Aktualisiert am 08.09.2026
Die USA überprüfen bis zu 200.000 B-1/B-2 Visa von Personen, die nach der Einreise Asyl beantragt haben. Reguläre Touristen und Geschäftsreisende sind nicht betroffen. Ein aufgehobenes Visum verliert seine Gültigkeit für künftige Einreisen, beendet aber laufende Verfahren nicht automatisch.
Artikel teilen:
Berichte über die geplante Überprüfung von bis zu 200.000 B-1/B-2 Visa haben in den vergangenen Tagen für Verunsicherung gesorgt – insbesondere bei Personen, die regelmäßig geschäftlich oder privat in die USA reisen. Im Folgenden ordnen wir ein, wer tatsächlich von der Maßnahme betroffen ist, was dahintersteckt und welche Konsequenzen eine Aufhebung des Visums haben kann.
Die Meldung über die geplante Überprüfung und mögliche Aufhebung von bis zu 200.000 B-1/B-2-Visa hat zunächst für einige Verwirrung gesorgt. Klarzustellen ist: Es werden nicht pauschal alle bestehenden Besuchervisa überprüft oder aufgehoben. Für reguläre Geschäftsreisende und Touristen besteht aufgrund dieser Maßnahme grundsätzlich kein Anlass zur Sorge.
Die Initiative richtet sich vielmehr gezielt gegen eine klar abgegrenzte Personengruppe: Personen, die mit einem B-1-, B-2- oder kombinierten B-1/B-2 Visum in die USA eingereist sind und anschließend einen Asylantrag gestellt haben.
Das U.S. Department of State (DOS) überprüft hierzu gemeinsam mit dem Department of Homeland Security (DHS) entsprechende B-Visa, die zwischen 2016 und 2026 ausgestellt wurden. Nach den derzeitigen Informationen könnten bis zu 200.000 Visa betroffen sein. Dabei handelt es sich um die potenzielle Größenordnung der Maßnahme – nicht um 200.000 bereits aufgehobene Visa.
Die US-Administration begründet die Maßnahme insbesondere mit dem temporären Charakter von B-1/B-2 Visa. Antragstellende müssen bei der Visumbeantragung glaubhaft machen, dass sie lediglich vorübergehend zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken in die USA reisen wollen.
Nach Auffassung des State Department kann ein nach der Einreise gestellter Asylantrag Zweifel daran begründen, ob diese ursprüngliche Absicht tatsächlich bestand. Im Fokus stehen dabei mögliche Fälle von Fraud oder Misrepresentation: Die Administration geht davon aus, dass in bestimmten Fällen bereits zum Zeitpunkt der Visumbeantragung die Absicht bestanden haben könnte, dauerhaft in den USA zu bleiben – obwohl gegenüber dem Konsulat lediglich ein vorübergehender Aufenthaltszweck angegeben wurde.
Die US-Behörden sprechen in diesem Zusammenhang außerdem von der Bekämpfung missbräuchlicher bzw. „frivolous" Asylanträge und wollen verhindern, dass das Asylverfahren als Möglichkeit zur Umgehung der regulären Einwanderungsbestimmungen genutzt wird.
Ein später gestellter Asylantrag bedeutet nicht automatisch, dass bei der ursprünglichen Visumbeantragung eine Misrepresentation vorlag. Die Visaüberprüfung und das eigentliche Asylverfahren sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.
Die Aufhebung eines B-1/B-2 Visums bei einer Person, die sich bereits in den USA befindet, führt grundsätzlich nicht automatisch zum Verlust eines anderweitig bestehenden Immigration Status und beendet auch ein anhängiges Asylverfahren nicht automatisch. Das aufgehobene Visum kann allerdings nach einer Ausreise nicht mehr für eine erneute Einreise in die USA verwendet werden.
Die aktuelle Maßnahme stellt keine allgemeine Überprüfung oder Aufhebung von B-1/B-2 Visa dar. Reguläre Geschäftsreisende und Touristen sind hiervon nicht betroffen. Im Fokus steht gezielt die Gruppe von Personen, die nach einer Einreise mit einem B-1/B-2 Visum in den USA einen Asylantrag gestellt haben.
Wer unsicher ist, ob die eigene Situation betroffen sein könnte, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um mögliche Konsequenzen für den Aufenthaltsstatus oder künftige Einreisen in die USA einschätzen zu können.
Datum:
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.