Das I-Visum oder Journalistenvisum ist ein Arbeitsvisum für Mitarbeitende im Bereich Medien, Presse und Rundfunk, die sich im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zu journalistischen Zwecken in den USA temporär aufhalten. Wir haben namhafte Rundfunkanstalten, Filmunternehmen und Fernsehproduktionen beim I-Visumantrag unterstützt. Gerne stehen wir auch Ihnen zur Seite. Stellen Sie jetzt Ihre Visa-Anfrage!
Das I-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum für die USA speziell für ausländische Medienvertretende, die vorübergehend in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen und sich dort aufhalten möchten, um ihrem Beruf nachzugehen. Die I-Kategorie trägt offiziell den Namen "Foreign News Media" und ermöglicht einen temporären Arbeitseinsatz in den Vereinigten Staaten zu journalistischen Zwecken.
Personen, die im Rahmen einer Medienarbeit als Journalist:in oder Korrespondent:in in die Vereinigten Staaten einreisen möchten, können sich für ein Journalistenvisum qualifizieren. Möglich ist dies, wenn Sie z. B. für ein amerikanisches Medienbüro oder eine Zeitung in Deutschland arbeiten und über Ereignisse aus den Vereinigten Staaten für ein Publikum außerhalb der USA berichten möchten.
Achtung: Journalist:innen oder (freie) Mitarbeitende der Medien werden allerdings nicht grundsätzlich immer I-visumpflichtig. Nicht die reine Berufsbezeichnung als Journalist:in, sondern der konkrete Aufenthaltszweck entscheidet darüber, ob Medienvertretende ein Visum benötigen und wenn ja, welches.
Welche Voraussetzungen müssen für das I-Visum erfüllt werden?
Wie bei allen US-Visumkategorien müssen unterschiedlichste Kriterien erfüllt werden, um sich für das Journalistenvisum zu qualifizieren. Nachfolgend führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Anforderungskatalog.
Personenbezogene Voraussetzungen
Grundsätzlich sind die nachfolgenden Personengruppen anspruchsberechtigt:
Mitarbeitende ausländischer Medienunternehmen oder freischaffende Journalisten unabhängiger Produktionsfirmen können ein I-Visum erhalten, sofern sie ausschließlich zum Zwecke der Nachrichtenerfassung in die USA reisen und bei einem Medienunternehmen unter Vertrag stehen. Personen, die an der Produktion oder Verbreitung von Filmen beteiligt sind, wenn diese alleinig zur Verbreitung von Informationen bzw. Nachrichten dient und sich der primäre Verbreitungsort sowie die Hauptfinanzierungsquelle außerhalb der USA befinden. Dem veröffentlichten Material sollte darüber hinaus eine dokumentarische Funktion zugeschrieben werden können.
Ausländische Journalist:innen, die für ein US-amerikanisches Medienbüro, eine Zeitung, eine Tochtergesellschaft oder eine andere Medienstelle tätig sind, können ebenfalls ein I-Visum erhalten, solange die Berichterstattung ausschließlich für ein Publikum im Ausland bestimmt ist.
Die Beschäftigung als Medienvertretende muss nachgewiesen werden.
Antragstellende, die für ein ausländisches Medienunternehmen tätig sind, müssen in der Regel einen Arbeitsvertrag vorlegen, welcher bestätigt, dass sie beispielsweise als Reporter:in oder Redakteur:in tätig sind.
Freischaffende Journalist:innen oder freie Mitarbeitende von Produktionsfirmen können sich für ein I-Visum qualifizieren, wenn sie bei einem Medienunternehmen außerhalb der Vereinigten Staaten für den Einsatz in den USA unter Vertrag stehen und regelmäßige Honorare aus der Vergangenheit nachweisen können.
In der Regel verlangt das US-Konsulat auch die Vorlage eines Presseausweises.
Darüber hinaus müssen Antragstellende in jedem Fall einen festen Wohnsitz außerhalb der USA behalten und beabsichtigen nur für einen temporären Aufenthalt in die Vereinigten Staaten zu reisen. Der Nachweis über genügend finanzielle Mittel, um den Aufenthalt in den USA bestreiten zu können, spielt ebenfalls eine nicht unbeachtliche Rolle bei der Prüfung des Visumantrags, insbesondere bei Selbständigen.
Achtung: Personen, die vorhaben, an kommerziellen Filmprojekten oder Projekten der Unterhaltungsindustrie zu arbeiten, benötigen ein anderes Arbeitsvisum als das Journalistenvisum, nämlich H-, O- oder P-Visum.
Tätigkeitsbezogene Voraussetzungen
Verbreitung und Erfassung von Nachrichten bzw. InformationenBei der Tätigkeit vor Ort darf es sich ausschließlich um publizistisches Material (z. B. Reportage, Filmmaterial etc.) mit dokumentarischem Charakter handeln, welches im Schwerpunkt außerhalb der USA veröffentlicht wird.
Keine Entgelte von der US-Seite bzw. einem US-UnternehmenDie Antragstellenden müssen während des gesamten Aufenthaltes bei dem Medienunternehmen außerhalb der USA beschäftigt bzw. unter Vertrag bleiben und nach ihrem USA-Aufenthalt zu seinem ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren. Die Anbindung an ein Medienunternehmen außerhalb der Vereinigten Staaten ist also unerlässlich.
Finanzierung des Projekts bzw. Aufenthalts nicht mehrheitlich aus den USA
Achtung: Ausgeschlossen von der I-Visumkategorie sind Personen oder Firmen, die kommerzielle Projekte (Werbeaufnahmen etc.) und Projekte aus der Unterhaltungsindustrie (Doku-Soaps, Unterhaltungssendungen etc.) produzieren. Für diese Tätigkeiten muss ein entsprechendes Arbeitsvisum beantragt werden (O, P oder H), welches auch eine Arbeitserlaubnis der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) beinhaltet.
Vertreter:innen ausländischer Medien können ein Journalistenvisum für die USA beantragen
I-Visum beantragen
I-Visumantragstellende müssen in der Regel persönlich im Rahmen eines Interviewtermins bei einem der zuständigen US-Konsulate vorstellig werden. Dort sollten neben den allgemeinen Antragsdokumenten Unterlagen zum Arbeitsverhältnis, Einreisezweck und sonstige Belege über die Rückkehrintention vorgelegt werden. Die Beantragung erfolgt üblicherweise im US-Konsulat des Landes, in dem die Antragstellenden ihren Lebensmittelpunkt haben.
Wie lange ist das I-Visum gültig?
In der Regel werden I-Visa für eine Dauer von maximal fünf Jahren erteilt. Es kann jedoch in Abhängigkeit vom jeweiligen journalistischen Projekt eine zeitliche Begrenzung erfolgen auf beispielsweise ein Jahr.
Sollten sich Medienvertreter:innen häufiger aus journalistischen Zwecken in den Vereinigten Staaten aufhalten, muss das I-Visum nicht immer wieder neu beantragt werden.
Achtung: Wie lange sich ausländische Medienvertreter:innen konkret in den USA mit dem I-Visum aufhalten dürfen, entscheidet der US-Grenzbeamte am Tag der Einreise. Dieser erteilt den Aufenthaltsstatus mittels Stempel in den Reisepass. Dort wird entweder ein konkretes Ausreisedatum oder aber "D / S", was für Duration of Status steht, vermerkt. Darüber hinaus ist dies im elektronischen I-94 Einreiseformular.
I-Visuminhabende dürfen sich im Übrigen nur so lange in den Vereinigten Staaten aufhalten, wie die bei der Einreise angegebene journalistische Tätigkeit in den USA unter denselben Voraussetzungen andauert.
Unsere Serviceleistungen für I-Visa
Wir können auf zahlreiche I-Visumbeantragungen zurückblicken und unterstützen Sie gerne bei Ihrem journalistischen Projekt in den USA. Unsere Leistungen für Sie im Überblick:
Beratung und Information über das I-Visum
Analyse Ihrer Situation und Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt werden Bei Bedarf schlagen wir alternative Visakategorien vor, die für Sie infrage kommen
Unterstützung beim Ausfüllen und Übersetzen sämtlicher Antragsformulare
Übertragung Ihrer Angaben in das Online-System der US-Behörden
Individuelle Prüfung auf Vollständigkeit sowie fristgerechte Einreichung der Unterlagen
Vereinbarung und persönliche Vorbereitung des Interviewtermins im US-Konsulat
Vorbereitung auf die Einreise in die Vereinigen Staaten und die Grenzsituation
Welches Visum erhalten begleitende Familienangehörige beim I-Visum?
Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie der Hauptantragsteller ein abgeleitetes I-Visum. Erreichen die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze, müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder das Land verlassen.
Eine Arbeitsaufnahme ist Familienangehörigen nicht gestattet. Die Beantragung einer allgemeinen Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) ist unter I-Status folglich nicht möglich. I-Visumnhaber können jedoch eine öffentliche oder private Bildungseinrichtung besuchen.
Begleitende Familienangehörige von I-Visuminhabern können bis zu 90 Tagen visumfrei in die USA reisen, falls ihre Nationalität eine visumfreie Einreise zulässt.