Im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus und zum Schutz des US-Arbeitsmarktes hatten die USA starke Maßnahmen ergriffen und vom 13. März 2020 bis 7. November 2021 ein Einreiseverbot für die Vereinigten Staaten verhängt.
Seit dem 8. November 2021 haben die USA die Einreisebestimmungen gelockert und Reisen sind bei Einhaltung einer Vielzahl an COVID-19 und Hygienerichtlinien für viele Nationen wieder möglich.
Lesen Sie nachfolgend, was Reisende, Visumantragsteller*innen und Visuminhaber*innen aktuell bei der Einreise in die USA beachten müssen.
US-Präsident Joe Biden unterzeichnete am 25. Oktober 2021 die Verordnung "A Proclamation on Advancing the Safe Resumption of Global Travel During the COVID-19 Pandemic" und ersetzt mit dieser Präsidialproklamation 10294 den Corona Travel Ban ab dem 8. November 2021 durch neue einheitliche Regeln für alle USA-Reisenden weltweit.
In Übereinstimmung mit der Präsidialproklamation treten drei Verordnungen der US-Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC), welche dem US-Gesundheitsministerium (U.S Department of Health and Human Services) unterstellt ist, in Kraft:
Seit dem 8. November 2021 ist es (bis auf sehr wenige Ausnahmen) nur noch vollständig gegen COVID-19 geimpften Personen gestattet, in die USA einzureisen.
Von den Reiseerleichterungen profitieren alle internationalen Reisenden, die einen vollständigen COVID-19 Impfnachweis vorlegen können – egal, ob diese mit einem US-Visum oder im Rahmen des Visa Waiver Programs mit einer ESTA-Genehmigung einreisen möchten.
Damit sind touristische Reisen, Familienbesuche, Transitreisen usw. mit Visum oder ESTA aus den ehemaligen Travel Ban Ländern (Brasilien, China, Indien, Iran, Irland, Schengenraum, Vereinigtes Königreich) wieder möglich – Coronaimpfung und vorausgesetzt.
Die US-Botschaften bzw. US-Konsulate der ehemals betroffenen Travel Ban Länder haben je nach Kapazität schrittweise die Visumerteilung für alle US-Visumkategorien wieder aufgenommen.
Seit dem 8. November 2021 ist auch die Einreise auf dem Landweg über Mexiko bzw. Kanada für vollständig gegen COVID-19 geimpfte ausländische Personen wieder möglich – auch für Non-Essential Purposes (z. B. touristische Einreisen). Als Ausnahmen von dieser Regelung werden aktuell lediglich Kinder unter 18 Jahren genannt sowie US-Staatsbürger*innen und Green Card Inhaber*innen.
Es muss an der Grenze der offizielle Impfstatus gemäß den Standards der US-Gesundheitsbehörde CDC nachgewiesen werden sowie eine mündliche Bestätigung über den Reisegrund sowie die Richtigkeit der Angaben.
Das bedeutet, dass eine Einreise in die Vereinigten Staaten – egal aus welchem Einreisegrund – dann einheitlich nur noch für vollständig COVID-19 geimpfte ausländische Personen über Land in Richtung USA möglich sein wird.
Die Einreise in die USA ist für COVID-19 ungeimpfte international Reisende bzw. Personen, die über keine vollständige COVID-19 Impfung verfügen, bis auf sehr wenige Ausnahmen nicht mehr möglich.
Zunächst einmal gelten Personen
als vollständig geimpft. Das heißt, dass eine Einreise ab dem 15. Tag nach der finalen Dosis erfolgen kann.
Laut der US-Gesundheitsbehörde (Centers for Disease Control and Prevention, CDC) werden ausschließlich die von der U.S. Food and Drug Administration, kurz FDA, zugelassenen bzw. genehmigten sowie die in der Notfallliste der World Health Organization, kurz WHO, (= WHO Emergency Use Listing, kurz EUL) aufgeführten Impfstoffe akzeptiert. Dazu zählen aktuell:
Hier geht es zu der Liste der von der CDC zugelassenen Impfstoffe.
Gemäß der US-Gesundheitsbehörde CDC können Personen mit Kreuzimpfungen zwei Wochen nach Erhalt der letzten Dosis als vollständig geimpft angesehen werden, wenn sie einen von den genannten FDA / WHO zugelassenen Impfstoffen erhalten haben und die Zweitimpfung frühestens 17 Tage nach der Erstdosis erfolgt ist (z. B. AstraZeneca / BioNTech).
Der Nachweis über die vollständig erfolgte COVID-19-Impfung muss vor Abflug, z. B. beim Check-in oder via der jeweiligen Airline-App, erfolgen. Damit obliegt die Überprüfung der Impfdokumentation den Fluggesellschaften.
Die US-Gesundheitsbehörde hat genau aufgelistet, welche Unterlagen als Impfnachweis (= Verifiable Vaccination Credential) gelten und welche Nachweise nicht akzeptiert werden.
Der Nachweis sollte bevorzugt und im Regelfall über ein digitales Impfzertifikat mit QR Code (z. B. Europäisches COVID-19 Impfzertifikat) erfolgen. Aber auch andere Dokumente in Papierform, wie ein offizieller Impfausweis bzw. ein offizielles Zertifikat (z. B. gelber Impfpass, CDC Impfnachweis etc.), können als Nachweis verwendet werden.
Dieser Impfnachweis (digital oder Papierform) muss in jedem Fall von einer offiziellen Quelle / Behörde ausgestellt sein und den Namen und das Geburtsdatum des / der Reisenden sowie das Impfstoffprodukt und das Datum der Verabreichung für alle Dosen enthalten, die der / die Reisende erhalten hat.
Da die Prüfung der Impfnachweise in die Zuständigkeit der Fluggesellschaften fallen, müssen laut aktuellem Kenntnisstand keine Impfnachweise im Rahmen der Visumbeantragung erfolgen. An der US-Grenze könnte hingegen zu routinemäßigen Kontrollen seitens der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP kommen. Es ist daher ratsam, die Nachweise auch für die Grenzkontrolle bereitzuhalten.
Die neue Verordnung führt eine sehr begrenzte Anzahl von Personenkreisen auf, die auch ohne vollständigen COVID-19 Impfnachweis, das heißt ungeimpft, in die Vereinigten Staaten reisen können:
Die Überprüfung der für die Ausnahmen notwendigen Nachweise obliegt den Fluggesellschaften beim Check-in.
Personen, die von der Impfpflicht befreit sind, müssen sich bei einem USA-Aufenthalt über 60 Tagen spätestens nach 60 Tagen gegen COVID-19 impfen lassen bzw. sobald dies medizinisch möglich ist. Ausnahmen gelten für US-Staatsangehörige, Green Card Inhaber*innen, US-Militärangehörige, Crewmitglieder von Fluggesellschaften, Personen mit medizinischer Kontraindikation und Kinder unter 18 Jahren.
Seit dem 12. Juni 2022 ist die offizielle COVID-19 Testpflicht für die Einreise international Reisender in die USA nun endgültig entfallen.
Auch die Alternative, statt eines negativen COVID-19 Tests einen Nachweis über den aktuellen Genesenenstatus vorzulegen, ist damit hinfällig.
Von Januar 2021 - Juni 2022 galt eine COVID-19 Testpflicht für Flugpassagiere weltweit, die aus dem Ausland in die USA einreisen wollten. Um die Ausbreitung neuer Varianten von SARS-CoV-2 (z.B. Omikron) einzudämmen, wurden die Testauflagen teilweise verschärft.
Die US-Gesundheitsbehörde (Centers for Disease Control and Prevention, CDC) hat am 25. Oktober 2021 die neue Anordnung "Requirement for Airlines and Operators to Collect Contact Information for All Passengers Arriving into the United States" erlassen. Damit sind Fluggesellschaften und andere Flugzeugbetreiber ab sofort dazu verpflichtet, Kontaktinformationen von USA-Reisenden vor ihrer Ankunft in den USA aus dem Ausland zu erfassen, 30 Tage lang aufzubewahren und die Informationen auf Anfrage an die CDC zu übermitteln. Das sogenannte Contact-Tracing-System zur Rückverfolgung von Kontakten wurde für alle Reisenden unabhängig vom Impfstatus eingeführt.
Von den USA-Reisenden werden vor Reiseantritt folgende Informationen benötigt:
Welche COVID-19 Auflagen bei der Einreise gelten, können Sie sich auch über ein Online-Tool der CDC im individuellen Fall anzeigen lassen.
Die Quarantäneregelungen und Hygienemaßnahmen vor Ort – also nach erfolgter Einreise in die USA – unterscheiden sich seit dem 8. November 2021 je nach Impfstatus der reisenden Personen:
Geimpft | Genesen | Ungeimpft | |
Verhalten bei Kontakt zu einer COVID-19 positiven Person |
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Die Überwachung und Überprüfung der notwendigen Unterlagen bezüglich des Impfstatus, möglicher Ausnahmen etc. erfolgt im Schwerpunkt durch die Fluggesellschaften vor Abflug. Damit ändert sich laut aktuellen Informationen im Zuge der Einführung der neuen Regelungen nichts bei der Visumerteilung. Das heißt, dass im Visumantragsprozess keine entsprechenden Nachweise (z. B. Impfzertifikate etc.) vorgelegt werden müssen. Dies bedeutet, dass auch ungeimpfte Personen nach aktuellem Stand weiterhin US-Visa beantragen und erhalten können, aber ggf. nicht damit einreisen dürfen.
Antragsteller*innen, deren Visumanträge allein aufgrund ihrer Anwesenheit in einem Land, das unter eine regionale COVID-Proklamation fiel, abgelehnt wurden, können sich ab sofort mit der US-Botschaft oder dem US-Konsulat in Verbindung setzen, bei dem der Antrag gestellt wurde und eine erneute Prüfung beantragen.
Wie erwartet wurden mit der Aufhebung des Travel Bans Visa-Termine für fast nunmehr alle Visa-Kategorien freigegeben (auch B-1/B-2 Visa), allerdings mit eingeschränkten Verfügbarkeiten. Je nach US-Botschaft bzw. US-Konsulat ist hier mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen. Anfragen für Notfalltermine sind möglich, werden allerdings vorrangig für medizinische oder humanitäre Notfälle (z. B. familiärer Todesfall) vergeben.
Vom 13. März 2020 bis 7. November 2021 wurde die Einreise in die USA aus bestimmten Regionen infolge der COVID-19-Pandemie zunehmend eingeschränkt (Presidential Proclamations 9984, 9992, 9993, 9996 und 10041). Ausländische USA-Reisende aus zahlreichen Ländern konnten infolgedessen nicht mehr in die Vereinigten Staaten einreisen.
Die US-Regierung hatte allen ausländischen Reisenden, die keine amerikanische Staatsangehörigkeit besitzen und die sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer geplanten USA-Einreise in einem der nachfolgenden Länder aufgehalten haben, die Einreise in die USA verboten:
Von der Einreisesperre waren lediglich wenige ausgewählte USA-Reisende ausgenommen, wie US-Staatsbürger*innen, Green Card Inhaber*innen und deren enge Familienangehörige sowie Personen, deren Einreise von nationalem Interesse war (National Interest Exception (NIE)).
Nur wenige Wochen nach Ende des internationalen Travel Bans für viele Regionen, kam es durch die COVID-19 Omikron Virusvariante erneut zu Einschränkungen für den Raum Südafrika. Allen Reisenden, die sich 14 Tage vor der USA-Einreise in bestimmten südafrikanischen Ländern aufgehalten haben, wurde zwischen dem 29. November bis 31. Dezember 2021 die Einreise verwehrt.
Reisende, die von den Travel Ban betroffen waren und denen im angegebenen Zeitraum, die Einreise in die USA verwehrt wurde, können sich wegen einer Verlängerung ihres Visa bei ihrem US-Konsulat melden. Bitte berücksichtigen Sie, dass es hier zu Wartezeiten kommen kann.
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie arbeiten die US-Behörden mehr oder weniger eingeschränkt und zum Teil waren zahlreiche Außenstellen weltweit über mehrere Monate hinweg geschlossen. Nachfolgend geben wir einen Überblick darüber, welche Beantragungen derzeit möglich oder aber bis auf Weiteres erschwert bzw. ausgesetzt sind.
Auch Ende 2021 haben viele US-Botschaften und US-Konsulate weltweit ihre Visumsdienste und den Publikumsverkehr weiterhin eingeschränkt. In enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen und unter Gewährleistung einer sicheren Rückkehr der Botschafts- und Konsulatsmitarbeiter*innen konnte jedoch eine schrittweise Wiedereröffnung erfolgen.
Welche US-Konsulate in welcher Form und in welchem Umfang geöffnet sind, welche Visumkategorien bzw. Antragsteller*innen bearbeitet werden und unter welchen Auflagen, ist von Land zu Land unterschiedlich.
Die verfügbaren Terminkapazitäten sind seit dem Ausbruch der Corona-Krise erheblich reduziert und es gibt einen Rückstau bei bestimmten Visumanträgen. Ob und für welche Visumkategorien Termine in Ihrem Heimatland zur Verfügung stehen, hängt von mehreren Faktoren ab und ist stetigen Änderungen unterworfen (u. a. Pandemiegeschehen vor Ort, lokale Bedingungen und Beschränkungen). Es empfiehlt sich daher, regelmäßig im Visa-Profil nach buchbaren Terminen zu schauen und sich auf der Webseite der nächstgelegenen US-Botschaft oder des US-Konsulats über den aktuellen Bearbeitungsstand zu informieren.
Antragsteller*innen weltweit sollten sich weiterhin darauf einstellen, dass möglicherweise bereits gebuchte Termine im US-Konsulat erneut per E-Mail und / oder SMS abgesagt werden und weitere Verzögerungen eintreten können.
Parallel dazu halten wir unsere Kund*innen selbstverständlich informiert über weitere Terminabsagen.
Im Übrigen sind Terminänderungen gebührenfrei und bereits bezahlte Visumgebühren bzw. der Zahlungsbeleg für Personen, die wegen der Pandemie und der damit einhergehenden Schließung der US-Konsulate seit März 2020 keinen Termin wahrnehmen konnten, ausnahmsweise bis 30. September 2023 (statt einem Jahr lang) gültig in dem Land, in dem die Gebühr gezahlt wurde. In einigen Ländern (z. B. Argentinien, Brasilien, Indien, Kanada, Mexiko etc.) wurde die einjährige Ablauffrist wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Rahmen einer Visa Fee Validity Extension verlängert. Dies muss je nach Land im Einzelnen geprüft bzw. erfragt werden.
Welche Sicherheitsbestimmungen bei den Interviews gelten, sollten Sie ebenfalls im US-Konsulat in Ihrem Heimatland erfragen. In der US-Botschaft und den US-Konsulaten in Deutschland wurden entsprechende Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt. Für Antragsteller*innen (ausgenommen Kinder unter sechs Jahren und Personen, die keine Bedeckung tragen können) gilt eine medizinische Maskenpflicht. Es besteht jedoch keine Testpflicht.
Die bisher angebotenen Dienste für US-Staatsangehörige sowie Notfalldienste werden weiterhin angeboten, sofern die jeweiligen US-Vertretungen dazu in der Lage sind. Sämtliche Antragsteller*innen, die dringend in die Vereinigten Staaten reisen müssen, können sich wie gehabt um einen Notfalltermin bemühen.
Die US-Einwanderungsbehörde hat einige Inlandsbüros für routinemäßige Dienste wiedereröffnet. Dabei gelten verschärfte Richtlinien für das Betreten der USCIS-Einrichtungen.
Dies betrifft im Schwerpunkt:
Der "normale" Betrieb der USCIS Service-Center in den Vereinigten Staaten lief im Übrigen über den gesamten Zeitraum weiter. Das bedeutet, dass Anträge wie beispielsweise L-Petitionen weiterhin eingereicht werden konnten und können zur Bearbeitung.
Wer aufgrund der aktuellen Situation unverschuldet zu einem Termin bei der USCIS nicht erscheint oder nicht rechtzeitig auf Schreiben (z. B. Request for Evidence, RFE) der USCIS reagiert, für den soll es keine Nachteile geben. Sofern man in der Lage ist zu belegen, dass es direkt auf die Corona-Krise zurückzuführen ist (Reisebeschränkungen, Erkrankung, unternehmensinterne Probleme etc.). Insbesondere bei der Beantwortung von RFE-Schreiben der USCIS im Rahmen von petitionsbasierten Anträgen (z. B. L-1) räumt die Behörde mehr Zeit ein. Bis dato mussten Rückfragen innerhalb von 90 Tagen beantwortet werden, sonst drohte eine Ablehnung. Nun gestattet die Behörde weitere 60 Tage, wenn Unternehmen nicht rechtzeitig alle geforderten Unterlagen aufgrund der Krisensituation einreichen können.
Selbstverständlich halten wir Sie auch weiterhin über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden. Bleiben Sie gesund.
US Visa-Sprechstunde für FirmenUnsere Visa-Expert*innen informieren über aktuelle Herausforderungen und beantworten Ihre Visa-Fragen.
Quellen:
https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/international-travel/index.html
https://www.cdc.gov/quarantine/cruise/pdf/Vax-Order-10-30-21-p.pdf
https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/testing-international-air-travelers.html
Ein Antrag auf ein B-1 / B-2 Visum besteht immer aus zwei Schritten:
Den B-Visumantrag können Sie jederzeit online über das DS-160 Formular stellen und abschicken. Im US-Konsulat bearbeitet wird ein Visumantrag jedoch immer erst mit dem persönlichen Visa-Interview. Die jeweiligen Terminverfügbarkeiten der einzelnen Konsulate können Sie online nach Zahlung der Visa-Gebühr einsehen. Hier sind die Kapazitäten aufgrund der aktuellen Situation noch sehr eingeschränkt.
Nähere Informationen zur Visumbeantragung in Deutschland finden Sie z. B. auf der Webseite des Visa-Dienstes bzw. auf den Webseiten der US-Konsulate in Deutschland.
Tipp: Prüfen Sie, ob alternativ die visumfreie Einreise mit ESTA infrage kommt, da die Beantragung einer ESTA-Genehmigung uneingeschränkt möglich ist.
Ausländische Staatsangehörige, die Besitz gültiger, nicht abgelaufener Visa sind, dürfen weiterhin international reisen – vorausgesetzt sie erfüllen die seit dem 8. November 2021 in Kraft getretenen neuen Einreiseregeln gemäß der Präsidialproklamation 10294.
Für nachweislich geimpfte Personen wurden ab dem 8. November 2021 Reiseerleichterungen eingeführt.
Bitte beachten Sie, dass geimpfte Personenkreise bei der Einreise in die USA trotzdem einen negativen COVID-19 Test oder eine Bestätigung über die Genesung von einer Corona-Erkrankung vorlegen müssen. Eine Impfung ersetzt also nicht die Testpflicht bei die USA-Einreise.
aktualisiert am 30.1.2022
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Kommentare
Hallo,
da es sich bei der Beantragung von H-2B Visa um einen komplexen, mehrstufigen Prozess handelt, lassen sich Ihre Fragen an dieser Stelle nicht umfänglich beantworten. Nur so viel: Die Beantragung der sogenannten Labor Certification beim US-Department of Labor (= Arbeitsmarktüberprüfung) ist weiterhin möglich, als auch die eigentliche Einreichung der Petition bei der USCIS. Lediglich der letzte Schritt, nämlich das Konsularverfahren mit der H-2B Visumerteilung, ist bis einschließlich 31.12.2020 ausgesetzt (für bestimmte H-2B Visa, auch hierzu existieren Ausnahmen). Wir gehen davon aus, dass Ihr Arbeitgeber mit hoher Wahrscheinlichkeit fachliche Unterstützung im Verfahren hat, hier sollten Sie einmal Rücksprache halten. Eine touristische Einreise in die USA, während das Verfahren läuft, wäre theoretisch möglich; ist aber aktuell aufgrund des Corona Travel Bans nur schwer zu realisieren.
Ihr US Visa Service Team
Hallo,
ich habe einen Job in den USA gefunden und mein Arbeitgeber wird mich fuer das H2B Visa sponsorn. Ich weiß, dass das H2B unter dem Visa ban fällt und nicht vor dem 01.01.2021 bearbeitet wird. Ergibt es jedoch Sinn auch jetzt schon die Unterlagen einzureichen oder würde das den Prozess nicht helfen ?( würden die Unterlagen wohl möglich zurückkommen/ erneut im Januar eingereicht werden müssen?)
Zudem hab ich mich gewundert, ob es rechtlich erlaubt ist während der Bearbeitungszeit des H2B Visas mit dem Visa Waiver Program einzureisen und Urlaub zu machen ? Ich würde danach nach Deutschland zurückkehren und warten bis das eigentliche Visa durch ist.
Ich danke im Voraus
Hallo,
ich habe einen Job in den USA gefunden und mein Arbeitgeber sponsort mich für das H2B Visa. Durch Corona wird die Bearbeitungszeit wohl länger sein als ueblich. Ist es rechtlich erlaubt, während des Prozesses mit dem Visa Waiver Program. einzureisen und Urlaub zu machen? Ich würde so gerne die lange Wartezeit ueberbruecken.
Zudem ist es ratsam jetzt schon alle Unterlagen fuer das H2B Visum einzureichen, sodass sie im Januar direkt bearbeitet werden können oder würde das jetzt noch nichts bringen?
Lieben Dank
Hallo Herr Dar,
bei einer Reise aus den Vereinigten Staaten nach Deutschland und einer anschießenden Rückkehr in die USA, müssen die aktuell geltenden Einreise- und Quarantänebestimmungen sowohl für die USA als auch Europa bzw. Deutschland berücksichtigt werden.
Zunächst einmal ist Ihre Tochter als US-Staatsbürgerin von den Einreiseverboten der USA (z. B. Corona Travel Ban) ausgenommen. Nach dem Aufenthalt in Deutschland dürfte Ihre Tochter somit wieder in die Vereinigten Staaten einreisen, sollte sich jedoch auf strengere Einreisekontrollen an der US-Grenze einstellen und darüber hinaus die aktuellen Quarantäneauflagen von Kalifornien beachten (https://www.cdph.ca.gov/ und https://www.visitcalifornia.com/latest-covid-19-coronavirus/). Darüber hinaus darf Ihre Tochter als Inhaberin eines gültigen deutschen Reisepasses jederzeit in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Aber: Da das Auswärtige Amt die USA weiterhin als Risikogebiet eingestuft, gilt bei der Einreise nach Deutschland eine Quarantänepflicht und ein verpflichtender PCR-Test (siehe https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/usa-node/usavereinigtestaatensicherheit/201382).
Ihr US Visa Service Team
Hallo,
meine Tochter ist sowohl deutsche als auch US-Staatsbürgerin und besucht mich jedes Jahr zu Weihnachten für ca. 2 Wochen in Deutschland. Sie lebt in Los Angeles. Ist das momentan wieder möglich oder nicht?
Gruß
Torsten
Dar
Hallo,
sollten bei der Einreise in die Vereinigten Staaten Corona-Symptome erkennbar sein, werden Sie in der Regel einer sofortigen Quarantäne in einem Krankenhaus oder einer eigens eingerichteten Quarantänestation unterzogen. Wenn Sie keine Symptome des Coronavirus haben, kann eine Quarantäne im eigenen Zuhause erfolgen. Die genauen Vorschriften der einzelnen US-Bundesstaaten sind hier näher beschrieben: www.usvisaservice.de/news/article/quarantaene-usa-einreise
Ihr US Visa Service Team
Falls ich doch nach USA einreisen kann, wo soll die 14 tägige Quarantäne statt finden?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
Hallo,
um die US-Einreisesperre für Deutschland und bestimmte andere Länder (= Corona Travel Ban) zu umgehen, gäbe tatsächlich die Möglichkeit, sich mehr als 14 Tage vor Ankunft in den USA in einem nicht vom Corona Travel Ban betroffenen Land aufzuhalten und dann vor dort in die Vereinigten Staaten zu reisen. Obgleich wir Rückmeldungen von USA-Reisenden haben, dass diese Variante geklappt hat, besteht hier ein Restrisiko: Zum einen, wenn die Liste der Länder bei steigenden Fallzahlen kurzfristig um zusätzliche Regionen erweitert wird (siehe Brasilien) und zum anderen müssen zusätzlich die aktuellen Quarantäneauflagen der entsprechenden „Transit-Länder“ beachtet werden. Also ja, es ist theoretisch möglich, aber mit nicht unerheblichen Risiken verbunden.
Ihr US Visa Service Team
Hallo Herr Voss,
bitte verwechseln Sie nicht die länderbezogenen Reisebeschränkungen (Corona Travel Ban) und die Reisebeschränkungen basierend auf der Visumkategorie (Immigrant / Nonimmigrant Visa Ban). Es ist zwar richtig, dass B-1 Business Visa nicht unter das bis mindestens Ende des Jahres geltende Einreiseverbot basierend auf der Visumkategorie fallen (= Nonimmigrant Ban), allerdings gilt bis auf unbestimmte Zeit ein Einreiseverbot für Reisende aus dem Schengenraum (z. B. Deutschland) und einigen anderen Ländern, sofern man nicht über eine Sondergenehmigung (National Interest Exception, NIE) verfügt. Sie könnten also theoretisch ein B-1 Visum beantragen, aber eine Visumerteilung erfolgt nur dann, wenn Sie sich auch für eine Ausnahme aufgrund von nationalem Interesse (NIE) qualifizieren. D. h. Sie müssten nachweisen, dass Ihre Freiwilligenarbeit bei einer karitativen oder gemeinnützigen Organisation von nationalem Interesse für die USA ist, z. B. weil Sie zur Eindämmung von COVID-19 beitragen (siehe auch https://www.usvisaservice.de/visum-usa/national-interest-exception/).
Ihr US Visa Service Team
Hallo, ist es möglich als Deutscher über ein "Drittland" in die USA einzureisen - also sich 14 Tage zuvor in z.B. Mexiko oder Karibik aufzuhalten und anschließend von dort aus einzureisen? Vielen Dank!
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