Aktualisiert am 16.01.2018
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Worauf E-Visumantragsteller jetzt achten sollten
Mit sofortiger Wirkung ergeben sich Änderungen bei der Beantragung eines E-1 Treaty Trader Visums bzw. E-2 Treaty Investor Visums für Mitarbeiter, die am US-Standort eingesetzt werden sollen. Die Neuerungen betreffen die Angaben im DS-156E Formular.
Das DS-156E Formular ("Nonimmigrant Treaty Trader/Investor Application") kommt bei folgenden konsularischen Antragsverfahren zum Einsatz:
Im Herbst 2017 teilte das U.S. Department of State mit, dass bei E-Visumanträgen (basierend auf einer gültigen E-Registrierung) alle Mitarbeiter ein vollständig ausgefülltes DS-156E Formular vorlegen müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten Antragsteller lediglich Part III des genannten Formulars im US-Konsulat einreichen.
Das aktuelle DS-156E PDF-Formular wird von den US-Behörden bereitgestellt.
Das Formular besteht zum einen aus Teil I und Teil II, die folgende Unternehmensdaten abfragen:
Part I und Part II mussten bis zur Umstellung des Verfahrens ausschließlich bei E-Registrierungen bzw. E-Registrierungsverlängerungsanträgen ausgefüllt werden.
Zusätzlich enthält Teil III des Formulars die wichtigsten Eckpunkte zum jeweiligen Mitarbeiter, für den das E-Visum beantragt wird. So z. B. Angaben zum Gehalt, Position, Unternehmenszugehörigkeit und Qualifikation.
In einer Art Übergangsphase war es zunächst möglich, einfach das DS-156E Formular der letzten E-Registrierung – mit zum Teil älteren Unternehmensangaben – für E-Visa-Anträge von Mitarbeitern zu nutzen. Lediglich Part III musste aktualisiert werden. Die Konsulate verzichteten also zunächst darauf, dass in Part I und Part II aktuelle Unternehmensinformationen präsentiert werden mussten.
Seit Mitte Januar 2018 fordern die US-Konsulate jedoch Unternehmen dazu auf, die Angaben in Part I und Part II auf dem Antragsformular zu aktualisieren, sollten diese älter als ein Jahr sein.
Legen Mitarbeiter also im Rahmen des konsularischen Interviewtermins veraltete Daten im DS-156E Formular vor, so erhält das Unternehmen die Aufforderung, diese zunächst zu aktualisieren.
In der Praxis bedeutet das: Die Unternehmen müssen zunächst die Angaben recherchieren, neu im Formular vermerken und dieses dann per E-Mail an das US-Konsulat nachreichen. Erst nach Erhalt des aktuellen DS-156E Formulars und Prüfung durch die konsularischen Mitarbeiter kann dann die Visumausstellung für den Mitarbeiter erfolgen.
Prüfen Sie bei E Visumantragsverfahren für Ihre Mitarbeiter immer, ob die Unternehmensdaten im Antragsformular DS-156E aktuell – also möglichst nicht älter als ein Jahr – sind. Um Verzögerungen im Visumprozess zu vermeiden, empfehlen wir dringend, die Angaben noch vor der nächsten Visumbeantragung Ihrer Mitarbeiter zu aktualisieren.
Im Zuge der Aktualisierung empfehlen wir ebenfalls, die Angaben zum Unternehmen im Formular auf Richtigkeit zu überprüfen (z. B. Firmierung des US-Standorts, Eigentumsverhältnisse etc.), insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung der grundsätzlichen E-Registrierungsvoraussetzungen.
Bei Fragen hierzu können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
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