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Aktualisiert am 24.02.2014

Besuch einer amerikanischen Schule oder Universität

Ihr Kind bzw. die Familienangehörigen Ihres Mitarbeiters möchten in den USA zur Schule gehen oder eine Universität besuchen? In diesem Fall wird in der Regel ein F-1 Visum benötigt.
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Ihr Kind bzw. die Familienangehörigen Ihres Mitarbeiters möchten in den USA zur Schule gehen oder eine Universität besuchen? In diesem Fall wird in der Regel ein F-1 Visum benötigt. Dieses Visum ermöglicht den Besuch einer ("SEVIS-registrierten") akademischen/wissenschaftlichen Bildungseinrichtung in den USA (z. B. Universität, College, etc). Auch Sprachschulaufenthalte fallen unter die F-1 Kategorie.

Das F-1 Visum ist für die gesamte Dauer eines Studien- bzw. Bildungsaufenthalts in den USA gültig. Hierbei ist allerdings nicht ausschlaggebend, über welchen Zeitraum Ihr Kind bzw. das Kind Ihres Mitarbeiters die Schule in den USA besuchen wird oder ob es Leistungspunkte (credits) erhält.
F-1 Visuminhaber dürfen eine öffentliche Grundschule (public elementary), Mittelschule bzw. Mittelstufe (middle school) bis einschließlich der 8. Klasse oder die Highschool (public high school) nicht länger als 1 Jahr besuchen. Auch die Übertragung der Vormundschaft bzw. Pflegschaft auf eine Person in den USA oder die Zulassung an einer Schule ändern nichts an dieser Vorschrift.

Ausnahme
Sollte sich Ihr Kind bzw. das Kind Ihres Mitarbeiters nur für einen kurzen Zeitraum in den USA aufhalten oder kurzzeitig eine Schule im Rahmen eines Schüleraustausches besuchen, bei dem der kulturelle Austausch im Vordergrund steht, kann die Visumpflicht entfallen. Voraussetzung ist, dass der Schüler an der betroffenen amerikanischen Schule nicht eingeschrieben ist, keine akademischen Leistungspunkte (academic credits) erhält und der Unterricht nicht länger als 18 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt.

Abgeleitetes Visum für Familienangehörige
Sollten Sie selbst Inhaber eines US-Arbeitsvisums sein bzw. Ihr Mitarbeiter mit einem Arbeitsvisum ausgestattet sein, kann das Kind auf Antrag ein sogenanntes abgeleitetes Visum erhalten. Mit diesem abgeleiteten Visum ist das Kind berechtigt, eine Schule in den USA zu besuchen. Dies gilt allerdings nur für Personen unter 21 Jahren. Sollte Ihr Kind 21 Jahre oder älter sein und somit die amerikanische Volljährigkeitsgrenze erreicht haben, muss für den Besuch einer Schule oder amerikanischen Universität ein eigenständiges US-Visum - in der Regel ein F-1 - beantragt werden.

Datum:

Aktualisiert am 24.02.2014