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Aktualisiert am 11.07.2025

Proposed Rule zum Wegfall des "Duration of Status (D/S)"

Am 27.06.2025 hat das U.S. Department of Homeland Security (DHS) eine Regelung vorgeschlagen, die darauf abzielt, den "Duration of Status" durch festgelegte Aufenthaltsfristen für internationale Studierende, Austauschbesucher:innen und Vertretende ausländischer Medien zu ersetzen.

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Bild von einer US-Visumkategorie, die unter D/S fällt

Was beinhaltet die Proposed Rule?

Die vom U.S. Department of Homeland Security (DHS) am 27.06.2025 vorgeschlagene Regelung mit dem Namen "Establishing a Fixed Time Period of Admission and an Extension of Stay Procedure for Nonimmigrant Academic Students, Exchange Visitors, and Representatives of Foreign Media" zielt darauf ab, den bisher "flexiblen" Aufenthaltsstatus bei internationalen Studierenden mit F-Visum, Austauschbesucher:innen mit J-Visum und Vertreter:innen ausländischer Medien mit I-Visum durch festgelegte Aufenthaltsfristen zu ersetzen.

Bereits im Jahr 2020 hatte die damalige US-Regierung unter US-Präsident Donald Trump eine ähnliche Änderung vorgeschlagen, die jedoch nie finalisiert und später unter der Biden-Administration zurückgezogen wurde.

Status Quo mit Duration of Status (D/S)

Duration of Status (D/S) bedeutet, dass sich Inhabende von F-, J- und I-Visa legal in den USA aufhalten dürfen, solange die Bedingungen des jeweiligen Status erfüllt werden. Unter der aktuellen Regelung können F-, J- und I-Inhabende somit so lange in den USA bleiben, wie das entsprechende Studium, Praktikum oder der journalistische Aufenthalt dauert. Anders als bei anderen US-Visa wird ihnen bei der Einreise kein fixes Ausreisedatum in den Pass oder das I-94 Formular eingetragen. Stattdessen steht dort "D/S", was auf einen unbestimmten, aber zweckgebundenen Aufenthalt hinweist.

Darunter fallen eingeschriebene Studierende, Teilnehmende eines Austauschprogramms oder Journalist:innen.

Zwei Beispiele:

  1. Reist eine Studentin bis dato mit einem F-1 Visum ein, so erhält diese den Eintrag "D/S" im I-94 Formular. In diesem Fall orientiert sich der legale Aufenthaltsstatus am von der US-Universität ausgegebenem I-20 Formular – dort ist der Studienzeitraum vermerkt. Entscheidet sich die Studentin dazu, den Studienaufenthalt an der Universität zu verlängern, so kann sie bis dato einfach ein neues, verlängertes I-20 Formular erhalten und sich damit weiterhin legal unter dem "D/S" Status in den USA aufhalten. Es ist keine gesonderte Aufenthaltsstatusverlängerung über die USCIS oder Visumverlängerung notwendig.
  2. Reist ein Journalist mit einem I-Visum ein, erhält auch dieser bis dato den Eintrag "D/S" – diese Person kann sich damit sogar theoretisch unbegrenzt, aber in Abhängigkeit der journalistischen Tätigkeit, in den USA aufhalten. D. h., endet der journalistische Einsatz in den USA, muss die Person die Vereinigten Staaten umgehend verlassen.

Potenzielle Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelung

Mit der vorgeschlagenen Änderung würden Reisende mit den genannten US-Visa ein festes Ausreisedatum erhalten, was ggf. aufwendigere und teurere Statusverlängerungsanträge innerhalb der USA oder sogar eine Visumerneuerung nach sich ziehen könnte (bei Praktikumsverlängerungen, längeren Studienzeiten etc.).

Studierende (F-1), Teilnehmende an Austauschprogrammen (J-1) oder Journalist:innen (I-Visum) müssen mit

  • zusätzlichen Verzögerungen,
  • finanziellen Belastungen und
  • rechtlicher Unsicherheit

rechnen.

Besonders kritisch ist, dass Anträge auf eine Statusverlängerung innerhalb der USA häufig mehrere Monate Bearbeitungszeit erfordern.

Zugleich ist eine Neudefinition des Begriffs "unrechtmäßiger Aufenthalt" (= Unlawful Presence) vorgesehen. Bisher tritt beispielsweise eine "Unlawful Presence" für F-1 Studierende erst dann in Kraft, wenn die US-Einwanderungsbehörde USCIS eine formelle Mitteilung über einen Verstoß ausstellt (= Notice of Violation) oder ein US-Einwanderungsgericht eine entsprechende Entscheidung trifft. Künftig könnte ein unrechtmäßiger Aufenthalt jedoch automatisch mit Ablauf des im I-94 vermerkten Aufenthaltsstatus eintreten – es sei denn, es greifen eng definierte Ausnahmen.

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Nächste Schritte

Der aktuelle Regelungsvorschlag zur Abschaffung des bisherigen "Duration of Status"-Modells (D/S) wurde am 27. Juni 2025 dem Office of Management and Budget (OMB) zur Prüfung vorgelegt. Diese Überprüfung stellt einen der letzten Schritte im US-amerikanischen Regelsetzungsverfahren dar.

Im Anschluss daran erfolgt die Veröffentlichung im Federal Register. In der Regel schließt sich daran eine öffentliche Kommentierungsphase von 30 oder 60 Tagen an, bevor eine finale Entscheidung getroffen wird – ein Prozess, der sich über mehrere Monate hinziehen kann.

Fachkreise befürchten jedoch, dass die Maßnahme als sogenannte Interim Final Rule erlassen werden könnte. In diesem Fall würde die neue Regel ohne vorherige Kommentierungsfrist sofort in Kraft treten. Einzelheiten zur geplanten Dauer des Aufenthaltsstatus – etwa semesterweise oder jährlich – werden voraussichtlich erst mit der Veröffentlichung im Federal Register bekannt.

Wir informieren Sie, sobald konkrete Änderungen bekannt sind.

Datum:

Aktualisiert am 11.07.2025