the presentation of a valid ESTA authorization or a valid US visa upon entry. In addition, the requirements of the respective Foreign Office must be observed when returning from the US to your home country. If you have specific questions about your visa case, please do not hesitate to contact our visa specialists.

US-Einreiseverbot 2020-2021 – Corona Travel Ban

Vom 13. März 2020 bis 7. November 2021 wurde die Einreise in die USA aus bestimmten Regionen infolge der COVID-19-Pandemie zunehmend eingeschränkt (Presidential Proclamations 9984, 9992, 9993, 9996 und 10041). Ausländische USA-Reisende aus zahlreichen Ländern konnten infolgedessen nicht mehr in die Vereinigten Staaten einreisen.

Vom 13. März 2020 bis 7. November 2021 wurde die Einreise in die USA aus bestimmten Regionen infolge der COVID-19-Pandemie zunehmend eingeschränkt (Presidential Proclamations 9984, 9992, 9993, 9996 und 10041). Ausländische USA-Reisende aus zahlreichen Ländern konnten infolgedessen nicht mehr in die Vereinigten Staaten einreisen.

Auswirkungen in der Praxis

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie arbeiten die US-Behörden mehr oder weniger eingeschränkt und zum Teil waren zahlreiche Außenstellen weltweit über mehrere Monate hinweg geschlossen. Nachfolgend geben wir einen Überblick darüber, welche Beantragungen derzeit möglich oder aber bis auf Weiteres erschwert bzw. ausgesetzt sind.

US-Konsulate / Visa-Termine

2023 hat sich die Lage in den meisten US-Botschaften und US-Konsulaten weltweit verbessert. Besonders in Deutschland ist die Terminsituation wieder normal, wenn auch mit etwas längerer Wartezeit als vor der Pandemie, je nach Visakategorie.

Welche US-Konsulate in welcher Form und in welchem Umfang geöffnet sind, welche Visumkategorien bzw. Antragstellenden bearbeitet werden und unter welchen Auflagen, ist von Land zu Land unterschiedlich.

Visa-Interviewterminlage

Die verfügbaren Terminkapazitäten sind seit dem Ausbruch der Corona-Krise erheblich reduziert und es gibt einen Rückstau bei bestimmten Visumanträgen. Ob und für welche Visumkategorien Termine in Ihrem Heimatland zur Verfügung stehen, hängt von mehreren Faktoren ab und ist stetigen Änderungen unterworfen (u. a. Pandemiegeschehen vor Ort, lokale Bedingungen und Beschränkungen). Es empfiehlt sich daher, regelmäßig im Visa-Profil nach buchbaren Terminen zu schauen und sich auf der Webseite der nächstgelegenen US-Botschaft oder des US-Konsulats über den aktuellen Bearbeitungsstand zu informieren.

Achtung: Die Terminsituation in den US-Konsulaten in Deutschland mit den Standorten Berlin, Frankfurt am Main und München bleibt weiterhin sehr angespannt und der Rückstau – je nach Visumkategorie – groß. Es sind somit wesentlich weniger Visa-Termine buchbar, als vor der Pandemie. Für dringende USA-Reisen (z. B. medizinische oder familiäre Notfälle) werden auch weiterhin Notfalltermine angeboten.

Antragstellende weltweit sollten sich weiterhin darauf einstellen, dass möglicherweise bereits gebuchte Termine im US-Konsulat erneut per E-Mail und / oder SMS abgesagt werden und weitere Verzögerungen eintreten können.
Parallel dazu halten wir unsere Kund:innen selbstverständlich informiert über weitere Terminabsagen.

Im Übrigen sind Terminänderungen gebührenfrei und bereits bezahlte Visumgebühren bzw. der Zahlungsbeleg für Personen, die wegen der Pandemie und der damit einhergehenden Schließung der US-Konsulate seit März 2020 keinen Termin wahrnehmen konnten, ausnahmsweise bis 30. September 2023 (statt einem Jahr lang) gültig in dem Land, in dem die Gebühr gezahlt wurde. In einigen Ländern (z. B. Argentinien, Brasilien, Indien, Kanada, Mexiko etc.) wurde die einjährige Ablauffrist wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Rahmen einer Visa Fee Validity Extension verlängert. Dies muss je nach Land im Einzelnen geprüft bzw. erfragt werden.

Sicherheitsbestimmungen

Welche Sicherheitsbestimmungen bei den Interviews gelten, sollten Sie ebenfalls im US-Konsulat in Ihrem Heimatland erfragen. In der US-Botschaft und den US-Konsulaten in Deutschland wurden entsprechende Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt. Für Antragstellenden (ausgenommen Kinder unter sechs Jahren und Personen, die keine Bedeckung tragen können) gilt eine medizinische Maskenpflicht. Es besteht jedoch keine Testpflicht.


Die bisher angebotenen Dienste für US-Staatsangehörige sowie Notfalldienste werden weiterhin angeboten, sofern die jeweiligen US-Vertretungen dazu in der Lage sind. Sämtliche Antragstellenden, die dringend in die Vereinigten Staaten reisen müssen, können sich wie gehabt um einen Notfalltermin bemühen.

Selbstverständlich halten wir Sie auch weiterhin über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden. Bleiben Sie gesund.

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Datum:

Aktualisiert am 30.09.2022