Visum für nicht-akademische oder berufsbezogene Ausbildung
M-1 Visa ermöglichen den Besuch einer anerkannten nicht-akademischen oder berufsbezogenen Bildungseinrichtung in den Vereinigten Staaten. Das M-Visum ist z. B. erforderlich, wenn eine Flugschule in den USA besucht werden soll. Wenn Sie eine berufsbegleitende Aus- oder Weiterbildung in den Vereinigten Staaten anstreben, stehen wir Ihnen gerne beim M-1 Visumantrag zur Seite!
M-1 Visa berechtigen zum USA-Aufenthalt im Rahmen eines nicht-akademischen Studienprogramms, beispielsweise wenn nicht an einer Hochschule oder Universität studiert wird. Wer also eine berufsbegleitende Aus- bzw. Weiterbildung anstrebt oder Abendkurse belegen möchte, benötigt ein Visum der Kategorie M-1.
Achtung: M-1 Visa berechtigen nicht zur Teilnahme an Sprachkursen. Hierfür könnte möglicherweise ein F-1 Visum infrage kommen.
Voraussetzungen für M-1 Visa
Die Beantragung eines M-1 Visums ist an mehrere Bedingungen geknüpft.
SEVIS-Registrierung der BildungseinrichtungSEVIS steht für Student and Exchange Visitor Information System. SEVIS ist eine Online-Datenbank der US-Regierung, mithilfe derer das US-Heimatschutzministerium, kurz DHS, und das US-Außenministerium, kurz DOS, die Daten aller M-1 Visuminhabende, die sich in den Vereinigten Staaten aufhalten, einsehen können.
Ausstellung des I-20 FormularDie SEVIS-Registrierung ist erforderlich, damit das I-20 Formular ausgestellt werden kann, welches bei M-1 Visa Beantragungen im US-Konsulat vorgezeigt werden muss. Es ist zu beachten, dass nicht alle Schulen dazu berechtigt sind, das I-20 Formular auszustellen. Es muss sich also bereits im Vorfeld erkundigt werden, ob die anvisierte Bildungseinrichtung auch eine SEVIS-Registrierung vorliegen hat. Nachlesen kann man dies auf der offiziellen Webseite der US-Behörden.
Absicherung der FinanzierungM-1 Antragstellende müssen die Finanzierung der Ausbildung und der Lebenshaltungskosten durch Eigenmittel oder durch Stipendien nachweislich absichern können.
Nachweis der RückkehrintentionM-1 Antragstellende müssen einen festen Wohnsitz im Heimatland nachweisen und ggf. weitere Rückkehrintentionsnachweise erbringen.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie das M-1 Visum beantragen können, holen Sie sich eine Einschätzung von unseren Visa-Expert:innen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
M-1 Visa beantragen
Rechtzeitige AntragstellungAnträge auf M-1 Visa können maximal 120 Tage vor Beginn der Ausbildung gestellt werden. Da die reguläre Antragstellung allerdings mit langen Wartezeiten und Bearbeitungszeiten verbunden sein kann, empfiehlt es sich, das M-1 Visum so früh wie möglich zu beantragen.
Persönlicher InterviewterminAntragstellende müssen in der Regel persönlich im Rahmen eines Interviewtermins bei einem der zuständigen US-Konsulate vorstellig werden. Hier werden unter anderem folgende Dinge abgefragt: - persönliche Daten - Einzelheiten über die Bildungseinrichtung und - sonstige Belege über die Rückkehrintention nach Programmende - Nachweise über finanzielle Mittel für den Aufenthalt in den USA Die Beantragung erfolgt üblicherweise im US-Konsulat des Landes, in dem die Antragstellende ihren Lebensmittelpunkt haben. ACHTUNG: Bis zum 31. Dezember 2021 wurde die Pflicht zum persönlichen Erscheinen im US-Konsulat für M-1 Antragstellende unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt. Bitte prüfen Sie im Einzelfall, ob Sie von dieser Sonderregelung Gebrauch machen können.
Genehmigung des AntragsAntragstellende von M-1 Visa erfahren in der Regel am Tag des Interviews, ob das Visum genehmigt wird. Nach der Genehmigung wird den jeweiligen Antragstellende der Reisepass mit dem M-1 Visum üblicherweise nach drei bis zehn Tagen zugestellt.
Wenn Sie noch weitere Fragen zur M-1 Visa-Beantragung haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne individuell!
Das M-1 Visum wird i. d. R. auf ein Jahr erteilt. Der Aufenthaltsstatus in den USA vor Ort richtet sich nach der im I-20 Formular vermerkten Dauer der Weiter- bzw. Ausbildung. Sollte die Ausbildung länger dauern als vorgesehen, kann eine Verlängerung von bis zu 12 Monaten bei der jeweiligen Bildungseinrichtung beantragt werden. Außerdem ist es möglich, mit dem M-1 Visum bereits 30 Tage vor Beginn der Ausbildung in die USA einzureisen und bis zu maximal 30 Tage nach Abschluss der Ausbildung noch in den Vereinigten Staaten zu bleiben.
M-Visa für Familienangehörige
Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können für denselben Zeitraum wie der Hauptantragstellende ein abgeleitetes M-2 Visum erhalten. Erreichen die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze, müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder das Land verlassen. Eine Arbeitsaufnahme ist den Familienangehörigen nicht gestattet. Die Beantragung einer allgemeinen Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) ist unter dem M-2 Status somit nicht möglich. M-2 Visuminhaber können jedoch eine öffentliche/private Bildungseinrichtung besuchen (Kindergarten bis Highschool). Soll eine höhere Bildungseinrichtung (z. B. Universität) besucht werden, muss ein eigenständiges F-1 Visum beantragt werden.
Unsere Serviceleistungen für M-1 Visa
Individuelle Prüfung Ihrer Voraussetzungen
Standortunabhängige Betreuung
Unterstützung bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente
Sichtung und Korrektur Ihrer Dokumente
Terminfindung und Vorbereitung auf das Interview im US-Konsulat
Vorbereitung Ihrer Einreise mit dem M-1 Visum
Häufig gestellte Fragen zu den M-1 Visa für die USA
Darf man mit M-1 Visa an einer Hochschule oder Universität studieren?
Nein. M-1 Visa berechtigen lediglich zum Besuch einer nicht rein-akademischen Bildungseinrichtung. Studienprogramme wie berufsbegleitende Weiterbildungen oder Abendkurse zählen zum Beispiel zu nicht-akademischen Programmen.
Kann ich mein M-1 Visum verlängern?
Ja eine Verlängerung bzw. Neubeantragung des M-1 Visums ist möglich. Dauert die Ausbildung länger als vorgesehen, kann eine Verlängerung von bis zu 12 Monaten bei der jeweiligen Bildungseinrichtung beantragt werden.
Wie bekomme ich ein I-20 Formular?
Das I-20 Formular wird von der jeweiligen Bildungseinrichtung ausgestellt. Vroaussetzung: Die US-Bildungseinrichtung muss SEVIS-registriert sein. Ob diese vorliegt, können Sie über das School Search Tool der US-Behörden herausfinden. Achtung: Bei dem I-20 handelt es sich nicht um ein Antragsformular, das Sie im Internet herunterladen können.