M-1 Visa ermöglichen den Besuch einer anerkannten nicht-akademischen oder berufsbezogenen Bildungseinrichtung in den Vereinigten Staaten. Das M-Visum ist z. B. erforderlich, wenn eine Flugschule in den USA besucht werden soll. Wenn Sie eine berufsbegleitende Aus- oder Weiterbildung in den Vereinigten Staaten anstreben, stehen wir Ihnen gerne beim M-1 Visumantrag zur Seite!
Die COVID-19-Pandemie wirkt sich direkt auf die M-1 und F-1 Programme in den USA aus. Das SEVP (Student and Exchange Visitor Program), welches im Auftrag des U.S. Department of Homeland Security alle Bildungseinrichtungen, Schüler*innen bzw. Student*innen und deren Angehörige "verwaltet", hat in den vergangenen Wochen und Monaten genau beobachtet, wie sichergestellt werden kann, dass alle Inhaber*innen eines F-1 oder M-1 Visums ihren Studienaufenthalt in den Vereinigten Staaten weiterhin gemäß den rechtlichen Vorgaben durchführen können.
Die US-Behörden haben am 9. März 2020 einen entsprechenden Leitfaden herausgegeben. Gemeinsam mit dem Student and Exchange Visitor Program (SEVP) hat die US-Behörde U.S. Immigration and Customs Enforcement (ICE) die Belange für M-1 Visuminhaber*innen geregelt.
Aufgrund der Corona-Krise konnten F-1 und M-1 Visuminhaber*innen im Sommersemester 2020 (Spring / Summer) ihren Unterricht an US-Bildungseinrichtungen ausnahmsweise in Form von reinen Online-Kursen absolvieren. Diese Sonderregelung war auch in den darauffolgenden Semestern weiterhin möglich.
Ausnahmen hierzu bilden allerdings neue Schüler*innen und Studierende, die ein Programm beginnen, das ausschließlich Online-Unterricht anbietet. Diese Personen erhalten derzeit keine Visa bzw. erhalten auch kein gültiges I-20 Formular von ihrer Bildungseinrichtung. Wir raten daher dazu genaue Rücksprache mit der Bildungseinrichtung zu halten, um zu klären, wie die geplante Unterrichtsform aussehen wird. Die Bildungseinrichtung sollte die betreffenden Schüler*innen und Studierende außerdem informieren, sollten sie aufgrund von reinem Online-Unterricht aktuell kein Visum beantragen können und nicht einreisen dürfen.
F-1 bzw. M-1 Visuminhaber*innen sollten stets in engem Austausch mit Ihrer US-Bildungseinrichtung stehen, um sicherzustellen, dass sie ihren aktiven SEVIS-Status bzw. Aufenthaltsstatus aufrechterhalten und ihre Aus- bzw. Weiterbildung in den USA gesichert ist. Klären Sie in dem Zusammenhang auch, ob Sie ein neues I-20 Formular benötigen.
Darüber hinaus sollten Schüler*innen und Student*innen alle eventuellen Programmänderungen dokumentieren (z. B. E-Learning, Änderungen im Vorlesungsablauf etc.), um diese auf Verlangen dem SEVP vorlegen zu können. Das SEVP versucht seinerseits weiterhin so flexibel wie möglich zu sein, um spezielle Anpassungen schaffen zu können und empfiehlt offizielle Updates auf der U.S. Immigration and Custom Enforcement (ICE) COVID-19 Informationsseite zu verfolgen.
Aktuell ist es außerdem enorm wichtig, dass der jeweilige M Nonimmigrant Aufenthaltsstaus seine Gültigkeit behält, auch in Notfallsituationen. Das bedeutet, dass alle Visuminhaber*innen alle notwendigen Schritte einleiten müssen, die unter den gegebenen Umständen möglich sind, um ihren Status aufrecht zu erhalten. Außerdem müssen Visuminhaber*innen ihren jeweiligen DSO (Designated School Official) kontaktieren, um z. B. Notfallpläne für das Schulgelände oder Änderungen zu besprechen. Das U.S. Department of Homeland Security stellt wichtige Informationen zur Beibehaltung des Status bereit.
M-1 Visa berechtigen zum USA-Aufenthalt im Rahmen eines nicht-akademischen Studienprogramms, beispielsweise wenn nicht an einer Hochschule oder Universität studiert wird. Wer also eine berufsbegleitende Aus- bzw. Weiterbildung anstrebt oder Abendkurse belegen möchte, benötigt ein Visum der Kategorie M-1.
Die Beantragung eines M-1 Visums ist an mehrere Bedingungen geknüpft.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie das M-1 Visum beantragen können, holen Sie sich eine Einschätzung von unseren Visa-Expert*innen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Wenn Sie noch weitere Fragen zur M-1 Visa-Beantragung haben, nehmen Sie Kontakt auf gerne beraten wir Sie individuell!
Das M-1 Visum wird i. d. R. auf ein Jahr erteilt. Der Aufenthaltsstatus in den USA vor Ort richtet sich nach der im I-20 Formular vermerkten Dauer der Weiter- bzw. Ausbildung. Sollte die Ausbildung länger dauern als vorgesehen, kann eine Verlängerung von bis zu 12 Monaten bei der jeweiligen Bildungseinrichtung beantragt werden. Außerdem ist es möglich, mit dem M-1 Visum bereits 30 Tage vor Beginn der Ausbildung in die USA einzureisen und bis zu maximal 30 Tage nach Abschluss der Ausbildung noch in den Vereinigten Staaten zu bleiben.
Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können für denselben Zeitraum wie der Hauptantragsteller ein abgeleitetes M-2 Visum erhalten. Erreichen die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze, müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder das Land verlassen. Eine Arbeitsaufnahme ist den Familienangehörigen nicht gestattet. Die Beantragung einer allgemeinen Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) ist unter dem M-2 Status somit nicht möglich. M-2 Visuminhaber können jedoch eine öffentliche/private Bildungseinrichtung besuchen (Kindergarten bis Highschool).
Soll eine höhere Bildungseinrichtung (z. B. Universität) besucht werden, muss ein eigenständiges F-1 Visum beantragt werden.
Nein. M-1 Visa berechtigen lediglich zum Besuch einer nicht rein-akademischen Bildungseinrichtung. Studienprogramme wie berufsbegleitende Weiterbildungen oder Abendkurse zählen zum Beispiel zu nicht-akademischen Programmen.
Ja eine Verlängerung bzw. Neubeantragung des M-1 Visums ist möglich. Dauert die Ausbildung länger als vorgesehen, kann eine Verlängerung von bis zu 12 Monaten bei der jeweiligen Bildungseinrichtung beantragt werden.
Das I-20 Formular wird von der jeweiligen Bildungseinrichtung ausgestellt. Vroaussetzung: Die US-Bildungseinrichtung muss SEVIS-registriert sein. Ob diese vorliegt, können Sie über das School Search Tool der US-Behörden herausfinden.
Achtung: Bei dem I-20 handelt es sich nicht um ein Antragsformular, das Sie im Internet herunterladen können.