Aktualisiert am 18.11.2014
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Praxisbeispiel: Kundenfragen zum US-Visum
Ich habe ein L-1B Visum und arbeite aktuell in den USA. Ich möchte allerdings dauerhaft in den USA leben. Kann ich eine US-GreenCard beantragen?
Das L-1B Visum gehört zu der Kategorie der US-Nichteinwanderungsvisa und nicht zu den US-Einwanderungsvisa (= GreenCard).
Nichteinwanderungsvisa sind für Personen gedacht, die sich für einen begrenzten Zeitraum in den USA aufhalten bzw. arbeiten möchten. Um ein US-Nichteinwanderungsvisum zu erhalten, müssen Visumantragsteller darlegen, dass sie sich nur temporär in den USA aufhalten möchten und somit keine Einwanderungsabsicht ("immigrant intent") haben. Gelingt es einem Antragsteller nicht, dies ausreichend nachzuweisen, ist eine Visumablehnung oftmals die Folge.
Allerdings bilden das L-Visum (L-1A und L-1B) und H-1B Visum hierzu eine Ausnahme. Bei diesen Visakategorien lässt das US-Einwanderungsgesetz einen sogenannten "dual intent" zu. Das bedeutet, dass L- oder H-1B Visuminhaber durchaus die Absicht haben dürfen, dauerhaft in den USA zu bleiben, auch wenn das Visum nur einen befristeten Aufenthalt erlaubt.
Innerhalb der USA wäre es somit grundsätzlich für Sie möglich einen Antrag auf ein Einwanderungsvisum, d. h. eine GreenCard, zu stellen, um so dauerhaft in den Vereinigten Staaten leben und arbeiten zu können.
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