Aktualisiert am 11.07.2025
Am 27.06.2025 hat das U.S. Department of Homeland Security (DHS) eine Regelung vorgeschlagen, die darauf abzielt, den "Duration of Status" durch festgelegte Aufenthaltsfristen für internationale Studierende, Austauschbesucher:innen und Vertretende ausländischer Medien zu ersetzen.
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Die vom U.S. Department of Homeland Security (DHS) am 27.06.2025 vorgeschlagene Regelung mit dem Namen "Establishing a Fixed Time Period of Admission and an Extension of Stay Procedure for Nonimmigrant Academic Students, Exchange Visitors, and Representatives of Foreign Media" zielt darauf ab, den bisher "flexiblen" Aufenthaltsstatus bei internationalen Studierenden mit F-Visum, Austauschbesucher:innen mit J-Visum und Vertreter:innen ausländischer Medien mit I-Visum durch festgelegte Aufenthaltsfristen zu ersetzen.
Bereits im Jahr 2020 hatte die damalige US-Regierung unter US-Präsident Donald Trump eine ähnliche Änderung vorgeschlagen, die jedoch nie finalisiert und später unter der Biden-Administration zurückgezogen wurde.
Duration of Status (D/S) bedeutet, dass sich Inhabende von F-, J- und I-Visa legal in den USA aufhalten dürfen, solange die Bedingungen des jeweiligen Status erfüllt werden. Unter der aktuellen Regelung können F-, J- und I-Inhabende somit so lange in den USA bleiben, wie das entsprechende Studium, Praktikum oder der journalistische Aufenthalt dauert.
Darunter fallen eingeschriebene Studierende, Teilnehmende eines Austauschprogramms oder Personen, die z. B. an einer investigativen Berichterstattung oder Produktion von Bildungsmaterialien wie Dokumentarfilmen mitwirken.
Sie erhalten im elektronischen I-94 als Aufenthaltsstatus "D/S" eingetragen – kein konkretes Ausreisedatum.
Mit der vorgeschlagenen Änderung würden Reisende mit den genannten US-Visa ein festes Ausreisedatum erhalten, was ggf. regelmäßige Erneuerungsanträge bzw. "Visumverlängerungen" erforderlich machen würde (bei Praktikumsverlängerungen, längeren Studienzeiten etc.).
Studierende (F-1), Teilnehmende an Austauschprogrammen (J-1) oder Journalist:innen (I-Visum) müssen mit
rechnen.
Besonders kritisch ist, dass Anträge auf eine Statusverlängerung innerhalb der USA häufig mehrere Monate Bearbeitungszeit erfordern.
Zugleich ist eine Neudefinition des Begriffs "unrechtmäßiger Aufenthalt" (= Unlawful Presence) vorgesehen. Bisher tritt beispielsweise eine "Unlawful Presence" für F-1 Studierende erst dann in Kraft, wenn die US-Einwanderungsbehörde USCIS eine formelle Mitteilung über einen Verstoß ausstellt (= Violation Notice) oder ein US-Einwanderungsgericht eine entsprechende Entscheidung trifft. Künftig könnte ein unrechtmäßiger Aufenthalt jedoch automatisch mit Ablauf des im I-94 vermerkten Aufenthaltsstatus eintreten – es sei denn, es greifen eng definierte Ausnahmen.
Diese Änderung ist besonders relevant, da ein USA-Aufenthalt ohne legalen Status von über 180 bzw. 365 Tagen ein drei- bzw. zehnjähriges Wiedereinreiseverbot zur Folge haben kann.
Der aktuelle Regelungsvorschlag zur Abschaffung des bisherigen "Duration of Status"-Modells (D/S) wurde am 27. Juni 2025 dem Office of Management and Budget (OMB) zur Prüfung vorgelegt. Diese Überprüfung stellt einen der letzten Schritte im US-amerikanischen Regelsetzungsverfahren dar.
Im Anschluss daran erfolgt die Veröffentlichung im Federal Register. In der Regel schließt sich daran eine öffentliche Kommentierungsphase von 30 oder 60 Tagen an, bevor eine finale Entscheidung getroffen wird – ein Prozess, der sich über mehrere Monate hinziehen kann.
Fachkreise befürchten jedoch, dass die Maßnahme als sogenannte Interim Final Rule erlassen werden könnte. In diesem Fall würde die neue Regel ohne vorherige Kommentierungsfrist sofort in Kraft treten. Einzelheiten zur geplanten Dauer des Aufenthaltsstatus – etwa semesterweise oder jährlich – werden voraussichtlich erst mit der Veröffentlichung im Federal Register bekannt.
Wir informieren Sie, sobald konkrete Änderungen bekannt sind.
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